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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110506
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191105063
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
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5540 Börsenblatt f. b. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 104, 6. Mai 1911. ivatkolisoks Ideologie uvä Ditsrntur. — ^uti^u. Katalog 7 banäluox ill Ltraadiox. 8". 19 8. 405 8r. LxLslIsor ^Virkl. 6sbsimsu Us,t8 kicktsr in Uot8änw, I'sLedsvbüetier, ^Its Drucks, Ouriova. 8^. 88 8. 2189 I^ro.— OttwLr 8ebönkutü Auobfolxsr (8t.obbs, Dult^ L Oo) !§>. 122 von k'sräinanä 8odvninxll in Osnabrück. 8°. 60 8. 1398 ^ro. guariats-^nrsixsr 1911, ^r. 1.) 8*. 8. 49 — 80. 6^"8°.""^2 ^^lö^^rn.^^ ^ k'-Slbu.^ i. Lr., Lai86i8trasss Personalnachrichten. Goldene Hochzeit. — Am heutigen Tage können Herr Hofbuchhändler Theodor Ackermann in München und seine Gattin Auguste, geb. Barth das Fest ihrer goldenen Hochzeit begehen. Der hochbetagte Kollege — Herr Ackermann hat am 29. Januar sein 83. Lebensjahr überschritten — ist bereits mehr facher Jubilar: im Jahre 1907 begrüßte ihn die Abgeordneten- Versammlung der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhändlerhause zur 25. Wiederkehr seines alljährlichen Besuchs der Leipziger Ostermesse, und zwei Jahre später konnte er auf eine 60jährige Mitgliedschaft im Börsenverein zurückblicken. An Anerkennungen und Ehrungen für seine gemeinnützige Tätig keit hat es Herrn Ackermann nicht gefehlt, und seine zahlreichen Freunde und Bekannten im Buchhandel werden am heutigen Tage, der mit Rücksicht auf das hohe Alter des Jubilars nur im engsten Familienkreis gefeiert werden soll, gern ihreWünsche mit den unsrigen auf einen glücklichen Lebensabend des Jubelpaares vereinigen. Sprechsaal. Znm Entwurf eines neuen Zolltarifs für die Niederlande. Vgl. Nr. 81 d. Bl.: »Für Zeitschriftenverleger!«. Unter Hinweis auf den vor kurzem veröffentlichten Ent Wurf des neuen Zolltarifs für das Königreich der Nieder lande hat sich der Vorstand des Börsenvereins an Herrn W. P. van äs bslaoxsn äss Loskbanäsls im Haag, mit der Bitte um Auf klärung darüber gewandt, welche Bedeutung dem Entwurf für den deutschen Buchhandel beizumessen ist, insbesondere, ob unter den Aisunsblaäsn auch Zeitschriften zu verstehen sind, die durch den Buchhandel vertrieben werden. Um die Widersprüche in der verschiedenen Auffassung, wie sie in der Zuschrift des Herrn Paulus Müller-Amsterdam an die Redaktion in Nr. 81 d. Bl. und der dem Vorstande des B.-V. zugegangenen Antwort des Vorstandes der Vgrssni^ivA tsr bsvoräsriv^ van äs bslanxsn äs8 Uoskkllnäslll zutage treten, durch eine öffentliche Diskussion zu klären, drucken wir nachstehend das Schreiben der Vsrseuixio^ im Wortlaut ab: Amsterdam, den 11. April 1911. Hochgeehrter Herr! In Beantwortung Ihres geehrten Schreibens vom 8. April d. I. haben wir die Ehre Ihnen zu bemerken, daß der Entwurf eines neuen Tarifgesetzes für Holland von keiner- lei Einfluß auf den Buchhandel sein wird. Einfuhrrechte auf Drucksachen werden darin nicht vorgeschlagen. Einzig liegt in der Absicht, eine Steuer auf ausländische Tag und Wochenblätter, die nicht per Post unter Kreuzband versandt werden, zu legen. Steuerpflichtig sollen also sein, was man auf holländisch »Couranten« nennt, die per Ballen oder Paket aus dem Ausland nach Holland geschickt werden. Der Entwurf er klärt ausdrücklich, daß »gedruckte Bücher und periodisch erschei nende Druckwerke mit dazugehörigen Illustrationen und Bildern, sowie Land- und Seekarten und Musikalien frei sind«. Die Erkundigungen, die wir auf Grund Ihres Schreibens an zuständiger Stelle eingezogen haben, bestätigen uns, daß illu strierte Wochenblätter und andere im Ausland erscheinende Zeit schriften durchaus von allen Einfuhrrechten frei bleiben sollen. Der Entwurf trifft daher in keiner einzigen Beziehung direkt den ausländischen Buchhandel. Wäre das der Fall, so würde dies eine so antinationale Maßregel sein, gegen weiche der nieder ländische Buchhandel in erster Linie zu protestieren verpflichtet wäre. In vorzüglicher Hochachtung (gez.) W. P. van Stockum jr., Vorsteher. (gez.) A. G. C. de Vries, Schriftführer. Warnung. Der als Buchhandlungsreisender tätige Kaufmann Ernst Wilhelm Lohe, geboren am 3. Dezember 1873 in Halle a. S-, hat sich Betrügereien zuschulden kommen lassen, weshalb hiermit vor ihm gewarnt wird. L. trat, wie sich nachträglich ergab, mit Leuten in Verbindung, die Darlehen suchten, ließ diesen Bestellscheine auf Meyers Konversations-Lexikon usw. unterschreiben und nahm das gelieferte Werk den Bestellern später ab, um es gegen Bargeld zu ersetzen. Das Bargeld blieb er schuldig, und als L. gefaßt werden sollte, war er verschwunden. L. wurde sofort bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart angezeigt. Sollte er etwa in anderen Städten austauchen, so ist es angezeigt, ihn anzuhalten und der Polizei zu übergeben. Stuttgart, am 3. Mai 1911. Häusler L Teilhaber, Reisebuchhandlung. Freie Benutzung oder Nachbildung. Anfrage. Ich wollte einem Photographen, der eine Landschaft aus genommen hatte, das Urheberrecht zwecks Vervielfältigung durch Postkarten abkaufen. Da er aber einen außergewöhnlich hohen Preis verlangte, ließ ich dieselbe Landschaft vom gleichen Punkt aus durch einen Konkurrenten aufnehmen. Kann dies als unerlaubt angesehen werden? >1. L. Verlags-Skontro. Mit der Einrichtung eines neuen Verlags-Skontro oder Kalkulations- und Absatzbuches beschäftigt, bitten wir einen der Herren Kollegen um Angabe eines sich in der Praxis besonders bewährten Formulars. Die Konten sollen einzeln in Selbst binder unterzubringen sein, damit das Alphabet stets eingehalten werden kann. Die Systeme Seiner und Osiander sind bekannt. Ein Verleger: D. D. k. k.
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