Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970331
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189703319
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970331
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-03
- Tag1897-03-31
- Monat1897-03
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
74, 31. März 1897. Nichtamtlicher Teil. 2429 daß das zu liefernde Papier in allen wesentlichen Eigen schaften, wozu nicht bloß Format und Farbe, sondern auch der innere Gehalt (die chemische Zusammensetzung) gehört, der Probe entspreche. Wenn die Klägerin mit ihrem Briefe an den Beklagten vom 4. April 1895, worin sie sich zur Lieferung von 25 000 Bogen satinierten holzfreien Druckpapiers in Qualität ihres Musters Nr. 4436, in Färbung möglichst anschließend an Bcklagtens Probe, verpflichtete, die Bestellung des Be klagten auf Lieferung des Papiers nach dem von ihm über gebenen Probebogen — wie sie jetzt auszuführen versucht — hätte ablehnen und einen Gegenvorschlag dahin gehend hätte machen wollen, daß sie ihm Papier nach ihrem Muster 4436, welches sich lediglich in der Färbung möglichst seiner Probe anschließe, zu liefern bereit sei, so würde es an einer Willens einigung zwischen den Parteien fehlen und daher der dem Klaganspruche zu Grunde liegende Vertrag überhaupt nicht zu Stande gekommen sein. Denn ein solcher Gegenvorschlag der Klägerin ist vom Beklagten nicht angenommen worden. Die Meinung der Klägerin, ihr Vorschlag müsse deshalb für angenommen gelten, weil der Beklagte nicht widersprochen habe, kann nicht für begründet erachtet werden. Der Be klagte konnte nach der Fassung des Briefes der Klägerin vom 4. April 1895, worin sie den ihr von ihm erteilten Auftrag anzunehmen erklärt, nicht voraussetzen, daß die Bezugnahme auf ihr Muster 4436 eine Ablehnung seines Auftrags und eine Gegenofferte enthalte. Er konnte dies umsoweniger annehmen, als der Vertreter der Klägerin, B., in seinem Briefe vom 4. April 1895, womit er ihm das Schreiben der Klägerin von demselben Tage zusendete, ihm zusicherte, daß er auf ganz wunschgemäßen Ausfall rechnen könne. Hieran würde sich auch dann nichts ändern, wenn das Muster 4436 — was Beklagter bestreitet — dem Briefe der Klägerin bei gelegen hätte. Denn aus dem Gutachten der beiden ver nommenen Sachverständigen Winkler und vr. von Hase (Bl. 28a/b verb. mit Bl. 24 K) geht hervor, daß durch bloße Besichtigung des Musters 4436 eine wesentliche Abweichung desselben von der Probe 11 sich nicht entdecken läßt und daß der Beklagte daher nach den Briefen vom 4. April 1895 die Uebereinstimmung dieser beiden Muster annehmen durfte. Dazu eine chemische Vergleichung des Musters 4436 mit seiner Probe L vornehmen zu lassen, lag für den Beklagten nach diesen Briefen keine Veranlassung vor. Die Klage läßt sich auch nicht aus dem Gesichtspunkte aufrecht erhalten, daß die von der Klägerin ausgeführte Lieferung der vom Beklagten ihrem Vertreter B. aufgegebenen Bestellung entsprochen habe. Denn aus dem Gutachten der genannten beiden Sachverständigen Bl. 28a/b ergiebt sich, daß dies nicht der Fall war. Vielmehr weicht hiernach das gelieferte Papier von der Probe O des Beklagten so wesent lich ab und ist von so bedeutend geringerer Qualität, daß es — besonders wegen der Farbenunbeständigkeit — ungeeignet ist, zu einer Buchserie verwendet zu werden, die bisher aus Papier der Probe O gedruckt worden war. Der Beklagte hatte daher ein berechtigtes Interesse daran, das ihm von der Klägerin gelieferte Papier, welches er ausgesprochcnermaßen zu dem gedachten Zwecke nach der Probe L bestellt hatte, zu beanstanden. Zu der von der Klägerin beantragten Vernehmung eines weiteren Sachverständigen liegt gegenüber den übereinstimmenden Gutachten der vernommenen beiden Sachverständigen kein Grund vor. Denn der von der Klägerin hervorgehobene Umstand, daß der Zeuge Siegismund Bl. 59 b erklärt hat, das von ihm gelieferte Papier der Probe U sei nicht surrogat frei, d. h. nicht bloß aus Hadern hergestellt, sondern enthalte ebenfalls Surrogate (Cellulose), steht mit dem Gutachten des Sachverständigen Winkler Bl. 27b, wonach die Probe U holz- Vicrundsechzlgsier Jahrganz. freies, im wesentlichen aus Lumpen ohne Surrogate her gestelltes Papier besserer Sorte sein soll, nicht in Widerspruch, da hiernach auch Winkler dieses Papier nicht als vollkommen surrogatfrei bezeichnet und anderseits der Zeuge Siegismund in Uebereinstimmung mit Winkler die Probe L in ihrer Stoffzusammensetzung für besser erklärt, als das Muster Nr. 4436 und die Lieferungsproben der Klägerin. Dem Berufungsgerichte gehen hiernach gegen die Richtigkeit des Winklerschen Gutachtens, welches die Abweichungen der Probe lt von dem lediglich aus Surrogaten hergestellten und nicht farbechten Papier der Klägerin bestimmt bezeichnet, keinerlei Bedenken bei. Aus dem Vorstehenden ergiebt sich, daß die von der vorigen Instanz ausgesprochene Abweisung der Klage gerecht fertigt war und die von der Klägerin dagegen eingewendete Berufung unbegründet ist. Deshalb mußten auch die durch das Rechtsmittel verursachten Kosten der Klägerin zur Tragung auferlegt werden. (Unterschriften.) Ausgefertigt am 22. Juli 1896. I)i6li0UL1'i68. Lin Verrslolliiig äsr bökktimtvslsii sux- ^örisrbiivltsr UU8 allen Osbistsn äsr Lpraobeo, äer §aebvi88608obakt6ll, äsr Xuv8t unä äs8 gevsrbliobsn Osbens. Unter lllitvirbung von l)r. 0. Llöppsr, Or. U. llrsb8, 3. Usitritr, etnä. Q Iloaole ru8Lminsngsstsllt von ?rok. Or. L. Löllätzlroi'. (Lonäsrabärnelc au8 äsrn Ung- Ii8obsn Ksal-Oexitzoa, bsransgezebsn von Or. Ol. lllöpper.) Or. 80. 59 8. Osipxig 1897, Ksngsrbobs Uuobbanä- lung. Lr. 1 60 H orä. In erster Linie zum Gebrauche der Philologen bestimmt, wird dieses Verzeichnis auch den Buchhändlern und Antiquaren gute Dienste leisten, um so mehr als sein geringer Preis der Anschaffung für die Geschäftsbibliothek nicht hindernd im Wege steht. Die Titelaufnahmcn stützen sich, soweit die betreffenden Werke nicht selbst zur Hand waren, auf die neuesten Verzeichnisse der englischen Verleger, auf B. Schmitz, Encyklopädie des philologischen Studiums der neueren Sprachen, I. Slorm, Englische Philologie, K. Elze, Grundriß der englischen Philologie, aus W. Engelmann, Bibliothek der neueren Sprachen, auf die der ^.nglia beigesügte Bücherschau, auf die dem Osntur^ Dictionary und dem Dietionar/ von Worcester vorgedruckten Uebersichlen von lexikalischen Werken, auf Trübners Oatatogus ok Dictiovariss anä Oraminars ok tbs Principal llan^uagss anä Dialsets ot tos XVorlä 1882 etc. Auf Vollständigkeit wird kein Anspruch erhoben, obwohl keines der bedeutenderen Wörterbücher fehlen dürste. Jahr des Erscheinens und Preis sind durchgängig angegeben, die Verleger fehlen. Die Anordnung erfolgte nach dem Alphabet der Sprachen, ein alphabetisches Autorenregister würde die Brauchbarkeit der trefflichen Bibliographie wesentlich erhöht haben, ist aber nicht notwendig. Der Zusammenstellung geht eine kurze Uebersicht der geschicht lichen Entwicklung der englischen Lexikographie voraus, die auch für den Buchhändler von großem Interesse ist und die wir mit Genehmigung des Verlegers hier wiedergeben. Die ersten in Eng land versaßien Wörterbücher sollten natürlich dem Verständnis und der Erlernung der lateinischen Sprache dienen. Das älteste Wörter buch dieser Art, von dem wir Kenntnis haben, ist: promptoriuw llarvulorum sivs Olsrieorum, Dsxicou ^nglo-llatinuin priuesps, ^uctors Dratrs Oaltriäo Oraramatieo Diclo etc. Q D. circa 1440, gedruckt 1499 von Pynson; von Albertus Way 1843—65 in zwei Bänden für die Oaruclsn Looist^ neu herausgegeben. Es folgte: Oatbolicov ein englisch-lateinisches Wörterbuch aus dem Jahre 1483; mit Einleitung und Anmerkungen von Sldney I. H. Herrtage und einer Vorrede von H. B. Wheatley 1881 von der Hart)' LnglOb 1'ext Locist^ neu herausgegeben. Dem Catholicon schloß sich an: Ortus Vocabulorarn: ^.ipbabstieo oräias ters omnia, qaas in Oa-tbalicon; Lrsviloqao: 6oi oueopia: üsmwa voeabuloruw alqas NsctuIIa qramivg,ties ponuotur; com vsrvacuts lioguas LvAlieaus sxpoeitioos covtiosns. Donäoo 1501. Zehn Jahre später erschien ein lateinisches Wörterbuch von William Hormann (gest. >535), das sich Vulqaria Dasrorum nannte. Im Jahre 1552 hatte Richard Huloet ein 4.dscsäariaw Hmglicano-Datmum pro l'^raneutis erscheinen lassen, das 1572 von Higgins neu bearbeitet und heraus gegeben wurde. Schon vorher war 8ir Ibomas Llzwt-'s Dietiong,- 325
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder