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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-22
- Erscheinungsdatum
- 22.07.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Jk 168, 22. Juli 1S11. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. h. Ltsch». BuchhanbeL. 8501 Spesen gezwungen seien, »die Preise für alle Buchbinder arbeiten um 10 Prozent zu erhöhen«. Nachdem der Verband es unterlassen hat, mit dem Deutschen Verleger verein, dessen Mitglieder doch sicher zu den Hauptauftrag gebern gehören, Fühlung in dieser Frage zu nehmen, wird es vor läufig Sache der einzelnen Verleger sein, zu prüfen, ob und inwieweit eine derartige mechanische Preiserhöhung bei den einzelnen in Frage kommenden Arbeiten durch die tat sächlichen Verhältnisse begründet ist. Denn so bequem auch die Abwälzung von Mehrlasten auf die Auftraggeber sein mag, so schwer muß sie überall da empfunden werden, wo der Auftrag geber, wie das hier der Fall ist, seinerseits nicht in der Lage ist, ein Gleiches zu tun, ja wo man im Gegenteil von ihm unter Hin weis auf die technischen Errungenschaften des Maschinenzeitalters fordert, seine Leistungsfähigkeit durch immer billigere Bücherpreise zu erweisen! Verbot der Memoiren der Frau Toselli. — Wie der »Berliner Morgenpost« aus München (!) berichtet wird, sollen die Memoiren der Frau Toselli, die im September in einer englischen Zeitschrift erscheinen werden, für dasDeutscheReichverboten werden. «L. Das unaufgeforderte Zusenden von GeschäftS- katalogen in juristischer Beleuchtung. — In einer eigen- artigen, für das gesamte Geschäftsleben wichtigen Angelegenheit hatte der Strafsenat des Oberlandesgerichts in Dr. das letzte Wort zu sprechen. Die Firma Z. L Co. in A. hatte die Ge pflogenheit, ihre Kataloge mit einem Begleitschreiben des Inhalts zu versenden, daß die Kataloge bei Aufgabe einer Bestellung in das Eigentum des Kunden übergehen würden, im anderen Falle aber 2 25 dafür zu zahlen seien. Sollte nach 14 Tagen weder eine Bestellung noch die Rücksendung des Katalogs erfolgen, so werde man für letzteren 2 25 H per Postauftrag erheben. Einer dieser Kataloge war an einen gewissen Br. in Gl. gegangen, und als weder eine Bestellung noch die Rückgabe erfolgte, forderte die Firma den Br. auf, die 2 ^ 26 H zu be- zahlen. Br., der gar keinen Katalog empfangen haben will, schrieb einen Brief an die Firma und bezeichnte ihr Gebühren als »dreist« und »gesetzwidrig«. Außerdem ließ er jede Achtungsformel in dem Schreiben weg. Einer der Inhaber der A.er Firma stellte daraufhin Strafantrag gegen Br. wegen Be- leidigung. Die beiden ersten Instanzen sprachen dem Angeklagten den Schutz des § 193 (Wahrung berechtigter Interessen) zu und erkannten auf Freisprechung. Der Kläger focht dieses Urteil beim Oberlandesgericht an und erklärte, daß dem Beklagten zu Unrecht der Schutz des § 193 zugebilligt worden sei. Der Kata- log sei an ihn abgegangen, und mit dem Begleitschreiben habe man lediglich seine Rückgabe bezweckt. Der Strafsenat ver- warf die Revision kostenpflichtig. Nach der stehenden Judikatur des Oberlandesgerichts seien für die Auslösung des Delikts »Beleidigung« die Details des einzelnen Falles maß gebend. Das geschäftliche Gebaren der Firma dem Publikum gegenüber müsse als eine starke Belästigung empfunden werden, und es sei dem Beklagten nicht abzustreiten, daß er in der Wahrung berechtigter Interessen gehandelt habe, als er die Zumutung betr. der Bezahlung eines Katalogs gebührend zurückwies. Reue Bücher, «ataloge »sw. für Buchhändler. b/ Oulau L 6o., 1-tä. in Iwnckoo, VV., 37 8obo 8gug.ro. 8". 16 8. 8t.uckiöllckirollt.or Lokrut. ?roko88or 11. krackt. 6r. 8°. 71 8. Personalnachrichten. Gestorben: im hohen Alter von 76 Jahren am 19. Juli Herr königlicher Hof-Kunst- und Buchhändler Theodor Kay in Kassel, Inhaber der seit 1807 bestehenden Krieger'schen Buchhand lung. Im Jahre 1863 hat er die Kriegersche Buchhand, lung, die Verlag und Sortiment betrieb, von Ehr. Carl Kemps gekauft. Er führte diese Firma bis zum Jahre 1909, in dem er ihr den jetzigen Wortlaut: Theodor Kay, I. C. Börsenblatt ftir den Deutschen Bnchhandel. 78. Jahrgang. Kriegersche Buchhandlung gab. Fast 50 Jahre hat der Ver storbene — seit September 1902 von seinem Sohne Ludwig unterstützt — sein Geschäft mit Fleiß und Umsicht geführt und es zu schöner Blüte gebracht. Die Nachricht von seinem Ableben wird von vielen seiner Kollegen mit Be trübnis vernommen und sein Andenken in Ehren gehalten werden. Sprechsaal. Ausschaltung des Sortimentsbuchhandels beim Vertrieb entomologischer Literatur. Auf die unter dieser Überschrift in Nr. 146 abgedruckte Be schwerde des Verlags des Seitzschen Werkes (Alfred Kernen) in Stuttgart sendet uns Herr vr. Max Nassauer in Frankfurt a/M. nach vorausgegangener Korrespondenz eine Nummer der Entomo- logischen Zeitschrift mit nachstehender Berichtigung zu: Berichtigung. An die Mitglieder desj Intern. Entom. Vereins E.B. Aus Buchhändlerkreisen wird uns mitgeteilt, daß unser an dieser Stelle in Nr. 13 der »Ent. Zeitschr.« gebrachtes Inserat, worin wir den Mitgliedern anboten, ihnen Bücher usw. zu wohl- feileren Preisen, als sie dieselben an ihrem Wohnorte kaufen können, zu verschaffen, den Satzungen des Börsenvereins Deutscher Buchhändler in Leipzig widerspricht. Wir ziehen infolgedessen selbstverständlich unser Angebot mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Verlag der »Entomologischen Zeitschrift«, Frankfurt a. M., Rheinstr. 25. Auf eine uns weiterhin zugegangene Mitteilung über die Ausgabe von Prospekten des Verlags der Entomologischen Zeit schrift, in denen als »Vorteil« für die Mitglieder auch »die billigste Besorgung von Büchern« angegeben wird, hat sich Herr vr. Nassauer infolge unseres Hinweises, daß dieser Passus gegen das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verstoße, bereit erklärt, die Prospekte aus dem Verkehr zurück zuziehen, bzw. die inkriminierte Stelle durch Überdruck unkenntlich zu machen. Ob bei der zugestandenen geringen Vertrautheit der Ge schäftsleitung mit buchhändlerischen Verhältnissen die Errichtung einer »Sortimentsabteilung« überhaupt als notwendig oder wünschenswert angesehen werden kann, müssen wir dem Urteile der beteiligten Verleger überlassen. Red. Zeitschriften-Beilagen des Sortiments. Wir geben nachstehend unseren Briefwechsel mit der Firma Ullstein L Co. in Berlin bekannt in der Annahme, daß er fü manchen Sortimenter nicht ohne Interesse ist. Altona, Elbe, 20. Juli 1911. Schlüter'sche Buch- u. Kunsthandlung Inhaber: Wilh. Halle. Berlin 8^V. 68, den 8. 7. 11. An die Schlüter'sche Buchhandlung Inhaber: Wilh. Halle. Altona (Elbe). Wir bemerken leider erst heute, daß in Nr. 31 von »Dies Blatt gehört der Hausfrau« ein Prospekt des Grieben'schen Reise führers mit Angabe Ihrer w. Firma als Bezugsquelle bei gelegen hat. Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß derartige Prospekt beilagen nach den bestehenden Bestimmungen verboten sind. Auf der Rückseite unserer Fakturen werden Sie einen ent sprechenden Vermerk finden, und verpflichtet die Annahme der Faktur zur Jnnehaltung der Bestimmung. Wir hoffen, daß dieser Hinweis genügen wird, Sie zu ver anlassen, irgendwelche Beilagen nicht mehr zu veranstalten. Mit Hochachtung Dies Blatt gehört der Hausfrau Expedition. 1105
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