Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970716
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189707165
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970716
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-07
- Tag1897-07-16
- Monat1897-07
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5126 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 162, 16. Juli 1897. (die Augustinus, Ambrosius, die Alexaudrows, Bogoslowskijs, Jwcmoivskijs u. s. w.) gehörig auscinanderzuhalten. Zu gleich ivird aber das Werk dadurch zu einer Art Ergänzung zu des Verfassers -Kritisch-biographischem Lexikon«, das sich ja seiner Natur nach auf die hervorragenderen russischen Schriftsteller beschränken muß. Die Anordnung des Inhalts ist alphabetisch nach dem Namen der Verfasser und bei anonymen Werken nach dem ersten Hauptwort des Titels, das im Nominativ steht, oder, wenn ein solches Hauptwort nicht vorhanden ist, nach dem ersten Worte des Titels. Die Werke und Uebersetzungen eines Autors folgen stets in chronologischer Folge und mit 12 3... numeriert aufeinander. Außerdem tragen jeder Autor und jedes anonyme Werk eine fortlaufende Nummer; so schließt z. B. der 1. Band mit Nr. 3628 (Badadshcmow), die 12. Lieferung (Bd. II, Lief. 2) mit Nr. 4231 (Barsukow). Größere Reihen gleichartiger Schriften sind an der betreffen den Stelle unter einer besonderen Ueberschrift zusammcn- gestellt, z. B. die Akty (Urkunden, Programme u. a.; Nr. 1062 bis 1156), die Albums (Nr. 1624—1865), Almanachs, Ar chive, Basni (Gedichtsammlungen) u. s. w Bei Sammelwerken ist der Inhalt eines jeden Bandes oder Jahrgangs angegeben Soweit möglich sind auch die Preise der Bücher beigesetzt. Der Buchstabe ^ enthält die Bücher, die von 1708 (d. i. dem Jahre, wo von Peter dem Großen die noch jetzt ge bräuchliche russische Civilschrift cingeführt wurde) bis 1893 erschienen sind, während die Erscheinungen nach 1893 in den Nachträgen folgen sollen. Vom Buchstaben U an aber ge langen alle Schriften zur Aufnahme, die bis zum Druck des betreffenden Heftes erschienen sind. Am Schluß des Werkes soll eine systematische Uebersicht der russischen Litteratur nach Fächern gegeben, sowie auch das Material zu einer Ge schichte des russischen Buches zusammcngestellt werden. Der Verfasser hofft, allmonatlich eine Lieferung von 3 Bogen herausgcben zu können. Je 10 Lieferungen bilden einen Band. Den Vertrieb des Werkes besorgt die Buch handlung der »Nowoje Wremja« (A. Suworin) in St. Peters burg. Außer den gewöhnlichen Exemplaren hat der Heraus geber auch noch 200 Exemplare Herstellen lassen, die nur auf einer Seite bedruckt sind, um den Bibliotheken die Möglich keit zu geben, die Titel für ihre Zettelkataloge auszuschneiden. Diese Art Exemplare sind aber nur direkt vom Verleger, Herrn G. W. Jüdin in Krasnojarsk, zu erhalten zum Preise von 40 Kopeken für die Lieferung und 4 Rubel für den Band. Obgleich zunächst zu litterarischen Zwecken verfaßt, sind die »Russischen Bücher« doch zur Zeit die umfangreichste, voll ständigste und zuverlässigste Bibliographie der russischen Litteratur, und wir empfehlen daher das Unternehmen unseren Kollegen, die mit der russischen Litteratur zu thun haben, und den Bibliotheken aufs angelegentlichste. Daß es prompt fortschreiten und zu Ende geführt werden wird, dafür bürgt die außerordentliche Energie des Verfassers. Weil bibliographisch von Interesse, sei noch bemerkt, daß der Verfasser demnächst noch ein zweites Werk als Vor bereitung zu seinem »Kritisch-biographischen Lexikon« veröffent lichen wird, nämlich ein »Verzeichnis der russischen Schrift steller und der Quellen zu ihrer Erforschung«. Dieses Werk wird zweifellos auch die außerhalb Rußlands erschienene Litteratur berücksichtigen, während sich die »Russischen Bücher« nur auf die in Rußland erschienenen litterarischen Erzeugnisse beschränken. T. Pech. Kleine Mitteilungen. Sichtbarkeit der Namen von Ladeninhabern. — In zahlreichen Städten und auch in Berlin sind Verordnungen erlassen worden, wonach die Inhaber offener Geschäftslokale außerhalb des Geschäfts ihren Vor- und Zunamen in der Weise anbringen sollen, daß sie von der Straße aus sichtbar sind. Vor dem Kammergericht hatten sich am 28. Juni d. I. gegen ein halbes Dutzend Berliner Kaufleute zu verantworten, weil sie gegen die Regierungsverord nung verstoßen haben sollten, indem sie ihre Namen nicht an den Vorderseiten der Häuser, sondern in den Thürnischen an gebracht hatten. Diese Kaufleute erhielten darauf einen Straf befehl, wogegen sie gerichtliche Entscheidung beantragten. Die An geklagten machten geltend, die Regierungsverordnung verlange nur, daß sich die Namen außerhalb der Häuser befänden und von der Straße aus sichtbar seien; dies sei aber bei ihren Namen der Fall; aus der Regierungsverordnung gehe aber nicht hervor, daß die Namen der Geschäftsinhaber an den Vorderseiten der Häuser angebracht sein müssen. Das Schöffen gericht sprach die Angeklagten frei, und die Strafkammer des Landgerichts verwarf die gegen die Vorentscheiduna eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft als unzutreffend. Sodann er griff die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision an das Kammergericht, erklärte die Vorentscheidung für verfehlt und suchte nachzuweisen, daß die Namen unbedingt an der Vorderseite der Gebäude angebracht werden müßten. Das Kammergericht erkannte aber zu Gunsten der sechs angeklagten Kaufleute, wies demnach die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet ab und legte sämtliche Kosten der Staatskasse aui. Der Vorsitzende machte geltend, die Vorentscheidung sei nicht rechtsirrtümlich, und der Vorderrichter gehe nicht fehl, wenn er annehme, daß die An bringung des Namens auch in der Thürnische genüge. (Papier-Ztg.) Buchhandlungsgehilfen - Verein zu Leipzig. — Am Sonntag den 11. Juli feierte der Buchhandlungsgehilfen-Verein zu Leipzig in dem freundlichen Nachbarstädtchen Taucha sein Sommer- sest, das, begünstigt vom schönsten Wetter und dank den sorgfältigen Vorbereitungen des Vorstandes in harmonischer Weise verlief. In erster Linie als Kinderfest gedacht, brachte es doch auch den Er wachsenen Unterhaltung der mannigfaltigsten Art. Ein Extrazug führte die fröhliche Teilnehmerschar lüber300 Per sonen) nach Taucha. Am dortigen Bahnhofe mit Musik empfangen, zog man nach dem idyllisch im Grünen gelegenen Schützenhause, wo sich bald ein reges Treiben entfaltete. Nachdem im Schatte» des die Schießwiese begrenzenden Wäldchens der Kaffee eingenommen worden war, begannen die Spiele, die durch einen Umzug der Kleinsten eingeleitet wurden. Nun galt cs, in friedlichem -lauterem- Wettbewerbe hübsche und nützliche Gegenstände zu erringen. Die Gelegenheit hierzu boten: Preiskegeln für die Damen, Scheiben schießen für die Herren, Topsschlagen für die Mädchen, Adlerschießen für die Knaben und Ballwerfen für die Kleinsten. Daneben winkte eine Tombola denen, die dem Glücke die Hand bieten wollten, mit einer Fülle, meist nach dem Grundsätze: -Schmücke dein Heim- ausgewählter Gewinne. Während alt und jung sich den Spielen widmete, ließ die Musik vom Wäldchen her ihre munteren Weisen erklingen. An die Spiele schloß sich der Ball, dem ein Lampionzug der Kinder voran ging. Aus dem weiteren Verlaufe des Festes sei noch ein Tanz auf der Wiese, der viel Heiterkeit hervorrief, eine bengalische Be leuchtung des Wäldchens und ein Feuerwerk erwähnt. Kurz nach 10 Uhr ging es unter Sang und Klang nach dem Bahnhose, wo der Extrazug bereit stand, um die Teilnehmer nach Leipzig zurück zuführen. Wohl alle werden mit Befriedigung an das hübsche Fest zurückdenken und dem rührigen Vorstande für alle Mühe und Arbeit, die er auf die Vorbereitung und Leitung verwendet hat, dankbar sein. — s — Sprechsaal. Zur Verkehrsordmmg. Der tz 12 der Verkehrsordnung behandelt bekanntlich die Sen dungen des Verlegers an den Sortimenter und gicbt Auskunft, unter welchen Umständen eine Sendung unverlangt geschehen darf und welche Folgen eine unzulässige unverlangte Sendung hat. Ein Zweifel entsteht nun aber dadurch, daß dieser Paragraph direkt nur von Neuigkeiten spricht, während es doch in der Praxis außerdem oft vorkommt, daß der Verleger dem Sortimenter zur Lagerergänzung Werke ü condition schickt, die nicht unter den Begriff Neuigkeiten fallen. Eine Auskunft bezüglich solcher Sendungen findet sich anderweitig in der Verkehrsordnung nicht, und man würde, den Z 12 buchstäblich nehmend, eventuell sagen müssen, bezüglich solcher Lagerergänzungssendungen läßt die Vcrkehrs- ordnung im Stich, und es sind solche im Streitfälle nach dem Handelsgesetzbuch und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zu be-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder