Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050216
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190502162
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050216
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
- Monat1905-02
- Tag1905-02-16
- Monat1905-02
- Jahr1905
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1630 Nichtamtlicher Teil. 39, 16. Februar 1903. guten Mäuse- und Rattenfängern zu machen. Nebst inter essanten Anekdoten. Aus dem Französischen von Heinrich Mans. Ilmenau 1830. Lwd. (1^5.) 1901, Lovßütov, Nikklio auck 6o. XI, 305 8. Iv-8". Lemerre. 94 8. In-12". 3 kr. Japanisches Papier. Nicht im Buchhandel. Broschiert. (15 kr.) ^.vtoIoAia, olasbiea. musieale pubblioata äalla 6a226tta Nusioals cli Niia.no. ^nno II, 1843, k§o. 4. Nilano, Lioorcki. 5 8., In kol. I'omson, 6ra.da.in L.: Oonesrnin^ Oa.t.8: a. bood ok po6w8 ^rtdur l'omZvn. I^onäon, 1892. Li8Ü6rLn^viu. 135 8. In 12". st^?u^ia.o OoOtantini""l708^?^112,' lu'-^^o tbs I'ranoisrZ' Lafette. XVI, 248 8. In-8". VVinsIov?, Leien N.: LoneernivA 6a,t8. N^ o^vn a.nä 80we otders. Leien N. >Vin8lovv. Lo8ton 1900. Lotürop Lub1i8din§ 6o. 284 8. In 8". Nit vielen Illuetra-tionen. Kleine Mitteilungen. Zollerhebung für einzelne Katalo.ge undPreislisten beim Eingang mit der Post in den Australischen Bund. — Von der Zollbehörde in Sydney ist auf eine Anfrage, in welcher Weise der Zoll für die in das Gebiet des Australischen Bundes eingeführten einzelnen Nummern von Katalogen und Preislisten erhoben wird, mitgeteilt worden, daß nach einer An weisung der obersten Zollbehörde in Melbourne vom 4. No vember 1904 die Berechnung des Zolles auf folgender Grundlage erfolgen soll: bei einem Gewicht bis zu 3»/^ Unzen . . '/, Penny „ „ „ 6'/z „ . . . 1 „ „ „ 9 „ . . . 1'/, „ „ „ .... 12 „ . . . 2 P-n« 14V- 2^ „ „ „ .. ,. .. 1ö » Der Zoll wird in der Weise erhoben, daß die Postbehörde die zollpflichtige Drucksache mit einer vom Empfänger zu bezahlen den Marke in Höhe des zu erhebenden Zolls versieht und den bezeichnten Betrag bei Zustellung der Drucksache einzieht. Dem Vernehmen nach sollen ausländische Firmen bereits vielfach den Weg eingcschlagen haben, den Zoll für die nach Australien bestimmten Drucksachen gleichzeitig bei deren Ab sendung der australischen Postbehörde einzusenden oder einen in Australien wohnenden Agenten mit der Verteilung der Drucksachen und Bezahlung des Zolls zu beauftragen. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten (Vgl. Börsenblatt 9tt. 242 v. 17.^Oktober 1904.) Preisausschreiben für gute Volksromane. — Das Komitee für Massenverbreitung guter Volksliteratur veranstaltet neuerdings ein Preisausschreiben für Romane, die geeignet sind, Volkskreise, die bisher die bekannten Kolportageromane zu lesen pflegen, für bessern Lesestoff zu gewinnen. Das Komitee stellt folgende Anforderungen: Spannende, flotte Erzählung, die roman hafte Ereignisse in gut realistischer Wirklichkeilsdarstellung umfaßt, womöglich dem Humor Raum gewährt und den geistigen Gesichts kreis der Leser zu erweitern geeignet ist. Anknüpfung an große Begebenheiten der Gegenwart wird empfohlen. Jede einseitige Ten denz ist aufs strengste auszuschließen, dafür auf die Förderung des sittlichen und nationalen Gemütslebens des Volkes Bedacht zu nehmen. Zu vermeiden ist der Gebrauch der Mundarten, sowie aller irgend entbehrlichen Fremdwörter. Der Inhalt der ersten Lieferung soll das Interesse der Leser sogleich auf die Weiter entwicklung erwecken. Als Mindestmaß des. Umfangs werden 50 bis 60 Bogen Großoktav (der Bogen zu 16 Seiten zu 40 Zeilen zu 16 bis 20 Silben) angenommen. Das Komitee setzt für be sonders wertvolle und zweckentsprechende Nomanmanuskripte drei Preise von 18 000, 12 000 und 8000 aus und behält sich vor, außerdem den Verfassern der preisgekrönten Romane, die einen durchschlagenden Erfolg erzielen, eine besondere Vergütung zu überweisen. Zunächst findet eine Vorkonkurrenz statt, für die nur die ausgeführten Manuskripte der ersten fünf Druck bogen unter Hinzufügung einer möglichst eingehenden Inhalts angabe des ganzen Werkes einzureichen sind; für die hierbei ein laufenden besonders wertvollen und zweckentsprechenden Arbeiten stehen dem Preisgericht ein Preis von 2000 und neun Preise von je 1000 ^ zur Verfügung. Zugleich mit der Zuerkennung eines Vorkonkurrenzpreises erfolgt die Einladung zur Haupt konkurrenz. Die mit Schreibmaschine geschriebenen Manuskripte sind bis spätestens 10. September d. I. für die Vorkonkurrenz, bis spätestens 1. Juni 1906 für die Hauptkonkurrenz an Herrn H. Klaffenbach, Berlin 8^V., Alexandrincnstraße Nr. 110, anonym, jedoch unter Beifügung eines Mottos sowie eines dieses Motto tragenden und den Namen des Verfassers enthaltenden geschlosse nen Briefumschlags einzusenden. Porto-Abzug bei Zahlungen. — Die Redaktion empfing folgende Zuschrift: —t2. Schon oft ist an dieser Stelle darauf hingewiesen wor den, daß Portoabzüge bei Zahlungen ungesetzlich sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt ausdrücklich fest, daß alle im privaten und kaufmännischen Verkehr entstandenen Schulden Bringschulden sind und nicht Holschulden; d. h. Beträge dieser Art sind vom Schuldner auf seine Kosten und sein Risiko dem Gläubiger an Abs. 1) lautet: ^ ^ ^ P 9 pH (8 . »Geld hat der Schuldner im Zweifel fd. h. wenn nichts andres vereinbart istj auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.« Obwohl also durch das Gesetz genau festgelegt worden ist, daß derartige Abzüge nicht gestattet sind, wird das Porto für die Übersendung des Geldes noch immer von einer großen Anzahl Firmen bei der Zahlung abgezogen. Wenn nun bei diesen Ab zügen der materielle Verlust des Empfängers auch gering ist und deshalb weniger in Frage kommt, so kann doch gegen diese falsche Auffassung der Pflichten des Kaufmanns nicht genug protestiert werden. gesprochen, durch Fallenlassen des veralteten, noch dazu un gesetzlichen Gebrauchs der Portoabzüge zur Verbreitung der mo dernen Auffassung der kaufmännischen Pflichten beizutragen. Die einzige Ausnahme von obiger Regel trifft bei öffentlichen Kassen zu. Laut Artikel 11 des Ausführungsgesetzes zum Bür gerlichen Gesetzbuchs sind derartige Schulden Holschulden und Zahlungen aus öffentlichen Kassen an der Kasse in Empfang zu nehmen. Post. Postpaketverkehr nach Rußland. — Auf die Anfrage eines Zollamts, wie zu verfahren ist, wenn den Binnen zollämtern Postpakete ohne Z ollinhaltserklärungen zugestellt werden, hat das Zolldepartement den Zollämtern mitgeteilt, daß solche Postpakete von den Binnenzollämtern anzunehmen und bis zur Erledigung des Schriftwechsels über das Fehlen der be treffenden Erklärungen aufzubewahren sind. (Zirkular des russischen Zolldepartements an die Zollämter, über welche Postpakete ein gelassen werden, vom 11. Dezember 1904, Nr. 31855.) Der Altbücherhandel auf den Straßen Berlins. — Durch die Neuregelung des Straßenhandels in Berlin fühlen sich die Altbücherhändler, die ihr Gewerbe auf der Straße ausüben, in ihrer Existenz bedroht. Es wird von ihnen verlangt, daß sie ihren Handel im Umherziehen betreiben und nicht auf bestimmten Stellen stehen bleiben. Die Eigenart des Altbücherhandels macht aber die Aufstellung der Händler an einer bestimmten Stelle notwendig, weil die Interessenten die offenliegenden Bücher-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder