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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1901
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- Erscheinungsdatum
- 02.05.1901
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- Deutsch
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3568 Nichlmntilcher Teib lOI. 2. Mai 1901. «Delbrücks irgend einer Weise mitzusprechen haben. Ich kann Sie deshalb namens der verbündeten Negierungen nur dringend bitten, auch den Antrag Müller (Meiningen) abzulehncn und den Kommissionsvorschlag anzunehmen. Antrag Dich eintreten werden; sollte derselbe abgelohnt werden/ dann für den Antrag Müller (Meiningen). Der Herr Negierungsvertreter führte ans, Gesetze würden nicht ans juristischen Theorien heraus geschaffen, sondern ans den praktischen idealen Verhältnissen des Lebens anfgebant. Wenn das zuträfe, dann könnten wir uns beglückwünschen; aber ich be streite entschieden, daß die Gesetze, wie wir sic haben, immer den Auf fassungen des praktischen Lebens entsprechen. Wenn man die Urteile, die von Gerichten abgefaßt werden, durchlieft, so wird man oft finden, daß sie für den Laienverstand unverständlich sind. Auch in den Gesetzen finden wir eine Anzahl Paragraphen, die vom Laien nicht oder nur schwer ver standen werden, weil sic eben vom grünen Tisch aus geschaffen werden und viel zu wenig dein praktischen Leben Rechnung tragen. (Sehr richtig!) Man muß doch erwägen, daß cs sich handelt um das Verhältnis des Verlegers zum Autor. Der Verleger ist in der Ziegel der Ka pitalkräftige, der Autor der wirtschaftlich Schwache ihm gegenüber. Der Herr Kollege Dietz hat uns gestern ein Beispiel gegeben und uns den Vertrag eines Verlags Musikalienhändlers mit Autoren vorgclesen, wonach der Autor, der die geistige Arbeit zu leisten hat, an Händen und Füßen gebunden wird. Man muß nicht nur die körperliche Arbeit hoch schätzen und ehren, sondern auch die geistige Arbeit. Darum sollte man in diesem Gesetze möglichst darauf Bedacht nehmen, der geistigen Arbeit den entsprechenden Schutz angedeihen zu lassen. Es find mir eine Anzahl anderer Verträge von Verlegern mit Autoren bekannt, auf die ich nicht näher eingehen will, die so ziemlich jenem Vertrage ähneln, den uns der Herr Abgeord nete Dietz gestern unterbreitet hat. Nun sagte der Herr Regierungsvertreter sehr richtig: wir müssen einen angesehenen Verlegerstand erhalten; aber das; es noch viele Ver leger giebt, die geistige Arbeit zwar anerkennen, aber sie für ihre Zwecke ausbenten, wird auch nicht bestritten werden können. Das kommt nament lich vor bei jungen Autoren, die zwar oft Hervorragendes leisten, aber vielleicht durch ihr Studium in Geldverlegenheit geraten sind und infolge dessen froh sein müssen, da sie noch nicht einen großen Namen haben, wenn sie ihre Werke L tout prix an einen Verleger bringen können. Ge rade hierbei kommen die größten Ausbeutungen vor, die manchmal Er pressungen gar nicht so unähnlich sehen. Nun meinte der Herr Kollege vr. Arendt: wenn man den Antrag Dietz nnuähmc, dann würde man dem Autor das Recht, frei zu dis ponieren, eiuschränkeu und ihn dadurch «umüudig machen. Das mag in gewissen Fällen zutreffeu; aber wenn sich jemand in einer Notlage be findet, so wird er sehr leicht geneigt sein, um Geld zu erhalten, ein Recht zu übertragen, was er späterhin gethan zu haben tief bedauert. Ich meine darum, daß gerade der zweite Absatz in dem Anträge Dietz zu ß 28, der da lautet: Eine Vereinbarung, durch die dem Verleger im voraus das Recht der Uebcrtragung eingerünmt wird, ist unzulässig, sehr am Platze ist. Dadurch nehmen wir die Autoren in Schutz, und diese verdienen in Schutz genommen zu werden. (Zustimmung.) Nun habe ich oft gesunden bei Verhandlungen, denen ich angewohnt habe, daß man zwar die körperliche Arbeit anerkennt, aber häufig für die geistige Arbeit nicht das nötige Verständnis besitzt. Wir haben ja auch hier im Reichstage Kollegen, die Schriftsteller sind; die Herren werden zugeslehen müssen, daß man eigentlich die geistige Arbeit viel zu gering einschätzt; mau erkennt nicht genügend an, welcher Wert in ihr ruht. Daher meine ich, daß gerade die geistige Arbeit besser geschützt werden müsse, als das in dem Paragraphen des Kommissionsbeschlusses geschehen ist. Es kommt mir darauf au, daß der Autor auch die Früchte seines Fleißes und seiner Arbeit einheimse, und daß nicht der Verleger ans Kosten des Autors ein reicher Mann wird, der den Autor nach seinem Belieben ausbenten kann. Gerade bei manchen Verlegern kommen Ucbervorteiluugen vor, wie man sie kaum irgendwo anders findet. Wenn mau mit Recht dagegen ist, daß die körperliche Arbeitskraft ungebührlich auSgcbeutct und ausgenutzt werde, so muß man auch dagegen sein, daß die geistige Arbeitskraft und Leistung ausgeschunden wird, wie es vielfach leider der Fall ist. Ich stelle mich ans den Standpunkt, daß man den wirtschaftlich Schwächeren dem wirtschaftlich Stärkeren gegenüber in Schutz nehmen muß, und das will ja der Antrag Dietz und will auch schließlich der Antrag Müller (Meiningen). Sollte der Antrag Dietz abgelehnt werden, was ich bedauern müßte, so würde ich dann selbstverständlich für den Antrag Müller stimmen, der mir immer noch zweckmäßiger er scheint als die Fassung, die die Kommission für ß 28 gewählt hat. Vizepräsident Büsing: Tie Diskussion ist geschlossen, da sich niemand weiter znm Worte gemeldet hat. Das Schlußwort hat der Herr Berichterstatter. Wellftcirr, Abgeordneter, Berichterstatter: Meine Herren, die Anträge, die von zwei Seilen ausgegangen sind, enthalten nichts neues; sie sind bereits in der Kommission gestellt worden, wie aus dem Bericht hervorgeht, und dort eingehend diskutiert. Ich könnte deshalb ans den der eine, daß der Herr Abgeordnete Stadthagen uns eine rcchtshistorische Ausführung über Besitz und dessen Berechtigung geliefert hat; daraus brauche ich indessen nicht einzugehen. kündeten Regierungen, Herr Geheime Rat vr. Delbrück hat schon darauf hingewiesen, daß Gesetze nicht zu machen seien von einer juristischen Theorie aus. Ich sage, sie sind auch nicht zu machen nach idealen Ge sichtspunkten (Widerspruch bei den Sozialdemokraten), sondern wir haben gerade die Aufgabe, praktische Gesichtspunkte hier zur Geltung zu bringen. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) auch die Kommissionsbeschlüsse in Schutz nehmen, daß sic^ durchaus von praktischen Gesichtspunkten geleitet, die gegenseitigen Interessen vollständig richtig zur Abwägung gebracht haben. Der Herr Abgeordnete Schräder hat dann sehr richtig bemerkt, daß bis zur Einbringung und Verhandlung der Vorlage irgend welche Schädi gungen aus dem jetzigen Rechtszustand, wonach gemäß der Rechtsprechung des Reichsgerichts die Uebertragbarkeit zulässig ist, nicht bemerkbar ge wesen seien. Nunmehr habe inan, erschreckt über die vermeintlich zu bringung der Vorlage die beteiligten Kreise darauf hingewiesen worden sind, daß ihnen aus der Uebertragbarkeit hier und da — das ist nicht zu leugnen — eine Schädigung entstehen könnte; aber dafür ist die Aus spräche gewesen, und daß dieselbe gründlich, weitläufig und erschöpfend stattgefunden hat, erachte ich für einen außerordentlich großen Nutzen. Es ist viel gesprochen worden von der viel kräftigeren Stellung des Ver legers gegenüber den; Autor, insbesonders dem jungen Autor; das hat auch der letzte Herr Vorredner wieder hervorgehoben. Auch da kann ich nur sagen, solche Schädigungen nach dieser Richtung werden meistens nur nichts gewußt hat. Es darf also angenommen werden, daß diese Aus spräche für die jungen Schriftsteller nutzbar werden wird, nachdem sie darauf hingewiesen worden sind. Für sie gilt gerade so gut wie für jeden anderen Staatsbürger das Wort: ius vip;ilnntibu8 oeriptuin est. Vizepräsident Büstnq: Wir kommen zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, die Abstimmung in der Weise vorzunehmcn, daß wir zuerst abftimmen über den Antrag Dietz und Genossen aus Nr. 234 ack 2 der Drucksachen, weil dieser Antrag zweifellos am weitesten geht. Sollte derselbe abgelehnt werden, so würde ich abstimmcn lassen über den Antrag vr. Müller (Meiningen) und Genossen aus Nr. 258 der Drucksachen. Sollte auch dieser Antrag abgelehnt werden, so werden wir über den Beschluß der Kommission abstimmen. — Das Hans ist mit diesem Vorschlag einverstanden. Wir stimmen so ab. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag Dietz und Genossen aus Nr. 234 der Drucksachen unter Ziffer 2, dessen Vorlesung mir erlassen wird, annehmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit; der Antrag ist abgelehnt. Ich bitte nunmehr diejenigen Herren, welche den Antrag vr. Müller (Meiningen) und Genossen auf Nr. 258 der Drucksachen, dessen Verlesung mir gleichfalls erlassen wird, annehmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. (Geschieht.) (Dieselbe erfolgt.) Das Bürean ist einig, daß jetzt die Mehrheit steht; der Antrag vr. Müller (Meiningen) ist also abgelehnt. Ich bitte nunmehr diejenigen Herren, welche den tz 28 der Kommission (Geschieht.) Das ist die Mehrheit; der tz 28 ist nach den Beschlüssen der Kommission angenommen. Wir gehen über zu tz 29. Die Kommission beantragt die Streichung dieses Paragraphen. Wenn das Wort nicht gewünscht und eine besondere Abstimmung nicht verlangt wird, so nehme ich an, daß nach dem Beschluß Ich rufe auf tz 3o, —— 32, — 33,^— 34, —* 35^— § 36, — § 37 — und erkläre diese sämtlichen Paragraphen, mit Ausnahme des 8 34, nach den Beschlüssen der Kommission für angenommen; der § 34 fällt fort nach den Beschlüssen der Kommission.
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