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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1911
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- Deutsch
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159. 12. Juli 1911. Nichtamtlicher Teil. «vrl-ndl-tt!. X. DIlchll. Bnchhandet. 8177 Weigerung, wohl aber eine Lieferung mit beschränktem Rabatt zur Debatte kam. Zu meinem Bedauern geben die Satzungen des Börsenvereins kein Mittel an die Hand, welches die Gleichstellung aller Vereinsmitgliedec in bezug aus einen Minimalrabatt von seiten der Verleger gewährleistet. Was die Lieserungspflicht anbelangt, sührte der Referent, Herr vr. Ehlermann, aus: «... so möchte ich mit aller Bestimmtheit erklären, daß cs sich unter allen Umständen nicht handeln kann um eine Abschaffung der Lieferungspflicht, denn diese hat niemals bestanden. Der tatsächliche Brauch im Buchhandel ist der. daß Freiheit bestand aus beiden Seiten, sowohl für den Verlag wie für das Sortiment, mit wem man Geschäfte machen wollte, mit wem man eine bestehende Geschäftsverbindung fortsetzen oder wieder ausheben wollte. Wenn auch zugegeben werden soll, daß unter Umständen diese Lieferungssreiheit gemißbraucht. vielleicht in einer für den Betroffenen verletzenden Weise gemißbraucht worden, so ist es doch niemand eingefallen, aus diesem Mißbrauch das Bestehen eines Lieserungszwanges konstruieren zu wollen; sondern dieser erste Fall, auf den die Einarbeitung in unsere Satzungen zurückgeführt worden, ist eingetreten dadurch, daß der betroffene Sortimenter den Versuch ge macht hat, diesen Lieferungszwang künstlich zu konstruieren. Ich möchte darauf Hinweisen, daß diejenigen, die von der Abschaffung des Lieferungszwanges reden, nichts anderes tun. als — wenn auch unbewußter Weise — unseren Gegnern in die Hand arbeiten, die sich gern daraus berufen möchten, daß der Buchhandel in der heutigen Sitzung einen Beschluß gefaßt hat, der dem buchhändlerischen Gebrauchs recht entgegensteht. Aus diesem Grunde möchte ich aus das bestimmteste hervorheben, daß eine Änderung des Ge brauchsrechts durch einen solchen Beschluß, wenn Sie ihn heute fassen, in alle Wege nicht statifindet. Unabhängig davon bleibt die Frage, welche Maßregeln etwa getroffen werden sollen, um dem Mißbrauch der Lieferungsfreiheit, soweit ec besteht, die Spitze abznbrechen.« Die Abänderungen der Satzungen des Börsenvereins wurden, wie ich bereits oben mitgeteilt habe, angenommen. Ich komme nunmehr zur Besprechung einzelner Vor gänge innerhalb unseres Vereins. Wie Sie sich entsinnen werden, haben Sie sich in unserer Generalversammlung vom 1. Mai v. I. scharf gegen den Anschluß der Warenhäuser an den deutschen Buchhandel ausgesprochen. Auf Grund dieses Beschlusses nahmen wir gegen die Ausnahme der Anschluß fordernden Warenhäuser Louvre in Straßburg und Schwarz in Metz ablehnende Stellung ein. Laut Mitteilung des Börsenvereins vom IS. Juli v. I. wurde den Warenhäusern abschlägige Antwort erteilt unter Hinweis darauf, daß nur denjenigen Warenhäusern, bei denen ein größerer und ge regelter Betrieb vorhanden sei. der Anschluß an den Buch- Handel gewährt werden könne. Diese Voraussetzung treffe bei den beiden Warenhäusern nicht zu. und müsse der Vor stand annehmen, daß geschäftliche Unternehmungen in den Betrieben dieser Warenhäuser nicht ausgeschloffen seien, die als Schädigung berechtigter buchhändlerischer Interessen, ins besondere des schwer um seine Existenz ringenden lokalen Sortimentsbuchhandels angesehen werden müßten. Bei diesem Bescheide ließ es das Kaushaus Louvre in Straßburg nicht bewenden, sondern setzte — wenn ich recht informiert bin — mit Unterstützung des Warenhausverbandes den Kampf um die Aufnahme in den Börsenverein weiter fort. Nach eingehenden Beratungen, insbesondere auch mit Bezug auf die juristischen Folgeerscheinungen einer noch maligen Ablehnung, kam der Börsenoereins-Vorstand im Gegensatz zu seinem früheren Entschluß zu der Entscheidung, daß die Aufnahme zu erfolgen habe. Ich habe Ihnen den Bericht über die Warenhaus angelegenheit ausführlich gegeben, weil gerade die Aufnahme neuer Mitglieder in das geordnete Buchhandlungswesen, das in unserem Lande im Elsaß-Lothringischen Buchhändler- Verein seine Verkörperung findet, den am meisten umstrittenen Punkt innerhalb unseres engeren Verbandes bildet und weil einzelne Mitgliedergruppen unseres Vereins im Gegensatz stehen zu den Anschauungen unseres Vorstandes, der den ausdrücklich in unseren Satzungen festgelegtcn besonderen Verhältnissen unseres Landes Rechnung tragen zu müssen geglaubt hat. Von diesem Gesichtspunkt ausgehend haben wir im Oktober v. I. die neu gegründete Firma Th. in M.. deren Besitzer nach unseren Jnsormationen ein ehe maliger Lehrer ist. in den Elsaß-Lothringischen Buchhändler- Verein ausgenommen, da wir annahmen, daß derselbe aus Kreisen stamme, welche mit der deutschen Geisteskultur ver traut sind, unter Berücksichtigung des tz 2 unserer Satzungen, in dem es heißt: »Die Entscheidung darüber, ob der Be werber als Buchhändler anzusehen ist, steht dem Vorstand zu . . .« und weiter >. . . es können jedoch mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse in Elsaß-Lothringen außer ordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht in Börsenvereins- Angelegenheiten zugelassen werden. . . .« Gegen die Aufnahme der Firma Th. wurde von seiten zweier Firmen bei dem Vorstand des Börsenvereins Protest erhoben. Der Vorstand des Börsenvereins teilte darauf unterm 21. November v. I. mit, daß der Wider spruch beider Firmen nicht berechtigt sei und daß es deshalb bei der Aufnahme des Herrn Th. bleiben müsse. Zurzeit liegen zwei weitere, noch nicht geklärte Aufnahme gesuche in unseren Verband vor. Beide stelle ich sür den Schluß meines Berichts zur Debatte. Ich schließe mit einem Bericht über die Lage unseres elsaß-lothringischen Buchhandels, wie ich ihn der Handels kammer zu Straßburg unterm 17. Februar d. I. ge geben habe: Bericht an die Handelskammer. Das verflossene Jahr steht auch für den elsaß-lothringi schen Buchhandel unter dem Zeichen derjenigen Kämpfe, die der deutsche Buchhandel unter Leitung seines Börsenvereins zur Wahrung seiner Existenz in verstärktem Maße zu führen hatte. Der elsaß-lothringische Buchhändler-Verein beteiligte sich an den außerordentlichen Versammlungen sowohl der deutschen Kreis- und Ortsvereine, als auch des Börsenvereins, die im Herbst d. I. in Jena und Leipzig stattfanden und im wesentlichen den Zweck versolgten, Schutzmaßregeln gegen die Überhandnahme der von nichtfachmännischen Kreisen aus gehenden Konkurrenz zu treffen. Wenn auch einzelne Schädigungen des buchhändlerischen Berufs — so beispielsweise die sogenannte Pränuen-Abgabe der Tageszeitungen und der in eigene Regie genommene Bücheroeririeb nichtbuchhändlerischer Vereine — in Elsaß- Lothringen weniger schwerwiegend in die Erscheinung traten, so wurden doch andere Schädigungen um so mehr empfunden. In erster Linie macht sich dem Sortimentsbuchhandel die Konkurrenz der Warenhäuser weiter fühlbar. Wenn auch diese — was gern anerkannt werden soll — in letzter Zeit den Vertrieb der im Preise herabgesetzten Bücher in ord nungsgemäße Bahnen gelenkt haben, so bleibt doch die Tat sache bestehen, daß die Warenhäuser, die infolge ihrer Viel seitigkeit das Publikum anziehen, die bequemen, gewinn bringenden Partie-Artikel ohne Mühe vertreiben können, während dem Sortimentsbuchhandel in der Hauptsache nur der mühsame und zeitraubende Vertrieb wissenschaftlicher Bücher verbleibt. Neben den Warenhäusern sind es die Spielwarcnläden und Bazare, welche durch Verkauf von Bilderbüchern, und Börsenblatt sür dm Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. 10S2
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