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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-12
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110512
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191105128
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110512
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
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5798 Börsenblatt f. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ lüg, 12. Mai 1911. Die gezeichneten Beiträge können an den Kommissionär unseres Schatzmeisters Herrn L. Staackmann in Leipzig oder auf Konto Conrad Skopnik »Erholungsheim für deutsche Buchhändler« an die Direktion der Diskonto-Gesellschaft, Berlin V. 8, Unter den Linden 35 überwiesen werden. Über die eingegangenen Summen wird regelmäßig im Börsenblatt quittiert werden. Allen freundlichen Gebern sagen wir schon im voraus recht herzlichen Dank. Berlin, 6. Mai 1911. Der Vorstand: Wilhelm SUsserott, 1. Vorsitzender — Joh. Stein in Firma A. Steins Verlag, 2. Vorsitzender — F. Hecker 1. H. Paul Parey, 1. Schriftführer — Frl. C. Dinter (Schriftführerin des Vereins der Buchhandlungs-Gehilfinnen), 2. Schriftführer — Conrad Skopnik, l. Schatzmeister — Martin Breslauer, 2. Schatzmeister. Fraktur oder Antiqua. <VgI. Nr. 78, 85 u. S7 d. Bl.) Ihre Zustimmung zu der den Mitgliedern des Deutschen Verlegeroereins von den Herren Gustav Ruprecht-Göttingen und Robert Voigtländer-Leipzig vorgelegicn Erklärung zu gunsten der deutschen Schrift haben nachträglich noch gegeben: Aschersleben: Walter Günther. Berlin: Deutscher Verlag G. m. b. H. Braunschweig: Verein der Buchhändler zu Braunschweig. Leipzig: Georg Beer, i/Fa. Rich. Sattlers Verlag. Mannheim: I. Bensheimer. Verbotene Druckschriften. — Zur Schul- bücherfrage. Die beiden nachstehend abgedruckten Entscheidungen der Königlichen Polizeidirektion in Dresden und des Schulamts der Stadt Dresden sind vielleicht auch für Kollegen in auderen Großstädten von Interesse und Wert, weshalb wir sie hier durch zur allgemeinen Kenntnis bringen möchten. Dresden, den 10. Mai 1911. Der Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler, vr. E. Ehlermann. Vorsitzender. Abschrift. Negistr.-Zeichen Dresden-A., am 21. März 1911. ö 400/11. Auf die Anfrage vom 17. März 1911 wird Ihnen mitgeteilt, daß hier von der Abteilung für Preßangelegenheiten (politische Abteilung) ein Kartenregister geführt wird, aus dem verbotene oder beschlagnahmte Druckschriften (Bücher, Postkarten usw.) zu ersehen sind. Dieses Register wird an der Hand der hier ein gehenden gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschlüsse, An fragen usw., ferner nach den Fahndungsblättern auf dem Lau fenden erhalten. Ferner gehen hier Mitteilungen über solche Druckschriften ein, die von den verschiedenen deutschen Behörden vom Vertriebe im Umherziehen ausgeschlossen worden sind; auch diese werden im Kartenregister vermerkt. Aus dem hier geführten Register kann also über solche Druckschriften, die bereits den Gegenstand eines Verfahrens ge bildet haben, Auskunft gegeben werden, soweit ein solches Ver fahren hier bekannt geworden ist. Tägigen kann die Königliche Polizeidirektion neu erscheinende oder bisher nicht beanstandete Druckschriften nicht begutachten, weil hierzu die Staatsanwalt schaften und Gerichte zuständig sind. Aus dem hier geführten Register wird im einzelnen Falle bereitwilligst Auskunft gegeben werden (Hauptpolizeigebäude, Schießgasse 7, II Zimmer 134). Königliche Polizeidirektion i. V. gez. Hohlfeld. An den Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler, E. V., Dresden. Abschrift. Dresden, den 24. April 1911. Reg.-Nr. Vis. 446. Auf die Eingabe vom 3. / 6. vorigen Monats teilen wir folgendes mit: Bereits wiederholt, insbesondere unter dem 16. Mai 1903, dem 9. August 1905 und dem 10. Dezember 1909 ist an die hiesigen städtischen Bürger-, Bezirks- sowie Fach, und Fort- bildungsschulen die Verfügung ergangen, 1., daß es unstatthaft ist, zur Deckung von Schulbedürfnissen (Schulbücher, Hefte, Zeichenblöcke, Reißzeuge, Farbkästen usw.) den Schülern und Schülerinnen bestimmte Geschäfte zu empfehlen, und 2, daß in allen Schulen alljährlich im Januar ein Verzeichnis der von den Schülern und Schülerinnen zu Ostern anzu schaffenden Gegenstände aufzustellen und zur Einsichtnahme der in Frage kommenden Geschäftsleute bei dem Schuldiener, bez. im Dienstzimmer des Schulschreibers bis zum 16. März auszulegen ist. Hinsichtlich der Bestimmung, daß neue Auflagen von Schul- büchern mit geringfügigen Änderungen neben älteren benutzt werden können und daß jedenfalls mit rücksichtsvoller Schonung der Interessen der Familien und der Schüler bei dem Übergänge in der Benutzung von älteren Ausgaben zu neueren, wenig ver änderten Bearbeitungen zu verfahren ist, ist die in Ihrer Eingabe erwähnte Verordnung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts vom 21. Juni 1909 den Leitern der öffentlichen Volks- sowie der öffentlichen Fach- und Fortbildungs schulen durch den Königlichen Bezirksschulinspektor unter dem 13. September 1909 mitgeteilt worden. Den höheren Unterrichtsanstalten ist diese Verordnung durch das Königliche Ministerium unmittelbar zugegangen. Obwohl besondere Fälle von Verstößen hier nicht bekannt geworden sind, so haben wir doch auf Ihre Eingabe die erwähnten Vorschriften bei sämtlichen städtischen Schulen zur erneuten Be kanntgabe an die Lehrerschaft in Erinnerung gebracht. Der Rat zu Dresden, Schulamt, gez. vr. Matthes. An den Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler z. H. des I. Vorsitzenden, Herrn vr. pdil. Erich Ehlermann hier. Kleine Mitteilungen. Ausstellung der Bibliothek des BörsenvereinS aus ihren Blaitsammluugcn. — Die Bibliothek des Börienvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig veranstaltet von Freitag, den 12. bis Mittwoch, den 17. Mai eine Ausstellung aus ihrer Buchornamentsammlung. Es ist eine Auswahl aus den fertig gestellten Teilen der Sammlung getroffen worden, so daß nur erlesene Beispiele der Buchornamentik und -illustration von Augs burg, Nürnberg, Straßburg und Ulm des 16. und 16. Jahr hunderts vorgeführt werden. Von den Erzeugnissen der Augsburger Offizinen wären be sonders hervorzuheben: zwei Textseiten mit Illustration und Ornament Günther Zainers von 1468 und 1476; ein vollständiges, rankenverziertes großes Alphabet des Ludwig Hohenwang von zirka 1477; zwei prachtvolle Titelblätter in Tiefschnitt des Johann Otmar von 1502; zwei Illustrationen, einige Bordüren und ein Signet aus einem Breviarium von 16l6, für Ratdolt von Jörg Breu mit kupferstecherischer Feinheit für den Holzschnitt ge zeichnet; eine größere Anzahl Titelblätter für Silvan Otmar und Johann Miller von 1610 bis 1520, die einmal die ganz persön liche Note der Ornamentik Daniel Hopfers, zum anderen die reiche Renaissancekunst Burgkmairs zeigen; und schließlich einige
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