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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1897
- Sprache
- Deutsch
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solche aufgefa ßt werden würden, müßte den Lieferanten solcher Vereine verboten werden, daß sie ferner Lieferungen an diese machen, beziehungsweise müßte, wenn der Schweize rische Buchhändlerverein den Nachweis erbringen könne, wer diese Lieferungen übernimmt, Beschwerde an den Böcsenvereinsvorstand gerichtet werden, der dann das Verfahren durch den Vereinsausschuß einleiten würde, um dagegen einzuschreiten. Sollte, was wohl nicht anzu nehmen sei, der Börsenvereinsvorstand sich dahin aus sprechen, daß derartige Vereinigungen, Konsumvereine u.s.w., als Wiederverkäufer in buchhändlerischem Sinne anzusehen wären, daß ihnen also mit vollem oder gekürztem Rabatt geliefert werden dürfe, so müßte das Verfahren gegen diese Vereinigungen in der vorgeschriebenen Weise emgeleitct werden, weil sie unberechtigter Weise an ihre Abnehmer mit unzulässigem Rabatt verkauften, wie wir also gegen Schleuderfirmen aus dem Kreise des Sortiments einschreiten. Da ein derartiger Verein nicht Mitglied des Böcsenvereins sei, so wäre der Antrag auf einfache Sperre zu stellen, und es würden also die Lieferanten des Vereins, sofern sie Börsenvereinsmitglieder sind, gleichfalls mit Sperre oder Ausschließung bestraft werden, wenn sie ferner an diese Vereine lieferten. »Es ist ja gewünscht worden, daß sich die Verleger- oercinigungen gegenseitig verpflichteten, an derartige Vereine nicht zu liefern, wie überhaupt den Nichtbörsenoereinsmit gliedern, oder solchen, die nicht anerkannt sind, nur mit ge kürztem Rabatt. Ja, meine Herren, das wäre eine sehr schöne Einrichtung; aber ich glaube nicht, daß sie so rasch zu stände kommen wird, und es handelt sich doch im vorliegen den Falle darum, rasch zu helfen.« Herr b>r. von Hase-Leipzig führt aus, er wisse nicht, ob der Leipziger Verlegerverein irgendwie zu dieser Frage Stellung genommen habe, und könne infolge dessen nicht in dessen Namen sprechen; allein als seine persönliche Auffassung wolle er doch sagen, daß er allerdings die Kon sumvereine in keiner Weise als Wiederverkäufer in buchhänd lerischem Sinne ansehen könne, und er würde sich Bestre bungen, die dem entgegentreten, persönlich sehr gern und mit Eifer anschließen. Er nehme dabei an, daß jetzt im Augen blick bloß der letzte Teil dessen, was diese Anregung will, in Betracht komme: die Frage der Konsumvereine, während die übrigen Punkte, die Frage der Lieferung nur an Börsen- vercinsmitglieder u. s. w., heute nicht in Betracht gezogen werden solle. Aber diese letzte Anregung in Bezug auf die Konsumvereine habe gar keine Bedenken. Herr Fontane (?)-Berlin erklärt, er habe im Namen des Vorstandes des Berliner Verlegeroereins zu sagen, daß der Verein zu der Anregung des Schweizerischen Buchhändler vereins noch nicht Stellung genommen habe; er sei aber überzeugt, daß man sich in Berlin derselben ebenso selbstver ständlich anschließen werde, wie es der Stuttgarter und der Leipziger Vcrlegerverein gethan habe. (Bravo!) Unter warmem Dank für das seitens der Herren Ver leger dieser Angelegenheit entgegengebrachte Interesse führt derVorsitzende aus, daß es nicht anders möglich gewesen sei, als die Anregung des Schweizer Buchhändlervereins als Antrag zu behandeln, um ihn so der Tagesordnung für die Abgeordnetenversammlung einreihen zu können. Er hoffe aber, die Herren Kollegen aus der Schweiz würden nunmehr ihren Antrag zurückziehen und die heute schon im Deutschen Verlegerverein angenommene Resolution hier zur Annahme empfehlen. Herr Hart mann-Elberfeld sieht trotz der dankenswerten Unterstützung, den der Antrag des Schweizer Buchhändler vereins seitens der Herren Verleger gefunden habe, in der Annahme der Resolution keinen Erfolg. Würden auch die Konsumvereine vom Vorstande des Börsenvereins wohl nicht als Wiederoerkäufer angesehen werden, was anzunehmen sei, so würde doch nach Absatz 5 b des Z 3 der Satzungen jeder Verleger das Recht haben, an Gesellschaften — und als solche müsse man doch die Konsumvereine unbedingt betrachten — bei Abnahme von Partieen zu ermäßigten Preisen zu liefern. Wie diese aber das einzelne Exemplare des Buches an jedes Mitglied abgeben, sei lediglich ihre Sache. Aufhebung dieses Paragraphen sei eine Statutenänderung, und eine solche herbei zuführen, erscheine nicht ratsam. Der Vorsitzende erkennt die Ausführungen des Kollegen Hartmann als richtig an, immerhin aber würde es doch schon ein Schritt vorwärts sein, wenn erreicht würde, daß an Wiederverkäufer mit vollem Rabatt nicht geliefert werden dürfe. Herr von Zahn-Dresden kommt auf den Artikel, be treffend den Augsburger Streitfall (Mitteilungen 1897, Nr. I I vom 15./2.) zurück, bedauert, daß der Vorstand des Börsen vereins entschieden habe, daß Schreibmaterialienhändler als Buchhändler zu betrachten seien und Anspruch auf vollen Rabatt haben sollten. Es sei ihm schmerzlich gewesen, daß dieser Artikel auch in Vereinskreisen so wenig Beachtung ge funden habe, er wünschte wohl, daß auf diese Anregung hin die sämtlichen Vereinsvorstände den neuen Vorstand des Ver bandes ersuchen möchten, beim Börsenvereinsoorstande wegen dieser Entscheidung vorstellig zu werden. Da sich niemand mehr zum Worte meldet, so schließt der Vorsitzende die Debatte und geht, da die Resolution des Schweizer Buchhündlervereins noch nicht schriftlich vorliegt, zu Punkt 5 der Tagesordnung Neuwahl des Verbandsvorstandes über. Der augenblickliche Vorstand habe, so führt er aus, echs Jahre seines Amtes gewaltet und halte nun dafür, daß es empfehlenswert sei, wenn nach einer so langen Amts dauer der Vorsitz frischen Kräften überantwortet werde. Von den in Betracht kommenden Kreisvereinen — einige davon hätten das Amt bereits verwaltet und könnten daher für die Wahl nicht berücksichtigt werden — habe der derzeitige Vor stand den Verband Hannooer-Braunschweig als den geeignet sten befunden, auch auf eine bezügliche Anfrage von diesem eine für den Fall zusagende Antwort erhallen, daß dieser Vorschlag von der Mehrheit der 19. Abgeordnetenversamm lung gutgeheißen werde. Es würden dann die Herren Zwißler - Wolfenbüttel, Goeritz - Braunschweig , Müller in ann-Braunschweig den Vorstand bilden. Die beiden Erstgenannten bitten aus verschiedenen Gründen, thunlichst von ihrer Wahl Abstand nehmen zu wollen; indessen sprechen Kollege von Zahn und Hart- mann nochmals in empfehlendem Sinne, worauf Herr Wollermann erklärt, er und seine beiden Freunde würden in Anbetracht des großen ihnen entgegengebrachten Ver trauens auf ein Jahr den Versuch machen, ihren neuen und schweren Pflichten nach besten Kräften gerecht zu werden. Inzwischen ist dem Vorstande die Schweizer Resolution schriftlich überreicht worden Sie lautet: »Die 19. Abgeordnetenversammlung der Kreis- und Ortsvereine hat von der Resolution des Deutschen Verlegervereins, gefaßt in seiner Generalversammlung am 15. Mai 1897, Kenntnis genommen, lautend: »»Der Deutsche Verlegerverein hat die Beschwerden des Schweizerischen Buchhändleroereins, betreffend die Stellung von Konsumvereinen und nichtbuchhändle rischen Genossenschaften als Wiederoerkäufer als be rechtigt anerkannt und spricht die Hoffnung aus, daß es dem Börsenvereinsvorslande gelingen werde, die Uebelstünde abzustellen.«« »Dieser Resolution schließt sich die 19. Abgeordneten-
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