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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1889
- Sprache
- Deutsch
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treffenden Paragraphen der Verkehrsordnung erledigt wurden und der Vorstand, dessen Mitglieder nur zu häufig als Sachverstän dige seitens der Parteien vorgeschlagen und vom Richter vernom men worden sind, muß bestätigen, daß ihn die Verkehrsordnung in keinem Fall in Stich gelassen hat und zahlreiche Erkenntnisse nehmen daher bereits jetzt Bezug ans die in der buchhändlerischen Verkchrsord- nung, kodifizierten buchhändlerischen Handelsgebränche. Dem Vor stand ist es nichts destoweniger bekannt, daß die Verkehrsordnung noch unvollständig ist, daß manche buchhändlerische Geschäftszweige, wie z. B. das Antiquariat noch gar nicht berücksichtigt sind, und Ihrem vorjährigen Beschluß entsprechend hat der Vereins-Aus schuß im bevorstehenden Jahre sich mit einer erstmaligen Revision der Verkehrsordnung zu beschäftigen, welche der nächsten ordent lichen Hauptversammlung zu unterbreiten ist. — Wir dürfen da her hoffen, bereits in Jahr und Tag eine Ergänzung und Ver besserung der Verkehrsordnung zu erfahren. Die Verkchrsordnung des Börsenvereins ist laut Beschluß des Vereins der österreichischen Buchhändler vom 2. Februar d. I. mit geringen durch unser» Z 34 sogar zumeist bereits angedeuteten Aenderungen auch für den österreichisch-ungarischen Buchhandel in Kraft gesetzt worden. Der Vorstand erblickt darin die beste Rechtfertigung seiner im vorigen Jahre eingenommenen Stellung, man möge nur den Mut haben, einen Anfang zu machen mit einer Verkehrsordnung und die segensreichen Folgen würden sich aller Orten einstellen. Gelegentlich der Beratung der Verkehrsordnung durch un sere österreichischen Kollegen ist auch eine andere Frage zu vor läufiger Entscheidung gekommen, welcher den Vorstand vielfach beschäftigt hat, nämlich die Frage des Gulden ladenpreises österreichischer Verlagswcrke im Verhältnis zu deren Markladenpreis, wie er in das Börsenblatt und in die Kataloge übergeht. Der Sortiments-Buchhandel in Deutschland steht nicht ohne Berechtigung auf dem Standpunkt, daß in den Ländern, welche das eigentliche Gebiet des deutschen Buchhandels bilden, jeder Sortimenter in der Lage sein müßte, ein innerhalb desselben er schienenes Buch zum gleichen Ladenpreis zu liefern, mit anderen Worten, daß die Umrechnung des Guldens nach Kurs und nicht im Verhältnis von 1 Gulden — 2 Mark geschieht. Der Vor stand hat geglaubt in diesem Sinne bei dem Oesterreichischen Buchhändlerverein vorstellig werden zu dürfen, hat es aber un umwunden ausgesprochen, daß er ein satzungsmäßiges Recht nicht habe, in die diesbezüglichen Dispositionen österreichischer Verlags firmen einzugreifen, während er anderseits den Mißstand als einen unleugbaren bezeichnet?. Der Oesterreichische Buchhändlerverein besitzt selbst ebenfalls kein satzungsmäßiges Recht, auf seine Verleger-Mitglieder eine solche Einwirkung auszuüben, wohl aber sind die Mitglieder durch Beschluß vom 2. Februar d. I. verpflichtet worden, alle aus dem Auslande einlaufenden Bestellungen auf Bücher österreichisch ungarischen Verlages zu den Markpreisen auszuführen. Dieser Beschluß ist das zur Zeit Erreichbare. Infolge der Annahme des Lampart-Wagnerschen An trages durch die 1885 er Hauptversammlung hatte der Vorstand nach Eröffnung des Buchhändlerhauses, also nach der vorigen Hauptversammlung die Pflicht, über die Begründung einer eigenen Bestellanstalt zu beraten. Diesem Beschlüsse hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 26. Juli 1888 Folge gegeben, war aber einstimmig der Meinung, daß von einem solche» Plane unbedingt abzusehen sei. Der Betrieb einer Bestellanstalt wie diejenige des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, welche sich mietweise in diesem Hause befindet, und welche eine Einrichtung der Leipziger Kollegen untereinander ist, erfordert einen großen Kostenaufwand, der das Budget des Börsenvereins arg belasten würde; denn die Vereins kosten würden keinenfalls unter 10 000 Mark betragen, während wir jetzt durch Vermietung der betreffenden Räume einen Miet zins von 3000 Mark seitens des Leipziger Vereins erhalten. Für seine Zwecke würde aber der Börsenvercin durch eigene Be stellanstalt nicht mehr erreichen, als durch das zwischen beiden Vereinen getroffene Abkommen, auf welches Nr. 4 unserer Maß regeln gegen Ausgeschlossene Bezug nimmt. In einem Paragraphen unseres Mietsvertrages heißt es: Der Verein der Buchhändler zu Leipzig verpflichtet sich, seine Bestellanstalt solchen Buchhändler» zu verschließen, welche laut Mitteilung des Börsenvereins-Vorstandes gegen die satzungs mäßigen Bestimmungen desselben verstoßen haben.« Dieser Ver pflichtung kommt, wie in allen Stücken, dieser ausgezeichnet ge leitete Verein unserer Leipziger Kollegen auf das pünktlichste nach, und wenn die Bestellanstalt zuweilen gegen Willen und Wissen wegen Einschließung in verklebtem Briefumschlag, ein ein zelnes Schriftstück einer gesperrten Firma befördern sollte, so ist das ein Uebelstand, der auch durch eine eigene Bestellanstalt des Börsenvereins nicht zu vermeiden wäre. Nachdem das Schulz'sche Adreßbuch infolge Ihres Be schlusses vom Jahre 1887 nach Erscheinen des 50. Jahrganges in das Eigentum des Börsenvereins übergegangen war, lag es uns ob, für das laufende Jahr 1889 dieses Jahrbuch zum ersten Mal durch die Geschäftsstelle bearbeiten und zu gewohntem Zeit punkt erscheinen zu lassen. Bereits im Vorwort hat der Vorstand sich darüber aus gesprochen, daß seiner Ansicht nach das Adreßbuch, wenn es nicht für viele Zwecke an Nützlichkeit und dadurch an Verbreitung bezw. an Wert als Vermögensobjekt des Vereins verlieren und eine Privatkonkurrenz Hervorrufen soll, seinen rein statistischen Charakter behalten müsse. Diese Erwägung darf nicht verhin dern, daß das Adreßbuch im Laufe der Jahre wesentliche Ver besserungen, Vereinfachungen und Bereicherungen erfährt. Vorstand und Geschäftsstelle waren wegen dringenderer anderer Arbeiten bisher in der Unmöglichkeit, diesem Vorhaben näher zu treten und nur die Abteilung „Börsenverein" hat eine de» neuen Satzungen entsprechende Umarbeitung erfahren. Der Vorstand beabsichtigt aber im Laufe des Sommers an diese Frage heranzutreten, er wird Umfragen halten bei Ver tretern der verschiedenen Zweige unseres Berufes und dankbar jeden ihm ans dem Kreise der Vereinsgenossen erteilten Rat erwägen, um auch durch das Adreßbuch eine Förderung der In teressen der Mitglieder herbeizuführen. Als Verlagsobjekt wird das Adreßbuch binnen wenigen Jahren einen sehr guten Einfluß auf unsere Finanzen ausüben, da der Reinertrag des bereits vergriffenen Jahrganges 1889 sich auf ca. 12 000 ^ beläuft und kein Grund für abnehmende Rentabilität vorhanden ist. Mit dem 1. Juli v. Js. ist die Herstellung des Börsen blattes von der Druckerei Ramm L Seemann übernommen worden, welcher wir das zu diesem Zweck auf unserem Grund stück errichtete Druckereigebäude mietweise überlassen haben, und mit dem gleichen Tage ist die Verwaltung des Börsenblattes d. h. Expedition und Jnseratenwesen an unsere Geschäftsstelle übergegangen. Der Börsenverein hat der früheren Druckerei des Börsenblattes B. G. Teubner und dem früheren Kommissionär desselben Carl Fr. Fleischer dauernd dankbar zu sein für die ausgezeichnete Sorgfalt, mit welcher sich diese beiden Firmen unseres Vereiusorganes durch lange Jahre angenommen haben. Der Uebergang des Druckes aus einer der größten Druckereien der Welt an eine in einem neuen Haus soeben etablierte Druckerei war naturgemäß ein außerordentlich schwieriger; der Vorstand kann aber mit der Anerkennung nicht zurückhalten, daß die letztere mit großer Umsicht und Energie alle Schwierigkeiten, selbst einen teilweisen Arbeitsausstand zu überwinden verstanden hat, und den meisten Mitgliedern ist durch das Börsenblatt selbst gewiß nicht zum Bewußtsein gekommen, wie große Anstrengungen im vorigen Sommer gemacht werden mußten, um das Börsen blatt korrekt und pünktlich zum Versand zu bringen. Das finanzielle Ergebnis des Börsenblattes 1888 hat sich
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