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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1897
- Sprache
- Deutsch
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4004 Nichtamtlicher Teil. 124, 1. Juni 1897. Rationale Berlagsanstalt in Regentburg. Schriften, die hl., des alten u. neuen Testamentes, nach der Vul gata übers, u. erläutert v. V. Loch u. W. Reischl. Jllustr. Volks- ausg. (Neue sTitel-sAusg.) 67.-69. Lsg. 4°. (4. Bd. S. 481 —559 u. 5. Bd. S. 1-48.) s, -. 30 Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angrkündigt sind. Albert Ahn in «öln. 4020 Perfall, Karl von, Sein Recht. 4 geb. 5 Moldenhauer, das deutsche Corpsstudententum. 1 Barthol L «o. in Berlin. 4019 Or. IV. lloob's Hsväbusü lür äsv kki8Svbsüv-6ütsr-VgrIcsür. Lsvä I: Liösvbg,üv-8tsUov-VsrLsiok>viss. 28. H.uü. 8^50^. Adolf Bon, L «omp. in Stuttgart. 4023 Erbe, schwäbischer Wortschatz. 50 <Z. Friedrich «ohen in Bonn. 4017 äis llsilslsürs. Os,. 5 äseobi, Oowpositum u. Usdsvsst^. Os. 3 VsrLsieüvis ä. Lovvsr Onivsrsitstssobrittsn von 1818—1885. 10 IVobltwsoo, äis Xisls uuä Lrloißs äsr äsutsebsn Lolovisl- polititz. 75 Deutsche» Druck- und Berlagthau» in Berlin. 4023 Baron Korffs Weltreise. Bd. VIII: Im hohen Norden. 2^25^. I. tkngelhorn in Stuttgart. 4018 Niemann, Smaragda. (Engelhorns allgem. Ronianbibliothek. XIII, 23.) 50 geb. 75 I. I. Heines Verlag in Berlin. 4022 Baltz, Preuß. Baupolizeirecht. Geb. 6 H. Herder'sche Berlagshandlung in Kreiburg t. B. 4017 ^rsvät, Orisis suxts priveipis sv^slisi Ooctoris iostituts. 4 ,/tz. Bischoffshausen, d. kath. Unterr-Wesen in Indien. 2 ./6. Dreher, Beichtbüchlein. 3. Aust. Geb. 25 Hake, kath. Apologetik. 2. Ausl. 2 ^ 40 geb. 2 .F 85 Hetlinger, Timotheus. 2. Aust. 4 50 geb. 6 30 Ünsl:, eur Ossobiebts ä. IVsIäsossr. 2 Lercari, Jesus mein Alles. 3. Aust. 60 geb. 1 .F 20 H Orden, der dritte, vom hl. Franciscus. 6 Ausl. 50 geb. 75^. Dasselbe ohne Tagzeiten d. Jungst. Maria. 6. Ausl. 30 geb. 50 H. Schanz, Apologie. 2. Teil. 2. Ausl. 8 geb. 10 Zimmermann, der heil. Camillus. 1 50 geb. 1 ^ 90 Hönsch L Ltetler in Dresden. 4021 Dietrich, schnurrige Sachen aus Sachsens Bergen. 1 Hugo Mein (Julius Pertz) in Barmen. 4015 Fromme!, Unterwegs 2. Aust. (Neue Ausgabe.) 2.F;geb. 3.F. — die Gräfin. 6. Aust. (Neue Ausgabe.) 1 geb. 2 E. Loescher L «o. (Bretschneider L Regenberg) in Rom. 4021 tzasllso u. I'orsebuvASn ans Its-Iisn. Kplt. 10 Nlr. Moser's Buchhandlung (A. Meyerhoff) in Graz. 4022 Weiß, AeneaS Sylvius Piccolomini als Papst Pius II. Ca. 6 I. Neumann in Neudamm. 4017 von äsw Lorvs-Lsrvsuebsv, icurrs ^nloituog 2M' t?issbraobt ill Vsieüsv. 3. ^uii. 1 ^ 20 -Z. Schmorl ä: von Seefeld Nachfolger in Hannover. 4021 Puritz' Hannoverscher Tourist. 8. Aust. 2 Georg H. Wtgand'S Verlag in Leipzig. 4019 IlsisbssbsrA, Xrbsitsrlrs.gs. 50 Uolwgrsv, I'rsu Ltrsbls. 1 ./t 50 gsb. 2 ^ 50 c). 4016 Vbosssv, Lsini Lowmiss. 1 gsb. 2 8ürsw, Loostsuxs liiug. 3 gsb. 4 Uxvslä, Uvs. 2 gsb. 3 Nichtamtlicher Teil Der Leipziger Ionrnalistenkongretz und der Unfugsparagraph. Von Rechtsanwalt vr. Ludwig Fuld in Mainz. Die Entwicklung der deutschen Rechtsprechung in Straf sachen seit einem Jahrzehnt und länger hat es mit sich gebracht, daß zu den für den journalistischen Beruf wichtigsten Tagesfragen die Abänderung der Strafgesetzgebung zu dem Behufe gehört, um gegen die Anwendung des groben Unfugs paragraphen auf Preßerzeugnisse endlich einmal eine nicht zu übersteigende Schranke aufzurichten; ein Journalistenkongretz, der es unterlassen wollte, sich mit ihr zu beschäftigen, müßte sich die schärfste Kritik gefallen lassen, er würde damit den Beweis liefern, datz ihm das Verständnis für die Lebens bedingungen des journalistischen Berufs abginge. Demgemäß kann sich auch der in der Pfingstwoche in Leipzig zusammen tretende Journalisten- und Schriftstellerkongretz der Erörterung dieses Gegenstandes nicht entziehen. Viel Neues wird man allerdings von seinen Verhand lungen hierüber nicht erwarten dürfen; der leidige Gegenstand ist so oft von Kriminalisten erster Ordnung in gründlicher und vertiefter Weise behandelt worden, datz sich neue Argu mente bei bestem Willen und Aufwand des größten Eifers und Fleißes nicht mehr auffinden lassen. Die Berichte und Diskussionen können und werden daher im wesentlichen nur Rekapitulationen dessen enthalten, was in einer schon schwer zu übersehenden Litteratur niedergelegt ist. Nachdem sich seither gezeigt hat, datz auf dem Boden des geltenden Strafgesetzbuchs und mit Hilfe der Rechtsprechung eine Abstellung der Mihstände sich nicht erreichen läßt, unter denen vor allem die politische Tagespresse zu leiden hat, kann nur im Wege der authentischen Auslegung des Strafgesetz buchs bezw. einer Deklaration desselben eine Beseitigung der Thatsache erzielt werden, daß der Unfugsparagraph zu einer generellen Strafbestimmung geworden ist, unter der alle die jenigen Handlungen subsumiert werden, für die es an einer speziellen Strafoorschrift fehlt. Unter den hierauf gerichteten Vorschlägen kann unseres Erachtens nur derjenige Anspruch auf Beifall erheben, der ganze und gründliche Arbeit leistet, der also durchaus die Möglichkeit der Belästigung der Presse mittels des Unfugsparagraphcn aus der Welt schaffen will. Es muß klipp und klar ausgesprochen werden, datz der Unfugs paragraph sich nicht auf Preßerzeugnisse bezieht. Durch eine solche Vorschrift wird eine Garantie dafür geschaffen, datz nicht durch irgend ein Hinterthürchen die herrschende Praxis sich doch wieder Eingang verschafft, eine Garantie, wie sie keiner der sonstigen Vorschläge bietet. Hiergegen ließe sich allerdings mit Recht einwenden, daß durch den Vertrieb eines Pretzerzeugnisses, unabhängig von dessen Inhalt, grober Unfug unzweifelhaft verübt werden können und die Aufnahme eines Zusatzes im Sinne dieses Vorschlags die Gerichte der Möglichkeit beraube, dieses doch sicherlich strafwürdige Verhalten auch entsprechend zu strafen. Dieser Einwand ist nicht von der Hand zu weisen. Grober Unfug kann verübt werden durch das Ausschreien des In halts eines Pretzerzeugnisses, gleichviel ob dieser wahr oder unwahr ist. Wer in einer belebten Straße mit Aufgebot
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