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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1897
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- Deutsch
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4954 Nichtamtlicher Teil. - Sprechsaal, j 155. 8. Juli 1897. selbst in dieses Treiben führt, werden nicht ohne Dank unseren Saal verlassen haben; denn auch in Deutschland wird man mit dieser neuen Kunst rechnen müssen und von dem Auslande viel zu lernen, aber auch sich zu hüten haben, — wie in so manchen anderen Kunstrichtungen, besonders auch im Buch gewerbe — die eigene Art verleugnend zu einer mehr oder weniger sklavischen Nachahmung des Auslandes die Zuflucht zu nehmen. Unsere Ausstellung zeigt gerade, wie auf diesem Gebiete jede Nation ihre Eigenschaften selbständig entwickeln kann; möchte man somit auch eine eigene deutsche Plakatkunst erstehen sehen. v. L. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Begriff der »unzüchtigen Schrift-. — Der Begriff der unzüchtigen Schrift wird zuweilen etwas zu weit gefaßt, und cs werden Sachen darunter gerechnet, die nur mittels einer unzutreffenden Interpretation unter den 8 184 des Strafgesetzbuches fallen können. So erging cs dem Buchdruckerei besitzer Karl Klingner und einem Genossen, dem Friseur Becker, die am 12. Mai 1897 vom Landgericht Hagen wegen Vergehens gegen K 184 des Strafgesetzbuches (Verkauf, Verteilung oder sonstige Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, bczw. Ausstellen oder Anschlägen derselben an Orten, die dem Publikum zugänglich sind) zu Geldstrafen verurteilt wurden. Becker hatte in dem von Klingner verlegten Blatte ein Inserat erlassen folgenden In halts: »Pariser Gummiwaren für Herren und Damen bei Becker- re. Das Gericht erblickte darin den Thatbestand der unzüchtigen Schrift, indem diejenigen, die wußten, was darunter zu verstehen sei, zumal die jüngeren Leute, darin leicht einen Anreiz zum unerlaubten Verkehre mit dem anderen Geschlecht« erblicken könnten, werde doch dadurch denen, die sich bisher aus Furcht vor den Folgen unerlaubten Ge schlechtsverkehrs davon ferngehalten hätten, durch das Inserat ein Mittel angepriesen, bei dessen Anwendung sie die Folgen nicht mehr zu fürchten brauchten. Gegen diese weitgehende Konstruktion des Gerichts richtete sich die Revision der Angeklagten, der vom Reichsgericht in vollstem Maße stattgegcben wurde: das Urteil wurde aufgehoben, die Angeklagten sofort freigesprochen und die Kosten der Königlich Preußischen Staatskasse auferlegt. Es wurde darauf hingewiesen, daß bei den zahlreichen, dem Reichsgericht vor- kommenden ähnlichen Fallen die Judikatur anscheinend schwanke, indem bald sür, bald wider die Angeklagten entschieden worden sei. Dies sei jedoch nur anscheinend, denn die ständige Judikatur gehe gerade bei Beurteilung dieser in der Auffassung der Untergerichte so schwankenden Frage von einem festen leitenden Grundsätze aus, indem es eine streng objektive Würdigung der Thatsachen von dem Untcrgcrichtc verlange. Wird die Vormstanz dieser Aufgabe gerecht, so ist das Urteil nicht anfechtbar; verstößt das Gericht da gegen, so wird das Urteil kassiert. Soll eine Schrift den That- bestandsmerkmalcn der unzüchtigen Schrift genügen, so müssen slrcng objektiv in dem Inhalte der Schrift die Merkmale der Schamverletzung liegen; rein subjektive Empfindungen eines Beschauers oder Lesers können sür die Beurteilung der Frage nicht maßgebend sein, ebenso wie es unzulässig ist, aus derartigen subjektiven Empfindungen heraus eine objektive Schamverletzung zu konstruieren. Von der Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung. In der Jndustriehalle der Leipziger Ausstellung sind in der Abteilung Buchhandel und Buchgewerbe in den letzten Tagen verschiedene Fälle vorgekommen, daß halb wüchsige Burschen bei Diebstählen von Büchern auf frischer That ertappt und von der Polizei zur Verantwortung gezogen wurden. Die k. k. Bibliotheken in Wien. — Die Verschmelzung der Wiener Hofbibliothek mit der k. und k. Familienfideikommiß- bibliothek des Kaisers wird, wie aus Wien berichtet wird, dem nächst erfolgen. Maßgebend sür diese Entscheidung war in erster Linie der Umstand, daß die wissenschaftlichen Arbeiten für die beiden kaiserlichen Bibliotheken, die bisher völlig getrennt von einander geführt wurden, sehr oft doppelt gemacht werden mußten und dadurch unnötigerweise sehr viel Zeit und biblio graphische Arbeitskraft aufgebraucht wurde. Die k. und k. Familicnfideikommißbibliothek, die nunmehr der Hofbibliothek angegliedert werden soll, ist ein Unikum in ihrer Art, vor nehmlich durch ihre von Erzherzog Franz von Toscana im Jahre 1784 gegründete Porträt-Sammlung, die heute nicht weniger als 90000 Porträts in 798 Portefeuilles zählt. Dazu kommen noch 22000 meist mit biographischen Notizen versehene Kupferstiche und Handzeichnungen aus dem Nachlaß Lavaters und ungefähr 100000 Bildnisse aus Bücherwerken. Ihre reichen Bestände an wertvollen Porträts, namentlich aus der Kunstwelt des 18. Jahr hunderts, kamen gelegentlich der Wiener Theaterausstellung im Jahre 1892 zu besonderer Geltung. Dabei wird fort und fort an der Bereicherung dieser Porträtsammlung gearbeitet und dabei von dem Grundsätze ausgegangen, daß von allen Persönlichkeiten, die für Oesterreich von irgendwelcher Bedeutung sind, sämtliche Porträts, die nur überhaupt aufzutreiben sind, angekauft werden. Bemerkenswert ist, daß aus der Jugendzeit des Kaisers Franz Josef, von dem die Sammlung 228 verschiedene Porträts enthält, nur äußerst schwer Bildnisse zu erhalten sind. Das letzte Porträt der Kaiserin stammt aus dem Jahre 1870, seit welcher Zeit über haupt von der Monarchin kein Bild mehr angefertigt worden sein soll. Die Büchcrsammlung der Fainilienfideikommißbibliothek ent hält hauptsächlich Pracht-, Liebhaber- und Stereolyp-Ausgaben, Dedikationsexemplare und dergleichen mehr. Während die Hof bibliothek allgemein benutzt werden kann, steht die Büchcrsammlung der Familienfideikommißbibliothek ausschließlich zum Gebrauche der Mitglieder des kaiserlichen Hauses. Bibliothek des Neichspostamts. — Die Bibliothek des Reichspostamts siedelte in diesen Tagen aus ihrem alten Heim in der Königgrätzerstraße 20 zu Berlin nach dem neuen monumen talen Gebäude an der Ecke der Mauer- und Leipziger Straße über. Geschäftsjubiläum. — Auf ein fünfundsiebzigjähriges Be stehen konnte die Firma Aug. Jos. Tonger's Buchhandlung in Köln am 1. Juli d. I. zurückblicken. Dein jetzigen Inhaber Herrn Ludwig Fritze wurden seitens des früheren Besitzers und der Angestellten und Freunde des Hauses in den festlich geschmück ten Geschäftsräumen die Glückwünsche zu diesem freudigen Er eignisse dargebracht. Das am 1. Juli 1822 von Aug. Jos. Tonger gegründete Geschäft ging 1880 an Hugo Grüttner (s- 1890) über, von dessen Erben es Herr P. I. Tonger im September 1890 über nahm und mit seiner Musikalienhandlung vereinigte. Die wachsende Ausdehnung der verschiedenen Geschäftszweige machte bald eine Trennung nötig, aus welchem Grunde Herr P. I. Tonger die Buchhandlung und Lehrmiltelanstalt (letztere gegründet 1. Januar 1873) am 1. Juli 1893 an Herrn Hugo Jnderau käuflich abtral. Von letzterem hat Herr Ludwig Fritze am 1. Januar 1897 das Sortiment und Antiquariat erworben, während Hugo Jnderau die Lehrmittelanstalt unter der Firma Kölner Lehrmiltelanstalt (Hugo Jnderau) als Spezialität wciterbetreibt. Wünschen wir dem alten, im besten Aufschwünge begriffenen Geschäfte ein ferneres Gedeihen. Vivat, tlorsat, eroseat! Köln, 4. Juli 1897. Hugo Jnderau. Personalnachrichten. G e st o r b e n: am 5. Juli Herr Buchhändler Rudolf Bensegger in Rosen heim. Herr Bensegger stand im sechsundsünfzigsten Lebens jahre. Er übernahm am 1. Juli 1868 die Buchhandlung von Erasmus Huber in Nosenheim, die er unter der Firma E. Huber'sche Buchhandlung weiterführte. Seit 1893 firmierte er unter seinem eigenen Namen. Sprechsaal. Amtlicher Verlag und das Sortiment. Im Gestcwitz-Lüdemann'schen Kalender sür Post u. Telegraphie, Jahrgang 1897, findet sich aus Seite 206 folgende Anzeige: -22. Bücher und Zeitschriften. ^Das Erscheinen einer neuen Ausgabe der einzelnen Ab schnitte der A. D. A. (Allgem. Dienstanweisg.) wird den Verkehrs anstalten von der Oberpostdireltion mitgeleilt und gleichzeitig zur Abgabe von Bestellungen auf Privatexemplare anfge- > fordert. Die auf solche Weise bestellten Exemplare werden zum Herstellungspreise ohne jede Nebenkosten abgegeben. Nach Schluß der Bestellungen können Privatexenrplare zu einem erhöhten Preise von R. von Deckers Verlag (G. Schenck), Berlin 8W., Jerusa- lemerstr. S6, bezogen werden. Bon älteren Ausgaben sind gegen wärtig (1. Juli 1896) in dem genannten Verlage folgende Ab schnitte zu den dabei angeführten Preisen noch vorrätig- (folgt Aufzählung der Abschnitte mit Preisangaben). Aus Grund dieser Anzeige bestellte ein Postsekretär bei mir mehrere Abschnitte. R. von Deckers Verlag lieferte sie mir unter
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