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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1897
- Sprache
- Deutsch
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25, 1. Februar 1897. Nichtamtlicher Teil. 821 gewährt, wenn das betreffende Werk bezüglich des Verviel- sältigungsrechtes durch Druck nicht geschützt ist. Die zu erfüllende Formalität ist, ebenso wie bei Re gistrierung zum Schutz gegen Nachdruck: Einsendung eines gedruckten oder auf Schreibmaschine hergestellten Titels und zweier Exemplare des den Text oder die Aufführungs beschreibung enthaltenden Heftes oder Buches. Im Falle, und so lange eine solche nicht gedruckt ist, sondern nur in Manu skript existiert, ist das Werk als solches geschützt, lieber die Tragweite und praktische Anwendung bezüglich Aufführung rein musikalischer Werke läßt sich zur Zeit noch nichts Genaues sagen; jedoch wird wohl demnächst Näheres hier über veröffentlicht werden. Die rllovv ^orL llribuns« schreibt hierzu: -Unter Autoren und Theaterdirektoren herrscht große Freude über einen vom Kongreß gefaßten und vom Präsidenten Unterzeichneten Beschluß. Dieser verbietet die widerrechtliche Ausführung von Schauspielen und erklärt den Urteilsspruch irgend eines Gerichtshofes für rechtskräftig in sämtlichen Staaten der Union, während ein solcher früher nur für denjenigen Staat Rechtskraft hatte, in dem er ausgefertigt worden ivar. -Der wichtigste Abschnitt des neuen Gesetzes ist folgender: Jemand, der öffentlich ein dramatisches oder musikalisches Werk darstellt oder aufsührt, kann strafbar belangt werden, und es steht dem Gerichte zu, eine angemessene Strafe zu verhängen, die indes nicht weniger als 109 H für die erst malige und 50 H für jede weitere Aufführung betragen soll. Geschieht die Ausführung wissentlich und zum Zwecke des Gelderwerbs, so soll der Betreffende wegen strafbaren Ver gehens in bewußter Absicht mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden können.- Die »Usrv ^orll Mms8« schreibt: »Gestern wurde der Gesetzesantrag, nach dem öffentliche Aufführung von als 6opz-riglit geschützten dramatischen Werken, ohne Erlaubnis des Autors, als mit Gefängnis zu bestrafendes Vergehen anzuschen ist, vom Präsidenten unter zeichnet. Der Entwurf dazu, veranlaßt vom -^msrionv Urnwntist'ö 6Iud», hat dem Kongreß 5 Jahre lang Vorge legen. Bisher bestimmte das Gesetz als Strafe für unbe rechtigte Aufführung von Schauspielen und dergleichen eine Geldbuße von 100 K für die erstmalige und 50 tz für jede weitere Aufführung. Da jedoch die -Piraten- nicht zur Verantwor tung gezogen werden konnten, so fürchteten sic diese Be stimmung nicht und führten unberechtigt allüberall im Westen und Süden, ungestraft die wertvollsten Stücke auf. -Eine besondere Klausel zum Gesetz sagt, daß ein von irgend einem Gerichtshöfe der Vereinigten Staaten erlassener Strafbefehl in sämtlichen Staaten der Union Giltigkeit haben soll. Früher konnte ein solcher nur durch denjenigen Ge richtshof ausgesührt werden, von dem er erlassen war. So mit hatte ein Pirat weiter nichts zu thun, wenn im Staate New Dork verklagt, als hinüber nach New Jersey zu gehen, so daß beim dortigen Gericht von neuem Klage eingereicht werden mußte. Der Betreffende konnte auf solche Weise, bei fortgesetztem Aufenthaltswechsel, den Copyright-Inhabern viele Mühe und Kosten verursachen. -Die Klausel bedeutet somit einen wichtigen Fortschritt auf dem Gebiete geistigen Eigentumsschutzes, indem es fortan geradeso für ein Verbrechen gilt, ein dramatisches Werk zu stehlen, wie irgend anderes Eigentum.- 1^6 8ouÜL6i', lltziii'i, LidlioAraMs ^i?Liitzg.i86. Äecuell cke OakaloAues ckes /ranxars, accoMMAne ck'rcne tadle atp/radetchae Mn -roms ct'aAtea^s et ck'ane tadle sr/skeMatr'^ue. Oing volumse äs sntnloguss st an volums äs tnblss. Lnrie 1896, H. Us Louäisr. Uroesb. 30 kr.; gsd. 45 kr. Während Deutschland, England, Belgien, Italien und Amerika seit längerer Zeit bereits im Besitze teilweise recht brauchbarer Gesamtoerlagskataloge*) sind, entbehrte Frankreich *) Für Deutschlands Gesammt-Verlagskatalog des deutschen Buchhandels und des mit ihm in direktem Verkehr stehenden Auslandes 1881—95. 16 Bände in 28 Theilen. Münster i/W., Russell, gr. 8°; Viermidsechzigslcr Jahrgang. eines solchen Werkes bisher nicht nur völlig, sondern es fehlten auch noch von vielen Verlagshandlungen geeignete und zuverlässige Kataloge, die als teilweiser Ersatz hätten dienen können. Es war daher ein glücklicher und dankbar zu begrüßender Gedanke des als Herausgeber des Nömorinl äs In librniris krnn^aiss und sonstiger nützlicher bibliographischer Arbeiten**) bekannten Verlegers Le Soudier, die Herausgabe eines der artigen Werkes zu unternehmen, eines Werkes, dessen Aus führung in Deutschland bei der viel strafferen Organisation und der einheitlicheren Gestaltung des Buchhandels mit viel weniger Schwierigkeiten verbunden ist. Daher darf man auch an die Uibüogrnplns ^rnnyniss durchaus nicht mit den An forderungen treten, wie man sie bei Nussells Gesammt- Verlagskatalog befriedigt zu finden gewohnt ist. Die »Dibliogr-cpbiö lCrnoyriss« besteht aus sechs Bänden in gr. 8° von durchschnittlich etwa 1000 Seiten. (Die Seiten sind nämlich nicht fortlaufend paginiert, sondern jeder einzelne der darin vereinigten Verlagskataloge.) Die ersten fünf Bände enthalten die alphabetisch geordneten Verlegerkataloge; der 6. (Schluß-) Band enthält Autoren und Sachregister. Die Herstellung des Werkes erfolgte in der Weise, daß Le Soudier an die hervorragendsten Verleger — und nur diese, im ganzen sind gegen 200 beteiligt, nicht etwa wie bei dem deutschen Kataloge sämtliche — das Ersuchen stellte, ihm für den angegebenen Zweck die Verlagskataloge in bestimmter Größe zur Verfügung zu stellen. Wie weit sich die Vorschriften über die innere Einrichtung der Kataloge erstreckten, ist nicht bekannt. Einer, aus nahestehenden Kreisen hervorgcgangcnen Besprechung zufolge sollten die Kataloge nur die Verlagswerkc und die entsprechenden bibliographi schen Angaben enthalten. Illustrationen, Inhaltsangaben, An preisungen, Auszüge aus Besprechungen und dergleichen wurden nur gegen eine gewisse, sich nach dem Umfange der Beigaben richtende Enschädigung zugelassen. Russell hat bekanntlich, um die größtmöglichste Einheit zu erzielen, von den Verlegern nur die handschriftlichen Angaben erbeten, und wo er sie nicht erlangt hat, die Kataloge selbst bearbeitet und gedruckt. Die Kosten mußten billiger Weise zum Teil von den Verlegern getragen werden. Wenn sich der Preis des allerdings viel umfangreicheren Gesamtwertes dadurch auch erhöht hatte, so besaß man dafür eine bis ins einzelne gehende Uebereinstimmung in den Angaben für England: lös Usksrsues Lntnlogus ok eurrsnt Uits- rnturs, eontniuiug lös lull titlss ok Oootzs ucnv iv xriut noä c>v snls. IVitb prisss. 1894. llouäov, IVbitntzsr L Lous. ge. 8"; für Belgien: Osrsls dslgs äs lg, librniris st. äs I'lrupriiusris. ks- ovsii nlxbnbstigus äss Ontnloguss, publis pnr Iss soivs än esrcls bslgs äs In. librniris, äs I'nupricusris st äss proksssions gui s'/ rnttnebsut. 3. säitiou, ooruplstss st wiss n jour. 1892. Lruxsilss, Fssrstnrint än Osrels Lslgs. 8"; für Italien: Ontnlogo oollsttivo äslln librorin itnlinun, eov iväics gsnsrnls nlknbstioo s iuäios psr Loggstti. 1891. Minus, ^ssosinrious 'I'ipogrnliso-Inbrnrin itnlinun. gr. 8"; für Amerika: Tbs Uublisbsrs'Drnäs bist nuuunl. 25. sä. 1895. Hsvv-Oorb, Ollivs ok tbs publisbsrs' IVsskIz-. gr. 8". **) 6ntnlc>gus-1'nrik n prix korts st vsts äss äourunux, Usvuss st publientious psrioäiguss xnrus jusgu'su ässsrubrs 1895, saivis ä'uus tnbls s^stsruntigus st äu tnrik postnl paar In braves st I'strnugsr. Lsirisuis nuuss. 8". 316 p. 5 lr. (Nur für den Buchhandel bestimmt.) ^uuunirs äss lourunux, Usvuss st llublientious psrioäiguss jusgu'su ässsrubrs 1895, saivis ä'uus tnbls s/stswntigus st äu tnril postnls pour In lkrnuos st I'strnvgsr. LsiLisrus nuuss. 8°. 346 p. 5 kr. iluuunirs äs In llibrniris lrnuyniss. Droisisrus nuuss. 1896. 8". 300 p. 3 tr. knpports sur I'llxpositiou iutsruntiovnls äs Obiongo su 1893 publiss sous In äirsotion äu soruruissnirs gsusrnl äu Kouvsrusrusut krnu- hnis. 6oruts 34. lurprirusris st librniris. Ilnpport äs N. U. US Louäisr, eoiumissnirs-rnpports ur. 161p. pnris, Iiupriwsris Untiounls. 1894. 111
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