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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.03.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.03.1897
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- Deutsch
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53, 5. März 1897. Nichtamtlicher Teil. 1735 Hafter Technik ausgeführt sei, aber auch, daß eine Arbeit vorliege, die der Sachverständigen-Verein nur als eine mechanische Nachbildung habe anerkennen können. — Der zweite Sachverständige, Professor Köpping, war anderer Ansicht. Dem Holzschneider würden durch die Photographie nur die Konturen gegeben, darauf beruhe aber noch lange nicht die Aehnlichkeit. Die malerische, künstlerische Wirkung müsse der Holzschneider erst erzielen. Früher habe sich der Kupfer stecher eines -Storchschnabels» bedient, auch eines mechanischen Instruments, um damit die Konturen auf seine Arbeitsfläche zu übertragen. Der graphische Künstler leiste unendlich weit mehr als ein mechanisches Werk. Ein photographisches Werk biete nur eine glatte Oberfläche, der Holzschneider müsse vertiefen, er müsse Licht- effckte erzeugen, wozu künstlerisches Verständnis und Auffassungsgabe gehörten. Zwei Holzschneider würden nach demselben Original stets vcrschiedeneProdukte liefern. Würde der Gerichtshof denHolzschneidern das Prädikat -Künstler- absprechen, so würden dadurch auch Hunderte von Malern betroffen werden, deren ausgezeichnete Kopieen in den Aus stellungen mit Preisen gekrönt worden seien. — Der folgende Sachver ständige, Professor Skarbina, sprach sich ebenfalls zu Gunsten der Holzschneider aus. Zweifellos sei jeder Holzschnitt ein selbständiges Kunstwerk. Im vorliegenden Falle spreche gerade die ins einzelne gehende Aehnlichkeit für die Kunst des Holzschneiders. — Der vierte Sachverständige, der Tylograph Baudouin, legte dem Gerichts-, Hofe zwei Holzblöcke vor. Auf dem einen zeigte sich die übertragene Photographie der Königin von England, auf dem zweiten eine Freihandzeichnnng. Der Gerichtshof möge selbst beurteilen, wie viel leichter es sei, einen Holzschnitt nach der Zeichnung auszuführcn, als nach der Photographie. Ferner legte der Sachverständige dem Gerichtshöfe einen fertigen, figurenreichen Holzschnitt vor und fügte hinzu, daß es ihm unbegreiflich sei, wie der photographische Sachverständigen - Verein eine derartige Arbeit als eine rein mechanische bezeichnen könne. — Da die Sachverständigen über einstimmend bekundet hatten, daß es allgemein üblich sei, zum Zwecke der Erleichterung und Zeitersparnis die Photographie zu benutzen, wie es im vorliegenden Falle geschehen, so hielt der Staatsanwalt aus diesem Grunde die Freisprechung des An geklagten für geboten, da dieser sich im guten Glauben be funden habe. — Der Verteidiger, Rechtsanwalt Menget, protestierte gegen eine Freisprechung aus diesem Grunde, da die Streitfrage dadurch immer noch offen bleibe. — Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung, wobei der Vorsitzende, Landgerichtsrat Grandtke, ausführte, daß ein Holzschnitt, auf die beschriebene Weise hergestellt, keineswegs als eine mechanische Nachbildung eines photographischen Werks, sondern als eine selbständige künstlerische Herstellung unter sreier Benutzung der Photographie anzusehen sei. — Die gleichfalls als Sachverständige geladenen Professoren Anton von Werner und Vogel waren zum Termin nicht erschienen und wurden vom Ge richtshof in Strafe von je 50 ^ genommen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Nxport-.lourvLi. Intsrnatioualsr -IvrsiAsr kür Luobbavcisl uml LuebAknvsrlrs, Lapierioäustris, Lobrsibvarsv unä 1,sbrmittsl. Hr. 116. Vol. X, 8. (lUdruLr 1897.) lei. 4" Vsris,A von 6. Uoäslsr in OsipLiA. lnbalt: tlsus birsebsinuvASn. — Katalogs.— 2olläväsruvgsv. — krsislistsn - Livgövgs. — IXrrnsn - Vorrsiebnis. — Usins NittsUuvgsv. Nsclioin. Bisibsiliruncis, sntbaltsncl clis Libliotbsir ciss krolsssors L. kl VVsvrsi in l-sixriA. ^ntig.-Latalog IVr. 991 von Lirob- bokt' L Wigand in l-siprig. 8". l22 8. 4115 klrn. l-sbrmittsl-Xatalog. ^uevabl dsr gsbräuebliebstsn Usbrmittsi. klrsg. von Wild. oc b in Wnigedsrg i. kr. 8". 16 8. Nanusorits; inounablss; tiwologis; distoirs dss ordrss rsligisvx; liturgis; musigus, sie. ^ntig.-Latalog klr. 98 von I-udwig kossntbal in Llünebsn. 8". 168 8. 1923 Xlrn. Die Festschrift für die Berliner Schuljugend zum 22. März 1897. — Berliner Blättern entnehmen wir folgendes: Die Festschrift der Stadt Berlin für ihre Schulen, die zum 22. März d. I. in 150000 Exemplaren verteilt werden wird, ist' in Oktavformat gehalten und umfaßt fünf Druckbogen. An Illustrationen werden ihr fünf Holzschnitte beigegeben, darstellend das Palais Kaiser Wilhelms I., das neue Reichstagshaus, das Nationaldenkmal vom Niederwald und das neue Denkmal in Berlin. Hierzu kommt ein Kunstblatt des Malers Arthur Fischer: Es zeigt das hermelinumrahmte Medaillonbild Kaiser Wilhelms 1., zur Seite die ruhenden Jdealgestalten von Krieg und Frieden. Der Krieg stößt in die lorbeerumrankte Posaune, der Friede, dessen Haupt von einem Stern umstrahlt wird, reicht dem Kaiser zur Krone einen Kornblumenkranz. Die beiden Gestalten ruhen auf einem lorbeer- und eichenumrahmten Piedestal, das von den Wappen der geeinigten deutschen Staaten eingefaßt wird und die Worte ent hält: -Festschrift der Stadt Berlin sür ihre Jugend, verfaßt von vr. Gerstenberg.- In der Mitte des Piedestals, hinter dem Medaillonbilde, erhebt sich die stolze Figur der Germania, von Fricdenspalmen umgeben, daneben lodern Flammen aus antiken Amphoren. Im Hintergründe steigt nebelartig der heraldische Reichsadler mit den Jahreszahlen 1797 und 1897 auf. Oben wird das Ganze von einer festen Kartouche abgeschlossen mit Lorbeer gewinden, hängenden Festons und der Inschrift: -Dem erhabenen Begründer des neuen deutschen Reiches.- Festschrift sür Georg Ebers. — Professor Georg Ebers empfing am 1. März zu seinem sechzigsten Geburtstag außer zahl reichen Kundgebungen der Verehrung aus den höchsten gesellschaft lichen, litterarischen und künstlerischen Kreisen auch das erste Exem plar einer Festschrift mit dem Titel -Aegyptiaca-, die siebzehn kulturhistorische und sprachliche Aussätze enthält und Ebers von einer größeren Zahl seiner früheren akademischen Schüler gewidmet wurde. Von diesen sind sechs jetzt Ordinarien an deutschen Uni versitäten. Plakat-Wettbewerb. — In dem Wettbewerb des Vereins für deutsches Kunstgewerbe in Berlin um Entwürfe zu einem Plakat, den der Verein sür die Firma Jünger L Gebhardt, Parfümeriefabrik in Berlin, veranstaltet hatte, haben erhalten: den l. Preis (500 Herr Hans Seliger, 81V., Prinz Albrechtstraße 7, den 2. Preis (400 .^) Herr Fritz Bersch, IlW., Perlebergerstraße 31, den 3. Preis (300 Herr Julius Voß, W., Linkstraße 29. Oesterreichischer Verein für Bibliothekswesen. — Der österreichische Verein für Bibliothekswesen hielt am 27. Februar seine Generalversammlung ab. Nachdem der Obmann Direktor der k. k. Hofbibliothek Hofrat Or. Ritter von Zeißberg die Anwesenden begrüßt hatte, erstattete der Schriftführer vr. Geyer den Jahres bericht, aus dem hervorgeht, daß der Verein insgesamt 154 Mit glieder zählt. Nach Genehmigung des Jahres- und des Kassen- berichtes wurden die Neuwahlen für den Ausschuß vorgenommen und hierbei die ausscheidenden bisherigen Mitglieder wiedergewählt, nämlich Hofrat vr. Ritter von Zeißberg, Regierungsrat vr. Gras sau er, Direktor vr. Glossy und Professor von Zwie- dinek, als Kassenrevisoren Kustos Meyer und vr. Doublier. Hierauf wurde zunächst der Antrag des Ausschusses auf Heraus gabe eines jährlichen Generalkataloges der in Oesterreich erscheinenden Bücher. Musikalien, Landkarten rc. ange nommen; ebenso ein Antrag auf Herausgabe von periodischen Ver einsmitteilungen Die Gründung eines österreichischen Museums für Bibliothekswesen und eine Agitation für die Schaffung ge druckter Titelkopieen seitens der Verleg er wurde beschlossen, eine Beteiligung an der Philologen-Versammlung in Dresden ab gelehnt. Preisausschreiben für österreichische Beamte. — Der Verwaltungsrat des ersten allgemeinen Beamtenvereines der österreichisch-ungarischen Monarchie in Wien hat beschlossen, behufs Erlangung einer zur praktischen Durchführung geeigneten Arbeit über die Dienstpragmatik für k. k. Civil-Staatsbeamte eine allge meine Preiskonkurrenz auszuschreiben. Der Entwurf einer Dienst pragmatik für k. k. Civil-Staatsbeamte hat als Ziel anzustreben: die Wahrung der unabweislichen Bedürfnisse des Staatsdienstes und innerhalb dieses Rahmens die Förderung des Wohles der k. k. Cioil-Staatsbeamten. Das in der Ausdrucksweise möglichst knapp zu haltende Manuskript, dessen Blätter halbbrüchig und nur aus einer Seite beschrieben sein sollen, ist bis zum 20. Februar 1898 an den Verein einzusenden. Es werden drei Preise, einer mit 3000, einer mit 2000 und einer mit 1000 Kronen ausgeschrieben. Die Entscheidung über die Preiswürdigkeit der eingelangten Arbeiten, die Zuerkennung der Preise und die Art der Zusammensetzung des Preisrichter-Kollegiums behält sich der Verwaltungsrat des Vereines vor. Die preisgekrönten Arbeiten gehen in das unbeschränkte Eigen tum des Vereines über, der sie nach eigenem Ermessen verwenden und veröffentlichen kann. Die nicht preisgekrönten Arbeiten ver bleiben im Eigentum der Verfasser und werden diesen auf Ver langen ausgefolgt. Bußtag in Sachsen. — Der erste sächsische Bußtag dieses Jahres fällt auf Mittwoch den 17. März. Personalnachrichten. Personalveränderungen im Litterarischen Sachver ständigenverein für Sachsen. — Bei dem nach dem Reichs gesetze vom 11. Juni 1870 (betreffend das Urheberrecht an Schrift werken rc.) gebildeten Sachverständigenvereine sür das Königreich Sachsen sind ernannt worden: a) bei der litterarischen Abteilung insolge Ausscheidens des Professors vr. Biedermann in Leipzig der Rechtsanwalt Paul Frenkel in Leipzig, seither stellvertretendes ^ Mitglied, zum ordentlichen Mitgliede, und der Verlagsbuchhändlcr 231*
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