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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1900
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- Erscheinungsdatum
- 18.12.1900
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- Deutsch
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10142 Nichtamtlicher Teil. 293, 18. Dezember 1900. lichem Beistand Beihilfen bis zu 6 ^ bezahlt werden. Bei Verpflegung Verheirateter iin Krankenhause be kommen die Angehörigen die Hälfte des Krankengeldes. Erkrankt ein Mitglied, nachdem es innerhalb zwölf Monate für sechsundzwanzig Wochen Krankenunterstützung bezogen hat, von neuem innerhalb dreizehn Wochen nach Beendigung der vorhergehenden Krankheit, so darf die Unter stützung nur für dreizehn Wochen bewilligt werden. An Be gräbnisgeld zahlt die Kasse nach ein- bis dreißigjähriger Mitgliedschaft 10—120 Die Kranken - Unterstützungs - Kasse für Buch händler in Stuttgart wurde 1874 gegründet. Das Ein trittsgeld beträgt ohne Rücksicht auf das Alter 1 der Jahresbeitrag 12 Dafür bietet die Kasse freie ärztliche Behandlung und Heilmittel bis zur Dauer von zwanzig Wochen; außerdem bei Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage ab täglich 1 ^ 50 H Krankengeld für denselben Zeitraum. Bei Erwerbsunfähigkeit vom Beginne der Krankheit ab endet die Unterstützung mit der zwanzigsten Woche. Erkrankt ein Mitglied, nachdem es mindestens dreizehn Wochen lang Krankenuuterstützung bezogen hat, von neuem innerhalb sechs Monate, so kann es höchstens für dreizehn Wochen Unter stützung erhalten. Wenn die Verpflegung Verheirateter im Krankenhause erfolgt, so hat die Familie Anspruch auf die Hälfte des Krankengeldes. Die Gehilfen-Krankenkasse der Korporation der Buchhändler in Wien gehört zwar, genau genommen, nicht hierher, weil sie als Zwangskasse 1889 auf Grund des österreichischen Krankenversicherungs-Gesetzes gegründet ist und daher der deutschen Ortskrankenkasse entspricht. Da sie jedoch nur für Berufsgenossen wirkt, soll sie zur Vervollständigung unseres Bildes hier Platz finden. Als Jahresbeitrag sind 30 ^ 60 H (18 fl.) zu zahlen, wovon auf den Prinzipal ein, auf den Gehilfen zwei Drittel entfallen. Als Gegen leistung gewährt die Kasse freie ärztliche Behandlung und die Heilmittel auf die Dauer eines Jahres, bei Arbeits unfähigkeit überdies ein Krankengeld von täglich 3 40 H (2 fl.) auf die Dauer von zweihundert Tagen und auf weitere 165 Tage 1 ^ 70 H (l fl.) täglich. Bei Verpflegung Ver heirateter im Krankenhause steht die Hälfte des Krankengeldes deren Familien zu. Eine weitere Unterstützung kann auf be sonderen Beschluß des Vorstandes nach Maßgabe der verfüg baren Mittel bewilligt werden. Als Begräbnisgeld werden 170 ^ (100 fl.) gezahlt. Wir kommen nun zu den freien Hilfskassen. Die Kranken- und Begräbniskasse des All gemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Ver- bandes zu Leipzig wurde als dessen erste Hilfskasse 1872 gegründet. Die Mitgliedschaft des Verbandes schließt die jenige seiner sämtlichen Hilfskassen ein. Der Eintritt ist bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres frei; von hier an werden als Eintrittsgeld, in fünf Stufen steigend, 3 bis 30 und als Jahresbeitrag 15 ^ erhoben. Die Kasse zahlt nach einjähriger Wartezeit bei Arbeits fähigkeit 3 ^ wöchentlich (für den Werktag 50 H) auf die Dauer von sechsundzwanzig Wochen; bei Arbeitsunfähigkeit für die ersten drei Tage je 1 vom vierten Tage ab 2 ^ 50 H für den Arbeitstag bis zu sechsundzwanzig Wochen und von der siebenundzwanzigsten bis zur zweiund fünfzigsten Woche 1 ^ 50 In besonderen Fällen kann auch Mitgliedern, die der Kasse mindestens fünf Jahre ange hören, eine außerordentliche Unterstützung zugebilligt werden. Nach dem ununterbrochenen Bezug von Krankengeld für zwei undfünfzig Wochen ist das Mitglied ausgesteuert, besitzt aber bei andauernder Erwerbsunfähigkeit Anspruch auf Jnvaliden- zuschnß. Versicherungspflichtigen steht es frei, der Kranken kasse mit nur 8 ^ Jahresbeitrag beizutreten, wofür bei Krankheit, verbunden mit Arbeitsunfähigkeit, auf die Dauer von sechsundzwanzig Wochen wöchentlich 9 gezahlt werden. Eine Verpflichtung zum Eintritt in die Krankenkasse ist diesen Mitgliedern jedoch nicht auferlegt; sie können auch bei einer Steuer von nur 5 jährlich der Begräbniskasse allein beitreten. Das Begräbnisgeld beläuft sich nach zweijähriger Mitgliedschaft auf 75 nach fünfjähriger auf 100 und und nach zehnjähriger auf 150 für die bis 31. Dezember 1894 eingetretenen Mitglieder sind die früheren Sätze (in doppelter Höhe) noch in Geltung. Die Krankenkasse des Schweizerischen Buch- handlungs-Gehilfen-Vereins, 1883 gegründet, erheischt einen Jahresbeitrag von 5 76 H (7 Frcs. 20 C) und ein Eintrittsgeld von 2 40 H (3 Frcs.) Die Mitglied schaft des Vereins schließt die der Kranken- und der Unter stützungskasse ein. Die Krankenkasse gewährt nach einjähriger Wartezeit bei Arbeitsfähigkeit 4 ^ (5 Frcs) wöchentlich bis zu dreizehn Wochen, 12 ^ (15 Frcs.) wöchentlich für den selben Zeitraum bei Arbeitsunfähigkeit. Auf Beschluß des Vorstandes können auf weitere zehn Wochen noch 4 wöchentlich gezahlt werden. Im Falle der Wiedererkrankung nach dem Bezüge des Krankengeldes für dreizehn Wochen kann, sobald die Krankheit eine Fortsetzung der vorhergehenden ist, nur dann wieder Unterstützung beansprucht werden, wenn seit dem Ende der letzten Krankheit mindestens sechs Monate verflossen sind. Stellen wir nun die oben genannten Krankenkassen nach Mitgliederzahl, Vermögen, Zinseneinnahmen, Mitglieder beiträgen, freiwilligen Beiträgen einschließlich der Geschenke, sowie nach ihren finanziellen Leistungen, wie sie die Rechnungsabschlüsse des Jahres 1899 aufweisen, zusammen, so ergiebt sich folgendes Bild: Freiwill. Krankeii- Nermiinei, ! Zinsen- ! Mitglieder- Beiträge, und bezw. vermögen Einnahme! Beiträge l und Bcgräbnis- j Geschenlei Gelder Mit glied.- Zahl .4t .4t Buchh.-Geh.-V. Leipzig .... Buchh.-Mrkth.- 127 12 628,74 478,50 1595,— 683,25 3670,02 Kr.-K., Leipzig Kr.-Unterst.-K., 217 23 460,83 817,05 4592,60 300,— 4419,84 Stuttgart . . Geh.-Kr.-Kasse, 181 16 079,24 561,85 2131,— 1221,— 2783,— Wien Allg. D. Buchh.- 512 25 496,60 997,44 15312,83 , 11085,40 Geh.-Verband, Leipzig .... Schweiz. Bchh.- Geh.-Verein . 2439 81 021,49 3147,10 36102,01 2630,16 35056,54 49 5724,57 126,78 305,28 429,12 486,— 3525j164 411,47 6128,72 60038,72> 5263,53 57500,80 Diese sechs Krankenkassen mit einem Mitgliederbestände von rund 3500, wovon etwa 800 nicht versicherungspflichtig sind, besitzen demnach ein Vermögen von zusammen 164 000 ^ und haben 1899 für Krankenunterstützung 57 500 ^ ausgegeben, eine gewiß recht ansehnliche Summe. Berechnen wir, wieviel die einzelnen Kassen auf den Kopf ihre Mitgliederzahl 1899 im Verhältnis zum Jahres beiträge für Kranken- und Begräbnisgelder aufgewaudt haben, so gelangen wir zu folgendem Ergebnis: Buchhandlungs-Geh.-Verein, Leipzig Buchh.-Markth.-Krankenkasse, Leipzig durchschnittlich Kranken-Unterstütz.-Kasse, Stuttgart Geh -Krankenkasse d. Korpor , Wien Allg. Dtschr. Buchh.-Geh.-Verband, Leipzig, durchschnittlich Schweizerischer Buchh.-Geh.-Verein Mitglieder- Beitrag Unterstützg pro Kopf ») 12 28 90 20 50 20 36 12 — 15 37 30 60 21 65 14 75 14 37 5 76 9 92
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