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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1886
- Sprache
- Deutsch
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rel am ^ Sprechsaal. Entgegnung auf die „Zeitglofse^ in Nr. 3!» d. Bl. Sehr zur rechten Zeit stellt der Verfasser der »Zeitglosse« m Nr. 39 dieses Blattes die Bekämpfung der Schleuderei wieder in den Vordergrund der aktuellen allgemeinen buch händlerischen Interessen; denn es wäre sehr zu beklagen, wenn die Weilerentwickelung dieser wich tigen Angelegenheit ins Stocken geraten würde. Die erneute Anregung wäre noch mehr zu loben, wenn der Herr Verfasser über die Ber liner Vorgänge ein klareres, den Thatsachen besser entsprechendes Licht verbreitet hätte. Ist es doch in weiteren Kreisen bekannt, daß, noch ehe das Cirkular des Börsenvereinsvorstandes vom Noveniber v. I. versandt wurde, und ein Jahr bevor die Berliner Sortimentsfirma, auf welche die Zeitglosse anspielt, seitens der Siebener-Kommission auf den Judex gesetzt war, der Berliner Verlagsbuchhandel, repräsentiert durch neunzehn der größten und angesehensten Firmen, jener Sortimentshandlung den Rabatt auf 15 ^, unter Fortfall der Freiexemplare, gekürzt hat. Die betreffende Sortimentsfirma hat von technischen und wissenschastlichen Artikeln wohl einen größeren Absatz als jede andere Berliner Handlung, und jene neunzehn Verleger erleiden durch ihr Vorgehen natürlich sehr große mate rielle Verluste; denn es ist keineswegs richtig, wenn jemand behaupten will, daß der an dieser Stelle eingebüßte Absatz durch den Mehrbedarf anderer Handlungen kompensiert wird. Den klaren Beweis liefern hierfür u. a. die Kon- tinuationen wissenschaftlicher Zeitschriften, die seit Eintritt jener Maßregel eine dauernde Ver minderung erfahren haben Der Berliner Verlagsbuchhandel hat diese Opfer aber bereitwillig gebracht in der Hoff nung, die Bestrebungen des Berliner Sorti mentervereins damit kräftig zu unterstützen und den Mitgliedern des Vereins selbst damit die Befolgung der eigenen Statuten zu erleichtern. Es war ihm stets vorgeworfen worden, daß »der Not gehorchend, nicht dem eignen Triebe« so lange in Berlin immer noch geschleudert werden müßte, als jener sehr kräftigen Sor timentshandlung das Handwerk nicht gelegt sei. Leider hat die seit fünfzehn Monaten bestehende Sperrmaßregel die ungenannte Firma bisher nicht gezwungen, von ihren den Gesamtbuch handel schädigenden Principien abzugehen. Es bleibt nun abzuwarten, ob das Vorgehen des Börsenvercinsvorstandcs vom November v. I. eine genügende Anzahl großer Verleger außer halb Berlins zu einer dauernden Sperre gegen jene Firma veranlaßt. Der Berliner Verlagshaudcl glaubt in der Bekämpfung der Schleuderei seine Pflicht voll und ganz gelhM zu haben und braucht auf diesem GebiMWMl Vergleich mit Leipzig nicht zu scheuen., g der Monatsjournale u> Österreich. Lagen wurde uns gelegent- li«HWtz^^ "WMng der ausländischen stempel- ein seitens der Finanz- behördiiWcherabgelangtcr selbstverständlich für ganz Österreich bestimmter Erlaß vorgelegt, demzufolge die Heft-Ausgaben der aus Wochen-Nummern gebildeten Unterhaltungs zeitschriften, z. B. Gartenlaube, Familienblatt, Buch für Alle, Jllustrirte Welt, Über Land und Meer, Jllustrirte Romane, Hausschatz, Welt spiegel, Alte und neue Welt, Lriminalzeitung, Chronik der Zeit, Fliegende Blätter re. re. stempelpflichtig seien, und zwar jede in dem Heft befindliche Nummer mit je 1 Kr. Da diese neuerliche enorm? Besteuerung der sogenannten Monatsjournale den Vertrieb derselben entschieden beeinträchtigt, so ist dringend zu wünschen, daß der löbliche Vorstand des Börsenvereines mit thunlichster Beschleuni gung geeigneten Orts Abstellung dieser neuer lichen Besteuerung anstrebe. Auf eine Ansrage bei der hiesigen Finanz direktion wird uns der bestimmte Bescheid, daß ein derartiger Rekurs erfolglos sein werde; auf alle Fälle ist es dringend geboten, daß einst weilen die Verleger der betreffenden Journale die Heftausgabe ihrer Unterhaltungs-Wochen blätter für Österreich in Separatausgaben Herstellen*), ähnlich wie es beim Bazar und bei der Frauenzeitung geschieht; denn der Sortimenter kann selbstverständlich diese neuer liche, sehr erhebliche Stempelsteuer nicht tragen; andererseits würde eine Überwälzung auf die Abonnenten einen bedeutenden Rückgang der Kontinuationen im Gefolge haben. Klagensurt, 22. Februar 1886. Johannes Heyn. Über die Leihbibliotheksfrage und anderes. Daß der Verfasser des im Sprechsaal der Nr. 36 veröffentlichten Artikels kein Jurist ist, kann man ohne weiteres glauben; denn mit dem von ihm an die Spitze seiner Ausführungen gestellten sogenannten Nechtsgrundsatz »Es kann jeder mit seinem Eigentum schalten und walten wie er will«, würde er vor Gericht wohl nicht weit kommen. »Wie ein roelrsr cks dronos« soll dieser Satz feststehen, und doch ist ein großer Teil unserer Gesetzgebung und Polizei nichts als eine Einschränkung desselben. Man denke nur an die Baupolizei, welche keineswegs dem Eigentümer eines Grundstücks und des Bau materials erlaubt, zu bauen was er will, oder etwa sein HauS anzuzünden, wenn cs ihm nicht mehr gefällt. Sogar die Benutzung ist an ge wisse Bedingungen geknüpft. Soll der Satz wirklich ein Rechtsgrundsatz sein, so muß ihm die wichtige Klausel beigcfügt werden: »soweit dadurch nicht das öffentliche Interesse oder die Rechte anderer gestört werden.« Auf diese Klausel ist die ganze Patent- und Nachdrucks-Gesetzgebung gebaut; bevor dieselbe in Geltung war, berief sich der Nachdrucker auch darauf, daß er das gekaufte Exemplar eines Buches beliebig, also auch als Vorlage zu einem Neudruck benutzen dürse! Es ist auch gar nicht zu leugnen, daß durch Verleihen eines Buchs, einerlei, ob gewerbsmäßig oder aus Gefälligkeit, der Verkauf desselben beein trächtigt werden kann, und daß also in Wirklich keit ein Grund zu gesetzlichem Schutz vorliegt, *) Der Kopf der Gartenlaube würde z. B. statt der Nr. 1, 2 die Bezeichnung tragen müssen: Heft 1. (statt Nr. 1.); Beilage zu Heft 1. (statt Nr. 2.); und außerdem die Klausel »Vierzehn tägig 4—ö Bogen«. wenn man überhaupt einen solchen für die mechanische Reproduktion geistiger Erzeugnisse, vul^o Bücher, als zulässig annuumt. Die Gesetzgebung ist in der That schon einen Schritt über den Schutz gegen Nachdruck hinausgegaugen, indem sie auch die unbefugte Aufführung dramatischer Werke verbietet. Daß sie sich aber auch aus das Leihwesen erstrecken wird, ist kaum anzunchmcn, da die Durchfüh rung eines solchen Schutzes, der dann aus alle Fabrikate ausgedehnt werden müßte, eine Un möglichkeit ist. Es war keine schwierige Aus gabe, durch Beispiele derartige Pläne acl al>- surclaui zu führen. Mit der Aufstellung obengenannten »Rechts grundsatzes« ist übrigens der Verfasser des betreffenden Artikels als entschiedener Anwalt einer Sache aufgetreten, welche fast in jeder Nummer des Börsenblattes als »Krebsschaden« des Buchhandels bezeichnet wird und seit Jah ren bekämpft wird; ich meine die »Schleu derei«. Auch der s. v. »Schleuderer« beruft sich auf jenen Rechtsgrundsatz, und die Gegner suchen dessen Berechtigung durch Geltendmachung der Interessen des gesamten Standes zu be streiten. Auch die »Vcrlegerschleuderei«, gegen welche allerdings noch niemand ausgetreten ist, obschon sie hundertfach schlimmere Ver wüstungen anrichtet als die Sortimentsschleu derei, beruht aus dem Satz, daß der Ver leger mit dem auf seine Kosten gedruckten Buch »schalten und walten kann, wie er will«. Wenn man hiernach die aus jenen Rechts grundsatz gebauten Ansichten des Herrn Ver fassers genannten Artikels als mit den Grund lagen bestehender Gesetze im Widerstreit befindlich, und was die Schleuderei betrifft, als sehr ketzerisch bezeichnen muß, so kann mau dagegen seiner Meinung vollkommen beipflichten, daß unsere litterarijche Überproduktion die Hauptursache ist, weshalb so viele Bücher keine Käufer finden. Das Büchcrschreiben ist zu sehr Industrie ge worden, und wenn in irgend einem Industrie zweig zuviel produciert wird, so muß ein Teil liegen bleiben; warum sollte es nicht auch bei der Buchfabrikation so sein? Leider ist es nickt, wie sonst meistens, die schlechte Ware, die keine Abnehmer findet: die Ünsähigkeit oder Unlust des Publikums, sich beim Bücherkaufen nach eignem Urteil zu richten, viel mehr die Gewohnheit, dem neuesten litterarischen Modebericht zu folgen, hat leider dahin geführt, daß mau nur zu kaufen pflegt, was eine Hand voll Leute durch das Örakel der Presse als schön und gut verkünden, und daß man dabei nicht bloß oft sein gutes Geld für schlechte Bücher ausgiebt, sondern sich auch noch den Geschmack verdirbt. Möge zunächst jeder im Publikum an fangen, auch auf seine eigene Meinung etwas zu geben und dem alten Wort »cks Austibus non sot ckisputauäum« wieder einigermaßen Raum geben. Dann werden nicht mehr ein zelne Modeartikel den ganzen Markt beherrschen; aber es wird manches gute Buch seinen Freund finden, den es jetzt vergeblich sucht. Auch das Übermaß von Zeitschriften, die wahre Schule der Oberflächlichkeit für den Leser und die Ablagerungsstätte aller wertlosen Schnitzel, wird sich reduzieren, wenn der Abon nent vorzieht, sein Geld für ein richtig durch dachtes Buch auszusparen. (Selbstverständlich sind hier nur die, freilich sehr üppig wuchern-
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