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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1897
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- Deutsch
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1842 Nichtamtlicher Teil. 56, 9. März 1897.17 diesen als von eigenartigem Humor erfüllt erscheinen: ein Toten gerippe, das einen ganzen Stoß Bücher herbeiträgt, in denen man leicht die Sterberegister aus der Praxis des Arztes vermuten könnte. Besonders humorvoll sind auch die Vignetten und Bordüren aus der Kantale-Festzcilung des Börsenvercins, eine der letzteren mit der Devise: -Mir Sachsen sein Helle-, sowie die Darstellung der Pirnaer -Wiegendrucke- (Blatt 54 und 55), stimmen unwillkürlich heiter. Auch für französische Auftraggeber hat der aus dein Elsaß stammende Künstler geschaffen, und eine Reihe von Bildern aus dem -Noreurs äs Graues- werden gegeben; in manchen seiner Zeichnungen, wie in den Bildern aus dem Bauernkriege, könnte man Aehnlichkeiten finden mit der Manier eines anderen Elsässers, des berühmten Gustav Dore, wie diese namentlich in den Arbeiten seiner ersten Schaffensperiode im -1,'L.rt paar Ions- zum Ausdruck kam. — Vom Standpunkte des Buchdruckers aus dürfte man vielleicht gegen die Art, wie Sattler die Schrift behandelt, Einspruch erheben; in den Kopfleisten, die er sür die »Fliegenden Blätter- gezeichnet hat, ist sie derart stilisiert, daß man sozusagen das Wort nur erraten kann, doch ist dies bei einem Unterhaltungsblatt nicht von sonderlicher Bedeutung; wenn er aber auch auf Geschäftskarlen die Schrift nur als Ornament behandelt, ohne Rücksicht zu nehmen auf deren leichte und mühelose Leserlichkeit, )o entspricht dies kaum dem beabsichtigten Zwecke, denn dem Publikum dürfen in dieser Hinsicht doch keine Rätselausgabcn vorgetegt werden. Schön sind die betreffenden Zeichnungen, nur vom Standpunkte des Künstlers aus betrachtet, als Gesamtbilder aber doch, und deshalb wird durch unsere Ein wendung dem oben geäußerten Urteil, daß das Durchblättern des -Durcheinander- hohen Genuß biete, nicht widersprochen. Der Künstler ist übrigens jetzt auch mit der Illustration eines großen, ebenfalls im Stargardlschen Verlage erscheinenden Ge schichtswerkes beschäftigt, dessen erster Teil, gedruckt bei Otto v. Hollen, bereits vorticgt. Es ist dies die Geschichte der rheinischen Städtekultur, von ihren An- jängen bis zur Gegenwart, mit besonderer Berücksichtigung der Stadt Worms, von Heinrich Boos. Berlin 1897, ein Werk, das an amerikanische Munificenz in wissenschaftlichen Dingen erinnert, denn es ist ein Geschenk, das der erste Vertreter der Stadt Worms im Reichstage des neuen Deutschen Reichs, Cornelius W. Freiherr Heyl zu Herrnsheim, dieser zum Geschenk macht und das an seiner Spitze eine dementsprechende Widmung aus einem schönen, von Sattler entworfenen, sarvig gedruckten Blatte trägt. Seme Illustrationen beschränken sich allerdings nur aus den Haupttitel, sowie aus (jedem Kapitel, deren es einundzwanzig zählt, Vorgesetzte, auf den Inhalt der Periode bezügliche) Abteilungsbitder, und aus (dem Stile der behandelten Zen entsprechende) Initialen und Schlußvignclten, die jedoch unter sich ein geschlossenes Ganzes bilden, also die Ergebnisse ernsten Studiums seitens des Malers darstellen und keineswegs nur unter dem flüchtigen Eindruck des Augenblicks entstanden sind. Sic sind sämtlich in den kräftigen Linien der alten deutschen Holzschnittmanier gehalten und harmo nieren trefflich mit dem Druck aus Cicero und Corpus Schwabachei alten Schnitts auf das geschöpfte und unveschnitlenc solide Papier, so daß man das ganze Buch mit entsprechendem Aufdruck aus der Kaliko- dccke als ein Muster stilvoller Buchausstattung bezeichnen darf. Prächtige Ausstattung zeigt auch ein soeben zum Abschluß ge kommenes, nn Verlage von Julius Hossmann in Stuttgart er schienenes Werk, die Deutsche Wappenrolle. Enthaltend alle Wappen, Stan darten, Flaggen, Landessarben und Kokarden des deutschen Reichs, seiner Bundesstaaten und regierenden Dynastien, nach osficiellen Angaben gezeichnet und erläutert von Hugo Gerard Ströhl. Buchdruck von der Hoffmann'schen Buch druckerei (Felix Krais), Druck der chromolithographischen Tafeln von A. Gatternicht in Stuttgart. Der auch in buchgcwerblichen Kreisen wohlbekannte Professor Ströhl in Wien, Herausgeber der österreichisch-ungarischen Wappenrolle, hat mit der deutschen Wappenrolle ein Werk geschaffen, das auch im Verlagsbuchhandel freudig willkommen geheißen werden wird als eine zuverlässige und umfassende AuskunstSflelle in den heral- bischen, in dem Buche behandelten Gegenständen. Für diese Um schau kann aber zunächst nur seine graphische Ausstattung in Be tracht kommen, denn es schinücken das Werk 22 Foliotafeln, auf denen 172 Wappen, Fahnen und Kokarden in sechzehnsachem Farben- und Gold- uno Silberdruck gegeben werden, wozu noch 181 Illustrationen in Schwarzdruck im Text kommen, die sämtlich mit peinlichster Sorgsalt nach osfiziellen Grundlagen ausgeführt sind. Von einem -Stilisieren- durste natürlich, wo es sich um dokumen tarische Genauigkeit handelt, nicht die Rede sein; letztere aber ist erreicht morden durch die sorgfältigste und feinste Zeichnung, die größte Reinheit und Kraft der Farben und ihren tadellosen Druck. Allen Heraldikern, aber auch dem gesamten Kunstgewerbe, ist mit diesem Buche ein wahrer Schatz in die Hand gegeben, und gleich zeitig ist eS ein Prachtstück der deutschen graph.seyen Kunstindustrie. — Einband und Vorsatzblätter, letztere mit dem Ausdruck des deutschen Reichsadlers in Gold auf rotem Grunde, sind in dem Inhalt ent sprechender Eleganz ausgeführt. — Die Schweiz ist nicht das Land der Prachtwerke. Nicht, daß solche dort nicht geschaffen werden könnten, denn sie besitzt be deutende und hervorragende graphische Institute, die sich hinsichtlich der Leistungsfähigkeit mit vielen deutscyen messen dürsen und die namentlich seit der Landesausstellung in Zürich von 1883 einen gewaltigen Aufschwung genommen haben; sondern weil einerseits oas Land nicht groß genug (und obendrein dreisprachig) ist, um oie Herausgabe von Prachtwcrken lohnend zu machen, anderseits oas Centrum des deutschen Büchermarkts, Leipzig, zu sern liegt, so daß dessen Benutzung durch Häufung von Spesen und Unkosten in den meisten Fällen zur Unmöglichkeit wird. Um so erfreulicher ist es, wenn sich der Unternehmergeist heimischen Stoffen zu wendet und diese in glänzender Weise darbietet. Ein Werk dieser Art erschien gegen den Schluß des Vorjahres, betitelt Die Stadt Zürich. Jllustrirte Chronik, bearbeitet unter Mitwirkung fachmännischer Autoritäten. Mit 350 Illustra tionen in Photogravüre und Holzschnitt. Zürich 1896, Ver lag von I. A. Preuß. Druck der Illustrationen und des Textes von der Zollikoferschen Buchdruckerei in St. Gallen. Das Werk bildet einen Band von 330 Seiten in Großfolio, und der Reichtum seiner Illustrationen wird durch die gegebenen Zahlen angedeutet; in Betreff dieser muß indes gegen ihre Be zeichnung als .Photogravüre» Einspruch erhoben werden, — nicht eine einzige befindet sich unter ihnen, die diesen Namen mit Recht tragen würde. Es sind Autotypieen — für die allerdings ein Münchner Haus nach dem Vorgänge von Parisern auch die Be zeichnung -Typogravüre- anwendet —, sowie Zinkographieen und Holzschnitte. Die elfteren sind übrigens nicht gleichwertig; bei einigen war das Netz nicht fein genug, so namentlich bei den Generalansichten von Zürich, während man doch gerade sür diese yätte ein recht feines Netz wählen sollen, damit die Details der Landschaft geschlossen und das Ganze einheitlich erscheine. Ueber- yaupt kann der Verleger diesem doch sehr wesentlichen Punkt bei der Ausstattung eines Prachtwerkes nicht die genügende Beachtung geschenkt haben, denn Illustrationen wie die beiden Bildchen auf Seile 260 (Uto Kulm und Hotel Uelli-Bcrg) mögen wohl für Inseratzwecke dienen, stören aber in einem Buche wie -Die Stadt Zürich-. Die Mehrzahl der Illustrationen ist jedoch gut und ziert oas Werk, nur wirkt ihre Häusung auf manchen Seiten fast brückend. Daß neben den weichen Tönen der Autotypieen ge legentlich auch nach alten Bildern und Zeichnungen gemachte Zinkätzungen erscheinen, berührt auch nicht gerade angenehm, war aber bei einem Werke wie diesem, einer Chronik, nicht zu umgehen. Einheitlichkeit aber herrscht in der eigentlichen graphischen Herstellung des Werkes, in Satz und Druck, und dies ist um so höher zu veranschlagen und anzuerkennen, als der dicke Foliant, von dem ein Teil der Auflage aufKunstdruckpapier, der andere aus gewöhnliches Papier gedruckt wurde, von der Zollikoferschen Buchdruckerei in der kurzen Zeit von ca. zehn Wochen hergeftellr werden mußte. Was dies als graphische Leistung bedeuret, wird jeder Verleger, dem einmal das Los zufiel, ein solches Prachtwerk Herstellen zu lassen, selbst am besten beurteilen können; hier wurde die in den trübsten Tagen des Winters zu lösende Aufgabe noch erschwert durch die Verschiedenartigkeit und die Menge der Illustrationen, von denen sehr viele sich nicht in der geschlossenen Seite des Typensatzes be finden, sondern oben, unten und an den Seitenwänden eingestreut sind. Die Druckerei hat damit einen glänzenden Beweis raschen und trefflichen Könnens geliefert, was m Deutschland nicht über sehen werden sollte. — Die auf Kunstdruckpapier gedruckten Exemplare sind in weißes Pergament mit farbigem Aufdruck gebunden, doch ist letzterer minder gelungen. Das Gold dominiert zu sehr und macht das Gesamtbild unruhig, und die schwarzen Lupfen, mit denen man die wappenhaltenden Löwen überstreute, mildern diesen Eindruck nicht. Der schweizerischen graphischen Industrie aber darf man dennoch Glück wünschen zu dieser Kraft leistung. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Deutsche Musterschutzgesctzgebung. — Am 4. d. Ai. fand im Saal des kaiserlichen Patentamtes zu Berlin eine gut besuchte Versammlung des -Deutschen Vereins für den Schutz des gcwerb liehen Eigentums- statt. 1>r. Landgras aus Frankfurt a. M. hielt einen interessanten Vortrag über die Reform des Geschmacks mustergesetzes. Aus Grund einer von ihm veranstalteten Unter suchung war er in der Lago, die Anschauungen einer größeren Zahl von am Geschmacksmustergesetz interessierten Geschäftsleuten wieoer zugeben. Diese lauteten ziemlich übereinstimmend dahin, daß das Geschmacksmustergesetz von 1876 der deutschen Industrie große Dienste geleistet habe und nicht wenig zu dem Aufschwung des deutschen Kunstgewcrbcs beigetragcn habe. Daher scheine es auch bedenklich, an den Grundlagen des heutigen Gesetzes (einfache De-
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