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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1897
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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2160 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 65, 20. März 1897. .lurietieeboe lattsratarblatt. Hr. 83. 8d. IX, klr. 3. (16. Ntlrr 1897.) 4". 8.53—76. 8sr1iv, 6arl llsz'lnanne Lorlag. lisiebe-Nedie-ioal-^oesigor. 22. dabrgavg. Ho. 6. 19. Närr 1897. Nit lattsratur-IIsbsreiodt. 4". 8. 77—92. Vortag von 8. Xo - nsgon in boixeig. Jahresbericht 1896 des Lesehallen-Vereins zu Jena. 8". 18 S. llbooiogiao Hovitatse. 8ibliograpbio und Itrmdsobau aal dom 6obiots dsr ovaugslieeboa Nboologio uvd vorrvandtor Wieeoue- gobioto. II. dabrgaog. Hr. 3. (Narr 1897.) 8". 8. 49—64. llsiprig, Lornbard Riobtsr'e 8uobdandluvg. däbrlieb 1 ^60H lisebte- und 8taat8v>88sn8obaftsn. ^vtiq.-Xatalog Xr. 28 von .1. 8ebrvoitror 8ortiinollt in Nünobon. 8°. 136 8. 4800 Hrn. Lesezimmer des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. — Das vom Verein der Buchhändler zu Leipzig eingerichtete Lesezimmer befindet sich seit Anfang dieses Jahres im Aus- stcllungssaale des Buchgcwerbemuseums im Gerichtsweg-Flügel des Buchhändlerhauses (Eingang: Portal III). An zwei grotzen Tischen können ungefähr 25 Personen aus bequemen Stühlen Platz nehmen und die ausliegenden 170 UnterhaltungS- und Fachzeit schristen benutzen. Das Lesezimmer ist werktäglich abends von 7—10 Uhr für jedermann, der mit dem Buchhandel oder Buchgewerbe in Verbindung steht, geöffnet, außerdem zu den Stunden, wo das Museum geöffnet ist (also Sonntags, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends je von lO'/z—1 Uhr) und Sonntags nachmittags von 3—7 Uhr. — Zur Benutzung für die Besucher stehen in einem Regale die wichtigsten Hand- und Nachschlagebücher des Museums, ferner einige Zeitschristenfolgen aus. Schenkung. — Die Bibliothek und Kartensammlung des 1887 verstorbenen Professors der Mineralogie und Geologie G. vom Rath sind von dessen Wittwe dem mineralogischen Institut der Uni versität Bonn geschenkt worden, um das sich der Verstorbene während seiner dreißigjährigen Wirksamkeit verdient gemacht hat. Bergakademie in Afrika. — Die Regierung der Südafrika nischen Republik (Transvaal) beabsichtigt, inPretoria eine technische Hochschule für Bergbau zu errichten, und hat einen Oesterreicher, Professor Hans Höser in Leoben, mit den Vorarbeiten betraut. Personalnachrichten. Gestorben: am 13. März in Basel Herr I. L. Ja eg er, der Senior der angesehenen dortigen Firma Jaeger L Kober, C. F. Spittlers Nachfolger. Jaeger wurde geboren am 11. April 1821 in Sulzbach, Oberamt Weinsberg, Königreich Württemberg, machte eine kaufmännische Lehre durch, kam 1843 nach Basel, trat 1847 als Gehilfe in die Buchhandlung des Herrn C. F. Spittler und wurde 1854 dessen Teilhaber. Das Geschäft bewegte sich damals in sehr bescheidenen Grenzen, pflegte aber schon zielbewußt in Verlag und Sortiment die christ liche Weltanschauung. Jaeger trat im Buchhandel persön lich wenig hervor, sondern überließ die Vertretung nach außen, auch als sich das Geschäft seit Anfang der siebziger Jahre bedeutend erweiterte, gern seinem Sozius, Herrn Paul Kober - Gobat. Bis fast an sein Ende behielt Jaeger die Redaktion zweier Zeitschriften in der Hand, der »Sammlungen für Liebhaber christlicher Wahrheit und Gottseligkeit- und des »Weissagungsfreundes-, widmete sich aber sonst vorzugsweise christlichen Liebeswerken; besonders war es die Pilgermission St. Chrischona, der er genau 50 Jahre als Kassierer und Verwalter gedient hat. Jaeger war unvermählt geblieben. Er hatte allezeit ein warmes Herz und eine offene Hand für Arme, Verlassene, Verirrte und hat in seinem Leben viel Segen gestiftet; wer ihm je näher treten durfte, wird ihm ein dankbares Andenken bewahren. Sprechsaal. Pfändung von im Jnlande befindlichem Eigentum eines aus ländischen Schuldners. Anfrage. Schon vor längerer Zeit wurde in einem buchhändlerischen Organ berichtet, daß ein Leipziger Rechtsanwalt Sendungen, die für eine ausländische Firma bestimmt waren, zu Gunsten eines deutschen Verlegers in Leipzig pfänden lassen konnte, weil frag liche Firma ihre Verbindlichkeiten gegen den deutschen Verleger zu erfüllen unterlassen hatte. Wer weiß darüber zu berichten, eventuell welcher Anwalt hat die Angelegenheit vertreten? —x— Antwort der Redaktion. — Die Sendungen, die für einen ausländischen Schuldner bei seinem Leipziger Kommissionär ein- gehen, können nach erfolgter Durchführung des Rechtsmittels durch den inländischen Gläubiger beim Kommissionär gepfändet werden. Thatsächlich ist dieses Zwangsmittel auch mehrfach angewcndet worden. Näheres entzieht sich unserer Kenntnis, würde auch in der Oeffentlichkcit des Börsenblatts nur unter Einschränkungen mit geteilt werden können. Bestellzettel. (Vgl. Nr. 27, 33. 3b. 36, 37, 40, 45, 47. 48, 51, 52.) Zu der Frage »Wem gehört der Bestellzettel?- sind bis jetzt verhältnismäßig wenig Acußerungen erfolgt, und säst bei allen vermißt man den eigentlichen Zweck der Erörterungen, nämlich, wie dem thatsächlichcn Uebelstande abgeholfen werden kann. Nach dem »un festgestellt ist, wem der Bestellzettel gehört, so dürfte an Stelle dieser erledigten Frage eine andere treten: Auf welche Weise kann abgeholfen werden? Brauchbare Vorschläge zur Lösung dieser Frage sind bis jetzt nur zwei bcrauszufindcn, nämlich der mit Einlösungsauftrag versehene Barbestcllzettcl <s. Nr. 37 d. Bl.) und die Methode Faß- bcnder ts. Nr. 52 d. Bl). In letzterer und in früheren Nummern des Börsenblattes ist aber auch erwähnt, daß der von den Sorti mentern öfter für verlangte Sendungen gebräuchliche Abschnitt, der meistens zur Adressenbenutzung vorgesehen ist, häufig nicht benutzt wird, also dieses Verfahren dennoch nicht immer den gewollten Zweck erfüllt. Die allgemeine Einführung wird hierin Wandel schaffen. Da in der angeregten Frage aber nur die Barsendungen in Betracht kommen, so dürften jedem etwas weiter Denkenden sofort die vielen Gefahren vor Augen treten, die daraus entstehen können, wenn für den Kommissionär zur Einlösung eines Barpakets oder einer Barfaktur nur der aufgeklebte Abschnitt der bestellenden Firma mit Adresse als Einlösungsauftrag genügen sollte. Dieser Abschnitt entspricht wohl für den Rechnungsverkehr, nicht aber für Barpakete und Barfakturen. Für diese Art Beischlüsse ist es daher dringend nötig, ein Mittel zu finden, das den Verleger berechtigt, den Verlangzcttel zurückzubehalten, dem Kommissionär aber trotzdem die Sicherheit giebt, auch wirklich von seinem Kommittenten Ver langtes zu bezahlen. Dieses einfach und praktisch zu ermöglichen, ist meines Dafür haltens der in Nr. 37 gemachte Vorschlag bis jetzt der einzig brauch bare und zweckmäßige. Das Formular des Einlösungsabschnittes dürste wie folgt aussehen: / Sort.- V V Firma: beauftragt Herrn (Kommissionär) in Lpzg —Stuttg. ein von der Fa (Verleger) eintreffendes Barpaket (Faktur) mit (Inhalt: ) unverzüglich einzulösen. Ein mir vorliegendes, schon älteres Lirkular der Firma A. Riffarth in M.-Gladbach hat einen ähnlichen Einlösungsabschnitt aufzuweisen Neuerdings fügt auch die Firma Moritz Schauenburg in Lahr ihren Cirkularen einen solchen bei. Es wäre recht inter essant, von dieser Seite ein Wort über die damit erworbenen prak tischen Erfahrungen zu hören. Eine derartige Einrichtung trägt allen billigen Wünschen Rech nung. Der Verleger kann den Bestellzettel behalten, der Kommis- (sionär ist zur Einlösung ermächtigt und der Sortimenter hat selbst bei mangelhafter Führung seines Bestellbuchs den genauen Nach weis seiner Bestellung. Ueber das Bestellbuch des Sortimenters auf dieser Grundlage werde ich vielleicht demnächst einen weiteren Vorschlag der allge meinen Diskussion unterbreiten. Es wäre dringend zu wünschen, daß sich recht zahlreiche Stimmen zu dieser Sache äußerten. M. 8ieo. *) Hat etwa '/^ bis Größe des Verlangzettels selbst und dürfte im Geschäftsverkehr kaum Schwierigkeiten bieten.
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