Börsenblatt s. d. üeurschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 3097 Martin Lldenbourg In Berlin. Haacke, W., u. W. Kuhnert: Das Thierleben der Erde. 23. Lfg. Lex.-8". (2. Bd. S. 417—464 m. Abbildgn. u. 3 färb. Taf.) bar n. 1. — Panl Parey in Berlin. 86bsr HoebZelinIsn. kscl. v. L. lollans. 49. Sä. ^a.br§. 1901. 4 Skis. xr. 8°. (1. Skt. 96 8. w. 1 V^k.) n. 10. — Siemenroth L- Troschel in Berlin. Peters, W.: Die Geschäftsordnung f. die Gerichtsschreibereien der preußischen Amtsgerichte. Erläutert v. P. 3. Ausl., enth. die Geschäftsordng. f. die Gerichtsschreibereien der Amtsgerichte vom 26. XI. 1899. Bearb. v. W. Peters u. W. Boschan. gr. 8". (XXVIII, 708 S.) n. 15. —; geb. in Halbfrz. bar n. 17. — Julius Springer in Berlin. Jahrbuch der preußischen Forst- u. Jagdgesetzgebung u. -Verwal tung. Im Anschluß an das Jahrbuch im Forst- u. Jagd-Ka lender f. Preußen 1. bis 17. Jahrg. (1851—1867). 33. Bd. 4 Hfte. gr. 8°. (1. Hst. 90 S.) n. 4. —; f. Abonnenten der Zeitschrift f. Forst- u. Jagdwesen n. 3. — Technologischer Verlag O. Italiener in Berlin. 0. Italisnsr. 11. ^alirg. 1901. Sr. 14. Iweli 4°. (20 8.) Adolf Wolf in Dresden. Bender, E.: Elvira die Chinesenbraut. 5.—60. Hst. (S. 99— 1442 m. je 1 Vollbild.) bar a —. 10 Verzeichnis künftig erscheinender Liicher, welche in dieser Uummer zum ersienmale angeküiidigt sind. Barthol L Co. in Berlin. 3112 Sä. I: Si86ndabn-8t>at.iov8-Vsr2sieIinj8. 32. ^uü. 9 50 H. G. Hedeler in Leipzig. 3111 Gesetze über Urheberrecht. 2. Ausl. 10 I. U. Kern's Verlag in BreSlau. 3114 Magnus, Augenheilkunde der Alten. 24 E. Pierson's Verlag in Dresden. 3113 Baldauf, Lieder eines Mädchens aus dem Volke. 6. Ausl. 75 geb. 1 75 -Z. — Neue Lieder eines Mädchens aus dem Volke. 2. Ausl. 1 ^ 50 -Z; geb. 2 50 Georg Reimer in Berlin. 3111 Julius Springer in Berlin. 3115 Hugo Steinitz in Berlin. 3114 Ego, Seichte Wasser. Geibel, Rußland am Vorabend d. XX. Jahrhunderts. 2 3110 Wupperthaler Traktat-Gesellschaft (C. Biermann) in Barmen. 3111 Blaß, Ueber Notwendigkeit und Wert der Textkritik des Neuen Testaments. 40 Bausch, Der Psalter als Gebetsschule. 30 H. Leopold Votz in Hamburg. 3113 Fechner, Zend-Avesta. Bd. I. 2. Ausl. 6 Nichtamtlicher Teil. Unberechtigte Anrufung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Der Redaktion des Börsenblatts liegen aus Hamburg die nachfolgenden drei Gerichts-Entscheidungen vor. deren Begründungen eine dankenswerte Würdigung der Be strebungen des Börsenvereins und der ihm angcgliederten Vereine erkennen lassen und darum der Aufmerksamkeit der Leser nachdrücklich empfohlen seien. I. Urteil des Amtsgerichts Hamburg. In der Privatklagesache des Buchhändlers F. Engelke, Vertr.: R.-A. Or. A. Cohen. Privatklägers, gegen 1. Justus Pape, 2, Otto Meißner jun., Vertr.: R.-A. Semler, Bitter und Sieveking, Angeklagte, wegen unlauteren Wettbewerbs, hat das Schöffengericht t zu Hamburg in der Sitzung vom 20. Oktober 1900 für Recht erkannt: Die Angeklagten werden freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Privatkläger zur Last. Gründe: Die Angeklagten gehören zu den Vorstandsmitgliedern des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins. Sie sollen in dieser Eigenschaft ein Geschäftsgeheimnis des Privatklägers, dessen Kenntnis sie durch eine gegen die guten Sitten verstoßende eigene Handlung erlangt haben sollen,, zu Zwecken des Wettbewerbes unbefugt verwertet und an Ändere mitgeteilt haben. Das Geschäftsgeheimnis, das die Angeklagten thatsächlich erkundet, bestand darin, daß der Privatkläger, der dem von den Angeklagten vertretenen Verein nicht angehört, seine Bücher durch einen gewissen D. in Leipzig bezog. Die Angeklagten bestreiten jedoch entschieden, dieses Ge schäftsgeheimnis zu Zwecken des Wettbewerbes verwertet, bezw. an Andere mitgeteilt zu haben. Sie wollen nur von der Absicht geleitet gewesen sein, D., der als Mitglied des Börsenvereins der deutschen Buchhändler nach dessen Satzungen an den Privatkläger nicht habe liefern dürfen, zur Verant wortung zu ziehen. Die gegenteiligen Ausführungen des Privatklägers reichten zu der Feststellung, daß die Angeklagten weitergehende Zwecke verfolgt, nicht aus. Die Angeklagten waren daher freizusprechen. Die Kosten waren gemäß Z 50S Str.-Pr.-O. dem Privat kläger aufzuerlegen. II. Urteil des Landgerichts Hamburg. In der Privatklagesache des Buchhändlers F. Engelke, vertreten durch Rechtsanwalt vr. A. Cohen, Privatklägers, gegen 1. den Buchhändler Justus Pape, 2. den Buchhändler Otto Meißner jun. Verteidiger: v»» Semler, Bitter, Sieveking, Angeklagte, wegen unlauteren Wettbewerbs 40»