Ersah für K. v. Witmowski und W. Levy. ^ Am 25. Februar d. I. gelangt in dem Unterzeichneten Verlage zur Ausgabe: Zivilprozeßordnung Gerichtslicrfajsungsgesetz für Las Deutsche Reich nebst -eir «Lri»f»»tzv»»»«ssgesetzeii -ei» Prenszrsehei« 2l»rsf»»hr»»i«SKsesetze»r auf Grund der Rechtsprechung erläutert von Richard Skoniehki, und vr. Mgx Gelpcke, Reichsgerichtsrat Rechtsanwalt und Notar. tzrlle Lieferung. Geheftet S Angesichts des Vorhandenseins zahlreicher und trefflicher Kommentare zur Zivilprozeßordnung bedarf das Erscheinen eines die Kommentarliteratur vermehrenden neuen Werkes der besonderen Rechtfertigung. Diese liegt in einem Doppelten. Zunächst galt es. für den Kommentar v. Wilnrowski-Levy, der sich in der Praxis, auch beim Reichsgericht, bisher einer großen Beliebtheit erfreut hat, nunmehr jedoch mangels Erscheinens einer neuen Auflage zu veralten be ginnt. Ersatz zu schaffen. Ein fernerer Gesichtspunkt war der. daß die Zivilprozeßordnung jetzt ein Vierteljahrhundert hindurch gilt und während dieser langen Zeit durch die Rechtsprechung, insbesondere die des Reichsgerichts, in allen ihren Teilen einen nahezu völligen Ausbau erfahren hat. Den daraus sich ergebenden Stand der Praxis unter eingehender Verarbeitung des angesammelten kasuistischen Materials in einem neuen Kommentare darzustellen, der im Gegensatz zu den bisherigen Kommentaren von vornherein sich die Durchführung eines solchen Planes zur Aufgabe gemacht hat. erschien den Verfassern als ein Bedürfnis. Demgemäß sind in dem neuen Werke, unbeschadet gleichzeitiger Berücksichtigung der Literatur, die Rechtssprüche der Gerichte, in erster Linie die des Reichsgerichts, in den Mittelpunkt der Darstellung gerückt, und sind dabei zur Gewinnung von Kasuistik die reichsgerichtlichen Urteile nicht bloß rücksichtlich der in ihnen getroffenen Entscheidungen, sondern auch insoweit verwertet worden, als sie Fragen berühren, zu deren Aufwerfung der zu entscheidende Rechtsfall Anlaß bot. die aber, weil die Spruchreife der Sache sich bereits anderweit ergab, in dem damaligen Einzelfalle nicht entschieden zu werden brauchten. Im übrigen ist der Versuch gemacht, die Kommentierung nach streng exegetischer Methode, d. h. in der Weise durchzuführen, daß unter Ablehnung sowohl des dogmatischen wie des Abhandlungsstils die in möglichst knapper Form gehaltene Verarbeitung des gesamten Auslegungsmaterials ausschließlich auf den Zweck zuge schnitten ist. der sicheren exakten Auslegung des Gesetzes zu dienen. Der Kommentar ist langer Hand vorbereitet und vorzugsweise für die Praxis bestimmt. Für seine Brauch barkeit bürgen die Namen der Herren Verfasser. Er wird daher in den Kreisen der Juristen, wo er schon lange mit Spannung erwartet wird, überall auf eine günstige Aufnahme rechnen dürfen. Der Umfang des Werkes wird etwa 90 Druckbogen L 16 Seiten Lexikon-Oktav ergeben. Subskriptionspreis a Druckbogen SO H. Nach vollständigem Erscheinen des Werkes erlischt der Subskriptions preis und tritt an dessen Stelle ein höherer Ladenpreis. Tie erste Lieferung wird am 25. Februar d. I. zur Ausgabe gelangen. Das Erscheinen der weiteren Liefe rungen, für die teilweise das Material bereits druckfertig vorliegt, wird tunlichst beschleunigt werden. Solide Halbfranz-Einbanddecken werden s. Z. ausgegeben. Die erste Lieferung stelle ich reichlich in Kommission und Prospekte für das Publikum in beliebiger Anzahl unberechnet zur Verfügung. Bezugsbedingungen: In Rechnung 25"/, und 13/12. gegen bar 30"/, und 11/10. Ich bitte Sie nun um Ihre tätigste Verwendung, die ich durch geeignete Bekanntmachung des Werkes unter stützen werde. Ihre Bemühungen werden sich daher reichlich lohnen. Ich sehe Ihren gefälligen Bestellungen recht bald, möglichst mit direkter Post entgegen. Berlin IV. 8. den 10. Februar 1905. Mohrenstr. 13/14. Hochachtungsvoll Franz Dahlen.