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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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3672 Börsenblatt s. ». Dtschn «uchhandeL Nichtamtlicher Teil. 67. 21. März 1912. Herr Schmor! wurde für seine längeren Ausführungen über die Eindrücke, die er in den Sitzungen des Ausschusses zur Revision der Verkaufsordnung gewonnen halte, mit Dank bedacht. Der Antrag des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Orts vereine, den Mitgliedsbeitrag von 2 auf 3 zu erhöhen, wurde abgelehnt, weil der Vorstand des Verbandes Hannover- Braunschweig nicht glaubte, seinen Mitgliedern eine unbedingt damit verbundene, bedeutende Erhöhung des Beitrages in jetziger Zeit zumuten zu dürfen. Nur durch größte Sparsamkeit in allen Dingen ist es möglich gewesen, es bislang bei dem Mitglieds beitrage von 10 zu belassen; es mußten auch im Voranschlag für das nächste Vereinsjahr wieder Streichungen vorgenommen werden, um bei dem alten Betrage bleiben zu können. Da- Recht am Rezensionsexemplar. — Infolge einer Anregung aus dem Mitgliederkreise hat sich der Vorstand des Deutschen Verlegervereins mit der Frage beschäftigt, welche Ver pflichtungen die Redaktionen von Zeitungen gegenüber den unverlangten Einsendungen von Rezensionsexemplaren haben und beschlossen, an die Mitglieder die Anfrage zu richten, wer von ihnen Gerichtsentscheidungen kennt, wonach Fälle zum Austrag gekommen sind, in denen Zeitungen an der Spitze der Literarübersicht darauf hingewiesen haben, daß eine Rücksendung von Rezensionsexemplaren nicht erfolgen könne. In diesem Falle bittet der Vorstand die betr. Mitglieder, das in ihren Händen befindliche Material freundlichst der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins einzusenden. Wir möchten dazu bemerken, daß ein derartiger Prozeß in den Jahren 1899 und 1900 zwischen den Firmen Robert Lutz in Stuttgart als Einsender von Rezensionsexemplaren und Velhagen L Klasing in Bielefeld als Verlegerin des Daheim und der Monatshefte in zwei Instanzen vor dem Königlichen Amts gericht und Landgericht in Bielefeld ausgefochten wurde. Darnach kann der Bekanntmachung der Redaktion an der Spitze ihrer Literaturübersicht (»Zurücksendung der nicht besprochenen Bücher ist nicht möglich«) nur dann bindende Kraft zugesprochen werden, wenn der betreffende Verleger vor Absendung der Rezensionsexemplare Kenntnis von dieser Bekanntmachung gehabt hat. Da in dem erwähnten Falle die Firma Lutz unter Eid die Kenntnis der infrage stehenden Notiz bestritt, erfolgte die Verurteilung der Be klagten zur Herausgabe der Rezensionsexemplare gemäß dem Klageanträge. Die dagegen eingelegte Berufung wurde unter Zurückweisung der von der Berusungsklägerin geltend gemachten Be hauptung, daß es bei den deutschen Zeitungs- und Zeitschriften- Redaktionen feststehender Gebrauch sei, nicht besprochene Re zensionsexemplare nicht zurückzugeben, kostenpflichtig abgewiesen. Eine neue «ünstlervereiuianng »Die Friedfertigen« hat sich unter dem Vorsitze des Malers August Deusser in Düsseldorf gebildet. Zweck der Vereinigung ist, die bisherigen Differenzen innerhalb der Düsseldorfer Künstlerschaft aus der Welt zu schaffen und im Frieden den Fortschritt der Düsseldorfer Kunst zu pflegen. Von den von der neuen Vereinigung zu veranstaltenden Aus stellungen sind Künstler anderer Kunststädte und Ausländer prin zipiell ausgeschlossen. Die Sachverständigenkommissionen bei den Königlichen Museen in Berlin sind soeben für die Zeit vom 1. April 1912 bis 31. März 1916 neu besetzt worden. Die Veränderungen, die in ihrer Besetzung zu verzeichnen sind, sind im allgemeinen nicht umfangreich. Ein Teil der Kommissionen, die für die islamische Abteilung, für das Münzkabinett und für die amerikanischen Sammlungen, sind gegen früher gänzlich unverändert ge blieben. An Stelle von Prof. Wölfflin rst in allen seinen Kom- Missionsstellungen sein Nachfolger Prof. Goldschmidt getreten. Stark vermehrt ist die Kommission für die Gemäldegalerie, in die als ordentliche Mitglieder Or. James Simon und vr. Fried länder und als Stellvertreter Prof. vr. Koetschau, vr. Eduard Simon und Prof. Böse neu ausgenommen worden sind. Auch ist die Kommission für die ostasiatische Abteilung des Museums für Völkerkunde sehr erweitert worden; hier sind in Professor Di-, de Groot und Direktor vr. Kümmel neue Mitglieder und Professor Hülle ein neuer Stellvertreter ernannt worden. In die Kommission für ostafrikanische Sammlungen ist der vor kurzem pensionierte Hauptmann v. Ramsay als stellvertretendes Mitglied gekommen. VerufSvormündertag. — Das Archiv deutscher Berufs vormünder wird seine diesjährige Jahresversammlung in Wien abhalten. In Verbindung damit wird ein »Berufsvormündertag« in der Zeit vom 18 bis 20. Juni stattfinden. Anmeldungen werden entgegengenommen und Auskünfte erteilt im Bureau des Kaiser-Jubiläums-Fonds für Kinderschutz und Jugendfürsorge, Wien, 1. Bez., Herrengasse Nr. 7, 2. Stock. Sprechsaal. Schuh vor Haussuchungen. Im Inseratenteil der Nr. 66 des Börsenblattes veröffentlicht eine Berliner Buchhandlung, daß bei ihr eine Haussuchung nach erotischen Bildern erfolgt sei, weil eine Firma in Barcelona ihre Adresse auf irgendwelchen Listen mitgeführt habe, und daß von der Staatsanwaltschaft Firmen schon deswegen behelligt worden seien, weil sie von anderer Seite Prospekte oder Ankündigungen über erotische Literatur erhalten haben. Eine Haussuchung ist keine Kleinigkeit, sie findet unter Umständen vor Geschäftsbeginn in der Privatwohnung statt, und die Kollegen haben bis jetzt nur noch nicht hinreichend Gelegenheit gehabt, die Gefahr zu erkennen, der jeder ausgesetzt ist, dessen Firma nicht nach außen hin schon ihre Zugehörigkeit zur christlichen Mission oder Kirche erkennen läßt. Wohl kann jeder unverschuldeterweise durch einen Zufall einmal in eine recht unangenehme Situation geraten, aber die Zufälle und Übergriffe scheinen sich für die Angehörigen des Buchhandels und verwandter Geschäftszweige derartig häufen zu wollen, daß buchhändlerische Vereine hierin etwas tun und die starke Beunruhigung dieser Kreise den Staatsanwaltschaften oder sonst geeigneten Stellen vor Augen führen sollten. Oder weiß vielleicht einer der Herren Kollegen Rat? 6. 8. Merkwürdige Ladenpreise und Bezugs bedingungen! (Vgl. Nr. SS > Wir lehnen es ab, uns an dieser Stelle mit der Erwiderung des Herrn Gabriel Hendelsohn eingehend zu beschäftigen und ihre Haltlosigkeit zu beweisen. Nur soviel: Ww schrieben: »nachdruckfreie Romane ustv.«; darin sind die lyrischen und dramatischen Fabrikate der »Kollektion Phönix« inbegriffen. Die Erscheinungszeit des »Hausschatzes des Wissens« geht bis 1892 zurück Die Bände naturwissenschaftlichen Inhaltes sind bei dem großen Fortschritt der Wissenschaft gerade auf diesem Gebiet längst überholt. Der unbefangene Leser der betreffenden Anzeigen wird überhaupt in den Glauben versetzt, es handle sich um Neu erscheinungen. Durch Reisende werden nach uns gewordenen Mitteilungen Bände des Hausschatzes mit 2 25 H verkauft. Die Belehrungen des Herrn Hendelsohn, die er dem Sorti ment am Schluß seiner Ausführung zu teil werden läßt, wird es wohl mit gebührendem Dank ablehnen. Dagegen war es uns außerordentlich interessant und lehrreich, die eigenartige Auffassung des Herrn Hendelsohn über den Laden preis kennen zu lernen, mit der sich der Börsenvereinsvorstand noch wird beschäftigen müssen. Diese Entgegnung war gerade postbereit, als wir die Er klärung des Herrn Neumann in Nr. 64 des Börsenblatts zu Ge sicht bekamen. Wir haben für den Verlagsübergang des »Hausschatzes des Wissens« an Herrn Hendelsohn nur den Ausdruck angewandt, den wir nach dem Verkaufsgebahren des Herrn Henoelsohn glaubten annehmen zu müssen. Wir haben Herrn Neumann gar nicht angegriffen und sind- erstaunt, daß er diese Erklärung veranlassen ließ. Der Mitteldeutsche Buchhändler-Verband. E. V.
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