Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970616
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189706166
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970616
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-06
- Tag1897-06-16
- Monat1897-06
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
136, 16. Juni 1897. Nichtamtlicher Teil. 4375 wollende Beachtung der Verlcgerschaft machen kann. Möge ihr, wenn sie wieder einmal anklopft, aufgethan werden. Von den anderen Verhandlungsgegenständen sei noch auf die pretzrechtlichen aufmerksam gemacht. Es wurden folgende Vorträge gehalten: 1) Strafvollzug bei Preßvergehen. (G. Dahms, Chef redakteur des Bazar, Berlin.) 2) Berichtigungszwang. (Hermann Pilz, Leipzig.) 3) Zeugniszwang in Preßangelegenheiten. (Dr. Löwen- thal, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.) 4) Verübung groben Unfugs durch die Presse. (Hans Kästner, München.) Man sieht, daß lauter Gegenstände von gegenwärtiger Bedeutung gewählt waren, die in das tägliche Leben der Presse tief einschneiden So waren die Vorträge auch von einem Grundgedanken erfüllt: die Preßfreiheit zur Wirklich keit zu machen. Denn seit einer Reihe von Jahren macht sich in Anklage, Rechtsprechung und Gesetzgebung das Be streben geltend, diese durch das Preßgesetz garantierte Freiheit der Presse illusorisch zu machen. Wie der Buchhandel bei Gelegenheit der Umsturzvorlage und der Gewerbeordnungs- Novelle sich rührte und dabei von der Presse lebhaft unterstützt ivurde, so dürfte auch in den oben berührten Fragen, die den Vertretern der Tagespresse zunächst liegen, der Buchhandel nicht ganz unbeteiligt sein und den Verlauf der Agitation zur Verbesserung der Preßfreiheit mit Aufmerksamkeit zu ver folgen haben. Im einzelnen boten die Referate nichts bemerkenswertes Neues; es verdient aber konstatiert zu werden, daß sämtliche Vorträge von einer peinlichen Sachlichkeit durchdrungen waren, so daß sich nicht der geringste Anlaß zu einem empfindlichen Widerspruch bot, obwohl Vertreter der verschiedensten poli tischen und religiösen Richtungen gegenwärtig waren und im Gegenstände selbst reichlicher Zündstoff angehäuft ist. Zu den verschiedenen Punkten wurden folgende Beschlüsse gefaßt: I». Eine Petition an den deutschen Reichstag abzusenden, deren Bitte dahin geht: »Der Hohe Reichstag wolle dahin wirken, daß bald möglichst ein für das ganze Deutsche Reich geltendes Strafvollzugsgesetz erlassen werde, wonach bei Preß vergehen im Falle einer Freiheitsstrafe nur auf Festungshaft erkannt oder zum mindesten eine besondere Art der Strafverbüßung für solche Gefangene vorge sehen wird, deren Strafthat als nicht aus gemeiner Gesinnung hervorgegangen anerkannt ist. Die Ent scheidung darüber bleibt hinfort nicht der Polizei und den Gefängnisbcamten überlassen, vielmehr wird dem Richter die Pflicht auferlegt, die Strafverbüßungsart im Urteil selber anzuordnen.« b. »Der V. deutsche Journalisten- und Schriftstellertag beauftragt die Einzelvereine, bei den zuständigen Re gierungen dahin vorstellig zu werden, daß in den für den Strafvollzug geltenden landesgesetzlichen Bestim mungen vorgesehen wird, daß bei Preßvergehen Vor kommnisse, wie sie in letzter Zeit eine begreifliche Er regung hervorgerufen haben und die in der Petition näher zu schildern sind, vermieden werden.« II. Der Deutsche Schriftsteller- und Journalisteutag wolle dahin wirken, daß dem § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die Presse folgender Wortlaut gegeben wird: »der verantwortliche Redakteur einer periodischen Druck schrift ist verpflichtet, eine Berichtigung der in letzterer mitgeteilten Thatsachen auf Verlangen einer beteiligten öffentlichen Behörde oder Privatperson ohne Einschal tungen und Weglassungen aufzunehmen, sofern die Berichtigung sich wirklich als einesolche erweist. von dem Einsender unterzeichnet ist, keinen strafbaren Inhalt hat und sich auf thatsächliche Angaben beschränkt.« III. »Der Allgemeine Deutsche Journalisten- und Schrist- stellertag erklärt: Damit die Presse ihre Pflicht im Dienste der All gemeinheit ordentlich und ohne den durch das heutige Zeugniszwangsverfahren bewirkten verwerflichen Ge wissenszwang erfüllen kann, ist es unumgänglich nötig, allen bei Herstellung periodischer Druckschriften Be teiligten das Recht zu geben, ihr Zeugnis über die ihnen bei Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Thatsachen zu verweigern, und zwar sowohl im ordentlichen Strafverfahren, wie auch im Disziplinarverfahren und sonstigen Verfahrensarten.« IV. Der Allgemeine Deutsche Journalisten- und Schriftsteller tag erklärt, »daß die Rechtsprechung bezüglich des Grobe-Unfug- Paragraphen dem unzweideutigen Wortlaut und Sinn desselben widerspricht, und beschließt, eine energische Agitation gegen diese Rechtsprechung einzuleiten.« Der Verlauf des Tages im ganzen kann nur als vor züglich bezeichnet werden. Die Verhandlungen wurden von Herrn Professor vr. Böcker (Frankfurt a/M.) vornehm und sachlich geleitet, kein Mißton trübte die harmonische Stimmung. Desgleichen verlief der festliche Teil aufs glänzendste und dürfte allen Teilnehmern für lange Jahre in angenehmer Erinnerung bleiben. Ueber Zeit, Ort und Art der nächsten Veranstaltung ist noch nichts verlautet; Frankfurt, das den geschäftlichen Teil so vortrefflich besorgt hat, ist auf ein weiteres Jahr zum Vorort bestimmt worden; 1898 dürste nur eine Delegierten-Ver- sammlung stattfinden, ein allgemeiner Journalisten- und Schriftstellertag wird vielleicht erst im Jahre 1900 wieder einberufen werden. v. L. Kleine Mitteilungen. Post. — Auf dem Weltpostkongreß in Washington, dessen Verhandlungen geheim gehalten wurden, haben, wie nach der -Deutschen Verkehrszcitung- verlautet, die Beratungen in den Kommissionen im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen geführt: Die Ausdehnung des Briefgewichts von 15 Gramm auf 20 Gramm ist abgelehnt worden; es widersprachen die Länder, in denen das Unzengewicht gilt, einzelne andere erklärten, den bei Einführung der Maßregel im inneren Verkehr zu erwartenden Ausfall nicht tragen zu können. Der Antrag auf Einführung einer Weltpostmarke fand auf keiner Seite Unterstützung; dagegen wurde dem Vorschläge, die Verwendung von Gelegenhcitsfreimacken im internationalen Verkehr zu verbieten und für die Postkarte die Bezeichnung -co-rts postals- auf der Vorderseite vorzuschreiben, zu gestimmt. Das Meistgewicht für Warenproben ist von 250 Gramm auf 350 Gramm, der zulässige Meistbetrag der Postanweisungen von 500 Frcs. auf 1000 Frcs. erhöht worden; es ist jedoch den Ländern die Befugnis zugestanden, bei Postanweisungen die Beschränkung auf 500 Frcs. bis auf weiteres noch aufrecht zu erhalten. Die Postanweisungsgebühr ist für Beträge bis 100 Frcs. unverändert geblieben, dagegen bei höheren Beträgen für den 100 Frcs. übersteigenden Teil auf die Hälfte herabgesetzt worden. Nachnahmen auf Einschreibsendungen sollen bis 1000 Frcs. zu. lässig sein; auch hier soll aber den Ländern vorläufig noch srci- stehen, den Betrag von 500 Frcs. als Grenze beizubehalten. Die Beschränkung des Meistgewichts der Postpakete aus drei Kilo gramm soll im Grundsatz nicht mehr gestattet sein; für einzelne Länder, die nicht sofort auf 5 Kilogramm hinaufgehen können, soll im Schlußprotokoll eine Ausnahme zugclassen werden. Der Ecsatz- betrag für Pakete ohne Wertangabe ist auf 25 Frcs. ohne Ab stufung festgesetzt worden. Im Postauftragsverkehr soll eine und dieselbe Sendung Wertpapiere für höchstens fünf verschiedene Zahlungspflichtige enthalten dürfen. Was die Bezeichnung der Jahreszahl in den Briefstempeln für die Jahre von 1900 ab be. trifft, so ist beschlossen worden, daß die Jahreszahl 1900 durch 00, 1901 durch 01, 1902 durch 02 u. s. w. bezeichnet werden soll. Der Antrag der britischen Vertreter, als Gegenwert des Vereinsportos von 25 Centimes in englischer Währung 2cl festzusetzen, ist vom 586'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder