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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1924
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- 1924-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1924
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9892 Börsenblatt f. b. Dtschn. vuchhavbeL Redaktioneller Teil. X- 173, 25. Jul! 1924. Ich frage, ob alle Herren, die wählen wollen, ihre Stimmzettel abgegeben haben. (Wird bejaht.) Die Wahlhandlung ist geschlossen. Wir fahren jetzt in unserer Tagesordnung sort. Inzwischen sind die beiden Herren Rcgierungsvcrtreter erschienen: Herr Oberregierungsrat Feßler und Herr Regierungsrat vr. Hünefeld. Ich heiße die beiden Herren herzlich willkommen. Wir hatten aus dem Geschäftsbericht den Abschnitt über den Spesenaufschlag zurückgestellt. Paul Nitschmann (Berlin): Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen kurz über den Spesenaufschlag zu referieren. Chronologisch habe ich nur drei oder vier Daten Ihnen vor die Augen zu sühren. Im Juni vorigen Jahres wurde von der Gilde und dem Deutschen Verlcgerverein ein Übereinkommen getroffen, durch das der Spesenausschlag, der damals 20 Prozent betrug, aus 15 Prozent, nämlich 10 geschützte und 5 ungeschützte Prozent, abgebaut wurde. Es wurde damals der Ansicht Ausdruck gegeben, daß die Wirtschastsverhältnisse sich in etwas gebessert hätten und daß man insolgcdessen einen Teil, den größten Teil der sogenannten Risikoprämie, die im Spesenausschlag enthalten war, abbauen könne. Es war in Aussicht genommen, im Oktober einen weiteren Ab bau vorzunehmen. Dieser Abbau hat nicht stattgefunden, da die Wirtschaftsverhältnisse sich inzwischen nicht gebessert hatten, was die Voraussetzung sür einen weiteren Abbau war. Im November kam die Stabilisierung der Mark; im November kam aber auch etwas anderes: es kam die sogenannte Kar- tellverordnung, die es den Kartellen oder den Organisationen unmöglich gemacht hat, sür eine Preisregulierung in ihren Reihen zu sorgen. Die Folge erstens der Stabilisierung der Mark und der damit verbundenen Verknappung des Kapitals und zweitens dieser die Kartelle und Vereine in stärkster Weise hindernden Kartellverordnung war zunächst ein Einsetzen der Schleudere! in bisher ziemlich unbekanntem Maße, und zwar erstens wegen Mangels an Geldmitteln, ferner wegen unlauteren Wettbewerbs vieler Buchhändler, und drittens hervorgerufen durch die durch die Kartellverordnung eingetretenc Machtlosigkeit des Börsenvereins, in seinen eigenen Reihen Ordnung zu schassen. Im Februar 1924 kamen in Würdigung dieser Verhältnisse die Spitzenorganisationen, d. h. der Börsenverein, der Verleger verein, die Gilde und andere Vereine zusammen, um wieder über dieselbe Frage zu beraten, und wir kamen zu der Überzeugung, daß angesichts der ungeheuer schwierigen Verhältnisse, unter denen der Spesenausschlag noch zu erheben war, ein Abbau auch aus Kosten des Sortiments sich notwendig erweisen müsse. Dieser Abbau wurde beschlossen, und es wurde beschlossen, nur noch 5 Prozent als halbwegs geschützten Spesenaufschlag anzusetzen. Dieser Beschluß wurde aber abhängig gemacht von der Genehmigung des Reichs wirtschaftsministeriums, d. h. er wurde nur bedingt gefaßt in dem Sinne, daß, wenn das Reichswirtjchaftsministerium diesem Be schlüsse nicht zustimmcn würde, dann der Buchhandel — der Börsenverein und die einzelnen Kreisvereine — in seinen Beschlüssen wieder frei sein würde. Diese Beschlüsse wurden dem Reichswirtschastsministerium übermittelt, und wir hatten die feste Überzeugung, besonders nach mündlicher Besprechung im Reichswirtschastsministerium, daß das Ministerium diesem geringen Aufschlag, der kaum etwas anderes darstelltc als die Abwälzung der Reichsnotstcucrn, insbesondere der Umsatzsteuern, ohne weiteres seine Zustimmung geben würde. Diese seste Erwartung, die wir hegten, ist jedoch getäuscht worden; denn wir erhielten nach Wochen die Mlehnung des Reichs- wirtschaftsministerinins, und zwar mit Gründen, aus die ich hier schwer cingchcn kann, wenn ich nicht hart werden will. Der Herr Vertreter des Reichswirtschastsministeriums ist anwesend, und ich begrüße das. Ich habe aus dem Grunde heute morgen veranlaßt, daß dieser Punkt zurückgestsllt wurde, bis die Anwesenheit des Herrn Vertreters des Reichswirtschastsministeriums uns die Mög lichkeit gibt, uns über diese Frage zu unterhalten. Ich gebe zu, daß der große Kreis der Versammelten eigentlich nicht in der Lage ist, derartige Fragen zu besprechen und zu lösen. Mein Wunsch geht auch nur dahin, daß das Reichswirtschastsministerium erfährt, wie die Stimmung im Buchhandel über diese Ablehnung ist, und hierüber habe ich deshalb einige Worte zu sagen. Meine Damen und Herren, die dlblehnung des Reichswirtschastsministeriums ist zwar in den üblichen ministeriellen Formen erfolgt, aber die Ablchnungsgründe, die uns gegeben wurden, sind derart gewesen, daß sie bei uns nichts anderes als ein erhebliches Kopsschütteln auslösen konnten. Das Reichswirtschastsministerium hat die 5 Prozent Spesenausschlag u. a. mit der Begründung ab- gclehnt, daß auch die Abwälzung der Umsatzsteuer nach Ansicht des Ministeriums nicht zulässig sei, da der Buchhandel seste Laden preise habe und infolgedessen eine offene Abwälzung vorgenommen werde» müßte, die die Gesetzgebung verbiete. Meine Damen und Herren, wir waren erstaunt über diese Art der Ablehnung, nachdem in unzähligen Fällen seitens erster Juristen dargelegt worden war, daß Markenartikel, wie die Bücher sie darstcllen, unter allen Umständen von der Gesetzgebung nicht schlechter gestellt werden sollten als irgendwelche andere Waren, die einen festen, vom Produzenten festgesetzten Ladenpreis nicht haben, und ich hätte ge wünscht, daß, ehe das Schreiben des Reichswirtschastsministeriums hinausgegangen ist, eine telephonische Verständigung mit dem Nachbarnnnistcrinm, nämlich mit dem Reichsjustizministcrium, dahin stattgesnnden hätte, daß tatsächlich der Buchhandel durchaus be rechtigt und in der Lage ist, die 2 z^prozentige Umsatzsteuer abzuwälzen. Das Reichswirtschastsministerium hat ferner die Ablehnung damit begründet, daß die Erhebung höherer Zuschläge, z. B. durch die Firmen des besetzten Gebietes, sür unberechtigt erklärt wird. Meine Herren, wir haben heute morgen aus dem Munde mehrerer Kollegen gehört, unter welchen unendlichen Schwierigkeiten das besetzte Gebiet zu leiden hat, und wer, wie ich, die Be schwerden über das Vorgehen der französischen Preisprüfungsstellen beinahe tagtäglich in die Hände bekommt, der weiß, wie gute Schüler die französischen Preisprüfungsstellen geworden sind, nachdem sie von unseren Preisprüfungsstellen, die wiederum beim Reichswirtschastsministerium in die Lehre gegangen sind, unterrichtet worden sind. Es ist tatsächlich besonders im Rhein- und Ruhr gebiet eine derartige Verschärfung der französischen Preisüberwachung eingetreten, nachdem das Reichswirtschastsministerium sich zu unseren Angelegenheiten geäußert hat, daß es einfach unerhört ist und daß unsere Kollegen im besetzten Gebiet unter den jetzt ob waltenden Zuständen auss schwerste leiden müssen. Das Reichswirtschastsministerium sagt ferner, daß ja bei direkten Lieserungen des Verlegers ein Zuschlag schon insofern nicht in Frage käme, als der Verleger ja als Produzent ohnehin eine größere Gewinnspanne habe, wenn er zum Ladenpreise liefere. Meine Herren, welche Verkennung der Verhältnisse im Buchhandel, die man nicht für möglich halten sollte! Wir verkehren mit dem Reichswirtschastsministerium seit vielen Jahren; das Reichswirtschastsministerium weiß, daß der deutsche Buchhandel einen Laden preis hat, es weiß, daß der Ladenpreis in die Brüche geben müßte, wenn der Verleger heute von seiner Kalkulation aus, die jedoch immer mit dem Nettopreise rechnet, verkaufen wollte. Wie groß ist dagegen das Verständnis gewesen, das das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 27. April 1823 gezeigt hat, worin es ausdrücklich sagt: Die Konstruktion des Buchhandels verbiete es dem Verleger, den Sortimenter zu unterbieten, und das sei gut so; alles andere wäre unlauter und verstieße gegen die guten Sitten! Das Reichswirtschastsministerium hat dann dem Börsenverein gute Ratschläge gegeben, aber Ratschläge, mit denen wir leider nichts ansangen konnten, Ratschläge, die wir schon hundertmal empfangen haben vom Ministerium, aber auch von anderen Seiten. Es ist uns immer wieder gesagt worden: »Laßt die Zuschläge fallen und regelt das Rabättwcsen!< Das Wort «Zuschlag« ist allen Ministerien und Behörden ein Dorn im Auge, und wir alle wissen es ja, warum das der Fall ist. Es ist eben Politik der Massen, Politik der Straße, die getrieben werden muß; es müssen eben Rücksichten genommen werden aus die Vcrbrauchcrkreise, die heute die Mehr-
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