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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1897
- Sprache
- Deutsch
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^ 176, 2. August 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprcchstial. 5477 hatte bisher selber keine Kenntnis, wer die Kunden seines Prinzi pals seien. Er wußte nur, das; diese in einem verschlossenen Buche ausgezeichnet seien, das ihm in seinem Dienstverhältnisse als Bank bote nicht zugängig war. Ueberdies sei das Kundenvcrzeichnis überhaupt kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des 8 9 des oben er wähnten Gesetzes. — Was ferner die Beleidigung anlange, so habe das Gericht den Thatbestand nur nach der subjektiven Seite hin geprüft. Der Reichsanwalt bezeichnete es als selbstverständlich, daß das Geschäftsgeheimnis natürlich dem ungetreuen Angestellten zugängig sein müsse; sonst könne er es ja überhaupt nicht Mitteilen. Es komme nur auf die Interpretation des Wortes -Mitteilen- an . dies bedeute nicht bloß eine unmittelbare mündliche Ucberlieferung, sondern auch eine mittelbare durch Auslieferung der Quelle, hier des Kundenoerzeichnisses. Die Mittelsperson brauche also gar nicht selbst darin Einblick genommen zu haben. Das Reichsgericht pflichtete dem Urteile bei, soweit es die Ver urteilung wegen Vergehens gegen das Gesetz betreffend den un. lauteren Wettbewerb anlangt, und verwarf die dagegen gerichtete Revision; dagegen wurde das Urteil aufgehoben bezüglich der Beleidigung und insoweit die Sache an die Vorinstanz zurück- verwiesen. Gründe: In den Beratungskommissionsberichtcn u. s. w. werden gerade die Kundcnlisten als ein besonderer Gegenstand des Ge schäftsgeheimnisses besonders hervorgehoben. Daß dem Mitangeklagten Kassubeck die Kundenlisten kraft seiner Dienststellung zugängig waren und dieser Zustand von jenem auSgenutzt wurde, darin liegt eben die Verletzung des Vertrauens. Dagegen ist die Verurteilung wegen der Beleidigung nicht aufrecht zu erhalten. Es fehlt an einer Feststellung, daß die Behauptungen des jetzigen Revidenten wahr seien, jedenfalls befindet sich der Gerichtshof in einem Rechts- irrtume, wenn er erklärt, die Verbreitung einer wahren, dem Zeugen aber nachteiligen Sache sei unter allen Umständen strafbar. Dies ist nicht der Fall; es kommt vielmehr auf die näheren Umstände und die Feststellung der Absicht, zu beleidigen, an. Gerichtsentscheidung. Telephon. — In einem durch Namensmißbrauch bei einer telephonischen Bestellung entstandenen Civilprozeß hat das Landgericht Berlin I wie folgt entschieden: -Ein sorgfältiger, ordentlicher Kaufmann wird telephonisch zu gegangene Austräge nicht ohne weiteres ausführen; er wird viel mehr, wie dies im telegraphischen Verkehr schon längst üblich ist, durch Rückfragen oder in anderer Weise zunächst über die Richtigkeit des Auftrags sich Gewißheit verschaffen. Unterläßt er dies, so thut er cs auf seine Gefahr. Anderseits erheischt aber die bona iidss des Handelsverkehrs, daß ein Kaufmann, sobald er von dem Mißbrauch seines Namens durch einen Angestellten Kenntnis erlangt, dem Getäuschten sofort seinen Widerspruch erkennbar macht, wenn anders nicht sein Schweigen als Genehmigung aufgefaßt werden soll. Ob der Mißbrauch seines Namens mündlich, tele phonisch, brieflich, telegraphisch oder durch Vermittlung eines Boten erfolgte, ist dabei ebenso gleichgiltig, wie es darauf nicht ankommen kann, ob der Erklärende sich fälschlich des Namens seines Chefs bediente oder fälschlich sich als dessen Bevollmächtigten gerierte.- Dcutschlands Handelsvertrag mit England. — Der Handelsvertrag zwischen dem deutschen Zollverein und Groß britannien vom 30. Mai 1865 ist am 30. Juli d. I. von der eng lischen Regierung gekündigt worden. Er tritt am 31. Juli 1898 außer Kraft. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. tzlxport-Iourval. Ivtsruatioualsr Xuxsix-sr kür Luobbaiidsl uncl Öueüxsivsrbs, Lapisriudustris, Zobrsidcvaisu und i,obemittel dir. 12l. Voi. XI, 1. (luli 1897.) Irl. 4°. 8. 1-16. Vsi-lag von 6. Hsdslsr io Usiprig. lnbalt: Usus Hrsebsinnngsn. — Katalogs. — Nittsilungsn aus Hamburg. — Mttsilungsn aus Lonstantinopsl. — Nit tsilungsn aus Lissabon. — 2ollanclsrungsn. — OesstLS übsr llrbsbsrrsobt. — Ursislistsnsingangs. — Kirnisn-Xsrrsiobnis. — Urivatbibliotbslcsn. — Ksus ibrinsn. — Klsino Nittsilungsn. Lueblists. Vsrrsiednis äsr vom 1. lanua, 1892 bis 20. luni 1897 iw Lörssnblatt tür den Ilsutsobsn öuobbandsl u. a. Kaeb- blättsrn aulgstübrton I'srsonso, rvslebs gssuebt odsr vor dsnsn gsrvarnt rvurds. (XIs Nanuseript gsdruolrt.) Kol. 19 8. 8tuttgart 1897, Verlag von 8 0. 8psrling. Littcrarischer Anzeiger Nr. 2 (Juli 1897) der Nationalen Ver. lagsanstalt (früher G. I. Manz) in Regensburg. 8". 16 S. mit Abbildungen. Die Buchhändler-Honorare Nansens. — In schwe dischen Zeitungen werden die Einnahmen nachgerechnet, die sich Nansen aus den Veröffentlichungen seines Werkes über die letzte Nordpolfahrt gesichert hat. Bis jetzt sind Ausgaben in schwedischer, dänischer, deutscher, holländischer, englischer, französischer und tschechischer Sprache hergestellt, und es haben die betreffenden Ver leger dem kühnen Forschungsreiscndcn bisher ein Honorar im Gesamt beträge von 720000 bewilligt, wovon allein 300000 .F aus die Aus gaben für Amerika und England entfallen. (Lpzgr. Tgbl.) Neuer Farbenholzschnitt. — In einer der letzten Sitzungen der Berliner kunstgeschichtlichen Gesellschaft legte, wie die Papier zeitung berichtet, Geheimrat Lippmann Abdrucke eines neuen Farbenholzschnitts von Albert Krüger, nach einem dem Domenico Venegiano zugeschriebenen Frauen-Bildnis der Berliner Galerie, vor (Verlag der G. Groteschen Verlagsbuchhandlung in Berlin). Das mit neun Platten hergestellte Blatt bedeutet einen technischen Fortschritt gegenüber den bisherigen Versuchen, weil die Veränderlichkeit der verschiedenen Platten durch Anwendung von Bleiplatten statt des der Feuchtigkeit unterworfenen Holzes ver mieden ist. Dadurch konnte der als Radierer und Stecher ge schätzte Künstler seine bekannten Vorzüge in der Wiedergabe alter Meister, ohne von technischen Zufälligkeiten abhängig zu sein, auch bei diesem farbenprächtigen Blatt entfalten. Die Reichsdruckcrci hat den Farbendruck mit bekannter Sorgfalt ausgeführt. -Lüftung eines Pseudonyms». — Zu der unter dieser Ueberschrift in Nr. 170 d. Bl. gebrachten und schon in Nr. 173 berichtigten Mitteilung betreffend den Namen Gabriele d'Annunzios empfingen wir folgende weitere Berichtigung der Herren Fratelli Treves in Rom: -Die von Ihnen aus der Allgemeinen Zeitung entnommene und im Börsenblatt Nr. 170 wiedergegcbcne Notiz, betreffend den Namen des italienischen Dichters Gabriele d'Annunzio, dessen Werke bei uns erscheinen, ist nicht exakt. Der wirkliche Name dieses Dichters ist Gabriele d'Annunzio und kein anderer. Sein Vater hieß Francesco d'Annunzio, und seine noch lebende Mutter ist eine geborene Luisa de Bencdictis, wie sich jedermann aus den Kirchenbüchern seines Geburtsortes Pescara überzeugen kann.- Geschäftsjubiläum. — Die C. Wagnerschc Buch- und Papierhandlung in Sch wiebus beging am gestrigen 1. August die Feier ihres fünfzigjährigen Bestehen«. Begründet mit nur be scheidenen Mitteln durch Herrn Carl Friedrich Wagner am 1. August 1847, hat sich das Geschäft durch die Umsicht und den Fleiß seiner Inhaber und Leiter stetig erweitert. Im Jahre 1869 wurde mit der Buchhandlung eine Buchdruckerei mit Zeituitgs- verlag (Schwiebuser Jntelligenzblatt) verbunden. 1871 übernahm das Geschäft, nach dem Tode des Begründers, dessen Sohn, Herr Carl Ferdinand Wagner, dem es jedoch nicht vergönnt ist, das Jubiläum mitzuseiern, da ihn im März d. I der Tod ereilt hat. Derzeitige Besitzerin ist die Witwe, Frau Marie Wagner, die das Geschäft unter Leitung ihres Sohnes, des Herrn Carl Wagner, weiterführt. Wir wünschen der Jubelfirma ein ferneres Blühen und Gedeihen. — V. — Personaluachrichten. Gestorben am 29. Juli der Verlagsbuchhändler und Hofbuchdrucker Herr Hermann Pohle in Jena, der am 1. Oktober 1881 die 1790 gegründete Frommann'sche Buchdruckerei übernommen und mit achtungswertem Eifer und Erfolg geleitet hat. Mit diesem technischen Betriebe verband er einen Verlag, für den er mit seinem Namen fiirmierte. Sprechsaal. Amtliche Buchausgaben und das Sortiment. Der Minister für Handel und Gewerbe hat d. d. Berlin 16. Juni 1897 an die ihm unterstellten Behörden folgende Verfügung erlassen . -In diesen Tagen wird die Amtliche Ausgabe des -Jahres bericht der Kgl. Preuß. Regicrungs-Gcwerbcräte und Berg- LlLruudscö^lgster Jalpgang. behörden für 1896- im Verlag von W. T. Bruer in Berlin erscheinen. — Während der Ladenpreis für den gehefteten Abdruck 10 .F 65 und für den gebundenen 11 35 c) be trägt, hat sich der Verleger bereit erklärt, allen öffentlichen Behörden, die ihre Bestellung unmittelbar an seinen Verlag richten, Vorzugspreise zu gewähren, die sich auf 7 20 -Z 733
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