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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1897
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- Deutsch
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149, 1. Juli 1897. Nichtamtlicher Teil. 4779 beati sind bekanntlich die possiäevtes, — der noch recht lange an der Vervollständigung seiner Sammlung arbeiten möge, wird man für die von ihm beabsichtigte, vom edelsten Gemein sinn beeinflußte Schenkung den herzlichsten Dank nicht ver sagen dürfen. Kleine Mitteilungen. Pflichtexemplare in Ungarn. — Der am 22. Juni im ungarischen Abgeordnetcrchause eingebrachte Gesetzentwurf über die Einsendung von Pflichtexemplaren der zu wissenschaftlichen Zwecken dienenden Druck-Erzeugnisse enthält im wesentlichen folgende Be stimmungen: Von den in Ungarn gedruckten, durch maschinelle Verviel fältigung hergestelltcn Druck-Erzeugnissen hat der Drucker für wissenschaftliche Zwecke zwei Exemplare unentgeltlich ein zusenden, und zwar: 1. ein Exemplar dem ungarischen National- Museum; 2. ein Exemplar der ungarischen Akademie der Wissenschaften. Die Pflichtexemplare der in Croatien oder im Auslande gedruckten, aber in den unter der Geltungskrast dieses Gesetzes stehenden Landesteilen verlegten Druck-Erzeugnisse hat der Verleger einzuliefern. Dem National - Museum sind auch die Jahresberichte der Acmter, gewerblichen und Handels - Unterneh mungen, Vereine und Gesellschaften, die Plakate, Theaterzettel, Programme, Partezettcl, endlich die für wissenschaftliche Zwecke hergestellten Faksimile, die lithographierten Professoren - Vorträge und die lithographierten Zeitungen einzusenden. Die Tagesblätter sind, monatlich gesammelt, die Pflichtexemplare anderer perio discher Druck-Erzeugnisse sowie der Heftausgaben und aller anderen Druck-Erzeugnisse sind, vierteljährlich gesammelt, in dem auf die Jnverkehrsctzung folgenden Monate, beziehungsweise in den ersten zwei Wochen des Vierteljahres an das National-Museum und an die Akademie der Wissenschaften einzuliesern. Die Pflicht exemplare hat auch die königlich ungarische Staatsdruckerei einzu liefern, ausgenommen jene Druck-Erzeugnisse, deren Geheimhaltung die Vorgesetzte Behörde aus einem wichtigen staatlichen Interesse anordnet. Von der Einsendung einzelner Druck-Erzeugnisse, die in anderen Druckereien hergestellt wurden, kann auf motiviertes Verlangen der interessierten Partei der Unterrichtsminister zeitweilig oder endgiltig dispensieren. Von Neuauflagen, Separat - Abdrücken und Auszügen sind neue Pflichtexemplare cinzusenden. Für die Einlieferung der Pflichtexemplare solcher Druckwerke, deren Herstellung auf mehrere Druckereien ver- teilt wurde, sind sämtliche betreffenden Drucker und Verleger solidarisch verantwortlich. Die Pflichtexemplare genießen Porto- frciheit. Eine Ucbertretung begeht und mit einer Geldstrafe bis zu 100 fl. ist zu bestrafen: 1. Wer innerhalb des Präklusivtermines von 30 Tagen das Pflichtexemplar nicht liefert; 2. wer in Betreff der Druckerei-Ausweise die Bestimmungen dieses Gesetzes verletzt. Der Urheber der Uebertrctung kann auch zum Ersätze des Preises der nicht eingelieferten Pflichtexemplare verhalten werden. Die Gerichtsbarkeit fällt in diesen Uebertrctungssällcn den Verwaltungs behörden zu. IV. internationaler Journalisten-Kongreß. — Der in Stockholm abgehaltene vierte internationale Journalisten-Kongreß hat viele und großartige Ehrungen erfahren, namentlich auch durch die lebendige persönliche Teilnahme des Königs und des Kron prinzen von Schweden, die seiner Eröffnung beiwohnten und seinem Verlaufe die wohlwollendste Aufmerksamkeit widmeten. Auch die Stadt Stockholm und hochgestellte Negicrungsvertreter erwiesen ihm Gastfreundschaft und mancherlei ehrende Auszeichnung. Eine ganz besondere Ehre widerfuhr den etwa 600 Teilnehmern gegen Schluß des Kongresses durch die Einladung des Königs nach dem Schlosse Drottningholm, wohin die Gäste aus vier Dampfschiffen befördert wurden. Bei der Tafel brachte der König folgenden Trinkspruch in französischer Sprache aus: -Meine Herren! Mit aufrichtiger Genugthuung begrüße ich heute die Mitglieder des internationalen Journalistenkongreffes als meine Gäste. Es drängt mich vor allem, Ihnen aufs neue zu be zeugen, ivie sehr mich die zahlreichen Beweise von Sympathie er griffen haben, die mir der Kongreß gegeben hat und die mir um so wertvoller sind, da ich sie als gleichzeitig an Schweden gerichtet ansehe. Unter den Einrichtungen der gegenwärtigen Zeit nimmt die Presse unbestreitbar einen der hervorragendsten Plätze ein. Die Macht, die sie besitzt, scheint in der That eine überwältigende zu sein, und so lange die Presse, wie es sich gehört, sich der hohen Verantwort lichkeit bewußt bleibt, die die unvermeidliche Folge ihrer Macht ist, muß sic sicher auch als eine große Wohlthat für die menschliche Gesellschaft betrachtet werden. Das schwedische Volk empfindet daher berechtigte Freude darüber, daß der dritte inter nationale Journalistenkongreß Stockholm als Versammlungsort für dieses Jahr gewählt hat. Ich mache mich zu dessen Dolmetsch, indem ich Ihnen allen dafür danke, und ich hoffe, daß Sie von uns angenehme Erinnerungen und günstige Eindrücke mit hinwegnehmcn werde». In der That wird die Erinnerung, die Ihr Verweilen unter uns zurückläßt, sich so bald nicht ver wischen. Schweden ist eines der Länder, wo die konstitutionellen Freiheiten die ältesten und tiefsten Wurzeln haben. Die Freiheit der Presse namentlich ist hier, man kann sagen, tatsächlich fast un begrenzt. Mit seiner Liebe zur Freiheit und Unabhängigkeit hat indessen unser Land stets die Achtung vor der Gesetzmäßigkeit und der Loyalität zu vereinigen gewußt. Seine Geschichte beiveist es, daß die sehr selten vorübergehenden Ausnahmen nur die Regel be stätigen. Einst wurden unsere schwedischen Fahnen gar weit über die Grenzen des Vaterlandes getragen, aber die Begebenheiten dieser ruhmreichen, wenngleich nicht immer glücklichen Zeit sind nur noch eine Erinnerung. Dieses Volk, Nachkommen der alten Wikinger, strebt in unseren Tagen nur noch nach dem Ruhm friedlicher Großthatcn und Siege aus dem Wege der Gesittung. Sie werden sich während dieser Tage hier selbst ein ziemlich genaues Urteil haben bilden können über die Entwickelung der vereinigten Königreiche der skandinavischen Halbinsel in der glücklichen und friedlichen Periode dieses Jahrhunderts, das sich seinem Ende zu neigt. In dem Wunsche, stets in gutem Einvernehmen und in durchaus freundschaftlichen Beziehungen mit allen civilisierten Nationen zu leben, haben die Brudervölker, an deren Spitze mich die Vorsehung gestellt hat, das Vertrauen, Ihre Sympathie«» zu verdienen und zu gewinnen. Als einen kostbaren Beweis solcher Empfindungen stelle ich Ihre Anwesenheit hier mit Freuden fest und bringe mit der Versicherung vollkommener und herzlicher Gegen seitigkeit diesen Trinkspruch aus zu Ehren des Vierten Inter nationalen Kongresses der Presse.» Der Kongreß ist am 28. Juni geschlossen worden. Die Zei tungen, die sehr ausgiebig über die zahlreichen Festlichkeiten be richtet haben, bringen über die eigentliche Arbeit des Kongresses nur dürftige Nachrichten. Die Tagesordnung umfaßte drei Punkte: 1) die internationalen Telegraphen - Tarife, 2) das litterarische Eigentum und 3) die Korrespondenz-Bureaux. Hinsichtlich des ersten Punktes beschloß der Kongreß, nach dem Referate Berazas (Madrid), die Bemühungen um Reduktion der internationalen Telegraphen-Tarife für den Dienst der Presse fortzusetzen und dem französischen Handelsminister für die in diesem Sinne ergriffene Initiative den Dank auszudrücken. Der zweite Punkt der Tages ordnung wurde durch eine Resolution erledigt, wonach Zeitungs artikel nach den im Urheberrechte niedcrgelegten Grundsätzen zu schützen seien. Ueber die Art der Erledigung des dritten Punktes der Tagesordnung verlautete bisher noch nichts. Als Versammlungsort des nächsten Kongresses im Jahre 1898 wurde Lissabon gewählt. Verein für Verbreitung guter Schriften in Basel. — Es ist eine offene Frage, ob die Vereine für Verbreitung guter Schriften dem Buchhandel nützen oder schaden: cs wird auch schwer sein, die richtige Antwort aus diese Frage zu finden. Immerhin thun wir gut, aus der gesamten Bewegung zu lernen. Dazu bietet nachstehender Auszug aus dem Bericht über die Jahresversammlung des Basler Vereins einigen Stoff: -Der vom Sekretär, Herrn H. Müller, verlesene Jahresbericht berichtet von einem zunehmenden Erfolge. Der Absatz ist bei allen Sektionen gestiegen. Auch der Absatz der Einbanddecken (bis jetzt ca. 10 000 von Basel aus) war ein recht erfreulicher. Der Verein trachtet danach, diese Decken, wenn möglich, noch billiger abzugeben ... -Der Basler Verein hat auch in diesem Jahre (1896) 4 neue Nummern (28-31) und eine Weihnachtsgabe herausgegeben. Die letztere -24 kleine Geschichten- wurde an die zwei oberen Klassen der Primarschule verteilt. -Im Jahre 1896 gab der BaSler Verein in Zehnerheftchen um gerechnet im ganzen ab 475,700 Stück. Alles in allem wurden von Basel bis jetzt 2,775,385 Stück vertrieben. Die Rechnung weist an Einnahmen 46,181 Fr. auf (gegenüber 38,943 im Vorjahre), darunter 300 Fr. Legate. Als Saldovortrag bleiben bar in Kassa und bei den Banken 6191 Fr. (7198 Fr.). Außer obigem Saldo besitzt der Verein noch als feste Anlagen 2 Depositenbüchlein im Betrage von 5319 Fr. und 6183 Fr. BesoldungSrescroe. -Der Sekretär erklärt, daß in Bälde ein von Basler Lehrern bearbeitetes Büchlein für Knaben- und Mädchenspiele dem Vereine im Manuskript übergeben werde, als Folge der im letzten Jahre gemachten Anregung betr. Einführung guter Kinderspiele.» L. Plakate als Unterrichtsmittel. — Der Wiener Zeitung entnehmen wir folgende kleine Mitteilung: Zufolge Mitteilung des k. k. Eisenbahnministeriums wurde die Staatseisenbahn-Verwaltung vielfach von Schulleitungen um Ueberlassung der von den k. k. österreichischen Staatsbahncn herausgegebenen illustrierten Plakate mit Ansichten der an den Linien dieser Bahnen gelegenen Gegenden angegangen. Das k. k. Eisenbahnministerium hat 641'
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