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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1912
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- Deutsch
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428 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 8, 11. Januar 1912. Fehlbetrag von 200 000 ^ wird als Garantie des Staates er beten. Die Staatsregierung hat die Erfüllung der Bitte von der Bedingung abhängig gemacht, daß die Stadtgemeinde Leipzig das für die Ausstellung erforderliche Gelände unentgeltlich zur Verfügung stellt, sowie zum Garantiefonds aus städtischen Mitteln 200 000 Mark bewilligt und mit dieser Garantie an erster Stelle, also vor dem Staatsfiskus, für einen etwaigen Fehlbetrag haftet; ferner, daß dem Staatsfiskus seitens der Ausstellungs- leitung keinerlei Opfer irgendwelcher Art außer der Zeichnung einer Garantiesumme angesonnen wird und daß von einer Ver- anstaltung einer Geldlotterie zugunsten der Ausstellung abgesehen wird. Nachdem die städtischen Körperschaften zu Leipzig und das Direktorium der Ausstellung die Erfüllung dieser Bedingungen zugesagt haben, bittet die Staatsregierung um Zustimmung der Ständeversammlung dazu, daß dem Ausstellungsdirektorium unter den bezeichneten Bedingungen eine Garantiesumme des Staates in Höhe von 200 000 ^ zugesagt und im Staatshaus haltsetat für 1914/16 mit gemeinjährig 100 000 ^ eingestellt wird. Ein Gottfried Keller-Archiv. — Ein Komitee, dem eine Reihe angesehener Persönlichkeiten der Schweiz, Deutschlands und des Auslandes angehört, erläßt den folgenden Aufruf: Die Ver- waltung von Gottfried Kellers Nachlaß und die Stadtbibliothek in Zürich beabsichtigen eine vollständige Sammlung aller noch vorhandenen, zum Teil weit verstreuten Handschriften und sonstigen Reliquien des Dichters und Malers. Es sollen auf der Stadt bibliothek Zürich, wo sich der Kellersche Nachlaß, sowie in dem Gottfried Keller-Zimmer ein Kellermuseum befindet, womöglich vereinigt, zum mindesten nachgewiesen werden: 1. Sämtliche Briefe des Dichters, 2. weitere handschriftliche Werke, Skizzen, Entwürfe in Vers und Prosa, 3. seine Bilder, malerischen Skizzen und Zeichnungen, 4. Übersetzungen Kellerscher Werke in fremde Sprachen, 6. musikalische. Kompositionen nach Kellerschen Texten. Das Komitee richtet daher an alle Besitzer von Kellerschen Manu skripten und Bildern, sowie an die Verleger von Übersetzungen und musikalischen Kompositionen die Bitte, sich mit dem Ver walter von Gottfried Kellers Nachlaß, Herrn vr. Hermann Escher, 1. Bibliothekar der Stadtbibliothek Zürich, in Verbindung zu setzen, ihm ihren Besitz namhaft zu machen und solche Stücke — Manuskripte in Original oder Abschrift — der Stadtbibliothek Zürich, wenn immer möglich, schenkungsweise, als einheitlicher Sammelstelle zuzuweisen. Einbruchsdiebstahl. — Einbrecher, die mit Pferd und Wagen vorfuhren, erbeuteten in den Morgenstunden am 3. Januar in der Verlagsbuchhandlung von Wilhelm Süsserott in Berlin, Neue Winterfeldstraße 3a, vier Ideal-Schreibmaschinen im Werte von ungefähr 1400 Es wird vor Ankauf dieser Maschinen lNr. 32309, 73738, 40034, 53729) gewarnt. Eventuelle Nachrichten, die zur Ermittlung der Täter führen können, werden an die geschädigte Firma erbeten. Postscheckverkehr. — Im Reichspostgebiet ist die Zahl der Kontoinhaber im Postscheckverkehr Ende Dezember 1911 auf 62 446 gestiegen. (Zugang im Monat Dezember allein 1144.) Auf diesen Postscheckkonten wurden im Dezember 1911 gebucht 1196 Millionen Mark Gutschriften und 1172 Millionen Mark Last- fchriften. Das Gesamtguthaben der Kontoinhaber betrug im Dezember durchschnittlich 129 Millionen Mark. Im Verkehr der Reichspostscheckämter mit dem Postsparkassenamt in Wien, der Postsparkasse in Budapest, der belgischen Postverwaltung und den schweizerischen Postscheckbureaus wurden fast 6,8 Millionen Mark umgesetzt, und zwar auf 2400 Übertragungen in der Richtung nach und auf 11800 Übertragungen in der Richtung aus dem Auslande. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Anläßlich des Neujahrssestes wurde Herrn Kommerzienrat Stürb, Verlagsbuchhändler und Buchdruckerci- besitzer in Würzburg, der Titel eines Geheimen Kommerzienrats verliehen. Sprechsaal. Nichtabnahme bestellter Leihbibliotheks-Dubletten. Gelegentlich einer »Vergnügungsreise« des Herrn Pfau aus Leipzig kam genannter Herr zu uns ins Geschäft und erbot sich, Antiquaria oder Leihbibliotheksbände anzukaufen. Tatsächlich fanden sich »Leihbibliotheks-Dubletten« vor, die Herr Pfau zum Durchschnittspreis von a 40 H kaufte. Dieses Geschäft das zirka 60 ^ ausmachte, wurde in aller »Hast«, die, Herrn Pfau eigen zu sein scheint, abgeschlossen; Expedition über Leipzig. Von einem Leipziger Herrn und überdies unserem Kommissionär aufmerksam gemacht, expedierten wir bar. Nun verweigert Herr Pfau die Einlösung mit der Motivierung, die Bücher erst übernehmen zu müssen. Daraufhin hatte unser Kommissionär die Bücher zuzustellen, der Bote die Übernahme abzuwarlen und Faktura zu präsentieren. Jetzt verweigert Herr Pfau die Annahme überhaupt. Wir haben dadurch selbst verständlich — obwohl wir ganz gern auf dieses Geschäft verzichten — die Portospesen von 10 ^ zu tragen, und es würde uns sehr interessieren, von unseren Herren Kollegen oder vielleicht sogar Leidensgenossen zu erfahren, ob es ihnen besser erging. — Was der Sache die Krone aufsetzt: im Changewege L conto dieses Geschäftes nahmen wir Herrn Pfau 7/6 Romane, die wir sonst nicht für 2 gekauft hätten, für 7 X ab. Diese expedierte Herr Pfau »prompt bar«. Das Geld dafür zurückzuerhalten, ist uns natürlich ganz unmöglich, da Herr Pfau die Rücknahme verweigert. Wien XV/1. I. L. Pollak, Buchhandlung. Entgegnung. Zu obiger schiefer Darlegung des Vorfalles Folgendes zur Richtigstellung: Keine »Vergnügungs«-, sondern eine »Erholungs-Reise« war es, auf der ich mich s. Zt. befand. Im übrigen für die fragliche Angelegenheit wie auch für die Firma Pollak durchaus belanglos. Bibliotheken (nicht nur Dubletten) pflege ich auf meinen Reisen zu kaufen, wo immer sich dazu Gelegenheit bietet. Die hier gewählten Bände waren in Rechnung zu liefern, nicht nur seitens Pollaks, sondern auch einer anderen Wiener Firma. Letztere expedierte wie vereinbart, worauf Regulierung Zug um Zug erfolgte. Anders bei Pollak. Einige Bücher hatte ich gegen Zahlung sogleich mitgenommen und fand dieselben bei ruhigem Durchblättern in sich selbst in komplett, trotz vorheriger ausdrücklicher Versicherung Pollaks. — Meiner Aufforderung zur Rücknahme hat Pollak bis heute noch nicht entsprochen. Die erwähnten Bücher sind mir auch nicht zugestellt worden, sondern nur Barfaktur vorgelegt, die ich ohne vorherige genaue Prüfung der Bände nicht honorieren konnte. Die Sendung bei dem Kommissionär zu prüfen, wie mir zuge mutet wurde, war untunlich, auch entspricht dies nicht den Ge pflogenheiten. Ich hielt es unter diesen Umständen für das Gegebene, von dem Kauf der Bände überhaupt abzustehen, um so mehr, als an Stelle verschiedener mitgekaufter Werke Bücher anderer Autoren ein geschoben waren. Daß auf 100 und einige Bände lO^c Frachtspesen erwachsen seinsollen,istunwahrscheinlich,auch hätte Pollak, wenn er seine Meinung änderte und nur bar liefern wollte, mir dies vorher Mitteilen müssen. Die von mir gelieferten Bände waren bar bestellt, sonst hätte der Kommissionär nicht eingelöst. Eine Anfrage betr. Rück nahme des Barpakets ging mir überdies bis heute nicht zu. Für die Wahrheit meiner Behauptungen habe ich Zeugen und schriftliche Belege. Ich habe allein während der letzten drei Monate gegen 20 000 Bände käuflich erworben und zwar von Neumann, Magdeburg, Heinrichshofen, Magdeburg, C. E. Klotz, Magdeburg, Kravani, Wien, usw. Lieferung wie Regulierung gingen jeweils prompt und an standslos vor sich. Leipzig, 4. Januar 1912. Karl Fr. Pfau.
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