Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-02-21
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1925
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19250221
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192502211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19250221
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
- Monat1925-02
- Tag1925-02-21
- Monat1925-02
- Jahr1925
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
44, 21. Februar 1925, Redaktioneller Teil. Mii-nbl-u I, d, Dlschn, Suchend,I. 3025 Bogen in dem Umjchlag versandt werden. Briesumschläge usw., die mit Geschäftsanzelgen und Abbildungen des Absenders versehen sind, fallen nicht unter dieses Verbot. Die Ausschrist (Adresse) muß den Langseiten des Umschlags usw, gleichgerichtet sein. Als brlcsliche Mitteilungen gelten nicht kurz- allgemeine Ver merke wie »Eilt», »Dringend«, »Wichtig«, »Geheim«, »Persönlich«, »Vertraulich», »Inhalt wichtig«, »Ausmerksam lesen« usw,, seiner kurze Hinweise aus den Inhalt oder auf Vorgänge, die die Sendung veranlaßt haben, z. B, »Laut Anzeige vom ,,,.», »Betrifft Vermäh- lungsanzelge«, »In Sache Meyer-, »Betrisst Blicherangsbot-, »Betrisft Frühjahrsmesse», »Betrisft: Scheck- <Postscheck-)iiberwetsung ln Höhe von Mk. 100«. Aus Grund des letzteren Beispiels ist es möglich, Empfangsbestäti gungen über Geldbeträge oder Wertsendungen als Volldrucksachen in Kartenform — S Psg. — offen zu versenden. Der kurze Hinweis muß aber aus der linken Hälfte der Vorderseite, möglichst über dem gedruck ten Wortlaut etwa in folgender Form angebracht werden: »Betrlsst Geldbries über 8VV Mk,- oder »Betrisft Postanweisung vom 8. 1, 25«, Der gedruckte ober durch ein zulässiges Vervielfälti- gungsocrfahren hergestellte sonstige Wortlaut der Drucksache kann ent weder auf der linken Hälfte der Vorderseite oder auf der Rückseite der Karte angebracht werden. Es ist auch gestattet, auf der Außenseite der Drucksachen Geschäfts- und Buchungsnummern anzugeben. Bei Drucksachen in Form osfener Karten gilt als Außenseite die Vorderseite. Diese kurzen Hinweise, Buchungsnuminern usw, sind möglichst auf dem linken Drittel des Um schlags, Streifbands usw, und bet Karten aus dem linken Teil der Vor derseite anzubrtngen. Es macht dabei keinen Unterschied, ob diese An gaben gedruckt, handschriftlich usw, angebracht werden. Des weiteren ist es gestattet, auf der Anfschristseite der Nachnahme- drucksachcn mit buchhändlerlschen Erzeugnissen links von der eigent lichen Aufschrift, guer zu ihr und durch einen senkrechten Strich von ihr getrennt, eine kurze Rechnungszusammenstellung nach folgendem Muster anzubrlngen: 1 Wörterbuch 1,5V Postgebühr, Verpackung —,2V lt, Bestellung vom 1, 1, 1,7V Die Ncchnungszusammenstellung bars in der Ausdehnung den Ab schnitt für Mitteilungen bei den Paketkarten (1VX4 cm) nicht über schreiten, Alle sonstigen Mitteilungen sind ausgeschlossen, V. Welche Zusätze find auf allen Drucksachen zulässig? 1. Die Angabe einer inneren mit der äußeren übereinstimmenden Ausschrist; 2. die Nachtragung oder Änderung des Abscndungstages; S. die Nachtragung oder Änderung der folgenden Absenderangaben: a> Firma, Name, Stand, d) Wohnort nebst Wohnung, c> Kernsprechnummer, Telegrammanschrift, Tclegrammfchlllssel, ck) Postscheck- und Bankkonto, e> geschäftliche Merk- und Kennworte, Die Angabe mehrerer Absender ist zulässig, ebenso Angaben wie »Kamille N.» oder »N. und Frau». Den Absenderangaben einer Handelsfirma, Genossenschaft, Ver einigung, Behörde usw, den oder die Namen der Vertretungsbercchtig- ten (Prokuristen, Vorsitzender usw.) handschriftlich usw, hinzuzusügen. In Drucksachen einer Firma, die von deren Vertreter versandt werden, den Namen des Vertreters handschriftlich oder dnrch Stempel usw, anzubrlngen, z, B, N. N„ Kaufmann, Leipzig, Vertreter der Firma T. in L, Die Bezeichnung der Postanstalt, Bahnstation, Provinz neben der Angabe des Wohnorts ist zugelassen, ebenso die Angabe des ständigen Wohnorts neben dem Aufenthaltsort, Die Absenderaugabe muß, wie allgemein üblich, entweder am Kopf oder am Schluß des Druckstücks erfolge». Befindet sie sich dagegen im Wortlaut der Drucksache, z. B. im beigegcbcncn Bestellzettel als Er gänzung, also im Zusammenhang mit den gedruckten Mitteilungen, so wird sie, wenn die Nachtragung handschriftlich oder mechanisch (Stem pel) crsolgt ist, nicht als Absenderangabe angesehen. Solche Druck sachen werden als Teildrucksachen behandelt, wenn die Zusätze nicht über 5 Worte ansmachen. Wird dagegen der Name durch ein zweites zulässiges Vervielfältigungsversahren, z, B, durch Hektographic in den Wortlaut des Druckstücks eingesetzt, so kann die Drucksache als Voll- drucksachc versandt werden. Als geschäftliche Merk- und Kennworte werden solche Angaben angesehen, die in enger Beziehung zu den im Kops von Briefbogen an gebrachten Absenderangaben stehen, z, B, »Erste und größte Fabrik für Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel. S2. Jahrgang. Kraftsahrzeuge», »gegründet 1S12», »goldene Medaille aus der Welt ausstellung ln B,», »Abteilung Strickwolle», »Zweigniederlassung Berlin» »sw. Unzulässig dagegen sind Mitteilungen wie: »Aus der Leipziger Frühjahrsmesse Hansahaus. Stand 71«, »Beachten Sie genau unsere neue Anschrist» usw. Des weiteren ist es gestattet, beim Druck usw. unklar ausgefallene Buchstaben oder Ztssern zur Verdeutlichung handschriftlich nachzuziehen, ohne daß dadurch die Beurteilung der Drucksache eine Änderung er fährt. VI, KlasseL — Volldrucksachen, Unter Volldrucksachen sind Druckstllcke zu verstehen, bet denen nach träglich nichts geändert oder hinzugeftigt worden ist. In einem durch Buchdruck oder durch mehrere zulässige Vcrviel- fältigungsversahren hergestellten Druckstück bars im Wortlaut weder eine nachträgliche handschriftliche oder mechanische Änderung, noch die An oder Unterstreichung eines Wortes, Satzes usw,, noch die Nachtragung einer Zahl oder eine Druckfehlerbcrichtigung vorgenommen werden. Es ist nur gestattet, eine innere mit der äußeren übereinstimmende Aufschrift handschriftlich usw. aus der Drucksache anzugeben sowie in gleicher Weise Abscndungstag. Namen, Stand »nb Wohnort nebst Wohnung des Absenders, seine Fernsprechnummer usw, nachzutragen oder zu ändern. Eine gedruckte Glllckwunschkarte verliert den Charakter der Voll drucksache, wenn außer den zulässigen Absenderangaben und dem Ort und Tag der Absendung noch die Worte »senden», »wünscht« oder »zum Jahreswechsel« usw, handschriftlich hinzugesügt werden, Karten dieser Art unterliegen den Gebührensätzen sllr Leildrucksachen — 5 Psg. Anzeigcnanerbicten mit ausgcklebtem Zeltnngsausschuttt sind als Vollbrucksachen zugclassen, wenn lm Wortlaut des Anerbietens außer der allgemein zugelasseuen Absender- und Empfängerangabe keine handschriftlichen Ergänzungen (Preis, Zetlenmaß usw.) oder Änderungen vorgenommcn worden sind. Durch Stempel oder mit der Schreibmaschine angebrachte Zusätze usw, werden handschriftlichen An gaben gletchgeachtet, VII, Klasse»-Teildrucksachen, Auf Teildrucksachen sind folgende handschriftliche oder mechanische Zusätze oder Änderungen gestattet: 1. osfensichtliche Druckfehler zu berichtigen; 2. Stellen des Druckes zu streichen, Worte oder Teile des Druckes durch Anstriche hervorzuheben und zu unterstreichen; 3. Ziffern an offen gelassenen Stellen des gedruckten Wortlauts nachzutragen; 4. Ziffern zu ändern; 5. sonstige Änderungen im Wortlaut sowie Nachtragungen an belie biger Stelle vorzunehmen. Diese Änderungen und Nachtragungen dürfen jedoch zusammengezählt nicht mehr als 5 Worte usw, um fassen und müssen in leicht erkennbarem sachlichen Zusammenhang mit der gedruckten Mitteilung stehen. Durch die nach 1—5 erlaubten Zusätze und Änderungen dürfen keine Mitteilungen in verabredeter Sprache entstehen. Die Postan stalten müssen bei Prüfung der Drucksachen leicht und mit Sicherheit zu erkennen vermögen, ob die handschriftlichen Zusätze den obigen Be stimmungen entsprechen; auch für Wortkllrzungen wird gefordert, daß sie gebräuchlich und allgemeinvcrständlich sind, Wortkllrzungen wie z, B, »BAG«, »Vo«, »O«, »in» usw, mögen wohl ln verschiedenen Ge schäftsbetrieben gebräuchlich sein, sie sind aber nicht allgemeinverständ lich und können u, II, die Eigenschaft einer verabredeten Sprache (Preis mitteilung usw.) haben. Drucksachen mit diesen oder ähnlichen Zu sätzen müssen deshalb als unzulässig behandelt werden. In unbe schränktem Umsang ist die Nachtragung von Ziffern an offen gelassenen Stellen des Wortlauts sowie die Änderung von Ziffern gestattet. Es können demnach z. B, in Preislisten, Warenangeboten usw, die Preis angaben handschriftlich oder mechanisch eingesetzt oder abgeändcrt wer den. Die weiteren Zusätze wie »frei ab Lager«, »ctnschl. 1v°/> Rabatt» usw. müssen sich im Rahmen der auf Tetldrucksachen zugelasseuen 5 Worte halten. Bei der Ermittlung der Zahl der sonstigen Änderungen lm Wort laut sowie der Nachtragungcn an beliebiger Stelle ist folgendes zu beachten: Bei Änderungen ist nicht die Zahl der geänderten, sondern die Zahl der neu in Erscheinung tretenden Worte usw, maßgebend. Sprachwidrige Zusammenziehungen von Worten werden nach der Zahl der zusammengezogcnen Worte gewertet, Wortkürzungcn müs sen gebräuchlich und allgemeinvcrständlich sein. Bei Znsammen- ztehung von Wortkllrzungen ist der Zählung die Anzahl der durch die Wortkürzung dargestellten ungekürzten Worte zugrunde zu legen; 407
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder