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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1904
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1904
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- Deutsch
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8722 Nichtamtlicher Teil. 97, 28. April 1904 Am 26. Februar 1903 schrieb die Freiburger Bibliotheks- Verwaltung an die hiesigen Buchhandlungen: - Durch den Erlaß des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts vom 16. d. M. Nr. 5014 steht fest, daß die Berliner Buchhändler beschlossen haben, den öffentlichen Bibliotheken auch künftig hin den Rabatt von 10 Prozent zu gewähren, mit Aus nahme jedoch der jährlich mehr als zwölfmal erscheinenden Zeitschriften, für die kein Rabatt mehr bewilligt werden soll, und daß dementsprechend die staatlichen Bibliotheken in Preußen nach wie vor die bisherige Rabattvergünstigung von 10 Prozent genießen. Dieselbe Tatsache hat das Mini sterium für das Königreich Sachsen und das Großherzog- tum Hessen festgestellt. Unter diesen Umständen kann die Universitätsbibliothek nur bei den jährlich mehr als zwölf mal erscheinenden Zeitschriften, soweit die Hefte nicht einzeln berechnet werden, und es sich nicht um abge schlossene Bände handelt, vom 15. März d. I. an auf Rabatt verzichten; sie muß dagegen bei den nicht mehr als zwölfmal im Jahre erscheinenden Zeitschriften, bei den Zeitschriften, deren Hefte einzeln berechnet werden, und bei abgeschlossenen Zeitschriftenbänden die Beibehaltung der bisherigen Rabattverhältnisse auch für die Zeit vom 15. März d. I. an ganz entschieden in Anspruch nehmen.« In Anbetracht dessen, daß die Spesen für uns doch bedeutend höhere sind als für Berliner, sächsische und hessische Sortimentsbuchhandlungen, wurde ungeachtet des genannten Erlasses und entsprechend den auf der Leipziger Delegiertenversammlung (O.-M. 1903) gegebenen Anregungen, allen Ausnahmerabatt sobald wie möglich zu beseitigen, in der einige Monate nachher, am 28. Juni, zu Offenburg stattgefundenen Hauptversammlung des Badisch - Pfälzischen Buchhändlerverbands einstimmig folgender Beschluß gefaßt: «In unserm Verbandsgebiet darf an Bibliotheken der Staats- und städtischen Behörden, also auch an die großen Bibliotheken der Universitäten zu Freiburg und Heidelberg, sowie der Technischen Hochschule in Karlsruhe, mit einem Rabatt von 5 Prozent bei Bücherbezug ge liefert werden.« Am 31. Juli vorigen Jahres wurde dieser Beschluß der Verwaltung der Freiburger Universitätsbibliothek mit geteilt. Die Antwort der Bibliotheks-Verwaltung vom 1. September lautete: -Infolge der Erklärung der Freiburger Buchhändler vom 31. Juli sieht die Verwaltung der Universitäts bibliothek sich zu ihrem Bedauern genötigt, den löblichen hiesigen Sortimentsbuchhandlungen, von welchen die Uni versitätsbibliothek bisher größere Mengen von Büchern be zogen hat, nämlich Nachstehendes zu eröffnen: »1. Die Universitätsbibliothek bestellt hiermit mit Wirkung vom 1. Oktober d. I. ab alle Fortsetzungen, welche nicht sogenannte «Reste« sind, ab. »2. Alle bis Ende September der Universitäts bibliothek zugegangenen Ansichtswerke können, soweit sie nicht bis dahin als behalten bezeichnet sein werden, zu Anfang Oktober abgeholt werden. -3. Die Universitätsbibliothek kann vom 1. Oktober an weder Ansichtswerke, noch Prospekte, Zirkulare und dergleichen weiter annehmen. »4. Die einzigen Zusendungen, welche die Uni versitätsbibliothek hiernach vom l. Oktober an noch er wartet, sind die »Reste«. »5. Wegen dieser «Reste« können die Rechnungen für das 3. Vierteljahr 1903 nicht vor Anfang 1904 er ledigt werden.« Dieses Schreiben bedeutete den Abbruch aller Beziehungen der Freiburger Universitätsbibliothek mit den hiesigen Buch händlern. Letztere wandten sich nun in einer Eingabe an das Großherzogliche Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. Da seitens dieses bis zum 20. November 1903 eine Antwort nicht erfolgt war, wurden die Herren Vcrlags- buchhändler Herder und Universitätsbuchhändler Harms durch die übrigen hiesigen Buchhändler beauftragt, beim Mini ste: ium um eine Audienz nachzusuchen. Diese wurde tags darauf gewährt. Der Minister erklärte damals, wie auch kürzlich im Landtag, sich in den Streit nicht einmischen zu wollen. Inzwischen hatte der Oberbibliothekar, Herr Hofrat vr. Steup, mündlich den Wunsch geäußert, die bisherigen Lieferanten möchten doch zu den alten Bedingungen (also mit 10 Prozent Rabatt) weiterliefern, da nach seinen Leipziger Informationen die Stimmung im Börsenvereins- Vorstand umgeschlagen wäre. Daraufhin erklärten drei hiesige Firmen, um der Bibliotheksverwaltung so weit wie möglich entgegenzukommen, sich bereit, an den Börsen- vereins-Vorstand ein Gesuch zu richten, bis zum 1. Juli 1904 zu den alten Bedingungen liefern zu dürfen. Dieses Gesuch wurde vom Börsenvereins-Vorstand an den Vorstand des Badisch-Pfälzischen Verbandes überwiesen, welch letzterer mit Billigung des Börsenvereins-Vorstandes die Ablehnung des Gesuchs beschloß. Von einem Wunsch der Freiburger Buchhändler, für die Dauer wieder mit 10 Prozent Rabatt an die Universitätsbibliothek liefern zu dürfen, war nicht die Rede. Alle waren einig darüber, daß dies nicht nur in geschäftlichem Interesse vollständig unmöglich sei, sondern daß namentlich auch mit Rücksicht auf die Heidelberger und Karlsruher Kollegen eine solche Änderung des Verbands beschlusses ausgeschlossen sei. Seit Oktober 1903 bezieht nun die Freiburger Biblio theksverwaltung Fortsetzungen wie Novitäten von auswärts, erhält aber dort, wie sie selbst zugtbt, überall auch nur 5 Prozent Rabatt, da nach erfolgter Bekanntgabe des Offen burger Beschlusses im Börsenblatt (1908, Nr. 235) kein Mitglied des Börsenvereins in das Gebiet des Badisch- Pfälzischen Buchhändler-Verbandes mit mehr als 5 Pro zent Rabatt liefern darf. Freiburg im Breisgau, 25. April 1904. Der vern» Freiburger Liichhänbler. Kleine Mitteilungen. Die Leipziger Bestellansialt und bedenkliche Zirku lare. — Auf die Bekanntmachung des Vorstands des Ver eins der Buchhändler zu Leipzig im Amtlichen Teile der heutigen Nummer machen wir auch an dieser Stelle noch ganz besonders aufmerksam. Gegen die unsittliche Literatur. — Bemerkenswert ist ein Ausruf von vr. Ludwig Kemmer in München in Nr. 4 der «Allgemeinen Rundschau-. Or. Kemmer schreibt: «Auf dem Delegiertentag der deutschen Goethe-Bünde in Dresden hat Geheimrat Gurlitt den Antrag gestellt, es sollten die Einzelbünde zu einem geeigneten Vorgehen gegen die Schmutz- Tragweite der vorhandenen Schäden erst klar geworden ist, er kennt die Forderung eines Abwehrgesetzes als berechtigt an. Wie wäre es, wenn Männer aller Parteien ihre dichterische und künstlerische Schöpferkraft, ihre Kenntnis der Gesetze, des Geschäfts lebens, des Schülerelends und ihre ärztlichen Erfahrungen über wendeten, einen Gesetzesvorschlag zu formulieren, der unserm Volk seine sittliche und leibliche Gesundheit und unfern Dichtern und Künstlern die Freiheit ihres Schaffens sichert? Zu zweien und dreien könnten sie die Angelegenheit still beraten, die Ergebnisse der
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