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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1901
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- Deutsch
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Z989 Nichtamtlicher Teil. -iS 87, 16. April 1901. Von Hiroshige, dessen Thätigkeit in die Jahre non 1829 bis 1868 (seinem Todesjahre) fällt, sagt Seidlitz in dem schon angeführten Werke: »Was ihn, den letzten großen Meister Japans, uns besonders nahe bringt, ist außer seinem Naturalismus noch der Umstand, daß er näher als irgend einer seiner Landsleute der europäischen Kunstweise steht, ja sie in ziemlichem Umfange studiert haben muß, wenn er auch nicht gerade darauf ausgeht, sie sich anzueignen«. Zu dem Niedergang hat übrigens auch die Vernachläs sigung der Drucktechnik und der Gebrauch der grellen, aus Europa eingeführten Anilinfarben beigetragen. Was die Drucktechnik des japanischen Holzschnitts an belangt, so unterschied sie sich nicht wesentlich von dem Ver fahren beim älteren deutschen Schnitt; man benutzt noch jetzt das Holz des Kirschbaumes in der Längsspaltung, doch zeichnete der Künstler nicht aus das Holz direkt, bezw. aus die aufgetragene weiße Decke, sondern stets aus durchsichtiges Papier, das mit der Vorderseite auf das Holz aufgeklebt wurde. Wollte man einen farbigen Druck Herstellen, — so heißt es in den Vorbemerkungen zu dem Ausstellungskatalog — so wurden so viele Abzüge der schwarzen Platte dem Künstler übergeben, wie der endgiltige Abdruck Farbtöne enthalten sollte. Der Künstler füllte dann jedes der Blätter an den Stellen, wo es erforderlich war, mit einem der Töne aus. Nachdem darauf der Formschneider für jeden Ton eine besondere Platte ausgesührt hatte, wurden die Stöcke nach einander auf ein Blatt gedruckt. Außer den Farbplatten bediente man sich auch wohl ungefärbter Holzplatten, die einem stärkeren Druck ausgesetzt wurden und im Papier Rclicswirkungen hervorbrachten. Dieses Blinddruckverfahren fand z. B. zur Angabe von Schnee, Wellen und von Stoff mustern Anwendung, wovon die Ausstellung mehrere Bei spiele vor Augen führt. »Die Technik des Farbenholzschnittes-, heißt es dann weiter, »diente nicht allein zum Druck selbständiger Kunst blätter, wie solche in der Ausstellung vertreten sind, und die, wie bei uns Kupferstiche und Lithographien, zum Schmuck der Wohnräume verwendet wurden, sondern auch in aus gedehntem Maße zur Buchillustration. Was das japanische Volk in dieser Technik geschaffen hat, gehört der historischen Entwickelung von etwa anderthalb Jahrhunderten, von 1799 bis 1859, an.« ^o.klltl'8.^ rUM OMriöilöU Mrsgsdueli ä«8 DbiMelmu Lueli- Imuätzl8 füll 1901, kivue, vei'iinlierttz unü eiloselionv l irnuu, soiviv soiistixv Vcrünckv- i-niiAvn bis Lmls Ililir 1901. 8°. XVI 8. Wie in den letzten Jahren, seitdem das vom Börsenverein herausgegebene -Offizielle Adreßbuch des Deutschen Buchhandels- schon im Januar erscheint, so hat sich auch zum gegenwärtig im Gebrauch befindlichen Jahrgang 1901 ein Nachtrag nötig gemacht, der soeben zur Ausgbe gelangt ist und den Beziehern des Adreß buchs unverlangt und unberechnet nachgeliefert worden ist. Die Bewegung im Firmenbestande des deutschen Buchhandels ist eben im Beginn des Jahres lebhafter als in spateren Monaten. Der unleugbare Vorzug des frühen Erscheinens hat somit auch einen tragung oder Einklebung von Aenderungen als ein Nachteil au- zusehen sein sollte. Wir dürfen letzteres wohl in Zweifel ziehen, weil wir dem Grundsätze huldigen, daß das Adreßbuch, ob es liehen handschriftlichen Berichtigung bedarf, um immer auf dem neuesten Stande zu sein und seinen vollen Gebrauchswert zu be halten, der ohne diese Sorgfalt schon vom Tage der Ausgabe an, sich naturgemäß zu mindern beginnt. Der vorliegende Nachtrag ist ein Heft von 16 Seiten im l Format des Adreßbuchs und verzeichnet nicht weniger als 329! Aenderungen, Streichungen und Ergänzungen. Darin sind jedoch ^ neuen Jahrgangs schon angemeldet waren und noch im Adreß buch selbst als Nachtrag zur Kenntnis gebracht werden konnten (Seite XI—XV, gelb), mit eingeschlossen, so daß sich als seitdem neu hinzugekommene Berichtigungen nur 251 ergeben. Das Nach tragsheft wurde Ende März 1901 abgeschlossen. Kleine Mitteilungen. 13. April entnehmen wir folgenden Eintrag in das Handels register: K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. In das Handelsregister ist heute eingetragen worden: Die Firma August Scherl, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz in Berlin, Zweigniederlassung in Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der ursprüngliche Gesell schaftsvertrag vom 20. Dezember 1894 ist durch einen neuen Gesell schaftsvertrag vom 7. April 1900 ersetzt. Gegenstand des Unter nehmens ilt: Der Verlag des -Berliner Lokal-Anzeiger-, Der-Ber liner Abendzeitung- und der Zeitschrift -Die Woche-, einschließ lich der technischen Herstellung der Zeitungen und der Zeit schrift, sowie der hier zugehörigen Hilfseinrichtungen, die Ge sellschaft ist zu jeder anderweitigen Ausnützung der Druckerei und der Hilfseinrichtungen, zur Hinzunahme weiterer Unterrieh- kapital beträgt 10 000 000 ^6. Geschäftsführer sind : August Scherl, Verlagsbuchhändler in Berlin, Gottfried Spemann, Verlagsbuch händler in Berlin (Stellvertreter), Gustav Hempel, Buchdruckerei besitzer in Berlin (Stellvertreter). Zur Zeichnung der Firma seitens der Stellvertreter des Geschäftsführers ist die Unterschrift zweier Stellvertreter erforderlich, insofern nicht dem einen oder anderen die Firma auch nur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zu eichnen. Die Befugnis der Prokuristen zur Zeichnung der Firma estimmt sich nach den bei ihrer Bestellung getroffenen Verord nungen. Oeffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft werden von dem Geschäftsführer durch einmalige Einrückungen in den -Deutschen Reichs-Anzeiger- unter Beifügung der Firma erlassen. Prokuristen: Adolf Hertling, Kaufmann in Berlin, Moritz Tochter mann, Kaufmann in Berlin, Josef Windeck, Kaufmann in Berlin, von denen je zwei gemeinschaftlich die Firma zu zeichnen befugt sein sollen. Den 6. April 1901. (gez.) Amtsrichter Hutt. Beschlagnahme. — Die Druckschrift -Die theologische Beichte und ihre Wirkung vom Standpunkte der Vernunft betrachtet- von vr. Hermann Straß (Verlag von Oswald Mutze in Leipzig) ist am 13. d. M. auf Antrag einer auswärtigen Gerichtsbehörde wegen Vergehens gegen die Religion in Leipzig polizeilich be schlagnahmt worden. Die Zerstörung der Straßburger Bibliothek. — Im -Centralblatt für Bibliothekswesen« berichtet XX. kurz über einen Aufsatz von E. v. Borries, der im sechzehnten Jahrgange des -Jahrbuchs für Geschichte,Sprache undLitteratur Elsaß-Lothringens- erschienen ist und die Zerstörung der Straßburger Bibliothek im Jahre 1870 behandelt. Dem Berichterstatter lag ein Sonderdruck dieses Aufsatzes (Heitz, Straßburg) auf 40 Oktavseiten mit einem Stadtplan vor. Cr schreibt u. a.: -Die Frage: War es möglich, die Bibliothek zu schonen? hat Herr v. Borries um so ergebnis reicher für jeden, der rein historischen Darlegungen zugänglich ist, erörtert. Er hat festgestellt, daß die an sich ganz unglaubliche Verdächtigung des deutschen Belagerungskommandos, es habe die wertvolle Bibliothek absichtlich zerstört, dadurch schon allein hin fällig wird, daß auf dem Plane von dem Innern der - Stadt Straßburg, dessen sich die Leitung der Beschießung bediente, das Bibliotheksgebäude fälschlich als .Rathaus' eingetragen mar, daß dieser Fehler von dem Topographen des preußischen Generalstabes, irregeführt worden ist. Das wird durch ganz unvermerfliche Zeug nisse von französischer und deutscher Seite erwiesen. (Auf dem, dem , Aussatze beigegebenen Faksimile des Stadtplans ist der Fehler ! Linders eingetragen.) Gesetzt aber auch den Fall, daß dieser ! Irrtum nicht die faktische Zerstörung der Bibliothek herbeigeführt ? haben sollte, was nach einem einwandsfreien französischen Zeug- ^ nisse durchaus unwahrscheinlich ist — siehe Nachtrag Seite 37 —,
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