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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1897
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- Deutsch
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154, 7. Juli 1897. Nichtamtlicher Teil. 4925 IVornsr, Drois Duiin. (Xoiprig, X. Xoil's Haoiil.) IVsi-uvi' X. 8xubull plli/;». IIs^snv. Dorll. Lolimillt il. 3 Dlls. 80. Lullupsst, Xtbonäum. 143; 155; 131 8. ll. 2.—. V^'illl, 6s? Xondtnnlinow'solis moteoroloAisoko u. 8. v. Obsor- vutorinm. (Doiprirs, Vos?' 8c>rt. in Xomm.) I!iixi.,rr>, D. XoucrLiiruimvcnÄii «L> iniissu ii ^ersapoxorliuocnoa oözop- vLioxin ui, HLvAoveicli süxiiS'L 0 -Uoiopü^pvri) Uopo». oi> ul». I. X. XopLuovoiciii. 4". Detsrsburg, Luokllr. äsr Ximllomio llsr ^Visssnsobultsv. VI, 136 8. null 18 Rätsln. 512 Xx. VVillner, Du8 Loimolien am Uorll. Opor oto. Domlei ovrcoX. OpoiL v tlocli ollllslsnloli. Dis Disliomov/ po- vllltz)' vLpss.1 V. N. IVillnsr. DrsIoLiI V. 1. Dlovotn^. Üullbu sloÜI II. 6oillmn.iV. 8". Drug, XI. IViosnoi. Ile. 1.—. In „VViosnorovu 8biiVu lidrot", 1. Wittolbbökor, llus 8ebvvoirerise1is XIDobolmoiiopol. (Xorlin, D. Dars^.) lliirioLi.ors^op'r, U. llimüLii uoiiolloxia nu, Ulimümipiii Uspsn. ei> nL»i. 3 DeLuovL. 8°. Romsli, Luciilli. 1. Nukusobin. 38 8. 500 Xx. ^VruvAsI, llus Xuoii vom DIsräe. (ZtuttZart, 8odiolciiurät L X.) LpLÜNÜLL, X. D. Np. Ximvu o XOUILLU. Uu0r0XLIIL!I liNNNL XXII «LAeMno SXLÜ1.XI.IIL II xidSorenii .louiLLil. OÜPNÜ0NLNL L.IN IIPII- »lillLliin in I'oooiu cu, 3-ro lilxiouiniro usLuuin, nvAi, peL «u. 0. U. Vx^cona. 8". Dstorsburg, D. 8L0xopunsDi. 3000 Hx. Xi-soXoivt in 20 Diot'go. rum 8udskriptionsprsi8 von 3. 10. — . IVunllt, ürunllriss llor ?8^o5ologis. (I-oipriA, IV. XnAsIwunn.) O^SAro,, 3. Ovepxr, nciixoxooiii. 0-8 pLspLiusiiin LvvopL nsp. H II. 3m<rvpoin, noAi, pLL. II. 2. Dporu. 8". IKosDuu, Vsrlug äse No8lruuor p.^vbolog. 6osollsolm.lt. 2440 Xx. Xrsoboint in Diolsrun^on. Xuicertort u. Oukrosno, Ususstor Xoittallsn llss Lobuetispiols. (Derlin, 8tsinitr' VsrI.) II^Kepeopi'r, V., >i fliv»pom., D^xasonorno na, xirx^isrnoä nnpl. Usus Xuüugo. 8". Dotsrsburg, Luobllr. 3. 8ojDiu. 229, II 8. 3000 Xx. 3. 1.50. Kleine Mitteilungen. Ilrheberrechtsprozeß. Unbefugte Nachbildung. — Der Kunstvcrleger Th. König in München hat mit einer Anzahl Kunstmaler und Verleger Verträge abgeschlossen, wonach diese ihm das ausschließliche Recht jeder Art manueller Kolorierung und deren Veröffentlichung und Veräußerung für ihre Kunst-, bezw. Verlagswerke übertragen. Dieses Recht schließt insbeson- derc die Befugnis, Photographieen der betreffenden Kunstwerke zu übermalen, in sich. König brachte nun in Erfahrung, daß Otto Bnrgaß, Blumenhändler und Kunstoerleger in Luzern, teils Photographieen solcher Kunstwerke, auf die sich die erwähnten Ver träge beziehen und die er von der Firma Brack L Keller in Berlin erworben hatte, übermalen ließ und zum Verkauf feilhielt, teils ebenfalls dort bezogene, schon übermalte Photographieen verkaufte. Nachdem eine im Jahre 1893 deshalb erfolgte Warnung fruchtlos ge blieben war, erhob König im Juli 1895 beim Statthalteramt Luzern gegen Burgaß Strafklage wegen Verletzung seines Urheberrechts. Mit Urteil vom 18. Juli 1896 erklärte das Bezirksgericht Luzern als erste Instanz den Angeklagten Burgab der grobfahrlässigen Uebertretung des Bundesgesetzcs, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur und Kunst, schuldig, verurteilte ihn zu einer Geldbuße und verpflichtete ihn ferner grundsätzlich zum Schaden ersatz gegenüber dem Privatkläger, indem es die Ausmittelung der Größe derselben aus den Civilweg verwies, und legte dem Ange klagten sämtliche Kosten auf. Auf die von Burgaß eingelegte Appellation hin bestätigte das Obergericht des Kantons Luzern dieses Urteil unterm 3. November 1896. Gegen das obergericht liche Urteil erhob nunmehr der Verurteilte Kassationsbeschwerde beim Kassationshof des Bundesgerichts. Der Kassationshos hat aber die Kassationsbeschwerde nach allen Richtungen als unbegründet abgewiesen und den Burgab zur Tragung sämtlicher Kosten und einer Geldbuße an König verurteilt. Demnach hat König aus Grund der Berner Konvention vom 9. September 1886 den Prozeß durch alle drei Instanzen gewonnen. (Allg. Ztg.) Post. — Der Weltpostkongreß in Washington hat folgende, zum Teil hier schon mitgeteilte Ergebnisse gehabt: 1) Die Be dingungen für die gegenseitig zu verrechnenden Transitgebühren wurden wesentlich erleichtert, so daß während der nächsten sechs Jahre der Tarif stetig herabgesetzt wird. 2) Der Plan gleich mäßiger Farben für wertentsprechende Postmarken wurde an genommen. 3) Unfrankierte Postkarten bezahlen nur die doppelte Taxe >4 Cents statt 10 Cents), wie unfrankierte Briefe. 41 Mit der Schreibmaschine angefertigte Cirkulare, die in zwanzig oder mehr Exemplaren gleichen Inhalts ausgegeben werden, zahlen für internationale Beförderungen dieselben Raten wie -»zerundfichMier gedruckte Cirkulare. 5) Warenmuster ohne Wert werden als solche bis zum Gewicht von 350 Gramm angenommen. 6) Naturwissen schaftliche Gegenstände — ausgestopfte Tiere, getrocknete Pflanzen und geologische Produkte — werden als Muster angenommen. 7) Die Spezialanordnungen für Beförderung von Paketen unter Wert angabe, Geldanweisungen für Legitimationsbücher und für Bestel lung von Zeitungen und Zeiischriften wurden einer gründlichen Durch sicht unterzogen. Dieses Abkommen gilt jedoch nicht für die Ver einigten Staaten, sondern hauptsächlich für dieLänder des europäischen Kontinents. 8) Die Frage der Einführung einer Weltpostmarke wurde angeregt, der Vorschlag jedoch imHinblick aufmannigfaltigeSchwierig- keiten — namentlich die Verschiedenheit der einzelnen Währungs systeme — abgelehnt. 9) Korea wurde in den Weltpostverein ausge nommen. Der Oranje-Freistaat, der keinen Vertreter entsandt hatte, erklärte, daß er baldigst dem Weltpostverein beizutreten hoffe, und China, das im Kongreß vertreten war, erklärte, daß es die Regulative des Weltpostvereins durchführen werde, sobald die Re organisation seines Postdienstes weit genug vorgeschritten sein werde. — Die neue Konvention tritt mit dem 1. Januar 1899 in Kraft. — Der nächste Kongreß wird im Februar 1903 in Rom stattfinden. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. lluristiscbss Dittsruturblutt. Hr. 86. Dä. IX, Hr. 6. (1. luli 1897.) 4". 8. 125—148. Lsrlio, Oarl IImann8 Vsrlag. Xsitgobrilt kör Dnebsrlrsnoils. Nonat8iislts tnr Libliopbilis und vsrivauclts Intsrosssn. Hrsg, von Dollar von 2obsltitr. 1. lalir- ganZ. 1897. 4. Ilstt. (Inli.) XI. Do!. 8. 177—232 nsiist. ^.b- billlnvSen. Hobst: Lsiblatt. (Xatalogs; Dibliox-rapbis; kunll- sobau llsr Drosso; LrisIIraston; Xnesigon.) XI. Dol. 8 8. Vor lag von Volbagsn L XIasing in Liolololä nnä Dsipxig. lläbrliob 12 Dslts 24 Inbalt: Dis altSstsn gellruekton (jusllsn rar Dssobiobto llss llsntsobsn 8tuäontsntum8. Von IV. Dabrivins. — Vlollsrno Dlaicatbunst. Von D. Doppsnbsrg. — Vom Xutograpbsn- sammsln. Von X. Disebor von Xöslsrstamm. — Xins Xnox- olopällio äor Wisssnsobaltsn. Von V. D. IsIIinoD. — 60- llanDsn nbor Dnobansstattnng. Von 0. ll. Liorbaum. — Xritilr. Obronib. — Xnnstbsilags. Vorzugspreise für eine Tageszeitung. — Von der Tages preise wird allgemein angenommen, daß ihre Abonnementspreise ausnahmslos feste seien und keinerlei Minderung durch Rabatt er fahren. Diese Meinung wird durch die nachfolgende Erklärung der Kreuzzeilung (Vierteljahrspreis 8 .F) erschüttert. Es ist lehrreich, dabei beobachten zu können, welche schlechten Erfahrungen die Kreuzzeitung mit ihren Vergünstigungen gemacht hat. Die Er klärung lautet: -Von verschiedenen Seiten wird bei uns angefragt, unter welchen Voraussetzungen ein Erlaß von 3 Mark vierteljährlich vom Abonnement der -Kreuzzeitung- gewährt wird Dieser Erlaß ward ursprünglich nur den Geistlichen und Volksschul lehrern auf ihren Antrag bewilligt, von denen als notorisch ange nommen wurde, ihre Verhältnisse seien so beengt, daß ihnen, den vollen Abonnementspreis zu zahlen, zu schwer falle. Seit einigen Jahren ist dieser Erlaß und zwar ohne weiteres allen Mitgliedern des Offizier- und Beamtenvereins zugebilligt worden. Die Hoffnung, es würden dadurch der .Kreuzzeitung- aus diesen Kreisen neue Abonnenten zugeführt werden, hat sich in keiner Weise erfüllt; wohl aber wuchsen die Rückvergütungen und zwar vielfach an Abonnenten, für die jene obige Annahme keineswegs zutraf, ins Ungemessene. Wir haben daher den Vertrag mit dem Warenhaus für Offiziere und Beamte zum 1. Oktober d. I. auf- heben müssen. Wir sind aber bereit, die dessen Mitgliedern bisher bewilligte Vergünstigung des billigeren Abonnements auch ferner denen zu gewähren, die in dem daraufzielenden Antrag erklären, ihre Verhältnisse gestatteten ihnen das Halten der -Kreuz-Zeitung« ohne solchen Erlaß nicht.- Kreisverein mecklenburgischer Buchhändler. — Die diesjährige Hauptversammlung des Kreisvereins mecklenburgischer Buchhändler wird am Sonntag den 5. September in Ludwigslust abgehalten werden. Deutscher Philologentag. — Die 44. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner wird in den Tagen vom 29. September bis 2. Oktober in Dresden tagen. Sie steht unter der Leitung des Oberschulrats Dr. Wohlrab, Nckiors des könig lichen Gymnasiums in Dresden, und des Geh. Hofrats Dr.Ribbeck von der Universität Leipzig. Die Allegoriecn Kaiser Wilhelms II. — Die Münchener Neuesten Nachrichten bringen folgende Mitteilung; -Die Bear- 660
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