Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010911
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190109117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19010911
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-09
- Tag1901-09-11
- Monat1901-09
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7096 Nichtamtlicher Teil. ^ 212, II. September 1901, betragen!) —, während eine ungünstige den Absatz ver hindert, also direkt schadet. Beide sind also kein Aequi- valent! Wie der Verleger nicht eine lobende Besprechung erzwingen, nicht eine tadelnde verhindern kann, so muß er es auch hinnehmen, wenn eine Besprechung überhaupt nicht erfolgt, den» dieser Fall ist ja für ihn noch günstiger, als wenn sein Buch getadelt wird. -Daß die Verleger thatsächlich die Rezensionsexemplare im allgemeinen als »Muster ohne Wert« betrachten, folgt auch daraus, daß eine nicht unbeträchtliche Zahl derselben sie sehr stark beschneidet oder mit dem möglichst auffälligen Vermerk -Rezensionsexemplar- stempeln läßt. Durch dies starke Beschneide» und auffällige Bestempeln wird den Büchern oft jeder Handelswert genommen.» Abgesehen von einigen Verirrungen, wie z. B. derjenigen, daß eine günstige Besprechung vielleicht den fünfhundertfachen Wert des überreichten Rezensionsexemplars habe, was doch nur in den allerseltensten Fällen zutreffen mag, kann man sich mit dem Standpunkt der Firma Velhagen L Klasing, so befremdlich uns dieser zunächst erscheinen mag, doch schließ lich durchaus befreunden, sobald nur auch thatsächlich dem Rezensionsexemplare der Charakter eines Musters ohne Wert verliehen wird, wozu die Abstempelung aber keineswegs hin reicht, sondern wozu es eben der nicht ganz vollständigen Lieferung der Rezensionsexemplare bedarf. Von der Abstempelung der Exemplare ist man übrigens seit einigen Jahren ziemlich abgekommen, da die Redakteure, die ein Buch besprechen, sich mit einigem Recht über diese unschöne Verzierung beschwerten, während anderseits dem Mißbrauch der nicht besprochenen Exemplare durch diese Ab stempelung doch nicht wirksam genug vorgebeugt werden konnte. Der Rechtsstreit mit Velhagen L Klasing hat auch zum ersten Male zu einem gründlichen Eindringen in die Frage, wie viel oder wie wenig von den eingesandten Rezensions exemplaren thatsächlich zur Besprechung zu gelangen pflegen, geführt. Ich habe damals sowohl selbst ausgerechnet, als auch von einem Angestellten meines Geschäfts nachrechnen lassen, wie viel Rezensionsexemplare als eingegangen in den »Monats heften« und im »Daheim» während des Jahrganges 1896/97 verzeichnet sind. Es wurde dabei folgendes festgestellt: Bei den »Monatsheften« stehen 850 Titelaufnahmen cingegange- ner Schriften 60 Besprechungen gegenüber, beim »Daheim stehen 781 Titeln 150 Besprechungen gegenüber. Zum Be weis dafür, mit welcher Genauigkeit die Prüfung stattgefun- dcn hat, führe ich an, daß außerdem folgendes festgestellt wurde: Von den Besprechungen im »Daheim« rühren 113 (meist Kollektivbesprechungen) von König her, 27 von Pan- tenius und 10 von sonstigen Mitarbeitern. Die Besprechungen in den »Monatsheften« sind sämtlich von Heinrich Hart. Velhagen L Klasing gaben zu den Akten, daß der Satz der Titelaufnahmen im »Daheim« ebenfalls für die »Monats hefte« verwendet würde, mit anderen Worten, daß auch in den Fällen, wo nur ein Exemplar beispielsweise an das »Daheim« gesandt wurde, der Titel demnach zweimal aus genommen würde, so daß also die »Monatshefte« in Wirk lichkeit eine weit geringere Anzahl von Rezensionsexemplaren empfangen hatten, als es durch die Titelstatistik das Ansehen gewinnt. Es kann daher nicht mit voller Genauigkeit fest- gestellt werden, wie viele Rezensionsexemplare beide Zeit schriften zusammen erhalten haben Da aber jedenfalls in zahlreichen Fällen doppelte Exemplare von seiten der Ver leger eingesandt wurden, so greift man gewiß nicht zu hoch, wenn man die Zahl der während eines Jahres an beide Zeitschriften gelangten Schriften mit 1000 Exemplaren be ziffert, und von diesen 1000 sind mithin nur zusammen an 210 wirklich zur Besprechung gelangt. Es entspricht dies ungefähr der Erfahrung, die jener Verleger gemacht hat, der 900 Exemplare versandte und nur 250 Belege empfing. Da die Titelaufnahmen in der Regel die knappste Reduktion derselben enthalten, in Nonpareilleschrist gesetzt sind und den Leser durch die Katalogisierung abstoßen oder ermüden, so wird der Titelausnahme als solcher nur in den seltensten Fällen der Wert eines Acquivalents beizumessen sein, was wir hier nebenbei nicht unerwähnt lassen wollen. Zufolge des Rechtsstreits erließen Velhagen L Klasing für ihre Zeitschriften folgende Erklärung im »Börsenblatt«: »Die Titel der eingesandten Bücher werden in der Regel hier veröffentlicht (d. h unter der Rubrik »Neuig keiten vom Büchertisch«); Besprechungen einzelner Bücher Vorbehalten; Rückgabe der nicht besprochenen Bücher ist nicht möglich.« Begründet wurde die angebliche Unmöglichkeit in fol gender Weise: »Es ist uns zu unserem lebhaften Bedauern nicht möglich, solche Bücher, die nicht besprochen werden konnten, zurückzugeben, da die Werke im Besitze derjenigen von unseren Mitarbeitern bleiben, die sie auf unsere Veranlas sung durchgearbcitet und geprüft haben.« Diese Motivierung fordert zu einer kleinen Betrachtung auf. Das Gericht, das die Herausgabe der Rezensions- Exemplare von seiten der genannten Firma entschied, hat diese Begründung nicht anerkannt. Das mag nun künftig angesichts der nunmehr vorliegenden Erklärung anders be urteilt werden. Ich hatte damals eingewandt, daß die Zurück gabe der Bücher bei gutem Willen keine Schwierigkeiten machen kann, da ersichtlicherweise in der Hauptsache die Rezensionen im »Daheim« und den »Monatsheften- nur von drei der Redaktion ungehörigen oder nahestehenden Mit arbeitern besorgt wurden. Thatsächlich findet denn auch fort gesetzte Zurückgabe von unbesprochenen Rezensionsexemplaren von seiten zahlreicher großer und kleiner Redaktionen statt. Der zum Gutachten über diese Frage aufgeforderte Vorstand des Börsenvereins hat ebenfalls bestätigt, daß diese Zurück gabe thatsächlich bis zu einem gewissen Umfang geübt wird. Die Redakteure vom »Daheim« und den »Monatsheften« haben ihrerseits erklärt, daß zunächst diejenigen Rezensions- Exemplare, deren Besprechung von vornherein als unthunlich erscheint, in eine besondere Kammer eingeschlossen würden, so daß nur diejenigen Bücher, die allenfalls einer Besprechung gewürdigt werden sollten, an die Mitarbeiter gelangen. Der Anspruch aus das Behalten der Bücher wird also darauf ge stützt, daß diese von den Mitarbeitern durchgearbeitet und geprüft seien. Diese Stütze ist aber nicht haltbar, sondern lediglich eine Krücke, an der der Lahme weiterhinkt. Wenn ein Redakteur und Journalist überhaupt sein Geschäft versteht, wie man es erwarten muß, so ist er sich in der Regel außerordentlich schnell darüber klar, was er besprechen wird oder nicht. Bei den bekannte» Autoren ist dies von vornherein gegeben, und bei den unbekannten genügt das Lesen einiger Seiten, um zu wissen, woran er ist. Aber — was die Hauptsache ist — in Wirklichkeit ist bei den Herren Redakteuren und Mitarbeitern überhaupt von einer Durch arbeitung und Prüfung gegenüber einer sehr großen Anzahl der in ihren Besitz gelangenden Bücher gar keine Rede. Sonst kämen nicht massenhaft Rezensionsexemplare unaufgeschnitten in die Hände des Antiquars oder hörte man nicht fort während die Klage von Redakteuren darüber, daß sic über haupt gar nicht in der Lage seien, die ihnen zur Prüfung zugesandten Bücher zu bewältigen. Auf Leute, die einiger maßen die thatsächlichen Verhältnisse kennen, kann atso die Berufung auf die angebliche Durcharbeitung lediglich gar keinen Eindruck machen. Die Redensart von der Durch- i arbeitung ist aber recht geschickt gewählt, um den Schein der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder