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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19011001
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190110014
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Börsenblatt >. d. deutschen Duchhander Amtlicher Teil. 77S9 »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels- im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unver langt einzusenden. Herr Hermann Vogel haftet für diese Einsendungen in dem selben Umsange und in derselben Weise, wie für die feiner Hand lung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden systematisch geordnet unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: e.) Kupferstiche, Radierungen, Heliogravüren, Lithographieen, Holzschnitte, Farbendrucke u. s. w., b) Photographieen und Lichtdrucke, o) Illustrierte Werke u. Albums, ä) Architektonische Werke und Vorlagen. 8 s. Jede aufzunehmende Neuigkeit muh bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titelein sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 4. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens zur nächsten Buchhändlermesse. Auf besonderen, auf der Begleit- saktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 5. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel monatlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 6. In das Verzeichnis werden die eingesandten Gegenstände dem Wortlaute ihres Titels oder ihrer Unterschrift entsprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem werden bei Kunstwerken das Format (Folio, Quart, Oktav u. s. w.), bei Kupferstichen, Radierungen, Lithographieen u. s. w. die Maße der Bildfläche in Centimetern angegeben. Auch werden bei wertvolleren Blättern die verschiedenen Abdrucks gattungen, wenn sich betreffende Angaben auf der Begleit- saktur befinden, vermerkt. 8 7. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in lausender Rechnung enthalten. 8 8. Zur Ausnahme berechtigt find: a) alle unter eine der Gattungen des K 2 fallenden Neuig keiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind, b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in regelmäßiger und direkter Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: s,) Gegenstände von bloß lokalem Interesse, b) Bilderbogen geringer Art, v) Darstellungen unsittlichen Charakters. 8 U>- Verweigert Herr Hermann Vogel die Aufnahme irgend eines Werkes, so hat er den: betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Bestimmungen Uber die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Mikktiteil l>tS de»lW MiiMlitOckls. 8 i. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musikalien handels sind an Herrn Friedrich Hofmeister in Leipzig, Querstraße 18, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musi- kalienhandels« im Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis- in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Herr Friedrich Hofmeister hastet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortiments handlungen für die ihnen zugehenden Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels. 8 2. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Originale vorliegen; einfache Titeleinsen dungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 S> Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich. Auf besonderen, auf der Begleitfaktur zu be zeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Ausnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel wöchentlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Neuigkeiten dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in lausender Rechnung enthalten. 8 7. Zur Ausnahme sind berechtigt: u) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden musi kalischen Neuigkeiten; b) alle wichtigen zum Eingang in Deutschland berechtigten Neuigkeiten ausländischer Verleger, wenn diese mit dem deutschen Musikalienhandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 1021'
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