Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-07-28
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1924
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19240728
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192407287
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19240728
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
- Monat1924-07
- Tag1924-07-28
- Monat1924-07
- Jahr1924
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
9964dör1enl>i<m f. h. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 175, 28. Juli 1924. stacker und die Brüder von Zobeltitz, sie alle blieben unerwähnt, hin gegen werden andere, aber nur einige wenige, von jung und alt glei cherweise geschätzt. Das sind u. a. Löns, Frcnssen, Heer. Zahn, Storni und Dostojewski. Es ist anzunehmen, daß alle diese Dichter auch von der Jugendbewegung geschätzt werden, und daß man sie sich in den Büchereien leihen wird. Aber ihre ganze Kaufkraft richtet die Jugend doch auf andere Bücher. An erster Stelle wurde der Dichter Ernst Toller genannt, dessen »Wandlung« vor allem stark begehrt wurde. Dann folgten die unter dem Namen »Lukanga Mukara« erschienenen Negcrbricfe von Hans Paaschc, woriu die europäischen Zustände mit den naiven Augen eines Negers betrachtet und überraschend treffend satirisch geschildert werden. An dritter Stelle erscheint Gustav Lan dauer, dessen »Aufruf zum Sozialismus« in fast allen Büchereien der Jugendbewegung zu finden ist. Gleich darauf folgt ein Buch von Lely Kempin, »Heilige Insel«, das besonders von den weiblichen Ange hörigen der Jugendbewegung stark gekauft worden ist. Groß sind auch die Eroberungen, die Hermann M. Popert mit seinem vom Dürcrbnnd herausgcgcbenen und jetzt bereits in annähernd 300 000 Exemplaren verbreiteten Buche »Helmut Harringa« und der Amerikaner Upton Sinclair mit seinem »Sumpf« und seinen anderen Romanen im Reich der deutschen Jugendbewegung gemacht haben. Tann folgt Hermann Löns, dessen Lieder ans dem Kleinen Rosengarten von der jungen Ge neration dutzendfach komponiert worden sind und namentlich von weib lichen Wandervögeln mit Vorliebe gesungen werden. Ans gleicher Stufe der Wertschätzung stehen dann Hölderlin, Dostojewski (besonders »Die Brüder Karamasow«) und Zimmermann (»Lichtwärts«). Dann folgt Klabund mit seiner »Literaturgeschichte in einer Stunde«, danach Walther Nathenau. Sein »Aufruf an Deutschlands Jugend« und sein Werk »Von kommenden Dingen« werden in kleinen Arbeitskreisen, die sich innerhalb der verschiedenen Jugcndgrnppcn überall bilden, mit Vorliebe dnrchgcarbeitct. Ferner wurden noch bemerkenswert oft ge nannt: Georg Asmussen. Bonne (»Kampf um die Ideale«), Storni. Wanderer (»Paaschc-Bnch«) und Victor Meyer-Eckhardt (»Das Ver gehen des Paul Wendclin«). Etwas in den Hintergrund getreten sind Blühcr, Wilker und Wyneken Geschätzt werden ferner: Hermann Hesse, Friedrich Licnhard, Lily Braun, Caesar Flaischlcn, Leonhard Frank, Finckh, Kropotkin und Bürgel. Diese Autoren- und Bücherkiste ist zweifellos sehr aufschlußreich für die Einstellung und den Geist der heute in der Jugendbewegung stehenden k^nmenöcn Generation. Die diesjährige Sommerakadcmie für den Jungbuchhandel vom 18.—31. August 1921 in Prcrow (Ostsee) unter der Leitung von I)r. Fritz Klatt (Verfasser von »Die schöpferische Panse«) ist gesichert. Es sind noch einige Plätze zu vergeben. Näheres über die Veran staltung s. Bbl. Nr. 151 vom 30. Juni 1921. Inzwischen gemeldete buchhändlerische Themen: »Leipzig als buchhänölerischcr Verkehrs mittelpunkt«. »Bnchwerbewescn«, »Neue Verkehrsformen im Buch handel«. Weitere buchhändlerische Vorträge sind erwünscht. Anmel dungen erbittet Ed. Lanzenbergcr, Hamburg 30, Hohclnft- chansscc 15. Aufgehobene Gcschästsaussicht. — Wie das Amtsgericht Berlin- Mitte unterm 16. Juli 1921 bekanntgibt, ist die Geschüftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Groß- Sortiment-Buchhandlung M. Voigt L A. Woidke in Berlin, Kastanien-Allee 83, aufgehoben morden. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 172 vom 23. Juli 1921.) Zahlungsverkehr aus Österreich. (Siehe auch Bbl. Nr. 97.) Ein Buchhändler in Österreich sandte uns nachstehende Angaben: In Österreich kann man ohne weiteres bis 500 000 Kronen im Geld- bricf nach Deutschland senden. Die Portobelastnng fällt fiir den Sortimenter allerdings sehr in die Wagschale. Weiter kann man Be träge bis zu 500 000 Kronen ohne weiteres an jene deutsche Firmen überweisen, die ein österreichisches P o st s p a r k a s s e n k o n t o besitzen. Das ist die einfachste Versendungsart, da weder fiir den Auf geber noch für den Empfänger Spesen entstehen. Die Einzahlung auf ein österreichisches Bankkonto einer deutschen Firma verursacht Weiterungen, da der Überweisende für jeden Betrag einen Rechnungsbeleg und ein Ubcrweisnngssormnlar in doppelter Ausfertigung an die Österreichische Nationalbank in Wien zur Genehmigung einsendcn muß. Es empfiehlt sich daher die Einrichtung eines, «stcrrcichischenPvstsparkassenkontos. Aquarien- und Terrarien-Ausstcllung in Magdeburg. — Wie aus einer Anzeige von Heinrichshosen in Magdeburg im Bbl. Nr. 173, S- W31, hervorgeht, findet eine solche Ausstellung vom 10.—17. August in Magdeburg statt. Alle Verleger von Büchern u5id Anschauungs material auf diesem Gebiet seien auf diese Gelegenheit, ihre Erzeug nisse weiten Interessentenkreisen zur Anschauung zu bringen, hiermit hingewiesen. Pädagogische Fachausstellung. (Vgl. Bbl. 159 u. 169.) — Die Fachbuchhandlung für alle Berufe Johs. Albert Mahr in München veranstaltet anläßlich des pädagogischen Kongresses im Maximum der Münchener Universität eine Kollektivschau aller pädagogischen Verleger und bittet, hierzu ihr die einschlägige Literatur bis zum 25. August in Kommission unter höchstem Rabatt nach Mün chen zur Verfügung zu stellen. Abrechnung erfolgt nach Schluß des Kongresses. Die Werkbund-Auöstellung »Die Form«, die zurzeit in Stutt gart gezeigt wird, soll nach ihrem Abschluß in Stuttgart als W a n d e r - A u s st e l l u n g durch verschiedene Städte gehen. Zu nächst nach Frankfurt a. M., dann nach Köln ins Wallraf-Richartz- Musenm, weiter voraussichtlich nach einigen Städten des Ruhrgebiets und im nächsten Frühjahr nach Königsberg und Danzig. Andere Unterhandlungen sind noch im Gange. Ermäßigung der Habenzinsen und Sollzinsen im Leipziger Bank- gcwcrbe. — Die Mitglieder der Vereinigung Leipziger Banken und Bankiers geben bekannt, daß sie die Habenzinssätze für Guthaben in Papier- und Ncntenmark mit Wirkung ab 21. Juli 1921 wie folgt herabsetzen: Mit täglicher Verfügung 8 Proz. p. a., mit einmonatiger Kündigungsfrist oder auf einen Monat fest 12 Proz. p. u., mit drei monatiger Kündigungsfrist oder auf drei Monate fest 16 Proz. p. a. Gleichzeitig weisen die Banken und Bankiers noch darauf hin, daß sie, wie bisher, Gelder auf 15 Tage und länger fest oder mit entsprechen der Kündigungsfrist mit der Zusage hcreinnchmen, dem Geldgeber eine etwaige Entwertung der Papier- oder Ncntenmark zu erstatten. Ferner haben die Mitglieder der Vereinigung Leipziger Banken und Bankiers beschlossen, ebenfalls mit Wirkung ab 21. Juli d. I. die Sollzinsen von 11 Proz. ans 12 Proz. p. «.zu ermäßige n. Gültigkeit des sogenannten kollegialen Abkommens in Berlin. — Unter diesem Stichwort kamen wir in Nr. 157 des Bbl. (S. 9253) ans die Besprechung der Dissertation des Herrn vr. Fritz Pustet in Re- gcnsburg zurück, die u. a. auch das sogenannte Berliner Kundenschntz- abkvmmcn unter den Berliner Buchdruckereibesitzern erwähnt, wobei bemerkt wurde, daß dieses Abkommen vom Landgericht für unzulässig erklärt worden sei. Ergänzend hatten wir dann hinzugefügt, daß nach den Angaben der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker- das land gerichtliche Urteil vom Kammergericht aufgehoben und das aufhebende Urteil rechtskräftig geworden sei. Von Herrn vr. Heinrich H e fi ne r, Rechtsanwalt am Kammergericht in Berlin, erhalten wir nun nachstehende aufklärende Zuschrift: »In Nr. 157 Ihres geschätzten Blattes bringen Sie eine Notiz über die Gültigkeit des sogenannten kollegialen Abkommens in Berlin, deren Inhalt offenbar aus Buchdruckcrkreisen stammt und ge eignet ist, bei den Lesern einen Irrtum zu erwecken. Ich darf Sie deshalb aus folgendes Hinweisen: Es ist allerdings richtig, daß der Verband der Fachpresse Deutschlands, den ich vor dem Kauimerge- richt vertrat, in dieser Instanz mit seiner Klage gegen den Verein Berliner Bnchdruckereibesitzer abgewiescn worden ist. Diese Ab weisung erfolgte jedoch aus rein formalen Gründen. Das Kam- mergcricht nahm nämlich an, daß bas »kollegiale Abkommen« keine Einrichtung des beklagten Bnchdruckervercins sei, da eine ganze Reihe von Vercinsmitgliedern dasselbe nicht unterzeichnet, anderer seits sich dem Abkommen zahlreiche Firmen angcschlvssen hätten, die dem Verein nicht angehörten. Der Verein sei deshalb für die erhobene Klage nicht passiv legitimiert. Zu einer sachlichen Prüfung des Streitstoffcs ist cs in der Bernfsinstanz überhaupt nicht gekommen, insbesondere hat das Kammergcricht zu der Frage, ob das angegriffene Abkommen sitten widrig und nichtig sei, keine Stellung genomme n«. Wir haben der vorstehenden Zuschrift gern Aufnahme gewährt, da hierdurch die »Aufhebung des landgerichtlichen Urteils durch das Kammergericht« doch in einem ganz anderen Lichte erscheint. Die Ein sendung unseres sonst durchaus zuverlässigen Gewährsmannes stützte sich auf die Angaben der vorerwähnten »Zeitschrift«. Es steht also fest, daß nicht sachliche, sondern lediglich formale Gründe die Abweisung des Verbandes der Fachpresse Deutschlands (der klagenden Organisation) durch das Kammergericht herbeiführten. Eine prinzi pielle Entscheidung durch dieses Gericht oder durch die höchste Instanz — das Reichsgericht — wäre allerdings sehr erwünscht gewesen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder