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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1897
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- Erscheinungsdatum
- 30.11.1897
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- Deutsch
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8984 Nichtamtlicher Teil. 278, 30. November 1897. kommt und darin von verschiedenen Ländern mit geringerem Ge samtpostoerkehr Übertrossen wird. Erfahrungsgemäß bildet der eigentliche Briespostdienst die ergiebigste Quelle für Ueberschüssc, während die übrigen Dienstzweige meistens nur mit geringem Ge winn, zuweilen sogar mit Verlust arbeiten. Ausfallend ist der Umstand, daß die Vereinigten Staaten für de» Post- und Tele graphendienst viel mehr — 50 Millionen Frcs. — ausgeben, als sie einnehmsn. Die Ursachen liegen in der Hauptsache in der zu großen Ausdehnung der Portofreiheiten, sowie in dem ungünstigen Drucksachentarif, wobei die Postoerwaltung nicht auf die Selbst kosten kommt. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Mitteilungen von R. L. Uroolcbaus in UsipLig. Rilmlsn in Rsrlin, VUsn, Raris, Ronäon. 1897. Ilr. 2. 8". 8. 17 — 32. 8eiouess exaetss st naturelles. Oatalogus äes bibliotbsguss äe U. Is Or. R. 6. kiuggs st !Vl. ls l)r. U. L. 1. Lurgs: säijic. (Vsi Steigerung: 9. u. 10. Osr:srllbsr 1897.) Luot.-Katalog von Rurgsrsäij^ L l^lerruans in Usiäsn. 8". IV, 60 8. 1140 I4rn. Uullstin rnsnsusl cls la librairis aneisnns R u rgsrsäij lc L blisr- rnans a Usz-äs. (k^ovsmbrs 1897.) 8". 8. 43—92. k§r. 277 — 597. Ribliograpbis äs la Kranes, äournal general äs l'ewpriwsrls st äs ia librairls. Rivrss ä'strsnnss pour l'annes 1898. gr. 8". 8. 84—396 wit vislsn Lbbiläungsn. Raris, Lu 6srols äs Ia Ribrairis, äs l'Iwpriweris sto. Luswabl von 2sitsebrittsn unä veiebtigsn IVsrlcsn aus äsin 6s- dists äsr Obsinis unä Rbarwaeis. 2uw Teil aus äsr Uibliotkslc von 6sb.-R.at Vietor Nsz-sr, -s- Rrolsssor an äsr Universität llsiäslbsrg. Uagsr-Vsrrsivbnis dir. 143 von 6ustav Raoli in Rsiprig. 8". 48 8. 1263 dlrn. Lllgswsins unä spezielle 6birurgis. Uagsr-Ver^siebnis b!r. 134 von 6ustav Roelc in Usiprig. 8". 18 8. dir. 3277—3738. Lugen- unä Obrsnlrravlrbsitsn; Uarzwgologis unä kbinologis; 2abnbsillrunäs. Uagsr-Vsrrsloknis Hr. 138 von 6ustav Roelr in lbsiprig. 8". 24 8. dir. 3740—4348. Urlolr's Uanäiratalog IVsibnaebtsn 1897. Nouatsiratalog dir. 12 (Useswbsr 1897) äsr Irais. unä irön. Uotbusbbanäiung TVilbslw Rriolc in Wisn. Uorvorragsnäs Lrsebsinungsn in äsutsebsr, tranrösisebsr, snglisobsr, italisnisobsr unä spani-obsr 8praebs. gr. 8". XVI, 160 8. wit Lbbiläuugsn. dlernorial äs ia librairis iran^aiss. ksvus bsbäowaäairs äes livrss. Lowplewsnt äs Ia bibliograpbis tranyaiss. kseusil äs eataloguss äss eäitsurs, avso tabiss. 4s annes. klr. 44—47. dlovswbrs 1897. 8". 8.633—704. Verlag von U. Us 8ouäisr in karis. 5. Vsrlagsbsriebt äsr 8tabel'sebsn Ir. Hol- unä Univsrsitäts- Lueb- unä Kunstbanälung, Ldtsilung: Vsrlagsbuobbanäiung in IVürriburg über äas 142., 143. unä 141. 6ssobäktsjabr: 1894, 1895, 1896. 8". 16 8. wit Lbbiläungsn. Lultur- unä Littsngssebisbts. Lntig.-Ratalog dir. 214 von Karl Vksoäor Völolrsr's Verlag unä Lntiguariat in Rranlriurt a. lll. 8°. 115 8. 2850 dlrn. Rwpksblsnsvsrts Rsstgssebsnlcs aus äsw Kunstverlags von 0. T. V7islrott in örsslau. gu. 8". 40 8. wit Lbbiläungsn. Sonntagsruhe. — In der Frage des Ladenschlusses an Sonn- und Feiertagen hat das Oberlandesgericht München kürzlich die Revision gegen ein gleichlautendes Urteil der ersten und zweiten Instanz verworfen, durch das ein Kaufmann, der mit dem Moment des Eintritts des sonntäglichen Ladenschlusses wohl die Ladenthür abgespcrrt, die bereits im Laden befindlichen Kunden aber noch bedient hatte, wegen Vergehens gegen die 88 41a und 146a der Gewerbeordnung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Dieses Urteil hat in kaufmännischen Kreisen großes Aufsehen erregt und teilweise in der Oeffentlichkeit eine sehr absprechende Kritik gefunden, weshalb die nunmehr im Amtsblatts des Justizministeriums er folgte Veröffentlichung der Motive, auf Grund deren das Ober- landesgcricht zur Verwerfung der Revision gelangte, weitere Kreise interessieren dürfte. Zur Begründung des Revisionsantrags war geltend gemacht worden, der Laden habe in dem Augenblicke, in dem die Laden thür abgeschlossen war, die Eigenschaft einer offenen Verkaufsstelle verloren, weil von da ab das Publikum nicht mehr in der Lage war, zur Verkaufsstelle zu gelangen. Dadurch, daß die schon vor 4 Uhr eingetretenen Kunden tes war u. a. festgestcllt worden, daß eine Käuferin einen Teil der von ihr gelausten Waren vor, einen anderen Teil nach 4 Uhr erhalten hatte) noch bei geschlossenen Thüren weiter bedient wurden, sei zwar der Gewerbebetrieb fort gesetzt worden, aber nicht in offener Verkaufsstelle. Auch eine der Allgemeinheit dienende Verkaufsstelle höre aus, eine solche zu sein, wenn sie geschlossen werde. Dieser Revisionsangriff konnte indessen vom Oberlandesgericht als begründet nicht erachtet werden. Als offene Verkaufsstellen zum Betrieb des Handelsgewerbes seien im Sinne der 88 41a und 105 b Absatz 2 der RGO. jene zu erachten, die für die Allgemein heit zum Ankauf von Waren zugänglich sind, und es bleibe die Verkaufsstelle eine -offene-, auch wenn die gewöhnliche Ladenthür geschlossen und nur eine Hintere oder Seitenthür den Zugang oder Ausgang vermittle. Derselben Ansicht sei auch Landmann in seinem Kommentar (Seite 341). Sogar die selbstthätigen Verkaufs apparate (Automaten) seien als offene Verkaufsstellen im Sinne des § 41a anzusehen, und die Inhaber hätten dafür zu sorgen, daß zur Schlußstunde die Entnahme von Gegenständen aus den selben unmöglich sei. Es werde daher nicht, wie die Revision ver meine, die Eigenschaft einer offenen Verkaufsstelle durch Abschließen der Ladenthür aufgehoben. Im angefochtenen Urteil der Strafkammer sei überdies zur Begründung des Schuldausspruches zutreffend auf den Zweck der in Frage stehenden Bestimmungen hingewicsen worden, der dahin ziele, einer unzulässigen Konkurrenz im Handelsgewerbe ent gegenzuwirken. Der § 41a der RGO., welcher bestimme, daß an jenen Sonn- und Festtagen, an denen gemäß 8 105 b-b dieses Gesetzes G: Hilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handels gewerbe nicht beschäftigt werden dürfen, auch in offenen Ver kaufsstellen ein Gewerbebetrieb nicht stattfinden dürfe, habe erst bei Beratung der Novelle vom l. Juni 1891 Ausnahme gesunden, und zwar, wie die betreffenden Neichstagsverhandlungen ersehen lassen, um eine ungerechtfertigte Begünstigung solcher Geschäfte hintanzuhalten, die ohne Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter vom Geschäftsinhaber selbst ausgcübt werden. Sowohl aus dem Be richt des Abgeordneten Hitze, als aus den Aeußerungen jener Ab geordneten und Regierungsvertreter, die damals zu dem Vorschlag der Reichstagskommission das Wort ergriffen haben, gehe - und zwar in Uebereinstimmung mit dem erholten Gutachten der Handels kammer — zweifellos hervor, daß die für die Gehilfen maßgebenden Geschäftsstunden auch sür die Geschäftsinhaber zu gelten haben und letztere nach Eintritt der festgesetzten Stunde kein Geschäft mehr machen dürfen, vielmehr mit Eintritt derselben der völlige Schluß der Sonntagsarbeit beginnt. Nachdem nun das kgl. Bezirksamt K. den Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen für die Orte des Amtsbezirks an Sonn- und Feiertagen auf die Zeit von 7'/,— 8'/, Uhr vor- und von 12 — 4 Uhr nachmittags beschränkt habe, und da weiter seststehe, daß der Angeklagte in Kenntnis dieser Anordnung nach 4 Uhr nachmittags noch an einige Kunden Waren verkauft habe, so sei er mit Recht gemäß 8 146a der Gewerbe ordnung eines Vergehens gegen die Vorschriften der 88 41a und 105 b der RGO. schuldig befunden worden. (Allg. Ztg.) Zoll. — Die Papierzeitung teilt folgende Zolltarif-Aenderungen sür die Einfuhr nach Guatemala mit: Hölzerne Alphabete jeder Art sür Schulen; gedruckte, litho graphische und gestochene Anzeigen auf Papier oder Karton ohne Rahmen; Kataloge aller Art sür landwirtschaftliche, Münz-, geo logische und naturwissenschaftliche Sammlungen sür Museen und Kabinette; Zeichnungen, Formen, Modelle und Muster aus Papier oder Karton sür Kunst; Espartogras oder Spanisches Gras; Pho tographien und Ansichten vom Lande ohne Rahmen; Stiche von im Auslande wohnenden Guatemala-Künstlern mit Beweis der Echtheit und ohne Rahmen; lose Zeitungen zollfrei Geographische, topographische und nau tische Karten 0,10 Dollar d. leg brutto Musterheste, sowie Modelle und Muster von Zeichnungen, Kalligraphie und Stickereien 0,10 . . „ Globen (Himmels- und Erdkugeln) . . 0,10 , „ „ . Ungebundene gedruckte Bücher 0,05 „ „ „ „ Bilder von im Lande wohnenden Personen ohne Rahmen 1,00 „ , , Beschlagnahme. — Die Nummer des -Kladderadatsch- vom 27. November iA wie die Berliner Blätter melden, in Berlin konfisziert worden. Georgs Schlagwortkatalog. — Mit Cirkular vom 23. No vember d. I zeigt Herr L. Lemmermann in Hannover an, daß die Vorräte und Rechte an Georgs Schlagwortkatalog l. Band (1883 — 1887) und II. Band (1888 92) in seinen Besitz übergegangen seien. Er verspricht den nach Lieferung 31 ins Stocken geratenen II. Band innerhalb etwa 4 Monaten zum Schluß zu führen, doch soll der aus 35 Lieferungen veranschlagt gewesene Band nunmehr ca. 40 Lieferungen haben, und zwar sollen die Lieferungen 36—40 mit je 1 ^ netto bar nachträglich in Ansatz kommen. Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs gehilfen. Vortrag. — In Berlin wird am Freitag den 3. Dezember abends 9 Uhr im Restaurant Victoria-Säle, Leipziger
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