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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1924
- Strukturtyp
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- 1924-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1924
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 10Z4 1 185, 8. August 1924. Länder enthält, die ^-Schätze zu 80 vom Hundert ihres Nennwerts als Sicherheit für Reichs st euer» an genommen werden«. Wir bemerken hierzu, daß ein Anspruch auf Gewährung der Stun dung auch nach diesem Erlaß noch nicht besteht. Wohl aber muß nun mehr erwartet werden, daß die Finanzämter die Gesuche auf Gewäh rung der Steuerstundung mit besonderem Entgegenkommen prüfen, wenn zur Sicherheitsleistung L-Schätze angeboten werden. Gegen die Ablehnung der Stundung durch das Finanzamt kann Beschwerde Leim Landesfinanzamt erhoben werden. Verlängerung der Frist zur Einreichung der Goldbilanzcn und Jnventare zu Stcuerzwecken. (Artikel I § 34 der Zweiten Steuernot- vcrordnung.) — Der Neichsminister der Finanzen hat zur Durchfüh rung der Vorbcreitungsarbeiten für die Besteuerung des Einkommens im Jahre 1924 folgende Verordnung unterm 26. Juli erlassen: Die im Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen über Goldbilanzen und Jnventare zu Stcuerzwecken vom 30. April 1924 bestimmte Frist wird um einen und einen halben Monat verlängert; die Eröffnungsbilanz in Goldmark und die sonstigen im Abs. 1 der vorgenannten Durch führungsbestimmungen bczeichneten Unterlagen sind daher st a t t bis zum 15. August bis zum 30. September 1924 dem .Finanzamt einzureichen. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 182 vom 4. August 1924.) Wichtiges über Vermögens- und Einkommensteuer. — Vom Lan desfinanzamt Leipzig wird folgendes geschrieben: Zur Zahlung der am 15. August und 15. November 1924 fällig werdenden Vierteljahrs beträge der Vermögenssteuer 1924 sind an den bczeichneten Fällig keitstagen nur die Steuerpflichtigen verpflichtet, denen bis dahin ein vor läufiger oder endgültiger Steuerbescheid zugestellt worden ist. Die Zah lungspflicht setzt also in jedem Falle die Zustellung des Steuerbeschei des voraus. Wird der Steuerbescheid erst nach dem 15. August 1924 zu gestellt, so ist der auf den 15. August entfallende Teilbetrag binnen 2 Wochen nach Zustellung zu entrichten. Wird der Steuerbescheid erst nach dem 15. November 1924 zugestellt, so sind die auf beide Termine entfallenden Teilbeträge in einer Summe binnen, zwei Wochen nach Zustellung zu entrichten. Die Höhe der an den angegebenen Terminen zu zahlenden Steuerbeträge ist in jedem Falle aus dem Steuerbescheide ersichtlich. Zeugnisabschriften nnd Photographien zurttcksenden! — Diese Mahnung ist schon oft im Börsenblatt erhoben worden, muß aber immer wieder in Erinnerung gebracht werden, da die Klagen über zurückbehaltene Photographien und Zeugnisabschriften nicht verstum men wollen. Man bedenke, daß die Zeugnisse und ganz besonders die Photographie für den Bewerbenden Wertgegenstände sind, die man ihm schon deswegen nicht vorenthalten sollte, weil er ihrer bei weiteren Bewerbungen dringend bedarf. Außerdem wird sehr darüber geklagt, daß bei Bewerbungen, be sonders auf anonyme Anzeigen, sehr häufig überhaupt keine Ant wort erfolgt. Darin liegt eine gewisse Rücksichtslosigkeit, denn Ler Bewerber weiß dann nicht, wie er dran ist, zumal wenn auch Bild und Zeugnisse nicht zurückkommen. Es ist ja möglich, daß bei der großen Anzahl der Bewerber in manchen Fällen die Beantwortung jedes einzelnen Briefes untunlich ist, dann sollte man aber wenigstens Lurch ein Inserat im Börsenblatt unter »Besetzte Stellen« allen Be werbern kundtun, daß die Stellung besetzt ist. Rücksendung der Photo graphien muß trotzdem erfolgen, denn kein Bewerber wird jetzt ver säumen, auf die Rückseite des Bildes Namen und Adresse zu ver merken. Also, bitte, mehr Rücksicht auf die an und für sich schon be dauernswerten Stellenbewerber! Kunstausstellung. — Die August-Ausstellung im Kunstsalon Hermann Abels in Köln bringt farbige Holzschnitte, unter denen besonders die Arbeiten von C. Thiemann, Walter Klemm, Otto Lange, N. Ferrymann sowie den beiden Wiener Künstlern Hans und Leo Frank Zu erwähnen sind. Verschobener Ausstellungsbcginn. — Die Eröffnung der Aus stellung f ii r Mode und Kostüm in Buch und Bild bei N e u ß L P o l l a ck in B e r l i n (vgl. Bbl. Nr. 171), die Mitte August stattsindcn sollte, wird auf den September 1924 verschoben. Setzmaschinen- und Osssctschule in Leipzig. — Schon seit längerer Zeit hat sich im deutschen Buchdruckgewerbe ein erheblicher Mangel an Maschinensetzern bemerkbar gemacht, der einerseits auf starke Berufs-j Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel. 91. Jahrgang. abwanderungen während der Inflationszeit — infolge Arbeitslosigkeit - und andererseits auf den Umstand zurückzustthren ist, daß viele Setz- maschinenbesitzer zu wenig oder gar keinenNachwuchs für die Setzmaschine heranbilden. Man scheut die Unbequemlichkeiten, Kosten usw., aber die Folgen sind für das Gewerbe sehr empfindlich. Die Maschinensetzer nützen selbstverständlich diese für sic äußerst günstige Konjunktur aus und schrauben die Löhne stets höher. Der Mangel an tüchtigen Ma schinensetzern hat auch dazu geführt, daß sich die einzelnen Firmen ihre Maschinensetzer wegengagiercn, was selbstverständlich wieder mit Lohn erhöhungen verbunden ist, abgesehen von sonstigen in der Natur der Sache liegenden unangenehmen und bedauerlichen Begleiterscheinungen (Verschlechterung des kollegialen Verhältnisses der Firmen unterein ander, Beschwerden bei den Vereinsinstanzen usw.). Um diesen Ubel- ständen abzuhelfcn, soll im Buchgewerbehaus zu Leipzig eine Schule errichtet werden, und zwar vom Deutschen Buchdrucker-Verein. In dieser sollen brauchbare Kräfte zur Bedienung der Setzmaschinen herangebildet werden. Es dürfte natürlich immer einige Zeit vergehen, bis eine genügende Anzahl Maschinensetzer ausgebildet ist. Hoffent lich rafft man sich in den Druckereien aber gleichfalls auf und befaßt sich etwas resoluter mit der Anlernling von Maschinensetzern. Des weiteren wird der Deutsche Buchdrucker-Verein im Buchgewerbehause eine Offsetschule errichten, da die Nachfrage nach brauchbaren Ofsset- druckern sehr groß ist. Seit einigen Jahren besteht bereits eine solche Schule in Leipzig, die von einer interessierten Maschinenfabrik gegrün det wurde und unterhalten wird. (In Zürich wurde vor kurzem eine Offsetschule auf Veranlassung des Schweizerischen Buchdrucker-Vereins ins Leben gerufen.) Von Interesse ist die scharfe gegensätzliche Stel lungnahme der deutschen Buchdrucker- und Steindruckerorganisationen in der Frage der Bedienung der Offsetmaschinen. Da es sich zweifellos um Flachdruck handelt, so reklamieren die organisierten Steindruckec- gehilfen die Offsetmaschine für sich, während die organisierten Buch druckergehilfen den gewiß nicht unberechtigten Standpunkt vertreten, daß durch die Einführung des Offsetdrucks viele Buchdrucker (Ma schinenmeister) »abgebaut« werden, und daß diesen frei gewordenen Kräften doch Gelegenheit geboten werden müßte, sich füt den Offset druck umzuschulen. Mctallmarktbcricht der Deutschen Mctallhandel-A.-G., Berlin- Obcrschöncweide, vom 6. August 1924. — Tie Preissteigerung für Metalle auf dem Weltmarkt hat teilweise weitere Fortschritte ge macht, sodaß auch in der heute zu Ende gehenden Berichtswoche die Nachfrage ziemlich erheblich gewesen ist. — Während Blei eine Kleinigkeit im Preise eingebüßt hat, ist Kupfer und Zinn erheblich ge stiegen, und auch am heutigen Tage zeigt der Markt weiter eine feste Tendenz, sodaß auch für die nächste Zukunft mit steigenden Preisen zu rechnen ist. Der Konsum schritt auch während der letzten Woche laufend zu neuen Käufen, zu denen auch die zurzeit günstigere wirt schaftliche Lage und der leichtere Geldmarkt beiträgt. Der Londoner Markt schließt: Blei etwa L 32.15.—, Zinn L 259.10.—, Antimon L 50.—. Berlin: Metall formen: Preise per 1 KZ am 31.7. 1. 8. 4.8. 5.8. 6. 8. Weichblei 0,62 0,61 0,61 0,62 0,62 Bankazinn 4,75 4,75 4,75 4,90 5,05 Hüttenzinn 4,65 4,65 4,65 4,80 4,95 Antimon-regulus 0,65 0,66 0,66 0,67 0,68 Raff. Kupfer 1,11 1,11 1,11 1,14 1,15 Stereotypemetall 0,72 0,71 0,72 0,72 0,72 Setzmaschinenmetall 0,71 0,70 0,71 0,71 0,71 Vorstehende Preise verstehen sich bei Bezug von kompletten Waggon ladungen ab Werk. Kleinlichkeitsmatznahmcn bei der Ncichspost. — Nach einer neuen Postverordnung darf in Drucksachen, wenn sie als Volldrucksachen versandt werden sollen, nichts mehr angestrichen oder durchstrichen werden, denn hierdurch, so vermutet die Post, könnten direkt oder indirekt Mitteilungen an den Empfänger gelangen! Die Post will klug und weise sein, aber sie ist anscheinend doch nicht darauf ge kommen, daß das Anstreichen in erster Linie oder meist ausschließlich deshalb erfolgt, um dem Redakteur das Durchsuchen zu ersparen, denn 1 für diesen bedeutet es eine große Ersparnis an Zeit, wenn er nicht erst lange zu suchen braucht, weshalb man ihm die Zeitung oder eine ! sonstige Drucksache zuschickt. Aber was interessiert die Post diese 1344
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