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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1925
- Strukturtyp
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- 1925-02-21
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1925
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- Deutsch
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44, 21, Februar 1925. Redaktioneller Teil. vürlnrdUM f. d. Dtschn. Suchhandel. 3027 VIII. B l i n d e u s ch r i f t s c u d u n g e u. Die zum Gebrauche der Blinden bestimmten Papiere mit erhabe nen Punkten zählen zu den Drucksachen. Fiir sie wird ohne Rücksicht ans das Gewicht eine feste Gebühr erhoben. Mcistgcwicht 5 KZ. Handschriftliche Änderungen und Zusätze sind bei Bliudenschrist- sendungen nicht gestattet. In bezug auf Verschluß unterliegen sie den Bestimmungen für Drucksachen. Die Aufschrift muß in gewöhnlichen Schriftzeichen ange bracht werden und die Bezeichnung »Blindenschrift« enthalten. IX. Behandlung vorschriftswidriger Drucksachen. Drucksachen, die nach der Gebühr für Klasse A (Volldrucksachen) fretgemacht sind, aber den Bestimmungen dafür nicht entsprechen, unter liegen der Gebühr für Drucksachen der Klasse v (Teildrucksachc). wenn sie den Bestimmungen dieser Klasse genügen. Drucksachen, die weder den Bestimmungen der Voll- noch denen der Teildrucksachen entsprechen, werden bis zum Gewicht von 500 Z der Briefgebühr unterworfen, dägegen werden sie nicht befördert, wenn das Gewicht von 500 Z überschritten ist. Sind solche Drucksachen ver sehentlich abgesandt worden und nach dem Bestimmungsort gelangt, so werden sie dem Empfänger ausgehäudigt. wenn er die Päckcheugebühr oder die Paketgebllhr nach Abrechnung der auf der Sendung befindlichen Freimarken, auf volle 10 Pfg. nach oben abgerundet, zahlt. Wird die Annahme verweigert, so werden die Nachgebühren gestrichen und die Sendung dem Absender wieder zugestellt. Drucksachen, bei denen anzunehmeu ist. daß sie aus Versehen unzu reichend fretgemacht sind, werden zur Vervollständigung der Frei machung an die Absender zurückgegeben, vorausgesetzt, daß sie bekannt sind und die Verzögerung der Absendung nach der Art der Sendungen unbedenklich ist. Zu den Drucksachen, die eine Verzögerung in der Ab sendung nicht erleiden dürfen, gehören u. a. Zeitungsaufsätze (Zei- tungsmanuskripte). Solche Drucksachen werden vorkommeudenfalls unter Ansatz der Nachgebühren sofort abgesandt. Fm Ortsverkehr gelten Drucksachen als ausreichend freigemacht, wenn sie nach den ent sprechenden Gebührensätzen für Briefe und Postkarten sreigemacht sind. X. Unzustellbare wertlose Drucksachen. Die Rücksendung und Rückgabe von unzustellbaren, wertlosen Drucksachen unterbleibt, wenn nicht der Absender die Rücksendung durch einen Vermerk auf der Außenseite der Sendung verlangt hat. I)r. O. Mügel: Kommentar zu den Aufwertnngsvorschrifren der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924 nebst den Durchführungsbestimmungen. 2. veränderte u. vermehrte Ausl. Verlag von Otto Li-vbmann, Berlin 1925. Preis Mk. 5.—. Der in der Praxis bereits bestens eingefllhrte Kommentar be handelt in der nunmehr vorliegenden zweiten Auflage die Auf wertungsfrage nach dem neuesten Stande von Ge setz g e b u n g , R e ch t s p r e ch u n g u n d Literatur. Die grund sätzliche Ablehnung des Verfassers gegenüber dem durch die dritte Steuernotverordnung geschaffenen Nechtszustand ist einer objektiven und erschöpfenden Darstellung keineswegs abträglich. Mit den zahl reichen juristischen Streitfragen, die durch die bisherige gesetzgeberische Lösung des Aufwertungsproblems entstanden sind, setzt sich der Ver fasser gründlich auseinander und erhebt dadurch seinen Kommentar zu einem wissenschaftlichen Rüstzeug ersten Ranges, das aber gleich zeitig der Praxis treffliche Dienste leistet. Die bisher ergangenen Durchführungsverordnungen sind vollzählig enthalten und, soweit nötig, erläutert. Dem praktischen Gebrauch dienen die im Anhang aufgenonimenen Tabellen zur Berechnung des Aufwertungsbctrags. Tsilor - 8ontaZ: trennende der Aufwertung 3, 6en8lieimer, klannbeim — Lerlin — I^eipriZ 1924. ?rejs IM. 2.50. Beide Verfasser haben sich in der Aufwertungsbewegung einen Namen gemacht und sind daher mit Anfragen von Ratsuchenden über schüttet worden. Die wichtigsten der hierauf erteilten Antworten, die sich u. a. mit der Aufwertung bei Liefcrungsverträgcn, Mictvcrhält- nissen, Dauerverträgen, Versicherungsverträgen, Honorarvereinbarun gen, Darlehen und Hypotheken befassen, gibt Zeiler hier in Brief form wieder. Allerdings stammen diese Briefe sämtlich aus den Fahren 1922/23 und berücksichtigen daher weder die 3. Steuernotverordnung noch die bedeutsame Entwicklung, die seitdem das Aufwertungspro blem in Literatur und Rechtsprechung gek^uren hat. Sontag be ginnt seine Ausführungen mit einer interkssirnien Zusammenstellung der gegen die Nechtsgllltigkeit der 3. Stenernotverordnung sprechenden Gründe, die auch bei der bevorstehenden Auseinandersetzung im neuen Reichstag eine Rolle spielen werden. Im Anschluß hieran werden aus der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts vom 28. November 1923 über die Hypothekenauflbcrtung Folgerungen für eine Reihe von Ein-zelfragen auf dem Gebiete' der Vermögensanlagen gezogen. Dabei wird der durch die 3/ Steuernotverordnung ge schaffene Nechtszustand bewußt ignoriert, da mit dessen baldiger Be seitigung gerechnet wird. Solange dies aber nicht der Fall ist, muß man sich darüber klar sein, Laß es sich bei dem vorliegenden Buche in der Hauptsache um eine Streitschrift handelt und die Rechtsstellung der Auswertungsgläubiger noch keineswegs so günstig ist, wie es den Anschauungen und Wünschen der beiden Vorkämpfer für eine gerechte Aufwertung entspricht. vr. K. Runge. Kleine Mitteilungen. Bekanntmachung. — Durch Erlaß vom 10. Februar 1925 hat nun auch dasBadische Minist« rium desInnern die Erlaubnis zum Vertrieb von Losen der Bücherlotterie zum Besten der Deutschen Bücherei im badischen Staatsgebiet er teilt. Leipzig, den 16. Februar 1925. Der Direktor der Deutschen Bücherei, vr. Heinrich Uhlendahl. Die Bugra-Messe im Rahmen der Leipziger Allgemeinen Muster messe vom 1.—7. März 1925. — Das Meßamt für die Muster messen in Leipzig hat an alle Sortimentsbuchhandlungen direkt folgende Einladung versandt: »Auch in diesem Jahr wird die Leipziger Frühjahrsmesse wieder eine Übersicht über die Gesaullproduktion des deutschen Verlags dar stellen, wie sie vollständiger nicht geboten werden kann. Auf keine andere Weise können Sie sich so gründlich über Neu erscheinungen des Büchermarktes unterrichten wie durch einen Besuch der Messe. Rundschreiben geben kein Bild von dem Äußeren des Buches, und auch die Reisenden führen in den meisten Fällen nur Muster aus Einbanddecke und Titelblatt mit. Außerdem bringt Sie jeder Reisende in die Gefahr, einen Verlag aus Kosten anderer und — aus Kosten der Vollständigkeit Ihres Lagers zu stark zu bevorzugen. Eine ganze Anzahl großer Verlage läßt nicht regelmäßig reisen, eine große Anzahl weiterer läßt nur Großstädte, besuchen. Immer wieder besteht die Gefahr, daß Sic zum Schaden Ihrer geschäftlichen Erfolge Wichtigstes übersehen, Minderwichtiges forcieren. Dieser Gefahr überhebt Sie ein Besuch der Leipziger Frühjahrs messe. Sie können sich dort zunächst durch einen oberflächlichen Be sichtigungsgang einen Überblick über das Gesamtangebot verschaffen, können in vertraulichem Gespräch mit so manchem Berufskollegen oder -freund sich gegenseitig auf erfolgversprechende Werke aufmerk sam machen. Sie verteilen Ihren auf Grund ruhiger Überlegung fest gesetzten Etat im richtigen Verhältnis auf die einzelnen Verlags- Häuser und deren Neuerscheinungen. Sie knüpfen wertvolle persönliche Beziehungen an, beleben — was mindestens ebenso wichtig ist — alte Verbindungen neu, und Ihrer persönlichen Geschicklichkeit bleibt es überlassen, besonders günstige Lieferungsbedingungen zu erzielen. Sie werden die Nichtigkeit des vorstehend Gesagten zugeben müssen und mir erwarten gern, daß Sie die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen. Die in diesem Jahre zum ersten Male stattfinöenöe Neklame- messe dürfte einen informierenden Besuch ebenfalls notwendig machen, denn die Besichtigung der Leistungen unserer Reklainehersteller und Neklamekünstler wird gegenwärtig, wo alle Betriebe in immer mehr anwachsendem Maße zu großzügiger Werbung übergehen, manchen Fehlschlag verhüten können. Fm übrigen bedarf es wohl keines be sonderen Hinweises darauf, daß Leipzig ivie in allen früheren Jahren so auch diesmal durch Festvorstellungen und Darbietungen aller Art den Messebesuchern Gelegenheit geben wird, die freie Zeit nach eines jeden Geschmack sich zu verkürzen. Wir glauben sagen zu dürfen, daß cs in Ihrem eigensten Interesse gelegen ist, die kommende Früh jahrsmesse zu besuchen, und wir beehren uns hiermit, Sie ganz er gebenst dazu einzuladeu.« 407*
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