Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1897
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- 21.01.1897
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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16, 21. Januar 1897. Nichtamtlicher Teil. 533 Handlung möge in dem anbrechcnden neuen Jahrhundert ihres Bestehens blühen und gedeihen, dem alren Erfurt zum Segen und dem deutschen Buchhandel zur Ehre. Schulpforta, 18. Januar 1897. Wilhelm Maaß. Neuester Verlag der Otto'schen Buchhandlung (I. Mützel) in Erfurt. Kirchhofs, Alfred, Gustav Adolph und Erfurt. 1896. 2 Luther in Erfurt. Mit Beiträgen von vr. W. Heinzclmann, Or. Bär winket, Pastoren R. Scheibe und Or. O. Lorenz. 1896. 2 Fiedler, W., Bearbeitung des -Gartenfreund oder erfahrene An leitung zur richtigen Bepflanzung und Pflege des Gemüse gartens im Sommer, um den größtmöglichen Ertrag zu erzielen. Von M. Bächtold- für deutsche Verhältnisse. 1896. 2. Aufl. 1 Maaß, Wilhelm, Karte vom Kreise Erfurt (Höhenschichtenkarte). Maßstab 1:25000. 1896. Aufgezogen auf Leinwand mit Stäben 15 — Pädagogisches Kleingeld, Quellenrepertorium rc. 1. Aufl. 1896. — dasselbe. 2. Aufl. 1897. 3 Erinnerung an Erfurt, 20 Ansichten in Buntdruck. 1896. — 1 ^ 50 4 Thüringer Historienkalender und Wegweiser durchdieGeschäfts. weit Erfurts. I. Jahrg. 1897. 50 H. Maaß, Wilh., Höhenschichtenkarte -Ilm und Saale». Maßstab 1:25000. (Im Erscheinen begriffen.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Begriff der unzüchtigen Schrift. (Nachdruck verboten) — Der Begriff der unzüchtigen Schrist ist in letzter Zeit wiederholt zu weit aufgefaßt worden, so daß es als Symp tom einer milderen Auffassung erscheint, wenn die neuere Praxis die Saiten nicht mehr so straff spannt. So wurde am 12. Oktober 1896 der Buchhändler Ernst Lüdtke vom Landgericht Berlin I von der gegen ihn erhobenen Anklage wegen Vergehens gegen 8 184 St.-G.-B frcigcsprochcn. Er hatte in seinem Schaufenster einige Bücher ausgestellt, die das Geschlechtsleben zum Gegenstände hatten. Das Titelblatt trug eine Darstellung männlicher und weiblicher Figuren, jedoch in durchaus decenter Haltung und Kleidung, und außerdem noch den Vermerk, die Bücher würden an Minderjährige nicht abgegeben. Bezüglich des Inhalts wurde noch vermerkt, daß es sich nicht um Darstellungen zum Zwecke des Sinnenreizes, sondern um ein belehrendes Buch handele. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein; das Reichsgericht verwarf am 19. d. M. die Revision und legte die Kosten der Staatsanwaltschaft zur Last, da das Urteil keinen Rechtsirrtum erblicken lasse. Gerichtsverhandlung. Begriff der unzüchtigen Schrift. — Ucber eine andere Gerichtsverhandlung, die am 13. d. M. in Halle a/S. stattfand und sich im wesentlichen mit demselben Gegenstände befaßte, wie nach vorstehender Mitteilung das Reichs gericht, entnehmen wir der Saale-Zeitung folgendes: -In heutiger Strafkammer wurde als einzige Sache ein Fall verhandelt, der für Buchhändler bemerkenswert sein dürfte. An geklagt war der Buchhändler Robert Barth hier wegen Vergehen gegen tz 183, 184 Str.-G.-B. auf Grund der Beschuldigung, im Jahre 1896 hier in seinem Schaufenster, also an einem dem Publikum zugänglichen Orte unzüchtige Schriften ausgestellt zu haben, wo durch öffentlich ein Acrgernis gegeben bezw. grober Unfug ver übt worden sei. Im Vortrag des Eröffnungsbeschlusses wurden als betreffende Schrijten folgende genannt: Or. H. Schröder, -die Vorbeugung der Empfängnis» und -die Gesunderhaltungspflege in der Ehe», ferner Or. Wehr, -die Ehe ohne Kinder- und Baum, -die künstliche Beschränkung der Kinderzahl». Als Zeugen waren von hier geladen die Herren Universitäts-Professor I). tksol. Be ri sch lag, Superintendent Prof. I). tdsol. Förster, Buchhändler Baum- garl (Geschäftsführer beim Angeklagten), dann ein Kriminalsergeant und als medizinischer Sachverständiger Herr Professor I)r. Hennig aus Leipzig. Wegen möglicher Gefährdung der Sittlichkeit wurde zur Verhandlung die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Die Verhandlung dauerte, da erwähnte Druckschriften vollständig vorgelesen werden mußten, sechs Stunden und endete nach dreioiertelstündiger Beratung des Gerichtshofes mit Freisprechung des Angeklagten. In der Be gründung wurde gesagt: der Thatbestand des ß 183 liege nicht vor, da cs sich im vorliegenden Falle weder nach objektiver noch nach subjektiver Seite um unzüchtige Schriften im Sinne des Z 184 des St.-G.-B. handele. Nach Ansicht des Reichsgerichts liege eine unzüchtige Handlung nur vor, wenn in gröblicher Weise das sittliche Gefühl verletzt worden sei. Letzteres habe sich im vorliegenden Falle nach der Beweisaufnahme nicht ergeben, da be- Viermiblechzlasler Jahrgang. treffende Schriften nach dem Gutachten des Sachverständigen po pulär-wissenschaftlichen Inhalts seien. Also habe man es hier nicht mit Schriften im Sinne des 8 184 zu thun, auch nicht im Aus stellen erwähnter Schriften, und demnach ständen diese iveder in objektiver noch subjektiver Beziehung zum ß 183, in welchem von öffentlichem Aergernis die Rede sei. Es habe dann noch in Erwägung gezogen werden müssen, ob eine Uebertretung des 8 360, Absatz 11 des Str.-G.-B. (grober Unfug) vorliege; eine solche Uebertretung sei ebenfalls nicht für erwiesen erachtet, da der Angeklagte nicht das Bewußtsein gehabt habe, daß durch Aussteller! jener Schriften das Publikum in Unruhe gesetzt werden könne. Nach alledem rechtfertige sich die Freisprechung des Angeklagten, und die im Juli v. I. an geordnete Beschlagnahme der betreffenden Schriften sei aufzuheben.- Vom Reichsgericht. Prozeß Schoyerer gegen Friedrich Adolf Ackermann in München. — Wie uns Herr Friedrich Adolf Ackermann, Hofkunsthändler in München, mitteilt, hat am 18. d. M. das Reichsgericht das Urteil des Landgerichts München vom 29. Oktober 1896 (vgl. Börsenblatt 1896, Nr. 256) in Sachen des Landschaftsmalers Joses Schoyerer gegen Ackermann zu Gunsten des letzteren aufgehoben. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. öibllogrsüs Itslisus. Lollsttivo äslls puddlioseiom its1i-i.no rieovnts psr äiritto cli stsmps äslls Lidliotsvs Useiovsls Osvtrsls äi Lirsues, oompilsto s surs äslls diblintses. 31. 1s.brgs.ng. blr. 1. (15. Isnusr 1897.) 6r. 8". 20 8. Hr. 1—490. Fischer's Mitteilungen für Kolportage- und buchhändlcrische Reiscgeschäfte. Unabhängiges Organ für Buch- und Kolportage- Handel, Buchbindereien, Abzahlungs-, Reise- und Versandt-Ge- schäfte u. s. w. Jahrgang 1897. Nr. l. (Januar.) 4°. S. 1—16. Verlag von F. E. Fischer in Leipzig. luristisedss Uittsrsturblstt. blr. 81. 8ä. IX, I4r. 1. (l5. Isnusr 1897.) 4". 8. 1—24. Osrl Usz-msuvs Vsrlsg in Lsrliv. Uoutsebs Littsrstur von strvs 1750 bis 1830. (Usssing — Uostbs — 8obilior — Vsris.) ^.ntig.-llstslog Hr. 125 von LsoLisx- msnnssobn in Lsrlin. 8". 56 8. 901 blrn. Ouvrsgos snr Is Lässig st ls Lologns; voz'sgss sretiguss; stlss st esrtss. ^.ntig.-llstsiog blr. 272 von blsrtinus tiijbott im Ussg. 8". 42 8. 583 Hrn. Anzeiger für den Schweizerischen Buchhandel, tzerausgegebcn vom Verlag: Art. Institut Orell Füßli in Zürich. 1897. Nr. 1. 4°. S. 1—6. Libliotbses tbsol. Lsrs III. Lrsäigtlittsrstnr uncl llstoebstib. ^ntig.-llstslogtir. 46 von Usinrisb 8eböningb inillünstsri.tV. 8°. 34 8. 1155 dlrn. Nsoblsnbnrgies. ^.ntig.-Lstslog Xr. 40 von Voleirmsnn L 1s- rossb in Lostoolr i. N. 8". 49 8. 1256 Hrn. Nbsologiss blovitstss. Libliogrspbis unä Lnnäsobsn suk äsm Ksbists äsr svsngsiisllbsn Nbsologis nnä vsrrvsuätsr IVisssns- gsbists. II. Isbrgsng. Hr. 1. (Isnusr 1897.) 8". 8 1—24. I-sipmg, Lsrnbsrä Liobtsr's Luobbsnäinng. Isbrliobl^ 80 -ß. llbs Loobsslisr. nsrvspspsr ot britisb snä lorsign litsrsturs. Ho. 6666LXX. 8. Isnusr 1897. gr. 8°. 8. 1—104. Lonäon, 1. IVbitsbsr L 8ons, pnblisbsä st tbs otües, 12, IVsrrvieir Usus, Lstsrnostsr Lov. Volksbibliotheken. — Dem Stuttgarter -Neuen Tag blatt- entnehmen wir folgende Mitteilung: -Die kürzlich in Ost heim (in Stuttgart) gegründete Volksbibliothek mit Freilesehalle wird schon recht fleißig benutzt. Am letzten Sonntag fanden sich über dreißig Leser dort ein, so daß sich das bis jetzt zur Verfügung stehende Lokal beinahe als zu klein erwies. Erfreulich ist es auch, daß sich der Vcrlagsbuchhandel in richtiger Erkennt nis der Vorteile und Wirkungen von Volksbibliotheken der Sache warm annimmt. Sofort nach Bekanntwerden der Ein richtung sind der Bibliothek von verschiedenen Seiten namhafte Zuwendungen gemacht worden. Die Franckhsche Verlagshand lung und Herr Karl Krabbe spendeten eine größere Anzahl ge bundener Werke ihres Verlags; Herr Carl Engelhorn sandte die ganze Sammlung seiner reichhaltigen Nomanbibliothek ebenfalls gebunden. Auch von einzelnen Privatpersonen wurden schöne Zu wendungen gemacht, so daß die Volksbibliothek Ostheim heute schon über mehr als 1000 Bände verfügt. Verleger von Zeitungen und Zeitschriften von hier und auswärts senden Gratis-Exem- plare oder bewilligen Abonnements-Ermäßigung, so daß cs möglich war, auch in dieser Richtung die Bibliothek ziemlich reichhaltig zu gestalten. Die Lesehalle ist an den Wochentagen jeden Abend von 8—10 Uhr und Sonntags von 1—3 Uhr mittags zur unentgeltlichen Benutzung für jedermann geöffnet; auch werden Bücher gegen geringe Kaution mit ins HauS gegeben. Wie bei 72
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