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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1900
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- Deutsch
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9986 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^8 288, 12. Dezember 1900. des Sortimenter? insofern erblickt werden können, als ihm (dem Sortiment) dadurch in gewisser Hinsicht die Rolle eines Vermittlers Angewiesen und das Verhältnis zwischen Verleger und Sortimenter das Merkmal des Kommissionshandels er halten wurde. Darin läge aber ein Widerspruch gegen das innerste Wesen des buchhändlerisclM Konditionsgeschäftes. Wiederum muß bei der Beurteilung dieser Frage darauf hingewicsen werden, daß es für den Sortimenter unter den heutigen Verhältnissen, bei dem Umfange der Bncher- produktion unserer Tage nahezu unmöglich ist, die eingehen den Bücher daraufhin zu prüfen, ob eine Konfiskation ein- treten könnte oder nicht. Aber selbst eine solche Prüfung an genommen — welches sind die objektiven Merkmale, die eine Konfiskation befürchten lassen? Das Buch kann politisch, religiös, sittlich anstößig sein, eine Verschiedenheit, zu der noch die des Empfindnngslebens und der individuellen An schauung kommt. Der eine betrachtet als Pamphlet, was der andere als künstlerisches Schöpfungswerk ansieht. Der Maß stab, mit dem gemessen wird, ist zu verschieden, als daß eine allgemeingiltige Norm für die Beurteilung aufgestellt werden könnte. Selbst die juridische Beurteilung ist schwankend; was das eine Gericht verurteilt, giebt das andere frei, eine Entscheidung steht der andern gegenüber. Es soll hier gar nicht von jenen Erscheinungen die Rede sein, bei denen das versteckt Anstößige, das Verfängliche zur Grundlage besonderer Reklame gemacht wird. Hier würde die Frage nach der Regreßpflicht wahrscheinlich wieder eine andere Beleuchtung erfahren müssen. — Nein, hier handelt es sich um jene Fälle, in denen Verleger und Sortimenter in gleicher Weise durch die Beschlagnahme über rascht worden sind. Beide — insbesondere der Verleger, der ja sein Buch kennt — waren der Meinung, ein ernstes, einen Zweck erfüllendes Buch vor sich zu haben, beide haben sich getäuscht. Das Recht hat eingegriffen, eine Reihe von Konse quenzen verlangen gebieterisch ihre rechtliche Klärung, und zwischen Verleger und Sortimenter steht die Frage: Was ist recht? wo liegt das Recht? —j.— Wir bitten um gefällige sachdienliche Mitteilungen und Meinungsäußerungen. Redaktion. Kleine Mitteilungen. Post. — Im Verkehr mit den deutschen Postanstalten in Marokko, mit Ausnahme von Marrakesch, sind fortan Nachnahmen bis zum Meistbetrage von 800 ^ auf eingeschriebene Briefsendungen, sowie auf Pakete bis 10 Irg; zugelassen. Der Nachnahmebetrag ist vom Absender stets in Mark und Pfennig anzugeben. Bei den Postanstalten in Marokko erfolgt die Umrechnung in die Landes währung nach dem für Postanweisungen nach Deutschland am Tage der Einlösung geltenden Einzahlungskurse. Eigentumsrecht an Kasfeiiberschüsscn. — Die Frage, ob der Kassierer eines Geschäfts, der für alle Fehlbeträge auf- kommcn muh, auch berechtigt sei, Ueberschüsse für sich zu behalten, wurde jüngst voni Landgericht in Lübeck verneint. In der Papier zeitung wird aus dem Urteil folgendes mitgeteilt. Das Gericht führte aus, daß bei einem gewissenhaften Kassierer weder Ucber- schüsse noch Fehlbeträge in der Kasse Vorkommen dürften. Ergebe sich ein Ueberschuß, so könne ein solcher nur dadurch eingctreten sein, daß der Kassierer zu wenig herausgegeben habe, und der geschädigte Kunde habe jederzeit das Recht, beim Geschäftsinhaber Ersatzansprüche zu stellen, mithin müsse auch dem letzteren ein etwaiger Kassenüberschutz zugesprochen werden. Neue Knöflersche Farbenholzschnitte. — Wieder ist im Verlage von Julius Schmidt in Florenz ein neuer Farbenholz schnitt der Gebrüder Knöfler in Wien erschienen, der zu dem schönsten gehört, waS diese kunstgeübten Meister noch je geschaffen haben. Er trägt die Unterschrift: -(juasi oliva spsoiosa in oampi?- und zeigt die sitzende Madonna mit dem Christuskinde, das einen Oelzweig hält; zu ihren Häupten und Füßen Oelzwcige und Blumen, das Ganze umschlossen von einem reichen Blumen- guirlandcn tragenden Rahmen. Der Farbenschnitt ist nach einem modernen Gemälde von N. Barabino hergcstellt. Wenn Mirza Schaffy von seiner Zuteihka singt, daß sie nur mit sich selbst ver glichen sein könne, so giebt es auch für die Knöflcrschen Schnitte kein Vergleichsobjekt: sie können nur mit Knöflerschen verglichen werden. Technik und Kunst sind gleich bewundernswert; da ist im Register keine Abweichung auch nur um Haares Breite; die Farben in diesem lieblichen Bilde sind sämtlich zart, mild und weich ge halten, und obwohl überall die feinste Präzision in der Linienfüh rung herrscht, ist doch nirgends eine Härte zu entdecken, — mit einem Worte, es ist ein Bild von unvergleichlicher chromoxplo- graphischer Meisterschaft. — Neu erschienen im gleichen Verlage sind auch eine Santa Barbara, w ganzer Figur und als Brust bild, nach Palma Vecchio, und drei kleine Medaillonbilder, Glaube, Liebe, Hoffnung, nach Raphael, letztere drei auf grünenr Fond in elfenbeinartiger Farbe. Auch diese Bilder sind Knöflersche Schnitte in all ihrer Meisterschaft und liebliche, Herz und Auge erfreuende Proben chromoxplographischer Kunst, die uns nament lich in der ersterwähnten Madonna in einer Vollendung ent- gegcntritt, wie sie vor Knöfler nie bestanden hat und die zu über treffen kaum möglich sein dürfte. In einer Zeit, wo man den Holzschnitt schon aus den Aussterbeetat setzen zu sollen glaubt, wirkt cs wahrhaft »vvhlthuend, in solchen Meisterarbeiten zu er kennen, auf welcher hohen Stufe er doch heute noch steht. Tb. 6. Zeitungsverleger-Verband. —Ein anhaltischer Zeitungs- verlcgcr-Verband ist dieser Tage in Köthen gegründet worden. In den Vorstand wurden gewählt die Herren Rudolf Bierthalcr- Bernburg, Paul Dünnhaupt-Köthen und Otto Schnee-Zerbst. Zum Entwurf eines Gesetzes über das Verlags recht. — Der heutigen Nummer des Börsenblatts (288 vom 12. Dezember) ist als amtliche Beilage eine Gegenüberstellung einerseits der Vorschläge des Vereins -Berliner Presse- und der Bemerkungen des -Vereins deutscher Ingenieure- zum Verlags rechts-Gesetzentwurf, anderseits einer buchhändlerischen Er widerung beigegeben, welche letztere vom Börsenvereins-Aus- schuß für Urheber- und Verlagsrecht verfaßt ist. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler; IVsibnaobts-XatsloA 1900 äor Lsolr'sobsn Ir. u. Ir. Lok- uock llllivsrsitäts-lluobbancklunA (^lkrsä Lölcksr) in Wisn I. 8". 180 8. mit Illustrationsprobön unck 1 UsilaKS. Persvnalnachnchten. Gestorben; am 8. Dezember nach langem Leiden im zweiunddreißigsten Lebensjahre der Buchhändler Herr Paul Schütze, Inhaber der Firma Rudolf Krumm L Plutte in Solingen. (Sprechsaal.) Achtung! Fingierte Bestellzettel. Eine Firma, die auf der Liste der vom Börsenvereins-Vor- stande gesperrten Handlungen verzeichnet ist, scheint sich einen Teil ihres Bedarfes unter Zuhilfenahme fingierter Bestellzettel zu verschaffen. So benutzt dieselbe ordnungsgemäß hergestellte Bestell zettel mit der Firma Robert Wustrow in Berlin. Eine Buchhandlung Robert Wustrow hat in der That früher in Berlin existiert, ist jedoch heute vollständig unbekannt, ebenso ist ein Buchhändler dieses Namens im Berliner Stadtadreßbuch nicht aufgeführt. Der uns übersandte Bestellzettel trägt aber als Wohnuugsbczeichnung die Adresse kl.1V. Schumannstraße 14b p. r., doch ist daselbst ein Robert Wustrow nicht bekannt und ist ein am 1. Dezember dorthin adressierter eingeschriebener Brief heute mit den postalischen Vermerken -Schumannstr. 14b in der angegebenen Wohnung unbekannt, sonst nicht zu ermitteln- und -Empfänger mit Hilfe "des Adreßbuches nicht ermittelt-, in unsere Hände zurück- gclangt. Wir bitten, ähnliche Verlangzettel anzuhaltcn, nach dem Aus steller zu forschen und uns von den erfahrenen Thatsachen Kenntnis geben zu »vollen. Berlin, 5. Dezember 1900. Der Vorstand der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins. Karl Siegismund. G. Kreyenberg. R. L. Prager. G. Küsten mach er.
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