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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1897
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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534 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. l6, 21. Januar 1807. anderen Volksbibliotheken interessiert sich auch in Ostheim die Jugend in hervorragender Weise für diese Anstalt. Leider fehlt bis jetzt noch die Auswahl an geeigneter Lektüre gerade für die Jugend; doch sind bereits Schritte gethan, um auch diesem Mangel bald abzuhelfen, wobei namentlich auf die Mitwirkung des Vereins zur Verbreitung guter Jugcndschriftcn gehofft wird.» — Aus Dresden melden die Dresdener Nachrichten vom 18. Januar: -Dem am Sonntag hier Georgplatz 1, I, eröffneten Lesemuseum ward gestern Nachmittag der Besuch des Königs zu teil. Der Monarch erschien daselbst um halb 3 Uhr in Be gleitung des Flügeladjutanten Herrn Major v. d. Bussche-Streit- horst und wurde an dem reichgeschmücktcn Treppenaufgang von den Herren vr. inscl. Ritter und Oe. xbil. Ehlermann ehr furchtsvoll begrüßt. In dem Empfangssaale, woselbst die Herren Stadtrat vr. Lehmann, Direktor Kuchenbuch, Kommerzienrat Schlüter, vonZahn, Baron von Fischer, Amtsrichter vr. Gins berg, Bankier Max Arnhold, Pastor Ga mp er und Vertreter der Presse Ausstellung genommen hatten, überreichte Fräulein Agnes Ritter mit entsprechenden Begrüßungsworten Sr. Majestät ein kostbares Bouquet, worüber der Monarch sehr erfreut war. Unverzüglich ward nunmehr durch sämtliche Räume, die bereits in den Vormittagsstunden vom Staatsminister von Metzsch eingehend besichtigt worden waren, ein Rundgang angetreten. Der Monarch bekundete für alle Einzelheiten !das regste Interesse. Die Erläuterungen gab Herr vr. Ritter. Beim Schluß des Rund gangs hielt dieser eine längere Ansprache, worin die Ziele und Aufgaben des Museums, das alle Zeit bestrebt sein werde, gesunde geistige Nahrung zu bieten und sich der alten Kunststadt Dresden würdig zu zeigen, dargelcgt wurden. Se. Majestät dankte in höchst anerkennenden Worten und wünschte dem schönen Unternehmen einen guten Fortgang. Was er (der Monarch) für das Museum thun könne, solle geschehen. Begeistert stimmten die Versammelten in das von Herrn vr. Ehlermann auf Se. Majestät den König ausgebrachte dreifache Hoch ein, worauf der Monarch in das Resiöenzschloß zurückkehrte. - Kolportage. — Nach den am 1. Januar d. I. in Kraft ge tretenen Abänderungen der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich (Wortlaut vgl. Börsenblatt 1896 Nr. 188) sind, wie hier wieder holt erinnert sei, vom Gewerbebetriebe im Umherziehen u. a. aus geschlossen: -Druckschriften, andere Schriften und Bildwerke, insofern sie in Lieferungen erscheinen, wenn nicht der Gesamtpreis auf jeder einzelnen Lieferung an einer in die Augen fallenden Stelle bestimmt verzeichnet ist.- Nach strenger Gesetzesauslegung würde freilich nicht jeder Kol portagevertrieb als -Gewerbebetrieb im Umherziehen- aufgefaßt werden können; dennoch empfiehlt cs sich aus praktischen Gründen, allen durch Kolportage vertriebenen Lieserungswerken den Gcsamt- prcis aufzudrucken. Den mehrfach hier abgedruckten Stimmen aus dem Kolportagebuchhandcl, die sich in diesem Sinne äußern, reihen wir heule aus -Fischers Mitteilungen für Kolportage und buchhündlcrische Reisegeschäste- die nachfolgenden Ausführungen an: -Ausgcpaßt! Nachdem die neue Gewerbegesetznovelle am 1. Januar d. I. in Kraft getreten ist, werden sich voraussichtlich vielfach Widerwärtigkeiten aller Art, falsche Auslegung, irrtüm liche Anwendung der Gesetzesparagraphen seitens der unteren Beamten (durch Gensdarmen und Polizisten) einstcllen. -Wir empfehlen daher den Herren Verlegern, Grossisten u. s. w. — wenn nicht schon geschehen — sämtliche Lieferungen und Heste der neu erscheinenden Werke, sowie auch die älteren Lieferungs- Ausgaben mit Angabe des Gcsamtpreises versehen zu wollen, und zwar vermittelst Stempelung sämtlicher Umschläge oder auch durch Ausdruck des Gesamlpreises. -Die unteren Aufsichtsbeamten werden z. Tl. — namentlich anfangs — in ihrem Berufseifer alte und neue Lieferungs- sHausgaben, die nicht mit dem Gesamtpreise versehen sind, einfach konfiszieren, sowie dem Kolportagebuchhändler den weiteren Ver trieb derselben verbieten, so daß dieser in dem Bezirke schlechter dings nicht weiter zu arbeiten vermag. -Welcher erhebliche Zeit- und Geldverlust kann dadurch erwachsen, wenn man die Abstempelung aus Unkenntnis des Gesetzes oder aus reiner Nachlässigkeit unterläßt? -Wer sich also vor einer empfindlichen Störung seines Ge schäftsbetriebes auf der Reise u. s. w. schützen will, der muß un bedingt obiges beherzigen, um ein für allemal allen lästigen Scherereien aus dem Wege zu gehen. Darum mahnen wir zur größten Vorsicht und rufen Euch Kollegen nochmals zu: Auf- gepaßti- Verbesserung beim Goldschnitt. — Herr F. A. Barthel, Buchbindermeister in Leipzig, Inhaber der großen Leipziger Buch binderei gleichen Namens, teilte uns mit, daß er ein praktisches Goldschnittverfahren zum Patent angemeldet habe, mit dessen Hilfe jeder Goldschnitt bedeutend billiger als bisher hergestellt werden könne. Das Leipziger Tageblatt sagt hierüber: -Beispielsweise stellen jetzt sechs Goldschnittmacher bei dem neuen Verfahren das selbe fertig, was neun Goldschnittmacher in derselben Zeit nach der bisherigen Methode fertig zu bringen vermögen. Die nach dem Barthelschen Verfahren gearbeiteten Schnitte hängen und kleben nicht mehr, wie es bis jetzt der Fall war, wo die Bogen bei mangelhaftem Papier mitunter nicht voneinander zu trennen waren und die Blätter beim Durchblättern zerrissen. Machte man bisher ein Buch zu, so sah der Goldschnitt wie mit Holzmehl be streut aus, während bei dem Barthelschcn Verfahren das geringste Papier verwendet werden kann, ohne daß sich nach dem Auf blättern eine Faser zeigt. Um Goldschnitte nach diesem neuen Verfahren herzustellen, ist eine von Herrn F. A. Barthel kombinierte Beschneidemaschine erforderlich, die dieser zum Preise von 1180 liefert. - Wir werden uns freuen, wenn sich die Erfindung bewährt. Verbesserungen im Goldschnitt-Verfahren hat mit uns gewiß schon mancher Kollege als wünschenswert empfunden. Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Dem Verlagsbuchhändler Herrn Kommerzienrat ElwinPaetel in Berlin ist von Sr. Maiestät dem König und Kaiser der Königliche Kronenorden dritter Klasse verliehen morden. G estorben: am 17. Januar in San Nemo, wohin er sich vor wenigen Wochen begeben hatte, Herr Carl Daiber, Mitglied der Direktion der -Union Deutsche Verlagsgesellschaft-- in Stuttgart. Der jetzt von langen und schweren Leiden Erlöste war einer der älte sten und tüchtigsten Mitarbeiter in dem umfangreichen Ge schäfte, dem er seit langen Jahren seine erfolgreiche Arbeit gewidmet hat. Schon früher im Stammhause Gebrüder Kröner thätig, wurde er im Jahre 1883 zum Prokuristen dieser Firma ernannt und trat am 1. Januar 1890 bei deren Verschmel zung mit anderen großen Verlagsfirmen und Bildung der Vertagsgesellschaft -Union- in deren Direktion ein, wo er mit großer Pflichttreue, Gewissenhaftigkeit und Umsicht seine reiche Begabung und Arbeitskraft unermüdlich bis zuletzt in den Dienst der umfassenden Unternehmungen dieses großen Hauses gestellt hat. Sein Andenken wird nicht nur bei seinen Vorgesetzten und Mitarbeitern, sondern auch in weiten Freundes- und Kollegenkreisen dauernd in Ehren ge halten werden. Sprechsaal. Die Freuden des Sortimenters. Wir haben im Börsenblatt so oft Klagen der Verleger ge lesen, daß der böse Sortimenter sich nicht ordentlich bemühe, Absatz von den massenhaft erscheinenden Neuigkeiten des Büchermarktes zu erzielen, während diese bei direktem Vertrieb seitens des Ver legers -spielend- abgesetzt würden. Und es mag auch ein Körnchen Wahrheit(wie wenigstens meine eigene Verlagslhätigkeit mich gelehrt hat) dabei sein ; aber einen großen Teil der Schuld tragen die Verleger zum Teil selbst, denn sie verbittern teilweise gehörig dem Sorti menter seine mühevolle und wenig dankbare Arbeit. -Freuden des Sortimenters-1 Meiner Ansicht nach können nur zwei Arten gemeint sein: Empsang von zahlreichen Aufträgen und Ankunft und Auspacken des Ballens mit den interessanten, schönen Neuerscheinungen. Aber letzteres wird immer unerfreu licher und elfteres durch die Art der Ausführung von Aufträgen seitens vieler Verleger immer mehr erschwert und vereitelt. Meine letzten Ballen enthielten u. a. folgendes: 1 Barpaket mit einem Buche in 2. Auflage, obwohl ausdrücklich nur erste Auflage (drei mal unterstrichen) verlangt war; ferner ein rechtzeitig remittiertes Paket, das ich bar mit Remissionsrecht zur Vorlage für einen Kunden bestellt hatte; der Verleger wünschte b Prozent Provision II Eine große und schwere Einbanddecke war ohne jeden Rabatt geliefert, obwohl die Firma den Preis der Decke angezeigt hatte, so daß auch ein Aufschlag zur Deckung der Spesen nicht möglich war. Ein anderer schließlich fakturiert richtig, packt aber ein ganz anderes Buch ein; oft wird auch die Adresse falsch geschrieben u. s. f. Namentlich aber werden eilige
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