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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1897
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- Deutsch
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^ 186, 13. August 1897. Nichtamtlicher Teil. 5729 thätigkeit überhaupt sagen, so darf man cs doch von Leipzigs Musikalienproduktion getrost hervorheben, daß sie an der Spitze schreitet, sowohl beurteilt nach dem inneren Wert und der Gediegenheit der Ausstattung ihrer Leistungen, als auch nach ihrer Gesamtmenge und ihrer Mannigfaltigkeit. Wie großartig die Kartographie durch Leipziger Firmen und im weiteren Ausstellungsgebiet besonders durch Justus Perthes in Gotha und noch andere Firmen vertreten ist, haben wir schon früher betont, und über den Aufschwung des Buchdruckgewerbes in Leipzig mögen folgende Zahlen reden: 1861 besaß Leipzig 39 Buchdruckereien mit etwa 1000 Gehilfen 1890 „ ., 112 „ „ „ 2200 „ 1897 „ ,. 149 „ „ „ 5563 „ Eine lesenswerte jetzt veröffentlichte Denkschrift der Innung Leipziger Buchdruckereibesitzer, die von den 149 Buchdruckereien 94 zu ihren Mitgliedern zählt, giebt darüber Auskunft. In fünf großen Druckereien sind alle Zweige des Buchgewerbes ver einigt, und die 149 Buchdruckfirmen beschäftigen, auch die Hilfsgewerbc mit eingerechnet, im ganzen 8588 Personen. Doch wir wollen nicht mit Zahlen die Bedeutung des Leipziger Buchdruckgewerbcs und der verwandten Zweige her vorheben, die Buchgewerbe haben es sich angelegen sein lassen, an ihren Produkten ihre große Leistungsfähigkeit vor den Augen der Welt auf der Ausstellung kundzuthun und dies ist ihnen in hohem Maße gelungen, wie ihre lehrreichen Vor führungen jedem Kenner klar machen. Mit Recht wird vielfach die buchgewerbliche Kollektiv ausstellung als ein Glanzpunkt der ganzen Leipziger In dustrie- und Gewerbe-Ausstellung bezeichnet. Die günstigen Vorbedingungen, die Leipzig als Vorort des deutschen Buch handels für das Gelingen einer solchen Ausstellung bot, sind nach Kräften ausgenutzt worden. Wenn dem Sachsenland und vor allem der Stadt Leipzig bei unserer Betrachtung für manches Ohr in fernen Landen zu viel Ehre zu teil wurde, so lag das — dies sei zur Rechtfertigung gesagt — in der Natur der Sache. Wenn wir in den folgenden Jahren über die Borführung des Buchhandels und der Fortschritte des Buch gewerbes anderer Länder bei Gelegenheit von Ausstellungs berichten gleich Erfreuliches melden können, so wird man daraus schließen können, daß man aus der Leipziger buch gewerblichen Ausstellung, der größten dieser Art in letzter Zeit, doch manches gelernt hat, wenn auch in Bezug auf die Ausstellungstechnik — mit vielen rühmlichen Ausnahmen — manches noch nicht ganz auf der Höhe der Zeit war. Die Pariser Weltausstellung wird darin hoffentlich schon ein besseres Bild zeigen. —i. Kleine Mitteilungen. Gerichtsstand der Presse. (Vgl. Nr. 173 d. Bl.) — Aus Bückeburg wird der Kreuzzeitung unter dem 9. d. M. geschrieben: Das kürzlich aus Baden berichtete Vorgehen der badischen Staats anwaltschaft gegen eine Berliner Zeitung, die ein Inserat einer in Preußen gestatteten, in Baden aber nicht gestatteten Lotterie enthalten hat (vgl. Nr. 173 d. Bl. Red.), steht keineswegs vereinzelt da. Vor dem Schöffengericht der preußischen Stadt Obernkirchen (Kreis Rinteln) ist kürzlich eine gleiche Anklage der preußischen Staatsanwaltschaft in Hannover gegen die in Bückeburg (Schaumburg-Lippc) erscheinende -Schaumburg-Lippische Landeszeitung- verhandelt worden. Sie hat mit kostenloser Frei sprechung des angeklagten Redakteurs geendet. Die Anklage stützte sich auf ß 2 des preußischen Lotteriegesetzes vom 29. Juli 1885, nach welchem derjenige mit Geldstrafe bis zu 1500 ^ bestraft wird, der den Verkauf von nicht staatlich genehmigten Lotterieen in Preußen betreibt, bezw. als Mittelsperson fördert. Das Vergehen der Förderung als Mittelsperson sollte darin gesunden werden, daß der -Schaumburg-Lippischen Landeszeitung- im November 1896 Prospekte der Hamburger Staatslotterie beigelcgt waren, und zwar allen Exemplaren, auch denjenigen, die von den in Preußen wohnen den Lesern der Zeitung bezogen werden. In einer aus preußischem Gebiete liegenden Gastwirtschaft hatte ein Gendarm eine solche Nummer mit Beilage gesunden und Anzeige erstattet, auf Grund fliermidsechzlgsier Jehrzirrg. deren die Anklage erfolgte. In der Gerichtsverhandlung beantragte auf Grund der Verhandlung der Amtsanwalt, Herr Bürgermeister Bethmann-Obernkirchen, Freisprechung. Ueber die Verhandlung be richtet die -Schaumburg-Lippische Landeszeitung-: Das Schöffen gericht erkannte nach kurzer Beratung auf Freisprechung. Der Vorsitzende führte in der Begründung des Urteils etwa aus: Das Aufnehmen von Anzeigen und Beifügen von Prospekten der Hamburger Staatslotterie sei eine in Schaumburg-Lippe straf freie Handlung. Der Redakteur könne nicht wissen, ob und welche Exemplare der Zeitung die Post schaumburg - lippischen oder preußischen Lesern zustelle. Und wenn es ihm auch bekannt gewesen sei, daß die Zeitung auch in Preußen gelesen werde, so sei er doch nicht in der Lage, für die preußischen Abonnenten andere Zeitungen als für die schaumburg-lippischen zu verausgaben. Beispiels.veise bestellten die Postanstalten in Obernkirchen, Sülbeck, Sleinbcrgen u. a. in preußischen und schaumburg-lippischen Ort schaften. Eine Trennung der Exemplare nach der Staatsangehörigkeit der Abonnenten sei ihm also absolut unmöglich. Ferner könne man von einem Redakteur die Kenntnis und Beachtung aller am Orte seiner Thätigkeit, am Erscheinungsorte der Zeitung, geltenden Gesetze und Bestimmungen verlangen; aber nicht zu verlangen sei die Kenntnis und Nachachtung aller aus partikularen oder fis kalischen Gründen in einem andern Staate oder Orte, wo die Zeitung vielleicht ohne sein Wissen gelesen werde, geltenden Gesetze. Bei einem solchen Verlangen werde die Nedaktionsthätigkeit zur Unmöglichkeit gemacht. Das Gericht habe deshalb auf kostenlose Freisprechung erkannt. Gleichzeitig wurden die Mitangeklagten, Lotteriekollekteur Farnow-Hamburg, der den Prospekt erließ, und Kaufmann Schröder, der die Uebersendung nach Bückeburg ver mittelte, sreigesprochen, schon aus dem Grunde, weil ihnen auf Anfrage bei der Schaumburg-Lippischen Landeszeitung die Antwort geworden war, daß das Beilegen von Prospekten dorr gestattet sei, sie also mindestens in gutem Glauben gehandelt hatten. Zeitungsabonnentenjagd in Paris. — Nachdem das Pariser Tageblatt -Kaulois- mit den Tombolas für seine Abon nenten den Anfang gemacht hat, suchte das -äourual- es zu über trumpfen, und dann traten das-Lebo äs karis-, die antisemitische-ludrs ?ar»1s- und schließlich auch die sozialistische -kstitslispudligus» in den Reigen. Man bot den Abonnenten alle erdenklichen Ueberraschungen, von dem Motorwagen und zerlegbaren Landhause angefangen bis zur Vergnügungsreise nach New Jork, abgesehen von einer Samm lung mehr oder minder niedlicher Gebrauchsgcgenstände. Schließlich mußte auch der Abneigung der Pariser gegen das feste Abonnement von Blättern Rechnung getragen werden, und es wurden besondere Tombolas für diejenigen Leser veranstaltet, die mindestens einen Monat lang das gleiche Blatt kaufen und die Zeitungsköpfe ein senden. Alle die Hnrlichkeitcn, die den gutmütigen Abonnenten und getreuen Lesern versprochen wurden, werden aber schwerlich zur Verteilung gelangen; die Pariser Staatsanwaltschaft hat nämlich allen Herausgebern dieser Lotterieblätter den Wink erteilt, die Tombolas unverzüglich einzustellen, da sie gegen die Gesetzcs- vorschriften verstoßen. Die Blätter, denen die Tombolas sehr teuer zu stehen gekommen wären, können mit dem Verbot nur sehr zu frieden sein, zumal dieses erst knapp vor den Ziehungen erfolgt ist. (Papier-Ztg.) Personalnachrichten. Gestorben: am 10. August in Harzburg, wohin er sich von Leipzig zur Sommerfrische begeben halte, der älteste Senatspräsident am Reichsgericht Kaiserliche Wirkliche Geheime Rat vr. Drechsler, Excellenz. Der Verstorbene war ein treuer Freund des Börscn- vereins der deutschen Buchhändler und seit Jahren ein regel mäßiger Ehrengast bei dessen Kantatefestmahl, wo er als Vertreter des Reichsgerichts oft das Wort ergriffen und dem Buchhandel freundliche Worte gewidmet hat. Er war am 14. März 1821 zu Stavenhagen in Mecklenburg-Schwerin geboren, studierte in Rostock und Heidelberg und wirkte von 1845 an im Magistrats-Kollegium zu Parchim, wo er dann von 1851 bis 1864 das Amt des Bürgermeisters verwaltete. Am 1. Mai 1864 trat er als Ober-Appellationsrat bei dem hanseatischen Oberappellationsgerichte in Lübeck ein, wo er sich besonders im Handelsrecht als hervorragend tüchtiger Jurist belhätigte. Später mehrsach zur Teilnahme an Justiz kommissionen nach Berlin berufen, wurde ihm von dort aus das Amt eines Vicepräsidentcn des Bundes-, späteren Reichsoberhandelsgerichts zu Leipzig übertragen. Mit der Begründung des Reichsgerichts am 1. Oktober 1879 ging auch das Wirken vr. Drechslers auf das Reichsgericht über, wo er seit Jahren als ältester Senatspräsident dem ersten, Haupt- sächlich handelsrechtlichen Civilsenate Vorstand. Mit ihm ist einer unserer begabtesten Juristen abgeschieden. 768
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