iLrlchetnl Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ibm verwandten Geschäftszweige. Eigenthnm des BörsenbereinS der Deutschen Buchhändler. U 299. Leipzig, Dienstag den 29. Deeember. 1874. Amtlicher Theil. B c k a » n t »l a ch n n g. Der zweite Band der „Publikationen des Börsen-Vercins" ist unter dem Titel: „Gesammelte Aufsätze nn- Mitthcilungcil ans Sem Börsenblatt für den Dciitschcn Bnchtzandrl 1869—187:)" erschienen und allen Mitgliedern des Börsenvereins gratis zugesandt worden. Nicht-Mitglieder könne» Exemplare » 1 Thaler baar von Herrn H. Kirchner in Leipzig beziehen. Berlin, Bonn und Leipzig, den 23. Deeember 1874. Der Vorstand des Vörseuvereins der Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Gustav Marcus. Carl Voerster. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer Reichsstempelmarken und gestempelter Blankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer. Vom 13. Deeember 1874. Reichsstempelmarken und mit dem Reichsstempel versehenen Man tels ebenmäßig Anwendung. Berlin, den 13. Deeember 1874. Der Reichskanzler. Im Aufträge: E ck. Mit Rücksicht ans die sür den größten Theil des Reichsgebietes bevorstehende Einführung der Rcichsmarkrechnung ist die Anferti gung neuer, aus Mark lautender Reichsstempelmarken und mit dem Reichsstempel versehener Blankets zur Entrichtung der Wechsel stempelsteuer bewirkt worden. Die neuen Reichsstempelmarken enthalten die Umschrift „Deutscher Wechsel-Stempel, Mark, Mark", sowie die Angabe des Steuerbelrages, für welchen sie gelten, in Mark und lauten aus Steuerbcträge von 0,10; 0,15; 0,80; 0,45; 0,60; 0,75; 0,90; 1,20; 1,50; 2,25; 3,00; 4,50; 6,00; 9,00; 15,00 und 30,00. Die mit dem Reichsstcmpel versehenen neuen Wcchsclblankets ent halten im Stempel die Umschrift „Deutscher Wechsel-Stempel", so wie gleichfalls die Angabe des Steuerbelrages, für welchen sic gel ten, in Mark und lauten auf Stcucrbeträgc von 0,10; 0,15 ; 0,30; 0,45; 0,60; 0,75; 0,90; 1,20; 1,50; 2,25 und 3,00 Mark Vom 1. Januar künftigen Jahres ab werden die neuen Reichs- stempelmarken und mit dem Reichsstcmpel versehenen Blankets all mählich in den Debit übergehen. Ein Umtausch der in die Hände des Publicnms nbergcgangc- ne» älteren Reichsstempelmarken und gestempelte» Blankets findet nicht statt, vielmehr können dieselben bis aus Weiteres auch ferner zur Entrichtung der Wcchselstempelabgabc verwendet werden. Die in der Bekanntmachung vom 13. Deeember 1869 (Bör- jenbl.S.4249) über denTebit dcrBundcsstcmpelmarken und gestem pelten Blankets, sowie über das Verfahren bei Erstattung verdor bener Stcmpelmarken und Blankets getroffene» Anordnungen, so wie die hinsichtlich der Art und Weise der Verwendung der Wechsel stempelmarken in der Bekanntmachung vom 11. Juli 1873 (Bör- senbl. S. 3233) enthaltenen Bestimmungen finden auf die neuen Bekanntmachung. Wir machen daraus ausmerksam, daß vom 2. Januar 1875 an mit dem Beginn der gesetzlich vorgeschriebenenEinsührungderMark- rechnung alle Baarpackete, die hier zur Einlösung präsentirt wer den, aus die neue Markwährung lauten müssen, und daß bei den wöchentlichen Börsenabrechnungcn eben falls nur »ach der neuen Währung bezahlt werden darf. Wir zweifeln nicht, daß alle unsere Herren Geschästsgenosscn diesen im Interesse derOrdnung nothwendigen Bestimmungen pünkt lich Nachkommen werden. Leipzig, 23. Deeember 1874. ist je Oeputation des Vereins der SnchtMdlcr ;n Leipzig. Rahmund Härtel, S. Hirzel, Vorsitzender. Secretär. Erschienene Neuigkeiten des deutsche» Buchhandels. (Mitgctheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung) (* vor dem Titel --- Titelauflage, ft ----- wird nur baar gegeben.) 14955. Flygare-CarlenS, E., sämmtlicheRomane. 3. Aufl. i ii.n. H8.2sg. 16. L 4 Einundvierzigster Jahrgang. 656