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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-08-09
- Erscheinungsdatum
- 09.08.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
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182, 9. August 1897. Nichtamtlicher Teil. 5621 Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Vorgeschobener Redakteur. (Nach druck verboten). — Das Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1871 bestimmt in 8 7, daß Zeitungen und Zeitschriften, die in monatlichen oder kürzeren, wenn auch unregelmäßigen Fristen er scheinen (periodische Druckschriften im Sinne dieses Gesetzes) außer der Angabe der Namen und Wohnorte des Druckers und des Herausgebers auch aus jeder Nummer rc. den Namen und Wohn ort des verantwortlichen Redakteurs enthalten müssen. Der ß 18 des Gesetzes bedroht mit Strafe den Verleger einer periodischen Druckschrift auch dann, wenn er wissentlich geschehen läßt, daß auf der Druckschrift eine Person fälschlich als Redakteur benannt wird. Wegen Zuwiderhandlung gegen diese beiden Para graphen verurteilte das Landgericht Berlin I am 10. April 1897 den Bankdirektor Paul Wendland zu einer Geldstrafe von 200 sowie den Redakteur Beit aus Hannover und den Ver sicherungsmathematiker Dietrichkeit in München zu Geldstrafen von je 60 .F. — Im Jahre 1896 erschienen im Verlage des Deut schen Bankvereins, Kommanditgesellschaft auf Aktien, zwei Zeitungen, die -Allgemeine Börsenzeitung- und die -Versicherungsbörse-, Der verantwortliche Redakteur der beiden Blätter war Dietrichkeit, nicht Beit; trotzdem zeichnete aber der letztere als verantwortlicher Re dakteur. Es wurde festgestellt, daß dem Dietrichkeit die Fertigstellung sämtlicher Nummern übertragen worden war. — In seiner Revision gegen das Urteil führte Direktor Wendland aus, es komme gar nicht darauf an, wie der verantwortliche Redakteur Beit sein Amt aus geführt habe, es genüge vielmehr, daß er zum Zeichnen als ver antwortlicher Redakteur berechtigt und befugt war. Ob er als solcher auch nur einen Federstrich zur Fertigstellung der Zeitungen gethan habe oder nicht, sei unerheblich. — Der Reichsanwalt er klärte demgegenüber, für die Anwendbarkeit des 8 18 des Preß- gesetzes komme es auf die thatsächlichen Verhältnisse an. Im vor liegenden Falle sei es nun zweifelhaft, ob thatsächlich festgestellt sei, daß Beit, der als verantwortlicher Redakteur benannt sei, auch als solcher thätig geworden sei. Es gehe aber aus den Fest stellungen hervor, daß Beit überhaupt gar keine redaktionelle Thätigkeit ausgeübt, sondern sich lediglich um die Herstellung der Blätter durch den Druck gekümmert habe. Das Reichsgericht schloß sich in der Verhandlung am 6. d. M. diesen Aussührungen an und verwarf die Revision. Verurteilung. Beleidigung durch die Presse. — Der verantwortliche Redakteur Stengel vom »Hamburger Echo- war wegen Beleidigung eines -Streikbrechers- nach 8 185 des Straf gesetzbuches in Verbindung mit ß 183 der Gewerbe-Ordnung zu vier Wochen Gefängnis verurteilt worden, weil er ivährend des Streiks der Hafenarbeiter in Hamburg in einem Versammlungs bericht aus Altona den Namen des -Streikbrechers- veröffent- licht hatte. Die Uebermittler dieses Berichtes, die beiden Zimmerer Lehmann und Lange, wurden zu einer Woche Gefängnis ver urteilt. Die Revision der drei Verurteilten war vom Altonaer Landgericht abgewiesen worden. Am 4. d. M. stand die Revision vor dem Oberlandesgericht in Kiel zur Verhandlung. Dieses erkannte gleichfalls aus Verwerfung der Revision. Personalnachrichten. Hoftitel. — Der Kunsthändler Herr Fritz BiSmeyer in Düsseldorf (Mitinhaber der dortigen Hofkunsthandlung Bismeyer L Kraus) ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen-Weimar zum »Großherzoglich Sächsischen Hofkunsthändler ernannt worden. Anzeigeblatt. Im Namen des Königs! s3457Ij In der Privatklagesache des Kaufmanns Carl Cludius zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt I)r. Schachtel zu Berlin, Privatklägers, gegen den Kaufmann Max Pasch zu Berlin, ge boren am 24. April 1851 zu Frankfurt a/O., evangelisch, verheiratet, vertreten durch den Rechtsanwalt Schoen- feld zu Berlin, Angeklagten, wegen Vergehens gegen § 7 des Gesetzes vom 27. Mai 1896, hat, auf die von dem Angeklagten und dem Privatkläger gegen das Ur- theil des Königlichen Schöffengerichts! zu Berlin vom 5. Januar 1897 einge legte Berufung, die achte Strafkammer des Königlichen Landgerichts l zu Berlin in der Sitzung vom 5. April 1897, an welcher teilgenommen haben: 1. Reinicke, Landgerichtsrat, als Vorsitzender, 2. Munckel, Landgerichtsrat, 3. vr. Hirsch, Landrichter, als Richter, Meyerstein, Referendar, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Auf die Berufung des Pcioatklägers wird das Urteil des Königlichen Schöffen gerichts I Berlin vom 5. Januar 1897 da hin abgeändert, daß der Angeklagte wegen Vergehens gegen § 7 des Gesetzes vom 27. Mai 1896 zu einer Geldstrafe von 500 — Fünfhundert — Mark, an deren Stelle im Nichtbeitreibungsfalle für je 10 ^ ein Tag Gefängnis tritt, verurteilt wird. Dem Buchhändler Carl Cludius wird die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Kosten durch ein maliges Einrücken des entscheidenden Teils des Urteils in das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige innerhalb 4 Wochen nach Vieruutscchzlzllcr Jahrgang. Zustellung einer Ausfertigung des rechts kräftigen Urteils öffentlich bekannt zu machen. Im übrigen wird die Berufung des Privat klägers verworfen. Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Die Kosten der I. Instanz fallen dem Angeklagten sämtlich zur Last. Die gerichtlichen Kosten der II. Instanz werden den Parteien je zur Hälfte auf erlegt, die außergerichtlichen gegen einander aufgerechnet. Von Rechts wegen. gez. Reinicke. Munckel. Or. Hirsch. Ausgefertigt Berlin, den 5. August 1897. U. 8. Klemm Gerichtsschreiber des König!. Landgerichts l Strafkammer 8. Gerichtliche Tckaniümachungen. k 77/97. Nr. 2. s43605j Konkursverfahren. Ueber das Vermöaen des Buchhändlers Curt Arthur Felix Simon, Inhabers der Verlagsbuchhandlung unter der Firma: Felix Simon hier, Königsstr. 19 pt., Woh- nung: Nordstr. 16 II., wird heute am 3. August 1897, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Herr Rechtsanwalt vr. Liebe hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Königliches Amtsgericht z» Leipzig, Abth. II 1. Mohr mann. Geschäftliche Einrichtungen und Äerändernngen 34476j Vom 9. August ab werde leb msiuo Kommission selbst besorgen. Herrn 0. k. Disksnbaeb sprsobs lob kür äis bisberige pünktliobs öesorguug meiner bnebbändlsrisobsn 6esobäkto an äisssr 8ts!Is meinen Dank aus. Vsipxig, Ilsnmarkt 21. Larl Loböittranvr Ltonograpbisober Verlag. ösriin 6. 19, «len 15. Inni 1897. Isrusalsmsrstrasss 14. s34532j x,. x>, lob bsebrs miob, lbnsn bisrclureb bekannt xu geben, äass iob mit clem bsutigsn '1'ags am bissigen klatre unter äsr kirma Rax elolm eins Vsrlagsbuobbanälung begründet babs. lieber meine llntsrnebmungsn werde iob mir gestatten, 8is äurob bssonclsrss Lirknlar noob xn untsrricktsn. kleine Kommission übertrug iob Herrn 6arl kr. klsisober in Vsipxig. Uoobaobtungsvoll Llax llodn. Verkaufsanträge. s33263j Die einzige Buch- und Musikalien handlung, verb. m. Schreibwarenhandel, in einer Kreisstadt d. Prov. Sachsen ist Familicn- verhältnisse halber baldigst zu verkaufen. Umsatz gegen 14000 .^, Lager- u. Inventar- wert gegen 3000 Sehr guter Bestand an Kontinuationen. Kaufpreis 8000 ./ß bar. Näheres durch Herrn Carl Fr. Fleischer in Leipzig, Salomonstr. 16. s8580j Kin vorliegend äsutsobes 8orti- msot in einer grösseren 8taät des Auslandes ist rn verkanten, Reingewinn oa. 11000 ./K. Kvsnt. wird kür dasselbe sin 'Isilbabsr ge- sncbt, der das 6ssobäkt später übsinsbmen könnte. Angebots erbeten unter X. V. 2. 8580 an dis Ossobäktsstslls d. U.-V. s33367j Aür 250V ^ ist ein militär-sportliches Werk m. sämtl. Vor räten u. Rechten, als nicht in m. Verlags richtung passend, sofort verkäuflich. Gef. direkte Angebote unter ü. 33367 an die Geschäftsstelle d. B.-V. 753
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