Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 104. Leipzig, Sonnabend den 6. Mai 1911. 78. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Gemäß Z 20 seiner Geschäftsordnung gibt der Unterzeichnete Wahlausschuß die Bestimmungen der Geschäfts ordnung, die sich auf die Hauptversammlung bezw. auf die Wahl der Vertreter der Orts- und Kreis- vcreine im Vereinsausschuß beziehen, und soweit sie zur Unterrichtung der Mitglieder des Börsenvereins zweckmäßig erscheinen, nachstehend bekannt: Hauptversammlung. 8 11. Folgende Formulare werden bis zu Beginn der Hauptversammlung — soweit angängig hat cs schon am Nachmittage zuvor zu geschehen — durch den Wahlausschuß ausgegeben: a) Eintrittskarten zur Hauptversammlung; b) gestempelte Wahlzettel; o) Ausweiskarten für Abstimmungen über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte; <l) Stimmzettel für jeden Gegenstand der Tagesordnung, über den die Satzungen 8 17 Absatz 2 geheime Abstimmung verschreiben; e) einen weiteren Stimmzettel für eine unvorhergesehene geheime Abstimmung. Alle diese Formulare müssen das Datum der Hauptversammlung haben. Die Formulare b—« müssen sofort klar erkennen lassen, ob der Inhaber nur für sich stimmt oder wie viel Stimmen er einschließlich seiner eigenen hat. An die Leipziger Mitglieder, soweit sie keine Stimmvertretungen haben, sendet die Geschäftsstelle diese Formulare spätestens am Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung. 8 12. Zur Annahme der Wahlzettel haben Vertreter des Wahlausschusses sich rechtzeitig am Eingänge des Saales, in dem die Hauptversammlung stattfinden soll, einzufinden. Mit Eröffnung der Hauptversammlung erlischt die Verpflichtung des Wahlausschusses zur Entgegennahme weiterer Wahlzeltel. Wahl der Vertreter der Orts- und Kreisvereine im Vereinsausschuß. 8 17. Die Zeit der Wahlmänner-Versarnmlung setzt der Wahlausschuß fest, in der Regel für den Tag vor einer ordentlichen Hauptversammlung. 8 18. Die Leitung der Wahlmänner-Versammlung geschieht von dem Vorsitzenden oder einem Mitglieds des Wahlausschusses, ein zweites Mitglied des Wahlausschusses führt das Protokoll. Bei Eröffnung gibt der Leiter an die Wahlmänner die Wahlzettel (8 16 Absatz 3) aus. 8 IS. Die Wahl, an der sich nur die Wahlmänner beteiligen, erfolgt durch Abgabe der Wahlzettel in einem Wahlgange. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der in der Versammlung vertretenen Stimmen auf sich vereinigt. Ergibt der erste Wahlgang die erforderliche Stimmenanzahl nur für weniger Kandidaten, als Posten zu besetzen sind, so wird für jeden noch freien Posten ein besonderer Wahlgang vorgenommen. Nur die Kandidaten des ersten Wahlganges können in diese engere Wahl kommen. Börsenblatt für dm Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 71g