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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1900
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 10117 292, 17. Dezember 1900. werden: Der Wunsch, einen Verbrecher zur Verantwortung ge zogen zu sehen, sei allerdings ein berechtigter, aber es handele sich hierbei nicht um ein besonderes Interesse eines Einzelnen, sondern um allgemein menschliche Gefühle. Solche Gefühle würden durch den § 193 nicht geschützt. Hier handle es sich um die Entdeckung eines Mordes in Könitz. Ein Einwohner von Berlin habe wohl kaum ein größeres Interesse daran, als irgend ein anderer Reichsangehöriger. Allerdings komme Hinz», daß gerade Berliner Kriminalkommissare in der Konitzer Sache thätig gewesen seien. Es werde ja anzuerkenncn sein, daß der Mißerfolg dieser Be amten in gewissem Sinne bei der Berliner Bevölkerung die Be sorgnis Hervorrufen könnte, cs würden vielleicht, wenn sich in Berlin ein ähnlicher Fall ereignete, die polizeilichen Erhebungen gleichfalls ergebnislos verlaufen. Allein diese Besorgnis sei doch eine sehr entfernte und durch das wirkliche Eintreten eines solchen Falles bedingt, immer aber erst, wenn auch dann die Polizei wieder einen Mißerfolg zu verzeichnen gehabt hätte. Eine derartige entfernte Besorgnis könne nicht das Recht geben, Andere in ihrer Ehre anzugreifcn. Der Z 193 bedinge anderseits die Schutz losigkeit ocs Beleidigten. Es müsse immerhin abgewogen werden, ob das vom Beleidiger wahrgenommene Interesse höher stehe, als das durch die Beleidigung verletzte. Werde im gegebenen Falle die Abwägung vorgenommen, so zeige sich, daß das Interesse, das darin besiehe, daß die allenfalls auftauchenden Besorgnisse wieder beseitigt würden, weit unter demjenigen Interesse stehe, das die Beleidigten an dem gesetzlichen Schutze hätten, nämlich insofern, als durch die erfolgte Beleidigung die ganze Existenz der betreffenden Beamten gefährdet sein könne. Würden diese beiden Momente in die Wagschale gelegt, dann fehlte es an dem nahe gehenden Interesse, wie es das Reichsgericht in einer früheren Entscheidung als Erfordernis für die Anwendung des K 193 fordere. Die Revision des Angeklagten wurde mit folgender Begrün dung verworfen: Der Angeklagte hat behauptet, er habe auf eine Besserung der Berliner Polizeiverhältnisse hinwirken wollen. Die Frage, ob in einem solchen Falle ein berechtigtes Interesse vorlicgt, braucht nicht abstrakt geprüft zu werden. Es kommt nur darauf an, ob es sich im konkreten Falle um eine den Angeklagten nahe angehende Sache handelte. Wenn das Landgericht der An sicht war, daß dies nicht der Fall sei, so ist darin kein Rechts irrtum zu erblicken. Vom Reichsgericht. Preßgesetz. Verjährung. (Nach druck verboten.) — Einen für den Angeklagten sehr erfreulichen Ausgang hatte am 14. d. M. die Revisionsverhandlung vor dem Reichsgericht in Sachen des Bankiers Paul Wendland in Berlin. Er ist am 5. Oktober d. I. vom Landgericht I in Berlin zu sechs Monaten Gefängnis und 1500 Geldstrafe verurtheilt worden, weil er im März und April 1898 durch Versendung von 2500 Pro spekten und im Juni und Juli desselben Jahres durch eine Ver öffentlichung in einer Fachzcitung über ein Bankunternehmen, Kommandit-Gesellschaft auf Aktien, wissentlich falsche Thatsachen ver breitet hat, um andere zur Beteiligung an diesem Unternehmen zu veranlassen. (Vergehen gegen H 249ä des früheren Handelsgesetz buches). — Gemäß den Ausführungen des Verteidigers und des Rcichsanwalts hob das Reichsgericht das Urteil auf und sprach den Angeklagten frei, weil als festgestcllt anzusehen ist, daß die erste richterliche Handlung gegen den Angeklagten später als sechs Monate nach Begehung der inkriminierten Handlungen erfolgt ist, diese selbst aber als mittels der Presse begangen anzusehen sind (auch die Versendung der Prospekte). Die Strafthaten waren daher verjährt, und das Strafverfahren hätte gar nicht eingeleitet werden dürfen. — Der Angeklagte hat sich bis jetzt in Untersuchungshaft befunden, und das Landgericht hatte ihni drei Monate derselben auf die Strafe angerechnet. Er wird also wohl die ganze Strafe bereits verbüßt haben. Urheberrecht und Verlagsrecht. — Die dem Reichs tage zugegangenen beiden Gesetzentwürfe über das Urheberrecht und das Verlagsrecht bilden nnt ihren Begründungen ein sehr umfangreiches Aktenstück von 91 Folio-Druckseiten. Eine der nächsten Nummern d. Bl. wird in einer Beilage die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs über das Urheberrecht, wie sie dem Reichstage vorliegt, mit ihrer Begründung veröffentlichen und ihr die frühere Fassung des Entwurfs gegenüberstellen, die im Juli 1899 vom Reichsjustizamt veröffentlicht worden ist. In der selben Weise sollen dann sogleich auch der neue und der alte Entwurf des Berlagsgesetzes hier nebeneinandergestcllt werden. Post. — In der Stadt Kiautschou ist ein deutsches Postamt eingerichtet worden. Seine Thätigkeit erstreckt sich auf den Brief post-, Zeitungs- und Postanweisungsdicnst, auf den Austausch von Paketen mit und ohne Wertangabe, sowie mit oder ohne Nachnahme, ferner von Briefen und Kästchen mit Wertangabe. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Stadt Kiautschou außerhalb des deutschen Schutzgebietes Kiautschou liegt und daß daher Vriefsendungen nach dieser Stadt nicht den für die Schutzgebiete geltenden ermäßigten Taxen, sondern den Portosätzen des Weltpostvereins unterliegen. Die Taxen und Vcrsendungs- bedingungen für die übrigen Gegenstände sind dieselben wie für Shanghai. Hinsichtlich der Leitung gelten für alle Sendungen dieselben Vorschriften wie für die Leitung der Sendungen nach Tsingtau. Post. — An den beiden Sonntagen vor Weihnachten (16. und 23.) sind die Brief- und Gcldschalter der Postämter in Leipzig und Vororten morgens von 8—9, mittags von 11—1 und nach mittags von 5—6 Uhr geöffnet. Die Paketschalter werden am 23. wie an Werktagen geöffnet sein. Ansichtspostkarten in der Türkei. — In der Türkei wurde durch Beschluß des Ministerrats der durch großherrliches Jrnde bestätigt ist, die Einfuhr von Postkarten mit dem Namen Gottes oder des Propheten, sowie mit Ansichten der Kaaba und anderer religiöser Gebäude und mit Abbildungen türkischer Frauen verboten. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: duristisebe Novitäten. Internationale Revue über alle Rrsobsi- nungsn äsr ksobts- uvcl 8taats^visssnsobaktsn nebst Rsksratsn übsr interessante Rsobtskälle und RntsobeidunASn. Verlag von dobann Ambrosius Lartb in Uoiprüg. VI. dabrg. Nr. 12. 15. vsrsmbsr 1900. 8°. 8. 177—192. Ratalog von Restgssobenben (1901) aus der Vsrla§san stakt ösnkigsr L Oo. ^.-0. in ltnnsisdsln (8ob^vsir). 8obmal-Usx.-8". 128 8. mit ^ntorenportraits u. Abbildungen. In Ilmsoblag, dukbatalog 1900. kltgikvsn akoLobbandels Tidning kör Nin- land, llslsingkors. ^ndra Ergangen. 6r. 8". 46 8. Latalogs von Uartlsbsn in Wien: a) bagsr-batalog 1901, glsiokwsitig als IVsibnaobts-Latakog. Usx.-8". 80 8. in buntem Ikmsoklag. b) Verzeichniß von Büchern populärer Richtung für den täg lichen Gebrauch in Haus u. Familie unentbehrlich. Lex.-8". 80 S. o) Berzeichniß der bisher erschienenen 240 Bände van A. Hart lebens Chemisch-technischer Bibliothek. Lex.-8°. 16 S. d) Vernsiobniss über dis gsrvsrbkiobs u. tsobnisobs Raoblitts- ratur aus Uartisbens Vsrlag in IVisn. Mslrtrotsob- nisobs Ribliotksb u. elsbtrotsobnisobs Uittsratur. blsoba- nisob-tsobnisobs Libliotbsb. Obsmisob-tsobnisobe Ribliotbsb. llibliotbsb dss Nissnbabnvsssns. Usx.-8°. 8 8. Bulletin kbotoglob. 2üriob-Uondoa, Rbotoglob Oo. (Osnsral- vertretsr: 6arl (lüttiob in bsipeug.) V. dabrgaug, Nr. 11 u. 12 vom 1. Nov. u. 1. Oer. 1900. 4". 8. 75—84. 1b. IVobllebsn's (Uonclon IV.0.) inontblz' garstts ok llnglisb litvraturs, oontaining a olassiüsd list ok publioations issusd during tbs montb ok November 1900. Usx.-8". 16 8. Internationaler archäologischer Kongreß. — Die griechische Regierung beschäftigt sich zur Zeit mit den Vor bereitungen zur Berufung eines internationalen archäologischen Kongresses nach Athen, der zunächst alle zwei Jahre wieder kehren soll. Man erwartet die amtliche Beteiligung aller Staaten. Universität Berlin. — An der Berliner Universität sind in diesem Winter 6673 Studierende immatrikuliert, rund 200 mehr als im vorigen Winter. Die theologische Fakultät zählt 366, die juristische 2389, die medizinische 1312, die philosophische 2636 Studierende. Zu den immatrikulierten Studenten kommen noch 5466 Hörbercchtigte, so daß im ganzen 12139 Personen das Recht zum Besuch der Vorlesungen haben. Frauen sind in diesem Winter 439 zugelassen. Buchh an dlungsgehilfcn verein zu Leipzig. — Die Weihnachtsfeier des Vereins wird am Sonntag den 30. Dezember im großen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses abgehalten werden. Personalnachrichten. Gestorben: am 14. Dezember nach langem Leiden der Großherzoglich Sächsische Hofbuchhändler Herr Armin Oscar Gotth. Heinrich Bräunlich, Mitinhaber der Frommann'schen Hofbuchhand lung in Jena. 1346
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