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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1911
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- Deutsch
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8180 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 159. 12. Juli 1911. Stockum jr. (im Haag), Präsident, I. Ruiz-Madrid, Vizepräsident, Wm. Heinemann-London, I. Hetzel-Paris und R. Fouret-Paris, Ehrenmitglied, während sich Herr H. Morel-Bern wegen Behin- derung entschuldigt hatte. An der Zusammenkunft der Inter- nationalen Kommission nahmen außer den Genannten noch teil die Herren A. Cornelis-Lebegue «Belgien), H. Lichtenhain (Schweiz), A. Meiner (Deutschland), V. Ranschburg (Österreich), O. Tryde (Dänemark) und P. Vallardi (Italien). Herr A. Melly, General sekretär des ständigen Bureaus, fungierte als Schriftführer. Alle in Amsterdam angenommenen Beschlüsse waren Gegen stand der Besprechung des Exekutivkomitees sowohl als auch der Internationalen Kommission, denen Herr Melly Kenntnis über die Art der Ausführung der verschiedenen Resolutionen gab. Die Frage der Aufrechterhaltung der Ladenpreise, wie sie in den verschiedenen Berichten zur Darstellung kam, und das Übersehen derselben wurde besonders eingehend geprüft, so daß man hofft, den verschiedenen Verlegervereinen aller Länder schon in Kürze einen praktischen und einfachen Vorschlag zu ihrer Lösung unterbreiten zu können. Ein Gleiches gilt von der Frage der Schiedsgerichte im Falle von Streitig keiten zwischen Verlegern verschiedener Länder. Auch hierüber wird in nächster Zeit Näheres bekanntgegeben werden. Mit dem internationalen Buchhandels-Adrtßbuch, das mehr als 6000 Firmen enthalten wird, hat sich das Komitee ebenfalls be schäftigt, so daß die erste Ausgabe dieses Buches, dessen Druck der Firma Sijthoff in Leiden übertragen wurde, voraus sichtlich noch vor Ende dieses Jahres erfolgen wird. Gleich er freuliche Fortschritte machen das in Aussicht genommene technische Wörterbuch buchhändlerischer Fachausdrücke, sowie die Durch, führung der übrigen in Amsterdam gefaßten Beschlüsse, auch die- jenigen, die Fragen der Verwaltungsordnung betreffen. Die Bestimmungen des Kongresses haben verschiedenen, durch die Umstände nötig gewordenen Änderungen unterworfen werden müssen, wie sie vom Exekutivkomitee vorgeschlagen und einstimmig von der Internationalen Kommission angenommen worden sind. Diese Änderungen betreffen besonders die Zusammensetzung und Befugnisse dieser beiden Organe. Herr Albert Brockhaus, Mitglied des Komitees und der Kom mission seit 1901 und zweiter Vizepräsident seit 1908, hat sich genötigt gesehen, sich im Mai ds. Js. von seinen Ämtern entbinden zu lassen. Komitee und Kommission haben mit großem Bedauern von dem Rücktritt Kenntnis genommen, der allgemein als ein großer Verlust für den Kongreß angesehen wird. Herr Heinemann, eines der ältesten Mitglieder des Komitees und der Kommission wurde einstimmig zu seinem Nachfolger als zweiter Vizepräsident ernannt. Die nächsten Tagungen des Exekutiv-Komitees und der Internationalen Kommission werden in Kürze bekanntgegeben werden. Voraussichtlich wird der 9. Internationale Verleger kongreß (1915 oder 1916) in New York abgehalten werden. Soweit der Bericht. Man darf gespannt sein, welcher Art das einfache und praktische Mittel ist, dem Ladenpreise auch im Auslande Geltung zu verschaffen, besonders in jenen Ländern, wo es bisher noch nicht einmal gelungen ist, seine Aufrechterhal tung innerhalb der nationalen Grenzen durchzusetzen. Aus diesem Grunde hat der Börsenverein, bei aller Sympathie mit den aus die Anerkennung des Ladenpreises gerichteten Bestrebungen im ausländischen Buchhandel, es bisher ablehnen müssen, irgendwelche Verpflichtungen zum Schutze derselben außerhalb seines Geltungs. bereichs einzugehen und wird an dieser Auffassung festhalten müssen, solange die ausländischen Vereine nicht selbst in der Lage sind, ihren Beschlüssen innerhalb der Landesgrenzen Geltung zu verschaffen. Ein internationaler Rechtszwang existiert nicht, und wenn auch rechtsverbindliche Abmachungen internationaler Art — man braucht nur an die Konventionen zum Schutze des literarischen Eigentums, der Auslieferung von Ver- brechern, den Weltpostverein, das Seerecht usm. zu denken — in immer größerem Umfange in Erscheinung treten, so darf man doch nicht übersehen, daß zwischen diesen Verträgen, hinter denen das Völkerrecht steht, und solchen wirtschaftlicher Vereinigungen ohne andere Machtmittel als langwierige und unklaren Prozesse ein wesentlicher Unterschied besteht. Jedenfalls ist, soviel auch von internationalen Kartellen die Rede ist, keine wirtschaftliche Vereinigung bekannt, der es ge lungen wäre, ihre Preisfestsetzungen auch im Auslande zur Geltung zu bringen, eben weil es kaum ein Mittel gibt, die Out,8iäsr rechtlich zum Verbleib in ihren Landesorganisationen zu zwingen. Aus diesem Grunde wird man dem in Aussicht ge- stellten Bericht der Internationalen Kommission mit Interesse entgegensehen und ihn vor allem auf den Dauercharakter der zur Diskussion gestellten Vorschläge prüfen müssen. Personalnachrichten. August FreseuiuS -j-. — In München ist der dramatische Schriftsteller August Fresenius vergangene Woche im Alter von 77 Jahren gestorben. Er schrieb zahlreiche Possen, Lustspiele und Schauspiele, von denen viele aufgeführt wurden und ist als künstlerischer Übersetzer französischer Stücke bekannt, die er zum Teil im Aufträge des Königs Ludwig II. von Bayern für dessen Separatvorstellungen in den Münchener königlichen Theatern bearbeitete. Sprechsaal. Gegen die jetzige Postschcckordmmg! Wie hat sich seinerzeit die Geschäftswelt auf die Einführung des Postschecks gefreut, und was hat man sich doch an Verein fachung und Verbilligung gegenüber den Postanweisungen und noch mehr gegenüber den Geldsendungen versprochen! Tausende von Geschäftsleuten haben sich sofort ein Postscheckkonto eröffnen lassen und freuen sich heute der bequemen Einrichtung. Aber noch viel mehr Geschäftsleute lassen sich kein Konto eröffnen und lachen sich ins Fäustchen, daß sie nun auf Kosten der Postscheck- konten-Jnhaber ihre Zahlungen spesenfrei machen können, was doch nach dem Handelsgesetzbuch nicht gestattet ist. Wo es sich um größere Beträge handelt, spielen die 6 H Grundgebühr, die 7 ^ Ausschlag und die kleinen sonstigen Nebenspesen keine Rolle, und nie mand wird sich aufregen, wenn er bei 20 die 12 H nicht mit ein bezahlt erhält. Aber eine Unmenge Menschen bezahlt den klein sten Betrag, sogar weniger als 1 ^ teils aus Profitsucht, teils ohne daran zu denken, daß bei solchen Geschäften nicht nur keine Gegen leistung für die Arbeitsleistung bezahlt, sondern direkter Schaden verursacht wird, durch Postscheck. In Versammlungen, in Fachblüttern lassen sich schon seit längerem in den verschiedensten Kleinbranchen Stimmen für den Frankierungszwang vernehmen. So schreibt der Verband evangelischer Buchhändler in seinem soeben er schienenen Bericht: »Unmöglich ist das Postscheckkonto bei den heute geltenden Bestimmungen für solche Handlungen, die mit großer Privatkundschast zu arbeiten und mit vielen kleinen Ein gängen zu rechnen haben.« Eine Reihe von Konten von Buch händlern sind in den ersten Jahren auch wieder gekündigt worden von solchen, denen die Spesen zu hoch wurden. Die Kaiserliche Post hätte gar nichts tun können, was die Einführung eines großen aber es ist höchste Zeit, daß bei der Revision der vorläufigen Postscheckordnung im nächsten Jahr in diesem Punkt eine gründliche Änderung eintritt. Meine Firma hatte nur allzuoft das zweifelhafte Vergnügen, Minimalbeträge von 3 .-S, ja bis zu 30 H herab — die jedesmal einen Schaden bedeuten — zu er halten, trotzdem auf unseren Rechnungen die Bitte, die Scheck spesen mit einzubezahlen, deutlich angebracht ist. Selbst im Orts verkehr finden es Leute bequemer, solche Beträge bei nächster Gelegenheit auf der Post einzuzahlen, als den Weg in das Geschäft zu machen. Der Reichstag wird ja ohne Zweifel den vielen Wünschen aus den Kreisen von Handel und Gewerbe sich nicht verschließen können und künftig von dem Einzahler die Grundgebühr von 6 ^ verlangen; bis dahin kann man allen Buchhändlern, die viele kleine Beträge zu fordern haben, nur den Rat geben, sich kein Postscheckkonto er öffnen zu lassen.*) Stuttgart. M. Holland. *) Vgl. hierzu auch die Notiz in Nr. 165 über das in Vor bereitung befindliche Gesetz über den Postscheckverkehr. Red.
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