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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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10144 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaas. 293, 18. Dezember 1900. Gutcnbcrg-Denk mal in Wien. — Das Gutenberg-Denknial auf dem Lugcck in Wien wurde am 17. d. M. feierlich enthüllt. Personalnachrichten. Verladung. — Der Vcrlagsbuchhändlcr Herr vr. Max Areitcnstein in Wien. Herausgeber der -Wiener Jllustrirten Frauen-Zeitung», hat sich mit Fräulein Ricca Oppenheim verlobt. Marie Pellechet f. — Am 11. Dezember starb in Paris an den Folgen einer typhösen Krankheit Mademoiselle Marie Pellechet, Ehrenbibliothekarin an der Kibliotbsgus I4atiovals. die allen, die sich mit der Druckgeschichte des 15. Jahrhunderts beschäftigen, durch zahlreiche Publikationen bestens bekannt ist. Sie hat außer verschiedenen Aufsätzen in der Ksvas äas lliblio- tbsguss und der Kiblioxrapbis äs la Kr-rnss folgende Werke ver öffentlicht: Xoios sur Iss livrss liturgiguss d'^utua, Klralon ot Nasan. Karls 1883, L. Okampion. Oatalo^us dos ioounablss cko la bibüotbsgus publigus cka Dijon. Dijon 1886, Dawarobs. Xotss sur Iss iwprimsurs du Oonitat Vonaissin st oatalo^as riss livrss iwprimös pur sux, gui ss trouvsut ä la bibliotlräguo ds Karpsntras. Karls 1887, Kieard. LatalvKus dss inounablss st des livrss iwpriinss ds >11) ä >IDXX ds 1a bibliotbägus publigus ds Vsrsaillss. Karls 1889, Kioard. Oatalo^ns dos livrss ds la dibliotlrsgus d'un obauoins d'>ntun, Llauds Ouilliaud (1493—1551). In: Nemoirss ds la Loeiötö Kdusnns. blouvslls 8eris. Koins XVIII. 1890. Latalo^uo dss ineunablss ds la bibliotbegus 8ts. dsnsvisvv, redi^s par Daunou. ^.vso uns introduetion ds 8. Daeroix. Karls 1892, Kicard. KataloFus dss lncunablss dss bibliotbsguss publiguss ds Dz-on. D^on 1893, l> Dslaroolrs V Ols. 6ataloAus dss lnsunablss ds la dibliotbsgus publigus ds Kalmar. Karis 1895, Osrsls ds la Kibrairis. Auf Grund dieser Arbeiten wurde sie vom französischen Unter richtsministerium mit der Herausgabe des Generalkatalogs der in den französischen Bibliotheken vorhandenen Inkunabeln betraut. Der erste Band (eatalogus general dss ineunablss dss bibliotbsgugs publiguss ds Kranes), der die Artikel Abano—Biblia enthält, er schien 1897. Die Bearbeitung der weiteren Bände war schon weit vorgeschritten. Mlle. Pellechet wollte aber noch die Fertigstellung des Claudinschen Werkes Uber die Geschichte der Buchdruckerkunst in Frankreich abwarten, um auf die dort veröffentlichten Faksimiles und Typenproben verweisen zu können. Sie hoffte, dann in wenigen Jahren ihre auf ungefähr sechs Bände berechnete Arbeit fertigstellen zu können. Wie alljährlich, unternahm sie auch in diesem Sommer eine große Studienreise, die sie diesmal nach Deutschland führte. Nach den Mainzer Festtagen, an denen sie mit vielem Vergnügen teilgenommen hatte, war sie auch in Leipzig. Sie war so frisch und kräftig, so voller Zuversicht, ihr großes Werk zu Ende führen zu können. Nun hat ihr der Tod j die Feder aus der Hand genommen. S p r e ch s a a l Das Eigentum an Rezensions-Exemplaren und anderen Büchern. 1. Wem gehören die einer Zeitung zur Rezension eingesandten Bücher, dem Verleger, dem Redakteur oder der Redaktionsbibliothek, wenn die betreffenden Bücher oberflächlich, bezw. durch Abdruck des Waschzettels rezensiert werden? 2. Bleiben die für die Redaktion angeschafftcn Bücher Eigen tum des Verlegers oder gehen sie in den Besitz des Redakteurs über? Meinungsaustausch erbeten. ll. kl. Antwort der Redaktion. — Die obigen Fragen dürften, vorbehaltlich weiterer Aussprache, um die wir bitten, unseres Er achtens wie folgt zu beantworten sein: Zu 1. Das Rezensions-Exemplar gehört nach Brauch demjenigen Mitarbeiter, der die Rezension geschrieben hat, auch dann, wenn er das Buch nur oberflächlich und mit Zuhilfenahme eines sogenannten Waschzettels besprochen hat. Fraglich ist es, ob er auch dann ein Recht auf das Buch hat, wenn er sich auf Wiedergabe des -Waschzettels, beschränkt hat. Wir glauben annehmen zu dürfen, daß ihm von der Mehrzahl der Redaktionen das Eigentum auch in diesem Falle zu gebilligt bleibt. Zu 2. Unter den -für die Redaktion angeschafften. Büchern glauben wir gekaufte redaktionelle Hilfsbücher verstehen zu dürfen. Sic bleiben, wenn nichts anderes vereinbart ist, Eigentum dessen, auf dessen Kosten sie angeschafft sind. Zum Artikel: »Verleger-Schleuderei« in Nr. 287 d. Bl. Herr Hermann Michels in Düsseldorf stellt in Abrede, den Sortimentsbuchhandel umgehen zu wollen. Es thut mir leid, feststellen zu müssen, daß die Thatsachen dieser Behauptung widersprechen. Vor mir liegen beide Cirkulare des Herrn Michels, dasjenige an die Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft, wie auch das an den Buchhandel. In der That heißt es in letzterem: -Einigen der .Freien Vereinigung' befreundeten Kunstvereinen wird das Werk zu einem Vorzugspreise von 18 ^ angeboten, aber nur den jenigen Mitgliedern in je einem Exemplar geliefert werden, die als solche anerkannt sind. Damit auch Sie in der Lage sind, Ihnen bekannten Kunstvereinsmitgliedern das Werk zu gleichem Preise zu liefern, erbiete ich mich, solche Aufträge mit einem Rabatt von 33'/, Prozent auszuführen, wenn mir die Bestellung im Original eingesandt wird.- Aus diesem Wortlaut könnte man in der That schließen, daß dem Sortimenter ein Thätigkeitsfeld bei den Kunstvereinsmitglieder» offen bleibt. In dem an letztere gerichteten Cirkular heißt cs aber: -Ilm die Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft in ganz be sonderer Weise für das schöne Werk zu interessieren und ihnen die Anschaffung dieser neuen Auflage zu erleichtern, hat die Unter zeichnete Kunstverlagshandlung sich bereit gefunden, allen Mit gliedern bis zum 20. Dezember d. I. für ein Exemplar einen Vorzugspreis von 18 ^ einzuräumen.. Hier ist allerdings ver mieden, zu sagen, daß die Bestellung direkt beim Verlag erfolgen müsse. Desto unzweideutiger ist aber der beigefügte -Bücher zettel»; denn seine Vorderseite ist bedruckt: -Herrn Hermann Michels, Kunstverlag. Düsseldorf, Schadowstraße Nr. 14.- Jst das keine Umgehung des Sortiments? Wäre nicht übrigens mit dem Sortiment der Erfolg oben drein ein größerer gewesen? Wenn ein so schönes Prachtwerk wie -Unsere Kunst- vorgelegt wird, wird man sich leichter zum Ankauf entschließen, als wenn man die Katze im Sack von auswärts fest beziehen muß. Bern, den 14. Dezember 1900. A. Franckc. Mehr Vorsicht bei Bücheranzeigen an das Publikum. Der vom Verein Dresdner Buchhändler herausgegebene -Illu strierte Deutsche Weihnachts-Katalog für 1900- liegt vor mir. Beim Durchblättern desselben wurde ich an einen im Sprechsaal der Nummer 273 des Börsenblattes abgehandelten Fall unfrei willig erinnert. Was nämlich danach einer nichtbuchhändlerischen Redaktion — nämlich dem Gothaer Tageblatt — unterlaufen war, kommt trotz allen Protestes auch im Buchhandel selbst vor! Der -Illustrierte Deutsche Weihnachts-Katalog-, der ja nur für das Publikum bestimmt ist, bringt an hervorragender Stelle (vergl. Seite 126) folgende hübsche Anzeige: -Ein deutscher Seeoffizier. I. Abth 4.50 ord.; II. Abth. .... 4.50 ord.; III. Abth 3.60 ord. Rabatt 33'/.°/o. Keine Freiexemplare rc.» O. armer Sortimenter! Solche Anzeigen sind es gerade, die das Publikum naiv nach höheren Prozenten auf ihre Einkäufe verlangen lassen. Ueber die Gothaer Angelegenheit haben sich die Wellen nach erfolgter Aufklärung wieder geglättet, und auch im vorstehenden Falle wird die buchhändlcrische Redaktion Auf klärung über den ihr unterlaufenen Schnitzer bringen, damit sich der Sortiments-Buchhandel auch in Zukunft unbeschadet für diesen sonst ganz netten Katalog verwenden kann. Für die Zukunft aber muß dringend davor gewarnt werden, dem Publikum unsere Börsenblatt-Inserate bekannt zu geben! Leipzig, d. 4. Dezember 1900. Benno Konegcn. Entgegnung. Wir bedauern selbstverständlich das unliebsame Vorkommnis; im übrigen verweisen wir auf das Inserat der Frau Korvetten- Kapitän Hirschberg in Nr. 285 des Börsenblattes. Dresden, 16. Dezember 1900. Der Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler. R. Heinze, Vorsitzender.
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