Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19001219
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190012193
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19001219
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1900
- Monat1900-12
- Tag1900-12-19
- Monat1900-12
- Jahr1900
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
10170 Nichtamtlicher Teil. 294, 19. Dezember 1900. zehnjähriger bis zu 306 jedoch nur, wenn das übrige Einkommen 1020 ^ nicht übersteigt. Die Höhe der Unter stützung wird je nach den Mitteln vom Vorstande bestimmt und die Unterstützung nur unter der Bedingung gewährt, daß im Vermögensfalle Rückzahlung erfolgt Auch Nicht mitgliedern dürfen unter denselben Bedingungen einmalige Unterstützungen bewilligt werden Ferner wird auf Gesuch Begräbnisgeld nach dreijähriger Mitgliedschaft bis zu 85 nach fünfjähriger bis zu 170 ^ und nach zehn jähriger bis zu 255 ^ gezahlt Auch hier hat der Vorstand die Höhe der Summe zu bestimmen Die Mittel und Leistungen dieser drei Kassen stellen sich nach dem Abschluß von 1899 wie folgt dar: Mitgl.- Zahl Vermögen Zinsen Mitgl.- Beiträge Freiw. Beitr. u. Geschenke Unter stützungen Jnval.-Zu- schußkasse des Allg.d.Buchh.- Geh.-Verband. Leipzig 2415 93 813,17 2707,50 7093,80 8136,34 3596,57 Pens.-Kasse d. Buchh.-Geh.- Ver., Leipzig 300 34 301,88 1173,37 2463,— 600,— llnterstiitzgs.- u. Sterbckasse d. B.-G.-V. Buchfink, Wien 191 15 873,80 543,66 793,22 460,32 856,80 2906 143 988,85 4424,53j 7887,02 11 059,66 5053,37 Hierbei ist zu berücksichtigen, daß sich unter den frei willigen Beiträgen für den Verband rund 8000 größere Legate und Geschenke befinden, unter denen des Leipziger Vereins ein Legat von 2000 und daß von der Ausgabe der Wiener Unterstützungskasse 510 auf Begiäbnis- gelder entfallen. Es sind somit an den drei Jnvalidcn- kassen mit 144000 ^ Vermögen rund 2900 Mitglieder beteiligt und im Jahre 1899 über 4500 Unterstützungen an Invaliden zur Auszahlung gelangt. Ein Vergleich zwischen Leistung und Gegenleistung würde hier kein klares Bild geben, weil wir einerseits nicht reine Jnvalidenkassen vor uns haben, wie die Wiener, anderseits die Leipziger Pensionskasse, ohne Beiträge zu erheben, lediglich die Kapitalzinsen zur Verteilung bringt. * * Als drittes Glied reiht sich der Kranken- und Jnva- liden-Unterstützung die der Witwen und Waisen folge richtig an. Und auf dem Gebiete der Fürsorge für die Hinterbliebenen seiner Mitglieder steht der Allgemeine Deutsche Buchhandlungs-Gehilfen-Verband mitseiner Witwen- und Waisenkasse zur Zeit noch allein Im Jahre 1882 gegründet, begann sie 1895 ihre Auszahlungen und hat in den ersten fünf Jahren bereits die Summe von 95 600 für Jahrgelder ausgegeben. Als Jahresbeitrag werden 5 ^ erhoben, und es erhalten die Witwen derjenigen Mitglieder, die der Kasse mindestens zehn Jahre angehört haben, jährlich bis zu 200 die Waisen bis zu 60 und die Doppelwaisen bis zu 100 ^6. Die Höhe der Summe wird jährlich vom Vorstande festgesetzt, doch ist bis jetzt stets der Höchstbetrag gezahlt worden Bei einem Mitglieder bestände von 2414 besaß die Kasse Ende 1899 ein Vermögen von 367 400 ^ (nominell 395 000 das rund 13 400 ^ Zinsen trug. Ihre Einnahmen bestanden in 11 647 ^ Mit glieder- und 11985 freiwilligen Beiträgen, ferner in 12 957 ^ Legaten und Geschenken (darunter drei Legate von zusammen 10 000 An Jahrgeldern wurden da gegen ausgezahlt 24328 ^ an 110 Witwen, 62 Waisen und 7 Doppelwaisen. Auch hier wäre es unmöglich, durch rechnerische Be leuchtung Leistung und Gegenleistung zu vergleichen, denn man erkennt auf den ersten Blick, daß Unterstützungen in solchem Umfange durch die Jahresbeiträge der Mitglieder allein nicht aufgebracht werden Der Zeitraum der Wirk samkeit dieser Kasse ist noch zu klein, um einen sicheren Schluß auf ihre künftige Leistungsfähigkeit zuzulassen; es muß vielmehr erst der Zeitpunkt abgewartet werden, wo die Ausgabe für Jahrgelder diejenige Höhe erreicht haben wird, auf der sich Zugang und Abgang der Pensionsempfänger durchschnittlich ausgleichen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Kasse ihre Wirksamkeit mit einer jährlichen Verpflichtung von 10 600 ^ gegen die Witwen verstorbener Mitglieder aufnahm, die auf Grund einer Uebergangsbestimmung durch die Fortsetzung der Beittagsleistung bis zum Ende der Sammelperiode den Anspruch auf Unterstützung für sich er worben. hattep. Immerhin dürfen schon heute die Leistungen dieser Kasse als ganz hervorragende bezeichnet werden. Werfen wir nun einen vergleichenden Rückblick auf die geschilderten Kassenverhältnisse, so wird der Allgemeine Deutsche Buchhandlungs-Gehilfen-Verband mit seinen Ein richtungen als die bedeutendste Vereinigung ins Auge treten. Und indem er an die Aufnahme die Bedingung des Beitritts zu seinen sämtlichen Kassen knüpft, übt er einen nicht zu unterschätzenden ethischen Einfluß aus und erscheint durch seine Fürsorge für Kranke, für andauerndem Siechtum Ver fallene, für die Beerdigung der Verstorbenen und für die Witwen und Waisen als ein in sich selbst abgerundetes und wohlgefügtes Ganzes. * * Die Kassen, die wir vorstehend nach ihren Forderungen und Leistungen besprochen haben, bieten ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen gegen bestimmte Beiträge im Krankheits und Todesfälle satzungsmäßig festgesetzte Unterstützungen; durch die Beittagsleistung werden also genau bestimmte Rechte erworben. Hiervon wesentlich unterschieden sind folgende Unterstützungskassen, deren Wirksamkeit sich nicht allein auf den Kreis ihrer Mitglieder erstreckt, sondern darüber hinaus auf alle Angehörigen des deutschen Buch handels und deren Familien im engeren Sinne. Aus der Leistung des Beitrags, dessen Grenze zum Teil nur nach unten hin festgelegt ist, find bei ihnen keine bestimmten Rechte abzuleiten, sondern nur der Anspruch auf Bevorzugung vor Nichtmitgliedern. Der größte dieser Vereine, der Unterstützungsoerein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungsgehülfen zu Berlin, fordert einen Jahresbeitrag von mindestens 3 Er gewährt einmalige, sowie fortlaufende Unterstützungen, in der Regel nur an Alte und Kranke unseres Berufs und an Witwen und Waisen, soweit die Bedürftigkeit glaubwürdig nachgewiesen wird. Ueber die Höhe der einzelnen Unter stützung, die im Vermögensfalle zurückzuzahlen ist, beschließt der Vorstand Die Ortskasse zur Unterstützung durchreisender Angehöriger des deutschen Buchhandels in Braun schweig heischt von ihren Mitgliedern einen Jahresbeitrag von mindestens 2 und unterstützt dafür hilfsbedürftige und würdige Berufsgenossen mit Beihilfen, deren Höhe von Fall zu Fall bestimmt wird. Die Unterstützungskasse des Buchhandlungs- Gehilfen-Vereins in Leipzig, für alle Vereinsmitglieder obligatorisch, erhebt einen Beitrag von 50 H jährlich und unterstützt bedürftige Mitglieder und deren Angehörige, eventuell auch Nichtmitglieder, durch Beträge, über die vom Vorstande zu beschießen ist. Die Unterstützungskasse des Schweizerischen Buchhandlungsgehilfen-Vereins endlich, ebenfalls obli gatorisch für alle Mitglieder des Vereins, fordert einen Jahres-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder