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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1901
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt f. i>. deutjchea Buchkandel. Nichtamtlichcr Teil. 5925 k^ournio, V., Introcluotion a 1'Iii8toii6 rl-neisuns. 18". 3 kr. 50 o. Haelislts L 6o. in kari8. Olisvrilloll, MuäsL LNAlai8S8. 16". 3 kr. 50 e. IN INN^,6 6t IN ^INMMNI16 ?srriu L Ois. in I>aris. Oirnier, I.., In Lourieisro. ktornnn. 16". 3 kr. 50 e. klon-I^ourrit L 61s. in karis. Oonvreur, In Louree ks-tnls. k-oinnn. 16". 3 kr. 50 e. ^8°.^?'kr.'50 o^' loo 8n1oinon, N., ^.rt 6t littornturo. 16". 3 kr. 50 o. SoLlsLotisr krsrss in ?aris. xr6lii8tori^u68. I. 8". 3 kr. Looiöts ä'Läitions 8o!sn1iLcius3 in ?ari8. K.OF6r, Loioneo 6t ninour. 18". 3 kr. 50 6. r'. Vis^v-68 in I>arl3. NnnAAlrn, kroni6nncl6 n trnvor8 16 monäo, I'nrt 6t 168 iä663. 8". 5 kr. Holland und die Berner Konvention. (Vergl. Börsenblatt Nr. 169.) Zum Artikel des Herrn Mühlbrecht unter obigem Titel im Börsenblatt, Nr. 169 möchte ich mir ein paar Be merkungen erlauben. An erster Stelle befindet sich Herr Mühlbrecht durchaus im Irrtum, wenn er sagt, es sei die Absicht, aus dem Vorstande der »Veisempillg» alle Anhänger der Konvention zu entfernen, denn die Absicht ist gerade die umgekehrte. Uebrigens wird der Stellung unseres Vereins in dieser Angelegenheit meiner Meinung nach zu viel Gewicht bei gelegt. Nach meiner Auffassung — und ich weiß, daß ich darin nicht allein stehe — wird eines guten Tages unsere Regierung den Anschluß an die Berner Konvention für nützlich und er sprießlich halten, sei es der Sache selbst wegen, sei es, um von einer fremden Regierung dafür eine Gegenleistung zu erhalten, und wird dann dazu übergehen, ohne den Buch handel auch nur um feine Meinung zu fragen. Weder Bewegung für noch gegen den Anschluß wird irgend welchen Einfluß auf die Regierung ausüben. Amsterdam, den 24. Juli 19ÜI. Paulus Müller. Vom Tarifamt des deutschen Buchdruckergrwerbes. Zwischen Prinzipalen und Gehilfen im deutschen Buch druckgewerbe besteht seit dem Jahre 1896 eine Tarifgemein schaft, die als ein System der Lohn- und Arbeitsbedingungen eine mächtige Organisation der Arbeit darftellt, wie sie bis dahin in keinem anderen Gewerbe zu stände gekommen ist. Der »Deutsche Buchdruckerverein» wurde von den Arbeit gebern 1869 gegründet und er hat bei seiner Entstehung sofort die Errichtung eines Schiedsgerichtes zur Regelung von Lohnstreitigkeiten durchgefetzt. Die aus neun Prinzipalen und ebenso vielen Gehilfen bestehende Tarifkommission setzte den Grundpreis für die Arbeitsleistung fest. Allein dieser Tarif fand nicht die Zustimmung der organisierten Gehilfen, die vielmehr einen anderen aufstellten und für diesen kämpften, »da es sich zum ersten Male um die Anerkennung der Gleichberechtigung der Gehilfen beim Abschlüsse des Arbeitsvertrages handelte.»*) Als Ergebnis dieser Streitig keiten kam 1873 ein Normaltarif zustande, der einen Mindest lohn, zehnstündige Arbeitszeit und die Art der Lohnberech- *) Deutscher Buchdruckertarif nebst Kommentar. Laut Be- fchlüsfen des Tarifausschusfes Hrsg, vom Tarifamt der deutschen Buchdrucker 1899. "tchtlmdstchzWer Jahrgang nung festlegte. Zur Durchführung desselben wurden ein Einigungsamt und mehrere Schiedsämter errichtet. Aber auch hiermit kam man nicht zu der allumfassenden an gestrebten Einigung, und die Institutionen lösten sich auf. Ein neuer Versuch wurde 1886 unternommen, als eine Verpflichtung zur allgemeinen Einführung und Aufrecht erhaltung des Tarifs von beiden Seiten anerkannt wurde. Von den etwa 4000 Druckereien Deutschlands bezahlten aber in Wirklichkeit nur 1000 den Tarif, und die Streitig keiten dauerten fort. Ein wichtiger Antrag kam 1889 in der Tarifkömmisston zur Annahme, wonach »seitens der tarif- treuen Prinzipale nur Gehilfen eingestellt werden, die nach weislich zu tarifmäßigen Bedingungen und in solchen Ge schäften ausgelernt haben«; ein Beschluß, gegen den sich in Prinzipalskreifen lebhafter Widerspruch äußerte. Als dann auch noch ein Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit 1891 von den Prinzipalen abgelehnt wurde, kam es im November jenes Jahres zu einem zwölfwöchigen Ausstand, an dem sich 12 000 Gehilfen beteiligten, der dem Gehilsenverbande an Unterstützungsgeldern 2 Millionen Mark kostete und für die Gehilfen erfolglos verlief.*) Am Schlüsse desselben, Mitte Januar 1892, löste sich die Tarifkommission durch Austritt der Gehilfen auf, und es traten wieder die vorher mit Er folg bekämpften ungeregelten Zustände ein. Von neuem begannen die Verhandlungen zwischen den Vorständen des Prinzipalverbands und dem Gehilfenverein am 15. April 1896, und sie endeten mit dem Uebereinkommen, daß die 1891 aufgehobene Tarifgemeinschaft der Prinzipale und Gehilfen auf fünf Jahre neu auflebte. Es wurde eine Verkürzung der Arbeitszeit auf neun Stunden (ohne Pausen) und eine Lohnerhöhung festgesetzt und als Organ zur Fest setzung und Durchführung des Tarifs der »Tarisausschuß der deutschen Buchdrucker», als sein ständiges Organ das »Tarif amt der deutschen Buchdrucker» ins Leben gerufen. Auch Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise wurden errichtet, und der »Deutsche Buchdruckerverein«, der aus Prinzipalen besteht, verpflichtete seine Mitglieder statutarisch zur Anerkennung des Tarifs. Das Tarifamt besteht aus drei Prinzipalen und ebenso vielen Gehilfen; fein Sitz kann wechseln. Heber die Bedeutung der Organisation sprechen sich sowohl die Prinzipal-, wie die Gehilfenzeitungen nur anerkennend aus. Die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker» , das Organ der Prinzipale, nannte den Tarifkommentar ein Lohn st Wir folgen in dieser Darstellung einer Arbeit Ernst Franckes: -Die Tarifgemeinschaft im deutschen Buchdruckgewerbe- in der -Sozialen Praxis- 19. Jahrgang (1899/1900) Nr. 3. 779
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