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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1924
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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171, 23. Juli >924. Redaktioneller Dell. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. H 815 mit dem Publikum genommen, und was das für das Sortiment bedeutet, meine Herren vom Verlag, !das wissen Sie ganz genau. Kommt die Elternschaft ni ht mehr in die Buchhandlung, dann bekommt sie keine Bücher zu sehen und weiß nicht, was auf dem deutschen Büchermarkt erscheint. Also sorgen Sie dafür, daß die Schulbücher in der Schulbuchhandlung gekauft werden: dann vermeiden Sie die Bildung von Staatsverlagcn, und Sie helfen sich selbst hinsichtlich des Absatzes Ihres Berlages! (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) Vorsitzender Hofrat v,. Arthur Meiner (Leipzig): Wird zum Schulbuch das Wort noch weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. ^ Herr Boysen hat schon aus den nächsten Absatz: die Gründung eines Staatsverlags, Bezug genommen. Sie wissen aus den vorherigen Besprechungen und wahrscheinlich auch sonst, daß die Reichsdruckerci die Absicht hat, sich einen derartigen Staatsverlag zuzulcgen, und zwar nicht nur in Bildern, sondern auch in Büchern und Zeitschriften, und daß die Gefahr, die uns Buchhändlern droht, sehr erheblich ist. Ter Berlegerverein hat deshalb in Verbindung mit dem Börsenvcrein und mit anderen größeren Verbänden vor, Eingaben an die Reichsregierung, an den Reichstag und an alle diejenigen Stellen zu richten, die in dieser Sache ein Wort mitzusprechen haben. Wir Hallen es aber auch für richtig, daß hier von unserer Jahresversammlung eine entsprechende Erklärung abgegeben wird, und diese schlägt Ihnen der Börsenvereinsvorstand mit fol gendem Wortlaut vor: Die am Sonntag Kantate Id24 tagende Hauptverfammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig unterbreitet der Reichsregierung folgenden Sachverhalt und bittet, mit möglichster Beschleunigung geeignete Maß nahmen zur Abstellung der aus ihm dem Buchhandel drohenden Gefahren zu ergreifen. Während aus der einen Seite die finanzielle Notlage des Reiches zu einem immer stärker werdenden Steuerdruck aus die gewerblichen Unternehmen führt, der diese, wenn sie vor dem Zusammenbruch bewahrt bleiben wollen, zu höchster Produktionssteigerung zwingt, er wächst dem Buchhandel — Verlag sowohl als Sortiment — in letzter Zeit von seiten des Staates eine Konkurrenz, die geeignet ist, dem Buchhandel schwersten Abbruch zu tun und mit der Schwächung seiner Entwicklung auch seine Steuer kraft zu bedrohen und zu schädigen. Die Reichsdruckerei, ein mit staatlichen Mitteln arbeitendes Unternehmen, geht dazu über, ihren Tätigkeitsbereich weit über den ursprünglichen Umfang hinaus auszudehnen und nicht nur dem Kunstverlag, sondern nunmehr auch dem Buch- und Zeitschristenverlag Konkurrenz zu machen. Die thüringische Landesregierung hat zur Herstellung hauptsächlich von Schulbüchern einen eigenen Staatsverlag gegründet, dem sie nunmehr auch noch einen mit staatlichen Mitteln finanzierten Sortimentsbetrieb anzugliedern beabsichtigt. Mit solchen Gründungen begibt sich die Staatsregierung in einen Ausgabeukreis, der keinesfalls zu ihren Arbeitsgebieten gehört. Gründe, die man zur Berech tigung für ein solches Unternehmen anführen könnte, liegen gerade aus buchhändlerischem Gebiete zweifellos nicht vor. Der deutsche Buchhandel, der anerkanntermaßen der erste der Welt ist, erfüllt seine Aufgaben als Träger der Kultur und der Allgemeinbildung in vollstem Maße, sodaß ein Eingreifen behördlicher Stellen nicht nur überflüssig, sondern geradezu schädlich erscheint. Sollte der Staat aber mit solchen Gründungen die Absicht verfolgen, sich Geldeinnahmen zu schaffen oder Martegeld beziehenden Beamten ein neues Tätigkeitsfeld zu erschließen, so müßte gegen eine derartige Absicht mit aller Entschiedenheit Einspruch eingelegt werden. Der Buchhandel wird nichts unversucht lassen, um seine Angehörigen gegen die aus einer solchen Entwicklung drohende Gcschästsschädigung zu schützen. Er erwartet von der Reichsregierung, daß sie in Würdigung der Bedeutung und der Leistungsfähigkeit des deutschen Buchhandels allen behördlichen Stellen eine das freie Gewerbe bedrohende Konkurrenztätigkcit verbietet und auch Einstuß auf die Landesregierungen nimmt, um bei den ihnen unterstehenden Behörden eine solche Entwicklung zu verhindern. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) Ich srage, ob zu der Erklärung das Wort gewünscht wird. Hans Friedrich Abshagen (Dresden): Meine Damen und Herren! In der letzten Woche tagte die Hauptversamm lung der Vereinigung der Deutschen Kunstverleger zu Berlin. Ich habe als Mitglied dieser Vereinigung Ihnen folgendes zu melden: Die Vereinigung der Kunstverleger sieht mit großer Besorgnis aus die Machenschaften — wenn ich mich so ausdrücken dars — der Rcichsdruckerei, die nicht nur ihre Bilddrucke in einer einer Staatsbehörde wenig angemessenen "Form ins Volk zu leiten versucht, sondern darüber hinaus auch noch Zeitschriftenstellen in verschiedenen Städten zu erössnen ankündigt und auch in dieser Form dem gesamten Sortiment und auch dem Verlag eine Konkurrenz schasst, die einer Staatsbehörde unwürdig ist. Die Vereinigung der Kunstverleger hat mich beauftragt, dem deutschen Buchhandel in der heutigen Hauptversammlung die Bitte nahezulegen, gemeinsam mit dem Kunstsortiment und mit dem Kunstverlag der Staatsregierung die eben schon von Herrn Hosrat llr. Meiner vorgelesene Erklärung zu übermitteln, um aus diese Weise einen schärferen Druck auszuüben, als vielleicht ein einzelner Verein dies vermag. Vorsitzender Hosrat Di-. Arthur Meiner (Leipzig): Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Zu der Bitte des Herrn Abshagen können wir selbstverständlich von seiten des Vorstandes aus nur unsere Zu stimmung erklären. Ich frage, ob die von mir vorgelesene Entschließung von der Versammlung gebilligt wird, und bitte diejenigen, die dagegen sind, die Hand zu erheben. — Die Entschließung ist einstimmig angenommen. Wir sahren fort. Es folgen die zwei Abschnitte über die staatliche Ausfuhrkontrolle und die Tätigkeit der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe. Den hier ausgesprochenen Dank an den Reichsbevoll mächtigten Herrn Otto Selke möchte ich ausdrücklich nochmals wiederholen. (Bravo!) Es folgen die vier Absätze über die Preisbildung aus dem Auslandmarkt, — der Abschnitt über die Devisengesetzgebung, — die zwei Abschnitte über die mit den Verbänden der Autoren getroffenen Abmachungen, der Abschnitt über die Schaffung eines Gesetzes über das künstlerische Verlagsrecht, — die drei Abschnitte über die Berner Uebereinkunst zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, — die drei Abschnitte über den Vertrag zum Schutze des geistigen Eigentums zwischen Deutschland und Rußland, — die drei Abschnitte über die Steuergesetzgebung, -— der Abschnitt über die Verbilligung der Eisenbahntarife, die vier Abschnitte über die Gebühren für Postsendungen. Meine Damen und Herren, Sie werden wissen, daß vom I. Juni ab eine neue Gebührenordnung für Postsendungen in Kraft treten wird und daß davon auch die Bücherbestellzettel betroffen werden, die in Zukunst nicht mehr mit 3 Pf., sondern mit 5 Pf. frankiert werden sollen. Ein wertvolles Vorrecht des Buchhandels, das er seit 50 Jahren genossen hat, seit der Zeit des Reichspostmeisters Stephan, ist hierdurch mit einem Federstrich beseitigt worden. Diese Bestimmung steht auch im Gegensatz zu den Bestimmungen des Weltpostverkehrs, wo die Bücherzettel zu dem niedrigsten Druckjachenporto befördert werden. Ta der Buchhandel im Verkehr ganz anders gelagert ist als andere Gewerbe, da bei anderen Gewerben mit einer Börsenblatt s. den Deutschen Buchhandel. V1. Jahrgang. 1276
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