Iö77S«Srs-nbI»tts. d. Dtlchn. Dilchh-nd-l. »tlnstlg erscheinende «Scher. 2K4, 18. November 1924. «Nawes-cyuiachien und Vertrag von London — ^ das Schicksal des deutschen Wirtschaftslebens. U - ' - — — jAj In Kürze erscheinen: Oie Gesetze über die Lndustriebelaflung Zliliilstrieüklllstmüsgesetz und MriliWWM vom 80. August 1924 O nebst den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen Di-. W. Neichardt Geh. Reg.-Rat, Ministerialrat im Reichswiltschaftsministerium Kart, etwa 8 M. - Bar 33N"/o und 9/8. — Das Dawes-GutachLen und der Vertrag von London sind für das deutsche Wirtschaftsleben von elementarster Bedeutung geworden. Der Niederschlag dieser Abmachungen sind die Bestimmungen über die der deutschen Wirtschaft auferlegte Obligationsbelastung. Eine Kommentierung der gesetzlichen Bestimmungen auf Grund amtlichen Materials wird hier von dem Sachref-eenten an der Ausarbeitung der Gesetze und ihrer Beratung im Drganisationskoniitee geboten. Die Entstehungsgeschichte der Gesetze wird doigelegt. und unter Emarbeiwng der bisher erlassenen Durchführungsbestim mungen werden die Vorschriften der Gesetze selbst in ihrer juissti chen und praktischen Auswirkung eriäuiert. Die im Anhang bei gefügten amtlichen Gesetzesmalerralien. deren kauzösischcr Text beiaefügl ist. trogen zusammen mit einem ausführliche» Sachregister zum Verständnis und zum leichteren Zurr chtfinden in der schwierigen GesetzeSmaterre bei. Da alle Betriebe mit mehr als 2000« Goldmark Betriebskapital von den Gesetzen betroffen werden und das Bedürfnis nach einem zuverlässigen und sachkundigen Tiihrer allgemein ist, wird aus dein fast unbegrenzlcn Interessentenkreise, der einen großen Teil der Handels- und Jndustriemelt umfaßt, seiner von seiten der Gerichts- lind Steuerbehiirdcn, der Rechtsanwälte und Notare sowie aller, deren Tätigkeit die Kenntnis der Gesetz- und Ihrer Durchführungsbestimmungen ooraussetzt, eine ungemein lebhafte Nachfrage nach diesem Kommentar elnsetzen. Das Werk darf daher in keinem Sortiment fehlen. Sachgemäße Propaganda sichert großen Absatz I Oie Aufwerfung Ferner erscheinen: Verordnung über Goldbilanzen nach von Hypotheken und Geldforderunge» den Vorschriften der Dritten Steuernotoerordnung vom 14. Februar 1924 Erläutert von »r. Franz Schlegelberger, Geh. Regierungsrat, Abteilungsleiter im Reichsjustizmin'sterium, Honorarprofessor der Rechte an der Universität Berlin Zweiter Abdruck mit den Durchführungsbestimmungen. Kart. 4 M. — Bar 33'/s0/<, und 9/8. Der Stand der parlamentarischen Behandlung der Aufwertungs- fraae machte die Zurückstellung einer Neuauflage des Buches not wendig. Um der großen Nachfrage entsprechend den unzähligen Interessenten die Ausführungen des Verfassers zugänglich zu machen, hat sich der Verlag einstweilen zu einem zweiien Abdruck der Erle,uterungen entsiilosfen. Dem Abdruck sind die sämtlichen Durchführungsverordnungen im Text beigefügt. Für die Zu sammenstellung der wichtigsten Enifcheidurigen zur Auiwertungs- frage, die der Verfasser dem Abdruck beigegeben hat, werden die Abnehmer besonders dankbar sein. Berlin W 9, Linkstraße l 6. vom 28. Dezember 1923 mit den Durchführungsverordnungen vom 5. Febiuar und 28. März 1924 Textausgabe mit einer ausführlichen Einleitung Von vr. Franz Schlegelberger, Geh. Regierungsrat. Abteilungsleiter im Restnsjustizministerium Honorarprofessor der Rechte an der Universität Berlin Dritte, erweiterte Auflage. Kart, etwa 3.50 M. — Bar 33Vz"/y und 9/8. - Die Eigenart dieser Ausaabe liegt in der allgemein als aus gezeichnet und unerreicht klar und leicht verständlich gerühmten Einführung in dieses besonders schwierige Recktsgebtet. Die Dar legungen eines der besten Kenner des Goldbilanzrechts sollten von jedermann vor Benutzung eines Kommentars gelesen werden, da sie wie kaum ein anderes Werk die testenden Gedanken und den inneren Zusammenhang der Vorschristen klarlegen Die Neu auflage kommt gerade zur rechten Zeit, da sich die Um stellungen nach Lösung der Stückelungsfrage nunmehr im vollen Fluh befinden. Kranz Vahlen.